Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar-Gößnitz (Antwort zu Drs. 21/2918)
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Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar-Gößnitz (Antwort zu Drs. 21/2918)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3218
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek
Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2918 –
Erreichter Planungsstand bei der Ausbaustrecke Weimar – Gößnitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausbaustrecke (ABS) Weimar – Jena – Gera – Gößnitz ist im Herbst 2018
in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgerückt
und seither Bestandteil des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG).
Im Jahr 2019 nahm die Deutsche Bahn AG die Planungen für das Vorhaben
des Bedarfsplans Schiene auf. Nach Durchlaufen der Planungsstufen konnte
die Deutsche Bahn AG im Sommer 2023 (Planfeststellungsabschnitt 2) sowie
im Sommer 2024 (Planfeststellungsabschnitt 1 und 3) die ersten
Planfeststellungsverfahren einleiten.
Der Mitte-Deutschland-Verbindung kommt in Thüringen aus
raumordnerischer Perspektive zentrale Bedeutung zu, weil entlang dieser Ost-West-Achse,
der sogenannten Thüringer Städtekette, sich mehr als 40 Prozent der
Einwohner Thüringens konzentrieren.
Die Weiterentwicklung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) wird maßgeblich durch die Ausschreibung von SPNV-Leistungen des
Thüringer Elektro-Netzes (TEN) bestimmt, das in zwei Betriebsstufen 2029
und 2030 umgesetzt werden soll. Voraussetzung für die termingerechte
Aufnahme der SPNV-Leistungen mit neuen elektrischen Triebzügen ist die
Aufnahme des elektrischen Betriebs im Abschnitt Weimar – Gößnitz.
Auf dem Bahngipfel am 26. Juni 2025 in Jena erklärte die Deutsche Bahn AG,
dass sie die InterCity(IC)-Linie 51 im September 2026 im Abschnitt Gera –
Erfurt ersatzlos einstellen wird. Für die Zeit nach Aufnahme des elektrischen
Betriebs auf der östlichen Mitte-Deutschland-Verbindung stellte die Deutsche
Bahn AG anlässlich des besagten Termins eine Wiederaufnahme des IC-
Verkehrs von Erfurt über Jena und Gera bis ins sächsische Chemnitz in Aussicht.
Der Deutschlandtakt sieht auf dieser Relation einen IC-Zwei-Stunden-Takt
vor.
1. Wann rechnet die Bundesregierung bzw. die Vorhabenträgerin in den
Planfeststellungsabschnitten (PFA) 1, 2 und 3 der Ausbaustrecke (ABS)
Weimar – Gößnitz mit einem Planfeststellungsbeschluss (bitte jeweils
Termin für jeden PFA angeben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 10. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wann beabsichtigt die Deutsche Bahn AG die Beantragung eines
Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für die
PFA 4, 5, 6, 7, 8 und 9 (Bahnstromleitung) der ABS Weimar – Gößnitz
(bitte für jeden PFA gesondert angeben)?
3. Bis wann strebt die Deutsche Bahn AG in den PFA 4, 5, 6, 7, 8 und 9
(Bahnstromleitung) einen Planfeststellungsbeschluss an (bitte für jeden
PFA gesondert angeben)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Generell gilt, dass die Verantwortung für den Planfeststellungsbeschluss beim
Eisenbahn-Bundesamt liegt. Die DB InfraGO AG beabsichtigt die Beantragung
des Planfeststellungsverfahrens der folgenden Abschnitte:
Einreichung überarbeitete Antragsunterlagen PFA4: 30. Juni 2026,
Einreichung überarbeitete Antragsunterlagen PFA5: 30. Juni 2026,
PFA6: 30. Juni 2026,
PFA7: 31. März 2027,
PFA8: 31. März 2027.
Der Planfeststellungsabschnitt PFA9 liegt der Anhörungsbehörde bereits vor.
4. Welchen Verfahrensstand hat die Durchführung einer Standardisierten
Bewertung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) für den zweigleisigen
Ausbau der Streckenabschnitte Papiermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz
und Töppeln Gera, die der Freistaat Thüringen für das GVFG-
Bundesprogramm (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) angemeldet
hat?
5. Bis wann soll das Ergebnis der Standardisierten Bewertung
(Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) für die beiden zweigleisig auszubauenden
Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera vorliegen?
6. Sofern das Ergebnis der Standardisierten Bewertung
(Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) zwischenzeitlich vorliegt, welches Ergebnis hat die
Bewertung erbracht, und welche Verfahrensschritte sollen sich jetzt
anschließen (bitte Terminkette mit jeweiligen Schritten benennen)?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Verfahren zur Standardisierten Bewertung erfolgte im Auftrag des
Freistaates Thüringen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen
wurde die Standardisierte Bewertung (Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)
abgeschlossen und im Ergebnis ein vorläufiges Nutzen/Kosten-Verhältnis von 1,9
ermittelt. Dies steht unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Streckenelektrifizierung umgesetzt werden.
