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Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Hans-Jürgen Goßner (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Verfügten das Bundesministerium des Innern (BMI), der Bundesminister für besondere Aufgaben, Thorsten Frei, und der Bundeskanzler Friedrich Merz im Zeitraum vom 30. Oktober bis einschließlich 3. November 2025 über Erkenntnisse zur Situation in Syrien, die dem Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul nicht vorlagen, angesichts der Äußerung Dr. Johann Wadephuls am 30. Oktober 2025 in Syrien, dort könnten „wirklich kaum Menschen richtig würdig leben“ und kurzfristig sei eine Rückkehr von Syrern aus Deutschland nicht möglich (www.tagesschau.de/ausland/asien/wadephul-syrien-reise-100.html), wohingegen ein Sprecher des BMI zeitnah erklärte, man arbeite derzeit an Vereinbarungen mit Syrien, damit Rückführungen möglich werden (www.welt.de/politik/deutschland/article6905423cdf9fa029228efa60/migration-trotz-aussage-von-wadephul-dobrindt-haelt-an-abschiebungen-nach-syrien-fest.html), dann am 3. November 2025 zunächst der Bundesminister Thorsten Frei erklärte, dass man aus seiner Sicht nicht für ganz Syrien sagen könne, dass dort ein Leben in Würde nicht möglich sei, und dass es dort „sehr ungleiche Situationen zu geben“ scheine (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ruckfuehrung-syrien-wadephul-kritik-100.html), und später am selben Tag auch der Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, es könne mit Rückführungen nach Syrien begonnen werden, da der Bürgerkrieg beendet sei und es „nun keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“ gebe, zumal er davon ausgehe, dass viele Syrer freiwillig zurückkehrten, um beim Wiederaufbau zu helfen, während man diejenigen, die sich weigern, in das Land zurückzukehren, „selbstverständlich abschieben“ könne (www.welt.de/politik/deutschland/article6908ef24179af97ae7d763f9/wadephul-aussage-keinerlei-gruende-mehr-fuer-asyl-in-deutschland-merz-draengt-auf-abschiebungen-nach-syrien.html), und welche sind dies gegebenenfalls? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Bundesregierung verfügt über eine einheitliche Informationsgrundlage. Der Koalitionsvertrag sieht Rückführungen auch nach Syrien vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Zu diesem Ziel steht die Bundesregierung geschlossen. Die beteiligten Ressorts arbeiten gemeinsam und in enger Abstimmung an der Umsetzung. Dass Rückführungen auch nach Syrien möglich sein müssen, hat der Bundesaußenminister im Rahmen seiner Syrien-Reise am 30. Oktober 2025 auch vor Ort in Damaskus ausdrücklich betont.

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