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Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Inwiefern handelt es sich bei den Aussagen des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, anlässlich seines Besuchs in Damaskus, wonach die Rückkehr nach Syrien „zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich“ sei, weil „in der Tat doch sehr viel an Infrastruktur in diesem Land zerstört ist“ und nur in „ganz wenigen Ausnahmefällen von wirklich schweren Straftätern“ eine Rückführung erfolgen solle (www.bild.de/politik/inland/abschiebe-zoff-um-syrien-eskaliert-cdu-fuehrung-attackiert-wadephul-offen-69075d12a6bc3e9242fc9c10) um die offizielle Positionierung der Bundesregierung, und wie passt dies zu entgegengesetzten Aussagen sowohl des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt, der an Abschiebungen nach Syrien festhält und nach eigenen Angaben in seinem Bundesministerium an einer Vereinbarung mit Syrien arbeitet (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/dobrindt-will-weiter-syrer-abschieben/), um Rückführungen zu ermöglichen, als auch zu den Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der bei einer Veranstaltung in Husum sagte, dass es bei den Syrern „keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland“ (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/kanzler-merz-will-650-000-syrer-abschieben-keine-gruende-mehr-fuer-asyl-in-deutschland?) gebe? Antwort des Staatsministers Florian Hahn: Der Koalitionsvertrag sieht Rückführungen auch nach Syrien vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Zu diesem Ziel steht die Bundesregierung geschlossen. Die beteiligten Ressorts arbeiten gemeinsam und in enger Abstimmung an der Umsetzung. Dass Rückführungen auch nach Syrien möglich sein müssen, hat Bundesaußenminister Wadephul im Rahmen seiner Syrienreise am 30. Oktober auch vor Ort in Damaskus ausdrücklich betont. Rückführungen betreffen vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Die Feststellung, ob eine Person im Einzelfall vollziehbar ausreisepflichtig ist, treffen die zuständigen Innenbehörden bzw., sofern ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt wird, die zuständigen Verwaltungsgerichte. Dies ist zu trennen von der Frage der freiwilligen Rückkehr schutzberechtigter Personen (Asylberechtigte, Personen mit Flüchtlingsstatus, subsidiär Schutzberechtigte und Personen, für die ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde) nach Syrien.

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