Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter Klimastudie (Antwort zu Drs. 21/7773)
Text
Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter Klimastudie (Antwort zu Drs. 21/7773)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8023
21. Wahlperiode 15.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7773 –
Politische und regulatorische Übernahme nichtrobuster öffentlich finanzierter
Klimastudie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2024 veröffentlichten Wissenschaftler des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung (PIK) in der Fachzeitschrift „Nature“ die Studie „The
economic commitment of climate change“ (www.nature.com/articles/s41586-02
4-07219-0). Die Autoren dieser Studie kamen zu dem Ergebnis, dass die
Weltwirtschaft unabhängig von künftigen Emissionen bereits zu einem
Einkommensverlust von etwa 19 Prozent bis 2050 verurteilt sei. Die Studie erzielte
erhebliche mediale und politische Aufmerksamkeit und floss unmittelbar in
die Klimaszenarien (Phase V) des Network for Greening the Financial System
(NGFS) ein (www.ngfs.net/en/publications-and-statistics/publications/ngfs-cli
mate-scenarios-central-banks-and-supervisors-phase-v), welche die Grundlage
für globale Stresstests im Finanzsektor bilden.
Im Dezember 2025 zogen die Autoren die Studie zurück (www.nature.com/art
icles/s41586-025-09726-0), nachdem massive methodische Schwächen und
eine extreme Sensitivität gegenüber fehlerhaften Wirtschaftsdaten eines
einzelnen Landes (Usbekistan) festgestellt wurden. Das NGFS warnte daraufhin
vor der Verwendung der Schadensschätzungen (www.ngfs.net/node/1161414).
Aus Sicht der Fragesteller handelt es sich hierbei nicht um einen isolierten
wissenschaftlichen Irrtum, sondern um ein strukturelles Problem: die
sogenannte asymmetrische Persistenz wissenschaftlicher Aussagen.
Wissenschaftliche Behauptungen entfalten frühzeitig massive politische und
regulatorische Wirkung, während die notwendige wissenschaftliche Korrektur
zeitverzögert und politisch kaum noch wahrnehmbar erfolgt.
Das PIK, das über die Leibniz-Gemeinschaft massiv steuerfinanziert wird
(www.pik-potsdam.de/de/institut/ueber), nimmt hierbei eine Doppelrolle ein:
Es agiert als Forschungsinstitut, tritt jedoch gleichzeitig als politischer Akteur
auf, wie die Eintragung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages belegt
(www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R007117). Wenn solche Institutionen
die wissenschaftliche Grundlage für tiefgreifende regulatorische Eingriffe in
die deutsche Wirtschaft (z. B. CO2-Bepreisung, Energiewende, grüne
Investitionsvorgaben) liefern, müssen die Anforderungen an Transparenz und
Robustheit vor einer politischen Umsetzung maximal sein. Andernfalls besteht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 14. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Gefahr, dass eine politisierte Forschung als Vorwand für eine
Deindustrialisierung und die Belastung der Bürger durch überhöhte Energie- und
Kapitalkosten dient.
1. In welcher Höhe hat der Bund das Potsdam-Institut (PIK) in den Jahren
2015 bis 2025 finanziert (bitte nach Grundfinanzierung und sonstigen
Bundesmitteln aufschlüsseln)?
Die institutionelle Grundfinanzierung des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung (PIK) wird hälftig vom Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie dem Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kultur des Landes Brandenburg getragen. Der Bund hat das PIK in
den Jahren 2015 bis 2025 wie folgt finanziert (Grundfinanzierung).
Jahr Grundfinanzierung Bund (in Euro)
2015 7.388.500,00
2016 6.001.748,00
2017 6.271.737,00
2018 6.521.943,00
2019 6.750.623,00
2020 6.994.480,00
2021 7.086.980,00
2022 7.439.480,00
2023 8.065.480,00
2024 7.968.840,00
2025 9.104.700,00
Die sonstigen Mittel des Bundes finden sich in den öffentlich einsehbaren
Sach- bzw. Jahresberichten des PIK.
2. Welche finanziellen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2026 für das PIK
derzeit veranschlagt bzw. projektiert?
Für das Haushaltsjahr 2026 sind 9.196.560 Euro als Grundfinanzierung des
Bundes veranschlagt.
3. Hat das PIK nach Kenntnis der Bundesregierung im genannten Zeitraum
Drittmittel eingeworben, und wenn ja, welche (bitte nach EU, Stiftungen
und privaten Gebern aufschlüsseln)?
Die Drittmittel des PIK werden in den öffentlich einsehbaren Sach- bzw.
Jahresberichten des PIK aufgeschlüsselt.
4. Stellt die Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungsmitteln
sicher, dass auch Forschungsvorhaben gefördert werden, die
klimapolitische Grundannahmen des PIK kritisch hinterfragen, um
wissenschaftliche Pluralität zu gewährleisten, und wenn ja, inwieweit?
Die Bundesregierung fördert durch ihre Projektförderung eine Vielzahl von
Forschungsvorhaben, Studien und Untersuchungen unterschiedlicher
Forschungseinrichtungen. Dabei bleibt die Forschungstätigkeit – die
Hypothesenbildung, die Methodik, das konkrete Vorgehen und die Bildung des
Forschungskonsortiums den Antragstellerinnen und Antragstellern überlassen. Die
Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren mit einem
wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsprozess.
