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Schriftliche Frage 37 von Ruben Rupp (AfD): Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ihren Geschlechtseintrag…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 37 von Ruben Rupp (AfD): Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ihren Geschlechtseintrag… Frage 37 (Ruben Rupp, AfD): Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ihren Geschlechtseintrag standesamtlich ändern lassen (differenziert nach Alter unterteilt in Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Bundesland und Zielgeschlecht), und wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Geltungsdauer des Transsexuellengesetzes (TSG) ihren Geschlechtseintrag amtsgerichtlich ändern lassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Oktober 2025: Die Gesamtzahlen der Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Soweit die Erklärungen zu einer Eintragung in einem deutschen Geburtsregistereintrag führen, werden sie seit dem 1. November 2023 gemäß § 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes erhoben. Danach übermitteln die nach Landesrecht für die Führung der Personenstandsregister zuständigen Stellen den statistischen Landesämtern aus Anlass der Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtenregister folgende Daten: a) Land, in welchem der Wohnort liegt, b) Geschlechtseintrag vor und nach der Änderung, c) Tag der Änderung des Geschlechtseintrages und Standesamt, das die Änderung eingetragen hat. Das Alter der das SBGG-Verfahren durchlaufenden Personen ist kein gesetzliches Erhebungsmerkmal. Die entsprechenden Zahlen – die jedoch erst für die Monate November und Dezember 2024 verfügbar sind – sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die ausgewiesene vergleichsweise hohe Anzahl an Erklärungen nach dem SBGG für die Monate November und Dezember 2024 resultiert aus der Tatsache, dass sehr viele Menschen auf das Inkrafttreten des SBGG gewartet und ihren bestehenden Wunsch zur Geschlechtseintragsänderung zurückgestellt hatten. Diese Menschen konnten nunmehr direkt nach Inkrafttreten des SBGG am 1. November 2024 die gewünschte Erklärung vornehmen. Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2024 sind daher nicht repräsentativ für die weitere Inanspruchnahme des SBGG im laufenden Jahr und darüber hinaus. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 weist das Statistische Bundesamt insgesamt 596 Geschlechtseintragsänderungen aus, für die noch das Transsexuellengesetz (TSG) galt (abrufbar unter: www.destatis.de/DE/T hemen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/daten-zur-aenderu ng-geschlechtseintrag.html). In der vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Zusammenstellung der Geschäftsübersichten der Amtsgerichte finden sich die Angaben zur Anzahl der Verfahren nach dem TSG für die Jahre 1995 bis 2023 (vgl. Zusammenstellung der Geschäftsübersichten der Amtsgerichte für die Jahre 1995 bis 2023, Bundesamt für Justiz, Stand: 29. Januar 2025, Seite 1, GÜ-Nr. 2., Sp.-Nr. 2a; Seite 14, GÜ-Nr. 110110; Seite 32, GÜ- Nr. 110110; abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Down loads/DE/Justizstatistiken/Geschaeftsentwicklung_Amtsgerichte.html).

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