Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Wann wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Preisaufsicht für mehr Verbraucherschutz eingeführt, und wie wird diese ausgestaltet sein?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Vorgaben an den Inhalt und die Gestaltung von Verträgen über die Lieferung von Wärme (Fernwärme; Contracting) enthält die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, soll die AVBFernwärmeV, die noch im Wesentlichen aus den 80er-Jahren stammt, zügig novelliert werden. Hierbei sollen die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigt werden. Dadurch wird auch eine langfristige Planung und Finanzierung der Wärmenetze möglich, die sich kostendämpfend auswirkt.
Im Rahmen der Novelle der AVBFernwärmeV soll auch mehr Preistransparenz geschaffen werden, damit Kunden erkennen können, wie sich die Preise vor Ort im Vergleich zu Preisen vergleichbarer Unternehmen verhalten, und die Preisaufsicht gestärkt werden.
Ein konkreter Zeitplan für eine Novelle der AVBFernwärmeV liegt derzeit noch nicht vor.
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