Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Wie wird die Bundesregierung die Transparenz im Fernwärmemarkt für mehr Verbraucherschutz erhöhen, und wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte unbürokratische Schlichtungsstelle eingerichtet?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) auch die Regelungen zur Transparenz im Fernwärmemarkt zu adressieren. Die AVBFernwärmeV enthält bereits verschiedene Transparenzanforderungen, vor allem im Hinblick auf Vertragsinhalte und mit Blick auf Preisänderungsklauseln.
Die Art der Darstellung (#Nm, 10/11#) kann allerdings für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Herausforderung sein und die Beobachtung der Preisentwicklungen auf dem Fernwärmemarkt sowie den Vergleich mit den Preisen anderer Versorger erschweren. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der AVBFernwärmeV auch eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden freiwilligen Preistransparenzplattform der Fernwärmeverbände.
Die geplante Schlichtungsstelle soll nach aktuellem Planungsstand im Zuge der Novelle der AVBFernwärmeV geschaffen werden.
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