Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der laut Koalitionsvertrag geplanten Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes (https://rp-online.de/politik/deutsch land/selbstbestimmungsgesetz-soll-evaluiert-werden-doch-es-gibt-kritik_aid-129236713), die Anzahl der Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegebenen Diagnosen von Geschlechtsdysphorien in Erfahrung zu bringen bzw. zentral zu erfassen, und, wenn nein, weshalb nicht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Mit Blick auf die geplante Evaluation des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist seitens des federführend zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des co-federführenden Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nicht beabsichtigt, auf eine Ermittlung entsprechender Behandlungsdiagnosen hinzuwirken, da mit dem SBGG ausschließlich die Änderung von Geschlechtsangabe und Vornamen im Personenstandsrecht geregelt wird.
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