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Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Ingo Hahn (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Wie gewährleistet die Bundesregierung bei öffentlich-privaten Förderprogrammen im Bereich Wissenschaft und Forschung, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ergebnisoffenheit der geförderten Projekte trotz der Mitwirkung privater Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen an der Themenauswahl („Agenda-Setting“) sowie der Beteiligung von deren Vertretern in den für die Projektauswahl und Programmausrichtung zuständigen Auswahlgremien und Beiräten gewahrt bleibt? Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthias Hauer: Förderprogramme im Bereich Wissenschaft und Forschung sind öffentliche Programme und keine öffentlich-privaten. Sofern konkrete Forschungsprojekte gefördert werden, geschieht dies regelhaft unter den Vorgaben einer öffentlichen Förderrichtlinie, wobei üblicherweise mehrere Förderrichtlinien ein Förderprogramm umsetzen. Dabei stellt die Bundesregierung unter anderem durch die Beachtung der Vorgaben und Regelungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Bundeshaushaltsordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes sicher, dass nach transparenten, sachlichen und nachvollziehbaren sowie gemeinwohl- und wissenschaftsgeleiteten Kriterien entschieden wird. Soweit in der Projektauswahl Gutachter beteiligt sind, verfolgt die Bundesregierung transparente, im Ergebnis offene und fundierte Gutachterprozesse. Neben einer entsprechenden Dokumentation und Prüfung bestehen zudem für die Auswahl von Gutachtern definierte Kriterien für die Prüfung möglicher Interessenkollisionen.

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