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Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)

dip / rede 17.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237) Wie erfolgte die Festlegung der maximalen Streckenlänge bezüglich der Befreiung von Elektrifizierungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, und welche Elektrifizierungsmaßnahmen können damit aus der Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die vollständige Herausnahme einer nachträglichen Elektrifizierung von Bahnstrecken mit einer Länge von bis zu 60 Kilometern aus der UVP-Pflicht berücksichtigt hinreichend die Vorgaben der UVP-Richtlinie und soll dazu beitragen, dem Klimaschutz dienende Vorhaben vereinfacht umzusetzen. Die Regelung hat Relevanz unter anderem für die Bedarfsplanvorhaben ABS Elze–Hameln, ABS Itzehoe–Wilster–Brunsbüttel, ABS Landshut–Mühldorf und ABS (Leipzig–)Geithain–Chemnitz.

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