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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Hält der Bundeskanzler Friedrich Merz an seiner Aussage in einem ARD-Interview fest, wonach die gegen den Staatsminister Dr. Wolfram Weimer erhobenen Vorwürfe „sich alle als falsch erwiesen“ hätten (www.tagesschau.de/video/video-1528266.html), obwohl die Staatsanwaltschaft München II seit dem 7. November 2025 ein Vorermittlungsverfahren betreffend die Weimer Media Group GmbH führt (www.nius.de/medien/news/urheberrechtsverletzung-staatsanwaltschaft-muenchen-ii-fuehrt-vorermittlungen-gegen-weimer/f77b3aab-6298-4e4f-8222-f7f78400beda; bitte ausführen, ob der Bundeskanzler den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung für entkräftet ansieht, obwohl noch ermittelt wird, und, wenn ja, warum), und wie verhält sich der Bundeskanzler zu seiner Aussage im gleichen Interview, wonach Dr. Wolfram Weimer „jetzt auch seine Anteile an der Firma komplett abgegeben“ habe, obwohl der Staatsminister im Rahmen einer vom Bundespresseamt veröffentlichten Erklärung verlautbaren ließ, dass er „seine Anteile an der Verlagsgruppe Weimer Media Group (WMG) an einen Treuhänder übertrage“ und „auch weiterhin auf jegliche Gewinnausschüttung“ verzichte (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erklaerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlagsanteile-an-treuhaender-2395028), was nach meiner Rechtskenntnis lediglich zur Folge hat, dass die auf die Gesellschaftsanteile anfallenden Gewinne in der WMG GmbH thesauriert werden und zunächst keine persönliche steuerliche Zurechnung an Dr. Wolfram Weimer als Treugeber gemäß § 39 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 der Abgabenordnung erfolgt, jedoch weiterhin jede Vermögensmehrung der WMG GmbH unverändert Dr. Wolfram Weimer spätestens bei der Abwicklung des Treuhandverhältnisses zufließt, sodass eine Übertragung auf einen Treuhänder einen Interessenkonflikt nicht ausräumen kann? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister: Die Aussagen des Bundeskanzlers stehen für sich.

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