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Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter Klimastudie (Antwort zu Drs. 21/7773)

dip / drucksache 15.09.2026 · WP 21 · 21/8023 · Antwort · Original ↗

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Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter Klimastudie (Antwort zu Drs. 21/7773) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8023 21. Wahlperiode 15.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7773 – Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter Klimastudie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2024 veröffentlichten Wissenschaftler des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in der Fachzeitschrift „Nature“ die Studie „The economic commitment of climate change“ (www.nature.com/articles/s41586-02 4-07219-0). Die Autoren dieser Studie kamen zu dem Ergebnis, dass die Weltwirtschaft unabhängig von künftigen Emissionen bereits zu einem Einkommensverlust von etwa 19 Prozent bis 2050 verurteilt sei. Die Studie erzielte erhebliche mediale und politische Aufmerksamkeit und floss unmittelbar in die Klimaszenarien (Phase V) des Network for Greening the Financial System (NGFS) ein (www.ngfs.net/en/publications-and-statistics/publications/ngfs-cli mate-scenarios-central-banks-and-supervisors-phase-v), welche die Grundlage für globale Stresstests im Finanzsektor bilden. Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück (www.nature.com/art icles/s41586-025-09726-0), nachdem massive methodische Schwächen und eine extreme Sensitivität gegenüber fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines einzelnen Landes (Usbekistan) festgestellt wurden. Das NGFS warnte daraufhin vor der Verwendung der Schadensschätzungen (www.ngfs.net/node/1161414). Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich hierbei nicht um einen isolierten wissenschaftlichen Irrtum, sondern um ein strukturelles Problem: die sogenannte asymmetrische Persistenz wissenschaftlicher Aussagen. Wissenschaftliche Behauptungen entfalten frühzeitig massive politische und regulatorische Wirkung, während die notwendige wissenschaftliche Korrektur zeitverzögert und politisch kaum noch wahrnehmbar erfolgt. Das PIK, das über die Leibniz-Gemeinschaft massiv steuerfinanziert wird (www.pik-potsdam.de/de/institut/ueber), nimmt hierbei eine Doppelrolle ein: Es agiert als Forschungsinstitut, tritt jedoch gleichzeitig als politischer Akteur auf, wie die Eintragung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages belegt (www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007117). Wenn solche Institutionen die wissenschaftliche Grundlage für tiefgreifende regulatorische Eingriffe in die deutsche Wirtschaft (z. B. CO2-Bepreisung, Energiewende, grüne Investitionsvorgaben) liefern, müssen die Anforderungen an Transparenz und Robustheit vor einer politischen Umsetzung maximal sein. Andernfalls besteht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 14. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Gefahr, dass eine politisierte Forschung als Vorwand für eine Deindustrialisierung und die Belastung der Bürger durch überhöhte Energie- und Kapitalkosten dient.  1. In welcher Höhe hat der Bund das Potsdam-Institut (PIK) in den Jahren 2015 bis 2025 finanziert (bitte nach Grundfinanzierung und sonstigen Bundesmitteln aufschlüsseln)? Die institutionelle Grundfinanzierung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) wird hälftig vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg getragen. Der Bund hat das PIK in den Jahren 2015 bis 2025 wie folgt finanziert (Grundfinanzierung). Jahr Grundfinanzierung Bund (in Euro) 2015 7.388.500,00 2016 6.001.748,00 2017 6.271.737,00 2018 6.521.943,00 2019 6.750.623,00 2020 6.994.480,00 2021 7.086.980,00 2022 7.439.480,00 2023 8.065.480,00 2024 7.968.840,00 2025 9.104.700,00 Die sonstigen Mittel des Bundes finden sich in den öffentlich einsehbaren Sach- bzw. Jahresberichten des PIK.  2. Welche finanziellen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2026 für das PIK derzeit veranschlagt bzw. projektiert? Für das Haushaltsjahr 2026 sind 9.196.560 Euro als Grundfinanzierung des Bundes veranschlagt.  3. Hat das PIK nach Kenntnis der Bundesregierung im genannten Zeitraum Drittmittel eingeworben, und wenn ja, welche (bitte nach EU, Stiftungen und privaten Gebern aufschlüsseln)? Die Drittmittel des PIK werden in den öffentlich einsehbaren Sach- bzw. Jahresberichten des PIK aufgeschlüsselt.  4. Stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungsmitteln sicher, dass auch Forschungsvorhaben gefördert werden, die klimapolitische Grundannahmen des PIK kritisch hinterfragen, um wissenschaftliche Pluralität zu gewährleisten, und wenn ja, inwieweit? Die Bundesregierung fördert durch ihre Projektförderung eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Studien und Untersuchungen unterschiedlicher Forschungseinrichtungen. Dabei bleibt die Forschungstätigkeit – die Hypothesenbildung, die Methodik, das konkrete Vorgehen und die Bildung des Forschungskonsortiums den Antragstellerinnen und Antragstellern überlassen. