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Schriftliche Frage 135 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD bezüglich verbraucherfreundlich…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 135 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD bezüglich verbraucherfreundlich… Frage 135 (Jorrit Bosch, Die Linke): Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD bezüglich verbraucherfreundlicherer Ladeinfrastruktur, wonach bei „öffentlichen Ladesäulen [...] für Preistransparenz und technische Vereinheitlichung“ gesorgt werden soll (Kapitel 1.3), und bis wann sollen diese Maßnahmen jeweils umgesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. August 2025: Im Hinblick auf die Preistransparenz kommen die Regelungen der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zur Anwendung. Gemäß Artikel 20 AFIR müssen Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte seit dem 14. April 2025 statische und dynamische Daten ihrer Ladeeinrichtungen diskriminierungs- und kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung ist der Anforderung gemäß Artikel 20 Absatz 4 AFIR nachgekommen und ermöglicht die öffentliche Bereitstellung der von Ladeinfrastrukturbetreibern gemeldeten Daten über die Mobilithek. Diese Daten können beispielsweise Anbieter von Navigationsdiensten in ihre Services einbinden, um Kundinnen und Kunden den Vergleich der Ad-hoc-Preise an Ladesäulen zu ermöglichen. Das für die Preisangabenverordnung (PAngV) federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant zudem bei der erforderlichen Anpassung der PAngV an die Vorgaben der AFIR die bestehenden nationalen Spielräume im Sinne einer wettbewerblichen, transparenten und verbraucherfreundlichen Preisangabe zu nutzen. Vor einer Änderung der Preisangabenverordnung muss jedoch zunächst eine Änderung der gesetzlichen Grundlage der Verordnung erfolgen; die Vorlage des dafür notwendigen Gesetzentwurfs ist bis Ende des Jahres geplant. Neben den Vorgaben zur Preistransparenz enthält die AFIR auch Vorgaben zur Vereinheitlichung der technischen Anforderungen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Diese umfassen unter anderem Steckertypen, Bezahlmöglichkeiten und die Daten- und Netzwerkanbindung. Die Vorgaben der AFIR gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzen die bisherigen nationalen Vorgaben in der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV). Da die AFIR europaweit für einheitliche technische Standards bei öffentlich zugänglichen Ladesäulen sorgt, um Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen, sind seitens der Bundesregierung keine weiteren Anpassungsschritte geplant.

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