polradar

Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer (Antwort zu Drs. 21/2919)

dip / drucksache 23.12.2025 · WP 21 · 21/3465 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer (Antwort zu Drs. 21/2919) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3465 21. Wahlperiode 23.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2919 – Transparenz bei Förderungen und Amtsübernahme des Staatsministers für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Wochen haben unterschiedliche Berichte und öffentliche Diskussionen Fragen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Ernennung des derzeitigen Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer aufgeworfen. Diese betreffen zum einen seine langjährige unternehmerische Tätigkeit und Beteiligung an der Weimer Media Group, zum anderen die Transparenz der Vorgänge rund um seine Amtsübernahme im Mai 2025. Die Weimer Media Group ist ein privatwirtschaftliches Medien- und Veranstaltungsunternehmen mit politischem und wirtschaftlichem Einfluss, das regelmäßig Akteure aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft in verschiedenen Formaten zusammenführt (vgl. https://weimermedia.de/). Aufgrund dieser Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und Entscheidungsprozessen besteht ein legitimes und erhebliches öffentliches Interesse an der Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden oder staatsnahe Einrichtungen in den vergangenen Jahren finanzielle Mittel, Förderungen oder Aufträge an dieses Unternehmensumfeld vergeben haben. Mittelzuflüsse des Freistaats Bayern über rund 230 000 Euro sind bereits bekannt (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/die-akte-wolfram-weimer-z wischen-interessenkonflikt-und-staatsknete/). Ein solches Interesse der Allgemeinheit ergibt sich aus dem Grundsatz der staatlichen Neutralität und der Pflicht zur sachgerechten und diskriminierungsfreien Verwendung öffentlicher Mittel. Jede finanzielle Zuwendung oder Kooperation zwischen dem Bund und einem Unternehmen, an dem ein amtierender Staatsminister unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, bedarf daher einer besonders sorgfältigen rechtlichen und politischen Prüfung. Selbst bei formaler Rechtmäßigkeit kann schon der Anschein einer Begünstigung geeignet sein, das Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung zu beeinträchtigen. Ebenso von Belang ist die Frage der ordnungsgemäßen Amtsübergabe und Interessenkontrolle bei der Ernennung Dr. Wolfram Weimers. Nach Artikel 66 des Grundgesetzes (GG) sowie § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) dürfen diese kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 22. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. keinem auf Erwerb gerichteten Unternehmen in leitender oder überwachender Funktion angehören. Diese Regelungen dienen nicht allein der Vermeidung tatsächlicher Rechtsverstöße, sondern dem Schutz des öffentlichen Vertrauens in die Unabhängigkeit und Lauterkeit der Regierungsarbeit. Vor diesem Hintergrund ist es von erheblichem parlamentarischen Interesse, ob bei der Amtsübernahme sämtliche erforderlichen Compliance- und Befangenheitsprüfungen, Offenlegungen von Beteiligungen, etwaige Ruhendstellungen wirtschaftlicher Rechte sowie die ordnungsgemäße Übertragung von Geschäftsführungsfunktionen erfolgt sind und ob die Bundesregierung entsprechende Vorgänge dokumentiert und überprüft hat. Die Kleine Anfrage zielt daher auf eine umfassende Aufklärung aller Sachverhalte, die geeignet sind, mögliche wirtschaftliche Verflechtungen, Förderbeziehungen oder Interessenkollisionen im Umfeld des Kulturstaatsministers transparent zu machen und damit die Integrität der Regierungsarbeit sicherzustellen.  1. Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen, Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder Dienstleistungsverträge) haben die Bundesregierung, ihre nachgeordneten Behörden oder bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen ggf. unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an a) die Weimer Media Group GmbH, b) deren Tochterunternehmen oder Beteiligungen sowie c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“ und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.) vergeben oder geleistet?  