7. Wann wird der Finanzierungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG
und dem Freistaat Thüringen für den zweigleisigen Ausbau der beiden
genannten Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera angestrebt?
Die DB InfraGO AG und der Freistaat Thüringen streben den Abschluss des
Finanzierungsvertrages im Jahr 2026 an.
8. Wann wird der Vorbescheid für die Aufnahme in das GVFG-
Bundesprogramm (Kategorie A) und bis wann der Zuwendungsbescheid für die
Förderung des zweigleisigen Ausbaus der beiden genannten
Streckenabschnitte zwischen Jena und Gera durch den Bund angestrebt?
Der Freistaat Thüringen strebt nach Kenntnis der DB InfraGO AG die
endgültige Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm und die Zuwendung für die
Förderung im Jahr 2026 an.
9. Mit welchen aktualisierten Baukosten rechnet die Bundesregierung bei
der ABS Weimar – Gößnitz (Bedarfsplanvorhaben) aktuell?
In dem seitens der DB InfraGO AG vorbereiteten Antrag auf Finanzierung der
Bedarfsplanmaßnahme betragen die Baukosten nach aktuellem Stand 503 Mio.
Euro.
10. Mit welchen zuwendungsfähigen Baukosten rechnet die
Bundesregierung für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte
Papiermühle – Hermsdorf-Klosterlausnitz und Töppeln – Gera, und welcher Anteil
davon entfällt auf den Freistaat Thüringen?
Nach Einschätzung der DB InfraGO AG betragen die zuwendungsfähigen
Baukosten 146 Mio. Euro, hiervon entfallen 55 Mio. Euro auf den Freistaat
Thüringen.
11. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Deutschen Bahn AG
eine Baufinanzierungsvereinbarung für die ABS Weimar – Gößnitz
abzuschließen?
Der Abschluss einer Baufinanzierungsvereinbarung ist abhängig von den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
12. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellenden zu,
dass die Investitionslinie für den Aus- und Neubau von Vorhaben des
Bedarfsplans Schiene in der mittelfristigen Finanzplanung (siehe Antwort
auf die Schriftliche Frage 172 auf Bundestagsdrucksache 21/848)
signifikant erhöht werden muss, um den Bedarf mittelfristig finanzieren zu
können, und wenn nein, warum nicht?
Entsprechend der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 172
des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 21/848 konnte
die Finanzplanung für den Aus- und Neubau im Zuge des
Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2026 für das Jahr 2029 um rund 300 Mio. Euro
erhöht werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Entwicklung auch
im kommenden Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2027 und in der
entsprechenden Finanzplanung bis zum Jahr 2030 fortzuführen.
13. Wie sieht die Baubetriebsplanung für die Elektrifizierung der Strecke
Weimar – Gößnitz in Grundzügen aus?
14. Wann und in welchen Streckenabschnitten sieht das Bauablaufkonzept
Voll- und Teilsperrungen vor (bitte abschnittsweise angeben)?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die geplante Streckenelektrifizierung ist ab Weimar in Richtung Jena, Gera und
Gößnitz vorgesehen. Hier werden die Streckenabschnitte Weimar – Jena, Jena –
Gera und Gera – Gößnitz gesperrt. Dies ist notwendig, um die geplanten
Maßnahmen zu realisieren. Die Knotenpunkte Weimar, Jena-Göschwitz, Gera und
Gößnitz werden auf Grund der tangierenden Strecken überwiegend mit
gleisweiser Sperrung umgebaut.
15. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Aufnahme des
durchgehenden elektrischen Betriebs zwischen Weimar und Gößnitz, und welche
Streckenabschnitte sollen ggf. vorher in Betrieb gehen (bitte genaue
Termine nennen)?
Unter der Voraussetzung, dass der Finanzierungsvertrag im Jahr 2026
abgeschlossen wird und der Baubeginn 2028 erfolgen kann, ist der durchgehende
elektrische Betrieb ab Dezember 2032 vorgesehen. Der Streckenabschnitt
Weimar –Jena-Göschwitz könnte bereits ab Dezember 2029 elektrisch in
Betrieb genommen werden.
16. Was ist der Grund dafür, dass die Vorhabenträgerin beim Bau bzw. bei
der Verlängerung der Überholgleise in den Bahnhöfen bzw.
Betriebsstellen Jena-Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz bisher nicht
die europäische Standardzuglänge für Güterzüge von 740 Metern
zugrunde legt (siehe Bundestagsdrucksache 20/11501, Antwort auf die
Schriftliche Frage 76)?
17. Welche zwingenden Gründe stehen der Verlängerung der Überholgleise
in den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen Jena-Göschwitz, Gera
Güterbahnhof (Gbf.), Ronneburg und Nöbdenitz auf 750 Meter (Nutzlänge 740
Meter) entgegen?
18. Warum schafft die Vorhabenträgerin nicht zumindest in den Bahnhöfen
Weimar, Jena-Göschwitz und Gera Überholgleislängen von 750 Metern
(Nutzlänge 740 Meter), wo dies die örtlichen Verhältnisse grundsätzlich
vergleichsweise einfach ermöglichen?
