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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Wer – abgesehen von den Syrern – soll nach Ansicht des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, das in weiten Teilen zerstörte Syrien nach dem Ende des Krieges und dem Sturz des Assad-Regimes vorwiegend wieder aufbauen (vergleiche www.cicero.de/aussenpolitik/debatte-syrien-wadephul-abschiebungen-damaskus), und von welchem quantitativen Rückführungspotenzial der derzeit in Deutschland aus humanitären Gründen aufhältigen Syrer geht die Bundesregierung derzeit aus (bitte in diesem Zusammenhang auch einen Zeitraum für diese seitens des Bundeskanzlers angekündigten, anzustrebenden Rückführungsbemühungen nennen; vergleiche www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/kanzler-merz-will-650-000-syrer-abschieben-keine-gruende-mehr-fuer-asyl-in-deutschland?)? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Syrien ist ein vom fast 14-jährigen Bürgerkrieg zerstörtes Land. Die syrische Regierung arbeitet daran, den Wiederaufbau Syriens möglichst schnell voranzutreiben. Syrien benötigt dafür auch internationale Unterstützung. Der Koalitionsvertrag sieht Rückführungen auch nach Syrien vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Die beteiligten Ressorts arbeiten gemeinsam und in enger Abstimmung an der Umsetzung. Rückführungen betreffen vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Die Feststellung, ob eine Person im Einzelfall vollziehbar ausreisepflichtig ist, treffen die zuständigen Innenbehörden bzw., sofern ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt wird, die zuständigen Verwaltungsgerichte. Derzeit halten sich mit Stand 31. Oktober 2025 laut Ausländerzentralregister 944 060 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf. 10 281 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit sind vollziehbar ausreisepflichtig, davon 869 ohne Duldung. Davon zu trennen ist die Frage der freiwilligen Rückkehr schutzberechtigter Personen (Asylberechtigte, Personen mit Flüchtlingsstatus, subsidiär Schutzberechtigte und Personen, für die ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde) nach Syrien.

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