Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Fachleuten und Verbänden, wonach das Selbstbestimmungsgesetz insbesondere bei Minderjährigen den gesellschaftlichen Druck verstärken könnte, sich frühzeitig mit Fragen der Geschlechtsidentität zu befassen, obwohl deren Reife und Urteilsfähigkeit hierzu vielfach angezweifelt wird, und sieht das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hierin Risiken für die Erziehung und Entwicklung junger Menschen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Sowohl das SBGG-Einführungsgesetz als auch der Koalitionsvertrag sehen eine Evaluation des Gesetzes vor. Diese Evaluation, die unter anderem einen Schwerpunkt auf das Thema Geschlechtseintragswechsel bei Kindern und Jugendlichen legen wird, bereitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktuell in Abstimmung mit den anderen Ressorts vor.
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