5. Haben konkrete Finanzierungsquellen des Bundes (Projektförderung
oder Grundfinanzierung) die Erstellung der (zurückgezogenen) Studie
„The economic commitment of climate change“ ermöglicht, und wenn
ja, welche?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des
Abgeordneten Enrico Komning der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3685,
Frage 52 verwiesen.
6. Wie viele Wissenschaftler des PIK waren in den letzten zehn Jahren in
beratender Funktion (Beiräte, Gutachten) für Bundesministerien tätig?
Die Informationen zu beratenden Funktionen bzw. Ernennungen und Wahl in
Gremien finden sich in den öffentlich einsehbaren Sach- bzw. Jahresberichten
des PIK.
7. Welche Mechanismen nutzt die Bundesregierung gegebenenfalls, um
sicherzustellen, dass methodische Unsicherheiten in der Politikberatung
durch das PIK explizit kommuniziert werden, bevor diese in
Gesetzentwürfe einfließen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3187 verwiesen.
8. Sieht die Bundesregierung angesichts der Retraktion dieser
einflussreichen Studie Handlungsbedarf, die Qualitätsstandards für öffentlich
geförderte Forschung, die als Grundlage für die Technologiepolitik dient, zu
verschärfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf BT‑Drs. 21/3187 verwiesen.
9. In welchem Umfang haben Forschungsergebnisse des PIK in den letzten
zehn Jahren die Strategien der Bundesregierung zur Energiewende, zur
CO2-Bepreisung und zur Wasserstoffstrategie beeinflusst?
10. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage des Risikos
auseinandergesetzt, dass durch methodisch falsche Schadensprognosen
unverhältnismäßige regulatorische Lasten für die deutsche Industrie entstanden sind
(z. B. durch verschärfte Kapitalanforderungen für Banken aufgrund von
NGFS-Szenarien), und wie hat sie sich gegebenenfalls dazu positioniert?
11. Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der
Warnung des NGFS (www.ngfs.net/node/1161414 und www.ngfs.net/en/pub
lications-and-statistics/publications/ngfs-climate-scenarios-central-bank
s-and-supervisors-phase-v) bezüglich der fehlerhaften Studie für ihre
eigene Nutzung dieser Szenarien gezogen?
12. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, welche Kosten für die
deutsche Wirtschaft durch Fehlallokationen von Kapital entstanden sind,
die auf den nunmehr zurückgezogenen Schadensprojektionen basieren,
und wenn nein, warum wird die ökonomische Belastung durch
fehlerhafte wissenschaftliche Grundlagen nicht systematisch evaluiert?
13. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob die
vorzeitige politische Übernahme nichtrobuster Klimastudien die
internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gefährden
könnte, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
14. Welche Verfahren existieren innerhalb der Bundesregierung
gegebenenfalls, um nach einer Studienretraktion systematisch zu prüfen, welche
politischen Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen wurden?
Die Fragen 9 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein
potenzieller Interessenkonflikt darin bestehen könnte, dass das PIK als
öffentlich finanzierte Forschungseinrichtung gleichzeitig im
Lobbyregister des Deutschen Bundestages geführt wird, und zu welcher
Einschätzung ist sie dabei gegebenenfalls gekommen?
16. Mittels welcher Governance-Regeln sichert die Bundesregierung die
Trennung zwischen wissenschaftlicher Analyse und politischer
Interessenvertretung, und plant sie, diese Regeln gegebenenfalls noch zu
erweitern?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Wissenschaftliche Einrichtungen wie das PIK verfolgen mit ihrer Forschung
das Ziel, neue Erkenntnisse zu schaffen. Diese Erkenntnisse werden der
Wissenschaft und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und können
Entscheidungsträgerinnen und –trägern zur evidenzbasierten Beratung dienen.
Durch den Eintrag im Lobbyregister trägt das PIK im Sinne des
Lobbyregistergesetzes dazu bei, dass Transparenz und Integrität in der Interessenvertretung
gewährleistet sind.
17. Plant die Bundesregierung, künftig bei wissenschaftlichen Arbeiten mit
erheblicher regulatorischer Tragweite eine verpflichtende unabhängige
Reproduzierbarkeitsprüfung einzufordern, bevor diese in staatliche
Strategien einfließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
18. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele
wissenschaftliche Veröffentlichungen der Leibniz-Gemeinschaft im Bereich
Klima bzw. Energie seit 2015 zurückgezogen oder wesentlich korrigiert
wurden (wenn ja, bitte diese nach Jahr aufschlüsseln)?
19. In wie vielen dieser möglichen in Frage 18 erfragten Fälle waren die
betreffenden Studien zuvor Gegenstand von Berichterstattungen in
Ressortunterlagen oder politischen Entscheidungsprozessen der
Bundesregierung?
20. Existiert ein standardisierter Informationsfluss zwischen den
Forschungsorganisationen und den Bundesministerien für den Fall von
Retraktionen politisch relevanter Studien?
Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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