2. In welcher Höhe und zu welchen konkreten Zwecken erfolgten diese Zuwendungen oder Aufträge ggf. (bitte jeweils mit Titel, Kapitel, Haushaltsjahr und Ressortzuordnung angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der Antwort wiedergegebenen Angaben basieren auf in den Ressorts verfügbaren Unterlagen und Kenntnissen, können jedoch aufgrund des nachgefragten Umfangs trotz größtmöglicher Sorgfalt in der für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Coronahilfen Mit Blick auf Coronahilfen wird auf die öffentlich zugängliche Beihilfentransparenzdatenbank verwiesen. Die Bearbeitung und Bescheidung der Anträge obliegt den Bewilligungsstellen der Länder. Anzeigen Das BMAS hat Anzeigen bei Medien der Weimer Media Group GmbH in Höhe von insgesamt 37 087,89 Euro (brutto) in den Jahren 2023 und 2024 geschaltet (Titel 1107 – 544 06). Die Schaltungen dienten zur Bewerbung des Deutschen Fachkräftepreises. Weitere Schaltungen des BMAS konnten nicht ermittelt werden. Das BMWE hat Anzeigen bei Medien der Weimer Media Group GmbH in Höhe von 47 338 Euro (brutto) im Jahr 2024 und 63 886,34 Euro (brutto) in den Jahren 2022 und 2023 geschaltet. Die Schaltungen dienten zur Information zu Förderprogrammen im Bereich Industrie und Energie (verschiedene Titel). Weitere Schaltungen von Anzeigen des BMWE vor dem Jahr 2022 konnten nicht ermittelt werden. Das zum Geschäftsbereich des BMBFSFJ gehörende Bundesinstitut für Berufsbildung hat eine Anzeige bei Medien der Weimer Media Group in Höhe von rund 29 000 Euro im Jahr 2022 geschaltet (Titel 3002 – 685 30). Sonstige Leistungen Darüber hinaus konnten keine bundesseitigen Förderungen oder sonstigen finanziellen Leistungen ermittelt werden.  3. Welche Zuwendungen, Förderungen oder sonstigen finanziellen Leistungen (einschließlich projektbezogener oder institutioneller Förderungen, Anzeigen, Sponsoring, Beauftragungen, Honorare, Beratungs- oder Dienstleistungsverträge) sind ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landesregierungen, ihren nachgeordneten Behörden oder landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen sowie von der EU unmittelbar oder mittelbar in den vergangenen zehn Jahren an a) die Weimer Media Group GmbH, b) deren Tochterunternehmen und Beteiligungen sowie c) deren Veranstaltungsformate (insbesondere „Ludwig-Erhard-Gipfel“ und „Frankfurt Finance & Future Summit“ u. a.) geflossen?  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von indirekten Förderungen oder finanziellen Zuwendungen über zwischengeschaltete staatlich geförderte Institutionen (z. B. Wirtschaftsverbände, Stiftungen, Agenturen, öffentlich-rechtliche Unternehmen), die in den letzten zehn Jahren an die Weimer Media Group oder ihre Formate geflossen sind, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Zuwendungsgeber, Summe und mit kurzer Beschreibung des Zuwendungszwecks aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zuwendungen, Förderungen oder sonstige finanzielle Leistungen durch die Landesregierungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Das gleiche gilt für die Aktivitäten von Wirtschaftsverbänden und sonstigen Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung.  5. Wurden Vertreter der Bundesregierung einschließlich der Staatssekretäre zu Veranstaltungen der Weimer Media Group eingeladen oder akkreditiert, und wenn ja, wer hat teilgenommen, in welcher Funktion, und auf wessen Veranlassung? Mitglieder der Bundesregierung nehmen regelmäßig an wirtschaftspolitischen Veranstaltungen verschiedener Medienhäuser teil. Am Frankfurt Finance & Future Summit 2025 haben die Bundesministerin Dorothee Bär und die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann teilgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1136 verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit einer etwaigen finanziellen oder organisatorischen Zusammenarbeit mit der Weimer Media Group mit den Grundsätzen der staatlichen Neutralität, der wirtschaftlichen Trennung von Amt und Privatinteresse sowie den Verhaltensregeln für Mitglieder der Bundesregierung? Es gibt keine gezielte finanzielle oder organisatorische Zusammenarbeit mit der Weimer Media Group GmbH. Gemäß Artikel 66 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 des BMinG dürfen Mitglieder der Bundesregierung oder Parlamentarische Staatsekretäre neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder Beruf ausüben und auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Hingegen werden Mitglieder der Bundesregierung bzw. Parlamentarische Staatssekretäre, die ein eigenes Unternehmen betreiben, nicht zu dessen Geschäftsaufgabe gezwungen; es reicht aus, dass das Unternehmen durch eine Vertretung (z. B. Ehefrau) geführt wird, da nicht beabsichtigt ist, die wirtschaftliche Existenz der Regierungsmitglieder zu vernichten. Verboten ist ihnen lediglich die berufliche Tätigkeit während ihrer Zugehörigkeit zur Regierung. Entsprechend kann ein Regierungsmitglied oder Parlamentarischer Staatsekretär Eigentümer, Inhaber, Gesellschafter oder Anteilseigner eines Unternehmens bleiben, er ist nicht zur Veräußerung seiner Aktien bzw. Kapitalanteile gezwungen. