Frage von Sebastian Maack (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sebastian Maack (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Wie steht es um die Vereinbarung der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 zu evaluieren, und inwiefern positioniert sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, in dieser Frage persönlich (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 3320/21)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Sowohl der Koalitionsvertrag als auch das Einführungsgesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sehen eine Evaluation des Gesetzes vor. Die gesetzliche Frist läuft bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis November 2029, während der Koalitionsvertrag die Betrachtung bestimmter Aspekte – die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie der wirksame Schutz von Frauen – bereits bis Sommer 2026 vorsieht.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Vergabeverfahren für die Gesamtevaluation des SBGG mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt eingeleitet.
Um dem vorgezogenen Erkenntnisinteresse aus dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden, wurde daneben ein Rechtsgutachten ausgeschrieben. Dieses soll die Regelungen des SBGG, die mit den im Koalitionsvertrag genannten Aspekten in Zusammenhang stehen, untersuchen und bis Mitte 2026 vorläufige Erkenntnisse liefern.
Relationen
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