19. Welche Mehrkosten würden entstehen, wenn die Vorhabenträgerin die
Überholgleislängen in den Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen Jena-
Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz für Güterzüge mit einer
Länge von 740 Metern auslegen würde?
Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das vorrangige Ziel der Ausbaumaßnahme ist die Dekarbonisierung durch
Streckenelektrifizierung. Mit dem vorliegenden Streckenprofil mit einer
maximalen Längsneigung bis zu 22 ‰, sind 740 m lange Güterzüge auf Grund der
Überschreitung der Grenzlast nicht durchführbar.
20. Hält es die Bundesregierung angesichts der insgesamt hohen
Investitionen in die ABS Weimar – Gößnitz fachlich und verkehrspolitisch für
vertretbar, dass die Überholgleislänge in den Bahnhöfen bzw.
Betriebsstellen Jena-Göschwitz, Gera Gbf., Ronneburg und Nöbdenitz nicht auf
die Standardzuglänge von 740 Metern und damit dem Stand der Technik
ausgelegt wird?
21. Wird die Bundesregierung auf die Vorhabenträgerin in diesem
Zusammenhang einwirken, dass diese bei der ABS Weimar – Gößnitz
Überholgleislängen schafft, die dem Stand der Technik entsprechen und
mithin zukunftsfähig sind, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem vorliegenden Streckenprofil mit einer maximalen Längsneigung bis zu
22 ‰ sind 740 m lange Güterzüge aufgrund der Überschreitung der Grenzlast
nicht durchführbar.
22. Hat die Vorhabenträgerin bezüglich der Bemessung der
Überholgleislängen bei der ABS Weimar – Gößnitz auch von anderen als den
konzerneigenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Stellungnahmen bzw. Hinweise
eingeholt, und wenn nein, warum nicht?
Ja.
23. Welche Fahrzeitverkürzungen können mit den für die ABS Weimar –
Gößnitz geplanten Investitionen (Anpassung der Überhöhung in Bögen,
höhere Einfahrgeschwindigkeit in Bahnhöfen) zwischen Weimar und
Gößnitz erzielt werden (bitte Fahrzeiteffekt für jede Maßnahme
benennen)?
Mit Betriebsaufnahme der Elektrotriebzüge wird ein Fahrzeitgewinn von
3,2 Minuten möglich.
24. Kann durch die bisher geplanten Maßnahmen zur Fahrzeitverkürzung für
konventionelle Fahrzeuge der Fahrzeitvorteil von Fahrzeugen mit
gleisbogenabhängiger Wagenkastensteuerung (Neigetechnikfahrzeuge)
zwischen Erfurt und Gera bzw. Erfurt und Gößnitz kompensiert werden
(bitte Fahrzeiten nach Ausbau den heutigen Fahrzeiten mit Neigetechnik
gegenüberstellen)?
Eine vollständige Kompensation kann aufgrund der topografischen
Gegebenheiten und der zu erwartenden Aufwendungen nicht erreicht werden.
25. An welchen Stellen der ABS Weimar – Gößnitz (bitte genau die
Betriebsstelle bzw. Kilometrierung angeben) sieht das Ausbauvorhaben des
Bundes neue Überleitstellen, Blockverdichtungen, Bahnsteigverlängerungen
oder weitere kapazitätssteigernde Maßnahmen vor?
In Stadtroda und Kraftsdorf werden neue Überleitmöglichkeiten geschaffen.
Bestehende Überleitmöglichkeiten werden nicht zurückgebaut.
Blockverdichtungen sind zwischen Großschwabhausen und Jena-West sowie in Kraftsdorf
und Gera-Süd geplant. Das Bedarfsplanvorhaben sieht keine
Bahnsteigverlängerungen vor. Im Rahmen der GVFG-Maßnahme sollen an folgenden
Verkehrsstationen Bahnsteigverlängerungen umgesetzt werden: Oberweimar,
Großschwabhausen, Neue Schenke, Kraftsdorf und Töppeln.
26. Welche technische Lösung wird für die Elektrifizierung des Ronneburger
Tunnels im PFA 7 zugrunde gelegt, und muss das Profil des Ronneburger
Tunnels für die Elektrifizierung erweitert werden (ggf. Absenkung der
Gradiente) oder soll der Tunnel durch „Aufschlitzen“ künftig entfallen,
also durch einen Einschnitt ersetzt werden?
27. Sofern der Ronneburger Tunnel mit Anpassungen weiter genutzt werden
kann, erfüllt der Ronneburger Tunnel künftig die Anforderungen für den
Kombinierten Verkehr („4 Meter Eckhöhe“) oder bestehen diesbezüglich
Restriktionen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der bestehende Tunnel ist für die geplante Elektrifizierung nicht geeignet,
insofern ist eine Vergrößerung des Querschnittes unter Beachtung des gültigen
Regelwerkes geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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