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat vor seiner Ernennung durch den Bundeskanzler am 6. Mai 2025 seiner Ehefrau und Mitinhaberin die Leitungsaufgaben in ihrem Familienunternehmen, der Weimer Media Group, übergeben.  7. Zu welchem konkreten Zeitpunkt erfolgte die Amtsübernahme und Vereidigung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer? Am 6. Mai 2025 wurde Dr. Wolfram Weimer von Bundeskanzler Friedrich Merz zum Staatsminister und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ernannt und nahm seine Amtsgeschäfte auf.  8. Zu welchem konkreten Zeitpunkt hat Dr. Wolfram Weimer seine Funktionen in der Weimer Media Group (Geschäftsführung, Herausgeber-, Verleger- oder Beiratstätigkeit) niedergelegt, und wann wurden die entsprechenden Änderungen im Handelsregister vollzogen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3228 verwiesen.  9. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin Gesellschaftsanteile oder wirtschaftliche Beteiligungen Dr. Wolfram Weimers an der Weimer Media Group oder deren verbundenen Unternehmen, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welcher verwaltungs- oder treuhänderischen Regelung werden diese Anteile derzeit gehalten oder verwaltet? Die Beteiligungsverhältnisse sind öffentlich bekannt. 10. Wurden im Zuge der Ernennung Dr. Wolfram Weimers die nach Artikel 66 GG und § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung erforderlichen Compliance- und Befangenheitsprüfungen durchgeführt, wenn ja, durch welche Stellen, und mit welchem Ergebnis? Mit Ernennung von Dr. Wolfram Weimer zum Staatsminister hat der Personalbereich des BKM etwaige Aspekte einer möglichen Interessenskollision geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Für die Zukunft wurde festgelegt, dass bei einem etwaigen verwaltungs- oder privatwirtschaftlichen Handeln des BKM als Behörde gegenüber der Weimer Media Group GmbH bzw. gegenüber deren Geschäftsführung nicht Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, sondern der Leitende Beamte, Dr. Schmidt-Werthern, die Behörde in eigener Zuständigkeit umfassend vertreten wird. 11. Liegt eine Dokumentation dieser Prüfungen (vgl. Frage 10; Vermerke, Stellungnahmen, Rechtsgutachten oder ministerielle Bewertungen) vor, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen? Ja. Eine Übersendung von Unterlagen ist nicht vorgesehen. 12. Wurden seit Amtsantritt Dr. Wolfram Weimers interne Richtlinien oder Auflagen im Hinblick auf Kontakte, Auftritte oder die Zusammenarbeit mit der Weimer Media Group erlassen, und wenn ja, welche? Nein. Hierfür gab es keine Veranlassung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Dr. Wolfram Weimer nach seinem Amtsantritt an Veranstaltungen der Weimer Media Group teilgenommen hat oder dort als Redner, Gast oder Ehrengast aufgetreten ist? a) Wenn ja, wann, und in welcher Funktion? b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung solche Teilnahmen unter den Gesichtspunkten der Neutralitäts- und Integritätspflicht nach § 6 BMinG? Die Fragen 13 bis 13b wegen wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat nach seinem Amtsantritt an keiner Veranstaltung der Weimer Media Group GmbH teilgenommen. 14. Ergreift die Bundesregierung ggf. Maßnahmen, um zu verhindern, dass durch die bloße Anwesenheit oder öffentliche Nennung des Kulturstaatsministers bei Veranstaltungen der Weimer Media Group der Eindruck einer privilegierten Nähe oder einer indirekten Begünstigung entsteht, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Im Übrigen besteht weder die Möglichkeit, Anwesenden die Nennung des Namens des Staatsministers zu untersagen, noch der Bedarf. 15. Bestehen innerhalb der Bundesregierung Verfahren, um bei künftigen Ernennungen sicherzustellen, dass wirtschaftliche Beteiligungen oder familiäre Interessenlagen von Mitgliedern der Bundesregierung vor Amtsantritt geprüft und ggf. ruhendgestellt oder treuhänderisch verwaltet werden, und wenn ja, welche? Ja. Jedes Bundesministerium verfügt über Vorgehensweisen zur Prüfung etwaiger Interessenskonflikte durch die Aufnahme der Amtsgeschäfte einer Bundesministerin oder eines Bundesministers, die den durch Artikel 66 GG, § 5 BminG bzw. § 7 ParlStG normierten Rechtsrahmen erfüllen. 16. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die bestehenden Regelungen zu Interessenkonflikten und Nebentätigkeiten von Regierungsmitgliedern zu überprüfen oder zu präzisieren, um vergleichbare Fälle künftig transparenter zu handhaben? Nach Ansicht der Bundesregierung haben sich die bestehenden Regelungen im Sinne der Fragestellung bewährt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen