Weimer Neureuth GmbH und Weimer Redaktion GmbH
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Weimer Neureuth GmbH und Weimer Redaktion GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4432
21. Wahlperiode 03.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Dr. Alexander Gauland, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven
Wendorf und der Fraktion der AfD
Weimer Neureuth GmbH und Weimer Redaktion GmbH
Medienberichten zufolge gibt es erneut Irritationen hinsichtlich einer
Geschäftstätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), Dr. Wolfram Weimer. Demnach wies ein Handelsregisterauszug der
Weimer Neureuth GmbH Tätigkeiten aus, die nach § 5 des
Bundesministergesetzes untersagt sind. Dabei geht es um das Ausüben beruflicher oder
beratender Tätigkeiten während der Zeit als Regierungsmitglied. Der
Unternehmenszweck der GmbH sah laut Registereintrag beim zuständigen Amtsgericht vor,
dass Dr. Wolfram Weimer als Geschäftsführer für die „leitende redaktionelle
Arbeit“ bei von „Dritten herausgegebenen Publikationsorganen“ wie
Zeitschriften und Magazinen sowie für Hörfunk- und Fernsehsendungen verantwortlich
sei (www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/tegernsee-ort29547/verwirrung-u
m-weimers-neureuth-gmbh-94129814.html, letzter Zugriff am 12. Februar
2026).
Dr. Wolfram Weimer beteuert hingegen, dass die Weimer Neureuth GmbH „nur
der Vermögensverwaltung dienen“ solle und zuvor unter dem Namen „Weimer
Redaktion Gesellschaft“ mit Sitz in Potsdam registriert gewesen sei (www.tage
sspiegel.de/politik/soll-nur-der-vermogensverwaltung-dienen-medienstaatsmini
ster-weimer-widerspricht-vorwurfen-zu-gmbh-15167146.html, letzter Zugriff
am 12. Februar 2026).
Nach Kenntnisstand der Fragesteller wurde die Registereintragung inzwischen
korrigiert, sodass der Zweck der GmbH nunmehr den Aussagen des
Staatsministers entspricht und auf Vermögensverwaltung beschränkt ist. Gleichwohl
ergeben sich für die Fragesteller weiterhin Fragen.
Auf verschiedene Anfragen der Fraktion der AfD erklärte die Bundesregierung:
„Nach dem eindeutigen Wortlaut unterbindet Artikel 66 GG [Grundgesetz] die
Zugehörigkeit eines Bundesministers bzw. eines Parlamentarischen
Staatssekretärs an der Leitung eines auf Erwerb gerichteten, gewinnorientierten
Unternehmens. Hingegen untersagt Artikel 66 GG den Mitgliedern der
Bundesregierung bzw. Parlamentarischen Staatssekretären nicht, Gesellschaftsanteile
an einem Unternehmen zu halten, solange das Unternehmen durch Dritte
geführt wird“ (Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/3228, S. 4,
letzter Zugriff am 12. Februar 2026).
In einer weiteren Antwort führte die Bundesregierung aus, dass mit der
Ernennung von Dr. Wolfram Weimer zum Staatsminister im Personalbereich des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien etwaige Aspekte einer
möglichen Interessenkollision geprüft worden seien und diese „keine
Beanstandung ergeben“ hätten (Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 21/3465, S. 5, letzter Zugriff am 12. Februar 2026).
Schließlich erklärte die Bundesregierung, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer
habe „eine Woche vor seinem ersten Amtstag die Geschäftsführung der Weimer
Media Group niedergelegt“. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister
sei kurz darauf erfolgt und öffentlich einsehbar (Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/3228, S. 4, letzter Zugriff am 12. Februar 2026).
Bislang waren die Weimer Neureuth GmbH sowie die Weimer Redaktion
GmbH kein Gegenstand parlamentarischer Fragen und Antworten der
Bundesregierung. Fragwürdig erscheint den Fragestellern in diesem Zusammenhang,
dass die Weimer Redaktion GmbH nach Selbstdarstellung der Weimer Media
Group Teil der Unternehmensgruppe ist (vgl. Jahr 2004: https://weimermedi
a.de/historie/, letzter Zugriff am 12. Februar 2026).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zu welchem genauen Zeitpunkt fand die Prüfung des Personalbereichs des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hinsichtlich
etwaiger Aspekte einer möglichen Interessenkollision der bisherigen
Geschäftstätigkeit von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer statt?
2. Kann die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bestätigen, dass die
Weimer Redaktion GmbH rechtsidentisch mit der Weimer Neureuth GmbH
ist, und wann hat Dr. Wolfram Weimer diese Information dem
Personalbereich des BKM mitgeteilt?
3. War die Weimer Redaktion GmbH nach Kenntnisstand der
Bundesregierung als Teil der Weimer Media Group Gegenstand der Prüfung möglicher
Interessenkollisionen?
a) Wenn ja, in welcher Weise wurde diese Gesellschaft geprüft, und mit
welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde diese Gesellschaft nicht in die
Prüfung einbezogen?
4. Bestand die Weimer Redaktion GmbH nach Kenntnisstand der
Bundesregierung seit dem Amtsantritt von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer
fort, war sie in diesem Zeitraum unternehmerisch tätig, und war Dr.
Wolfram Weimer alleiniger Geschäftsführer?
5. Lag nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund einer etwaigen
unternehmerischen Tätigkeit über die Weimer Redaktion GmbH ein Verstoß
gegen § 5 des Bundesministergesetzes vor?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Geschäftstätigkeit im
Rahmen der zuvor erwähnten Prüfung nicht festgestellt?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
6. Welche Kenntnis hat ggf. die Bundesregierung unter der Voraussetzung,
dass die Weimer Neureuth GmbH rechtsidentisch mit der Weimer
Redaktion GmbH ist, darüber, ob diese Gesellschaft weiterhin Teil der Weimer
Media Group ist?
7. Wurde die nachträgliche Änderung des Unternehmenszwecks der Weimer
Neureuth GmbH im Handelsregister der Bundesregierung zur Kenntnis
gebracht, und wenn ja, wann?
8. Welche Rolle spielte ggf. der behauptete Notarfehler (vgl. www.merkur.de/l
okales/region-tegernsee/tegernsee-ort29547/verwirrung-um-weimers-neure
uth-gmbh-94129814.html) bei der Bewertung durch die Bundesregierung,
und wurde hierzu eine eigenständige rechtliche Würdigung vorgenommen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weitere Gesellschaften der
Weimer Media Group im Eigentum oder unter maßgeblichem Einfluss von
Staatsminister Dr. Wolfram Weimer stehen oder standen, und wenn ja,
welche?
Berlin, den 2. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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