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Schriftliche Frage 74 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Fernwärmeverordnungen (AVB FernwärmeV, WärmelieferV), die laut Koalitionsvertrag „…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 74 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Fernwärmeverordnungen (AVB FernwärmeV, WärmelieferV), die laut Koalitionsvertrag „… Frage 74 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung für die Fernwärmeverordnungen (AVB FernwärmeV, WärmelieferV), die laut Koalitionsvertrag „zügig überarbeitet“ werden sollen, und plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Bezahlbarkeit von Fernwärme, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Fernwärme aktuell im Vergleich die teuerste Heizart ist (siehe www.heizspi egel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. November 2025: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor: „Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen.“ Es wird derzeit geprüft, wie die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann. In die Prüfung wird auch das das 10. Sektorgutachten „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ einfließen, das die Monopolkommission am 4. November 2025 veröffentlicht. Die Bundesregierung wird zu dem Gutachten entsprechend gesetzlicher Vorgabe (§ 62 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) Stellung nehmen. Der weitere Zeitplan für die Weiterentwicklung des Rechts- und Marktrahmens wird nach Abschluss der laufenden Prüfungen feststehen. Hinsichtlich des Vergleichs der Heizarten ist zu berücksichtigen, dass bei der Fernwärme in der Regel alle Kosten über den Wärmepreis gezahlt werden (Vollkosten). Der Endkunde zahlt für Erzeugung, Verteilung und Kapitalbindung in einer Summe. Bei anderen Heizsystemen werden in Vergleichen oftmals nur die Betriebskosten (ohne Investitionskosten) gegenübergestellt. Vergleicht man die Gesamtkosten über die Lebensdauer, fällt die Fernwärme nicht überdurchschnittlich teuer aus. Um Fernwärmepreise zu begrenzen, unterstützt die Bundesregierung ferner den Aus- und Umbau der Wärmenetze mit Fördermitteln. Hier sind insbesondere die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu nennen.

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