Schriftliche Frage 66 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Berechnung bzw. welche weiteren Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 9. Ju…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 66 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Berechnung bzw. welche weiteren Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 9. Ju…
Frage 66 (Pascal Meiser, Die Linke):
Welche Berechnung bzw. welche weiteren Annahmen liegen der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung vom 9. Juli 2025 „Ein durchschnittlicher vierköpfiger Haushalt spart bei Strom und Gas ab dem nächsten Jahr bis zu 150 Euro pro Jahr.“ (Plenarprotokoll 21/17, S. 1596) zugrunde (bitte dabei den Anteil der errechneten Ersparnis bei den Stromkosten in diesem Beispiel ausweisen; bitte im Vergleich dazu die durchschnittliche rechnerische Entlastung bei den Stromkosten pro Jahr bei einem durchschnittlichen vierköpfigen Haushalt bei einer bundesweiten Betrachtung ausweisen), und wie hoch wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche rechnerische Entlastung eines durchschnittlichen vierköpfigen Haushalts bei einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und unter ansonsten gleichen Annahmen wie in der Berechnung, die der vorgenannten Aussage des Bundeskanzlers zugrunde lag?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Juli 2025:
Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2025 ein umfassendes Sofortprogramm zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Darin sind drei Maßnahmen vorgesehen: – Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß, – Senkung der Netzentgelte sowie weiterer Umlagen im Energiebereich sowie die – Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder der Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) rechnen bei privaten Haushalten im Allgemeinen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr. Vergleichsportale für Stromtarife geben den üblichen Stromverbrauch eines vierköpfigen Haushalts etwas höher mit 4.250 Kilowattstunden pro Jahr an. Der Gasverbrauch bemisst sich im Allgemeinen an der Wohnfläche. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern werden 12.000 Kilowattstunden als übliche Verbrauchsgröße angegeben. Eine Wohneinheit mit 180 Quadratmetern Wohnfläche hätte demnach einen üblichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Von den genannten Maßnahmen profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher, inklusive Privathaushalte, von einer Entlastung bei den Stromkosten um bis zu 3 Cent pro Kilowattstunde. Die Wirkung im Einzelfall hängt davon ab, wie und wann der Kunde Strom verbraucht und in welchem Verteilernetz er angeschlossen ist. Multipliziert mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr ergibt sich eine Entlastung von etwa 105 Euro. Die Abschaffung der Gasumlage wird Haushalte um 0,289 Cent pro Kilowattstunde Gas entlasten. Dies bedeutet für einen Vier-Personen- Haushalt je nach Verbrauch von durchschnittlich 12.000 bis 20.000 Kilowattstunden pro Jahr eine Entlastung von 34,68 bis 57,80 Euro pro Jahr. Insgesamt ergibt sich daraus für einen durchschnittlichen Vier-Personen- Haushalt eine Entlastung zwischen 140 und 160 Euro pro Jahr. Die Stromsteuer liegt derzeit bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Der europäische Mindestsatz liegt bei 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Eine Senkung der Stromsteuer auf den Mindestsatz ergäbe bei einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden somit eine Entlastung von 68 Euro im Jahr.
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