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren mit einem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsprozess.  5. Haben konkrete Finanzierungsquellen des Bundes (Projektförderung oder Grundfinanzierung) die Erstellung der (zurückgezogenen) Studie „The economic commitment of climate change“ ermöglicht, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Enrico Komning der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3685, Frage 52 verwiesen.  6. Wie viele Wissenschaftler des PIK waren in den letzten zehn Jahren in beratender Funktion (Beiräte, Gutachten) für Bundesministerien tätig? Die Informationen zu beratenden Funktionen bzw. Ernennungen und Wahl in Gremien finden sich in den öffentlich einsehbaren Sach- bzw. Jahresberichten des PIK.  7. Welche Mechanismen nutzt die Bundesregierung gegebenenfalls, um sicherzustellen, dass methodische Unsicherheiten in der Politikberatung durch das PIK explizit kommuniziert werden, bevor diese in Gesetzentwürfe einfließen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3187 verwiesen.  8. Sieht die Bundesregierung angesichts der Retraktion dieser einflussreichen Studie Handlungsbedarf, die Qualitätsstandards für öffentlich geförderte Forschung, die als Grundlage für die Technologiepolitik dient, zu verschärfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3187 verwiesen.  9. In welchem Umfang haben Forschungsergebnisse des PIK in den letzten zehn Jahren die Strategien der Bundesregierung zur Energiewende, zur CO2-Bepreisung und zur Wasserstoffstrategie beeinflusst? 10. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage des Risikos auseinandergesetzt, dass durch methodisch falsche Schadensprognosen unverhältnismäßige regulatorische Lasten für die deutsche Industrie entstanden sind (z. B. durch verschärfte Kapitalanforderungen für Banken aufgrund von NGFS-Szenarien), und wie hat sie sich gegebenenfalls dazu positioniert? 11. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Warnung des NGFS (www.ngfs.net/node/1161414 und www.ngfs.net/en/pub lications-and-statistics/publications/ngfs-climate-scenarios-central-bank s-and-supervisors-phase-v) bezüglich der fehlerhaften Studie für ihre eigene Nutzung dieser Szenarien gezogen? 12. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, welche Kosten für die deutsche Wirtschaft durch Fehlallokationen von Kapital entstanden sind, die auf den nunmehr zurückgezogenen Schadensprojektionen basieren, und wenn nein, warum wird die ökonomische Belastung durch fehlerhafte wissenschaftliche Grundlagen nicht systematisch evaluiert? 13. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die vorzeitige politische Übernahme nichtrobuster Klimastudien die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährden könnte, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? 14. Welche Verfahren existieren innerhalb der Bundesregierung gegebenenfalls, um nach einer Studienretraktion systematisch zu prüfen, welche politischen Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen wurden? Die Fragen 9 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 15. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein potenzieller Interessenkonflikt darin bestehen könnte, dass das PIK als öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung gleichzeitig im Lobbyregister des Deutschen Bundestages geführt wird, und zu welcher Einschätzung ist sie dabei gegebenenfalls gekommen? 16. Mittels welcher Governance-Regeln sichert die Bundesregierung die Trennung zwischen wissenschaftlicher Analyse und politischer Interessenvertretung, und plant sie, diese Regeln gegebenenfalls noch zu erweitern? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Wissenschaftliche Einrichtungen wie das PIK verfolgen mit ihrer Forschung das Ziel, neue Erkenntnisse zu schaffen. Diese Erkenntnisse werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und können Entscheidungsträgerinnen und –trägern zur evidenzbasierten Beratung dienen. Durch den Eintrag im Lobbyregister trägt das PIK im Sinne des Lobbyregistergesetzes dazu bei, dass Transparenz und Integrität in der Interessenvertretung gewährleistet sind. 17. Plant die Bundesregierung, künftig bei wissenschaftlichen Arbeiten mit erheblicher regulatorischer Tragweite eine verpflichtende unabhängige Reproduzierbarkeitsprüfung einzufordern, bevor diese in staatliche Strategien einfließen? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 18. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele wissenschaftliche Veröffentlichungen der Leibniz-Gemeinschaft im Bereich Klima bzw. Energie seit 2015 zurückgezogen oder wesentlich korrigiert wurden (wenn ja, bitte diese nach Jahr aufschlüsseln)? 19. In wie vielen dieser möglichen in Frage 18 erfragten Fälle waren die betreffenden Studien zuvor Gegenstand von Berichterstattungen in Ressortunterlagen oder politischen Entscheidungsprozessen der Bundesregierung? 20. Existiert ein standardisierter Informationsfluss zwischen den Forschungsorganisationen und den Bundesministerien für den Fall von Retraktionen politisch relevanter Studien? Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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