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Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)

dip / rede 05.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487) Inwiefern sind der Bundesregierung Probleme im Zusammenhang mit kommerziellen Kinder- und Jugendreisen bekannt, und plant sie konkrete Handlungsmaßnahmen hinsichtlich der Missachtung der Fürsorgepflicht durch Aufsichtspersonen, der Notwendigkeit erweiterter Führungszeugnisse und Erste-Hilfe-Kurse als Voraussetzung für Aufsichtspersonen sowie einer Anpassung der erforderlichen Betreuungsschlüssel (vergleiche www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-kinder-jugend-ferien-lager-100.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf: Es bestehen auch bei Kinder- und Jugendfreizeitenreisen von kommerziellen Anbietern Rahmenbestimmungen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Dazu gehören das Jugendschutzgesetz, das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Bei Kinder- und Jugendreisen kommerzieller Anbieter handelt es sich um die Ausübung eines erlaubnisfreien Gewerbes, das bei entsprechenden Anhaltspunkten wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit untersagt werden kann, wie zum Beispiel im Fall von unzulässigem Ausschank von Alkohol an Minderjährige.

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