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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, eine Auffassung dazu gebildet, dass im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer minderjährigen Schülerin in einem städtischen Jugendzentrum in Berlin-Neukölln, bei der Verantwortliche des Jugendzentrums und Mitarbeiter des Jugendamts möglicherweise in der Absicht, den Täter vor straf- und ausländerrechtlichen Folgen zu bewahren, über einen längeren Zeitraum keine Strafanzeige erstattet haben (www.berliner-zeitung.de/news/neukoelln-nach-mutmasslicher-vergewaltigung-in-jugendklub-krisensitzung-im-rathaus-fall-erreicht-bundespolitik-li.10024202), nach meinem Rechtsverständnis eine strafrechtliche Ahndungslücke besteht, weil die betreffenden Personen nicht wegen Strafvereitelung belangt werden können, nachdem diese nicht Teil der staatlichen Strafrechtspflege sind und die Schutzpflicht gegenüber der geschädigten Minderjährigen keine Pflicht zur Bewirkung einer Strafverfolgung beinhaltet, und beabsichtigt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, hier zur Förderung des Jugendschutzes gesetzesinitiativ tätig zu werden, wie zum Beispiel durch Normierung einer strafbewehrten Anzeigepflicht (bitte ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass der Sachverhalt, der Ihrer Frage zugrunde liegt, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz lediglich aus Presseberichten bekannt ist, sodass ich mich hinsichtlich möglicher Schlussfolgerungen zurückhalten möchte. Klar ist aber, dass der Jugendschutz und insbesondere auch der Schutz vor sexualisierter Gewalt der Bundesregierung ein zentrales Anliegen sind. Die nach den mir vorliegenden Medienberichten jetzt laufende intensive Aufarbeitung im Land Berlin und maßgeblich im Bezirk Neukölln wird zeigen, welche Fehler genau begangen wurden und wie man sie für die Zukunft verhindern kann. Natürlich spielt dabei auch das Strafrecht eine gewichtige Rolle. Unser Strafgesetzbuch sieht zu Recht hohe Strafandrohungen für Sexualdelikte gegen Minderjährige vor. Der Berichterstattung entnehme ich, dass das Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Täter nun läuft, um diese zur Verantwortung zu ziehen, falls sie schuldig sind. Ob in diesem Fall auch ein strafbares Verhalten der Verantwortlichen des Jugendzentrums und Mitarbeitenden des Jugendamtes in Betracht kommt, haben die Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin auf der Grundlage der konkreten Umstände dieses Falles zu ermitteln und das zuständige Gericht gegebenenfalls zu entscheiden. Dem will ich nicht vorgreifen.

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