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Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Erwachsene und wie viele Minderjährige bundesweit seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gegenüber einem Standesamt erklärt haben, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berlin-zaehlt-2407-geschlechtsaenderungen-darunter-auch-kinder-li.2361272), und, wenn ja, welche sind dies (bitte getrennt nach Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Ruben Rupp auf Bundestagsdrucksache 21/2387, Nr. 37 verwiesen. Die Gesamtzahlen der Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Soweit die Erklärungen zu einer Eintragung in einem deutschen Geburtsregistereintrag führen, werden sie seit dem 1. November 2023 gemäß § 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes erhoben. Danach übermitteln die nach Landesrecht für die Führung der Personenstandsregister zuständigen Stellen den statistischen Landesämtern aus Anlass der Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtenregister folgende Daten: a) Land, in welchem der Wohnort liegt, b) Geschlechtseintrag vor und nach der Änderung, c) Tag der Änderung des Geschlechtseintrages und Standesamt, das die Änderung eingetragen hat. Das Alter der das SBGG-Verfahren durchlaufenden Personen ist kein gesetzliches Erhebungsmerkmal. Die entsprechenden endgültigen Zahlen – die jedoch erst für die Monate November und Dezember 2024 verfügbar sind (circa 10 000 erfasste Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister) – sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die ausgewiesene vergleichsweise hohe Anzahl an Erklärungen allein nach dem SBGG für die Monate November und Dezember 2024 resultiert aus der Tatsache, dass sehr viele Menschen auf das Inkrafttreten des SBGG gewartet und ihren bestehenden Wunsch zur Geschlechtseintragsänderung zurückgestellt hatten. Diese Menschen konnten nunmehr direkt nach Inkrafttreten des SBGG am 1. November 2024 die gewünschte Erklärung vornehmen. Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2024 sind daher nicht repräsentativ für die weitere Inanspruchnahme des SBGG im laufenden Jahr und darüber hinaus. Dieser Nachholeffekt ist auch in den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts für die Monate Januar bis Juli 2025 (insgesamt circa 12 000 Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister bisher) erkennbar, wenn auch mit abnehmender Tendenz (Januar 2025 mit circa 2 300 Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister, Juli 2025 mit circa 1 250 Geschlechtseintragsänderungen im Geburtenregister).

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