Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024
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Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5910
21. Wahlperiode 29.04.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 22. April 2026 gemäß § 7 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes, § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes sowie gemäß § 6 des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes.
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 3
Mobilität und Transporte, Teilhabe und Lebensqualität,
Wachstum und Beschäftigung: Zu all dem tragen die
Verkehrswege des Bundes in allen Regionen Deutschlands bei.
Sie müssen deshalb leistungsfähig und zuverlässig sein.
Der Bund investiert dafür, erhält und erneuert die
Verkehrswege, beseitigt Engpässe.
Über die Investitionen informiert das Bundesministerium
für Verkehr jedes Jahr den Deutschen Bundestag als
Haushaltsgesetzgeber. Ergebnis ist der vorliegende
Verkehrsinvestitionsbericht. Er gibt einen transparenten Überblick
über die im Jahr 2024 eingesetzten Bundesmittel für die
Verkehrsinfrastruktur und legt die Schwerpunkte der
Investitionstätigkeit dar. Fazit: Die Investitionen in die
Schiene, die Straße und die Wasserstraße wurden
planmäßig fortgeführt und zahlreiche Projekte weiter
umgesetzt – immer nach dem Prinzip „Erhalt vor Aus- und
Neubau“.
Daran knüpft die aktuelle Bundesregierung nicht nur an,
sondern verstärkt das Engagement. Wir investieren
umfangreich, beschleunigen Prozesse, bringen die
Verkehrswege auf Vordermann und bauen sie aus, wo es nötig ist.
Mehr noch: Wir arbeiten an einem Comeback der
Infrastruktur.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
Patrick Schnieder MdB
Bundesminister für Verkehr
Vorwort
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 3 –
Verzeichnisse
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 5 –
6 Verzeichnisse
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Zusammenfassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Synthèse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
A Verkehrsträgerübergreifende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
A.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.2 Prognose der deutschlandweiten
Verflechtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3 Infrastrukturplanung und Infrastruktur finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3.2 Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur . . . . . . . . . . . 40
A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
B Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahn reform 01.01.1994) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.2 Neu- und Ausbaustrecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.3 Bestandsnetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.4 Nahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
B.2.5 Finanzierung aus dem Klimaschutzprogramm (KSP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
B.2.6 Finanzierung aus dem Investitionsgesetz Kohleregion (InvKG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
B.2.7 Benutzung der Eisenbahnen durch Menschen mit Nutzungsschwierigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
B.2.8 Vorhaben im internationalen Zusammenhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
B.2.9 Förderung des Verkehrsträgers Schiene durch die Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
B.3 Gesamtbauleistung bis zum 31.12.2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
B.4 Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
B.4.1 Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
B 4.1.1 Lfd. Vorhaben Nr. 2 – ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund (VDE Nr. 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
B.4.1.2 Lfd. Vorhaben Nr. 3 – ABS Berlin–Dresden (1. und 2. Baustufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
B.4.1.3 Lfd. Vorhaben Nr. 4 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
B.4.1.4 Lfd. Vorhaben Nr. 5 – ABS/NBS Leipzig–Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
B.4.1.5 Lfd. Vorhaben Nr. 6 – ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
B.4.1.6 Lfd. Vorhaben Nr. 7 – ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
B.4.1.7 Lfd. Vorhaben Nr. 8 – ABS Köln–Aachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
B.4.1.8 Lfd. Vorhaben Nr. 9 – ABS Ludwigshafen–Saarbrücken, Kehl-Appenweier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
B.4.1.9 Lfd. Vorhaben Nr. 10 – ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
B.4.1.10 Lfd. Vorhaben Nr. 11 – ABS München–Mühldorf–Freilassing–Grenze D/A–Simbach–Grenze D/A . . . . . . . . 76
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 7
B.4.1.11 Lfd. Vorhaben Nr. 12 – Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle/Leipzig, Magdeburg) . . . . . . . . . . . 78
Knoten Berlin: Südkreuz–Blankenfelde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Knoten Halle/Leipzig, 2. Ausbaustufe (Knoten Halle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Knoten Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
B.4.1.12 Lfd. Vorhaben Nr. 13 – ABS Oldenburg–Wilhelmshaven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
B.4.1.13 Lfd. Vorhaben Nr. 14 – ABS Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
B.4.1.14 Lfd. Vorhaben Nr. 15 – ABS München–Lindau–Grenze D/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
B.4.1.15 Lfd. Vorhaben Projekt Nr. 16 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (2. Stufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
B.4.2 Abschnitt 2 – Neue Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Unterabschnitt 1 Vordringlicher Bedarf (VB-E und VB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
B.4.2.1 Neue Vorhaben Nr. 1 – Projektbündel 1: ABS Berlin–Wittenberge–Hamburg, ABS Berlin–Rostock . . . . . . . 94
B.4.2.2 Neue Vorhaben Nr. 2 – Projektbündel 2: ABS/NBS Hannover–Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
B.4.2.3 Neue Vorhaben Nr. 3 – Projektbündel 3: ABS Bremerhaven–Bremen–Langwedel–Uelzen,
ABS Magdeburg–Stendal–Uelzen, ABS Magdeburg–Halle, ABS Wunstorf–Verden–Rotenburg,
ABS Minden–Nienburg, ABS Hameln–Elze, ABS Lehrte–Braunschweig–Magdeburg–Roßlau–Falkenberg,
ABS Sandersleben–Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
B.4.2.4 Neue Vorhaben Nr. 4 – Projektbündel 4: ABS/NBS Frankfurt am Main–Aschaffenburg–Würzburg–
Nürnberg–Ingolstadt–München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
B.4.2.5 Neue Vorhaben Nr. 5 – Projektbündel 5:
ABS/NBS Hanau/Gießen–Fulda, ABS/NBS Berlin–Halle/Leipzig–Erfurt–Fulda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
B.4.2.6 Neue Vorhaben Nr. 6 – Projektbündel 6: ABS Dortmund/Köln–Frankfurt am Main, ABS/NBS Mainz–/
Frankfurt am Main, ABS/NBS Frankfurt–Mannheim, ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe,
ABS/NBS Mannheim–Stuttgart–Ulm, ABS/NBS München–Augsburg–Ulm,
ABS Köln/Hagen–Siegen–Hanau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
B.4.2.7 Neue Vorhaben Nr. 7 – ABS/NBS Karlsruhe–Basel, ABS Appenweier–Kehl–Grenze D/F . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
B.4.2.8 Neue Vorhaben Nr. 8 – Projektbündel 8:
ABS/NBS Dortmund–Hamm, ABS/NBS Hannover–Bielefeld–Hamm, ABS Berlin–Hannover . . . . . . . . . . . . 122
B.4.2.9 Neue Vorhaben Nr. 9 – Projektbündel 9: ABS München–Landshut–Obertraubling–Regensburg–
Marktredwitz–Hof, ABS Mühldorf–Landshut, ABS Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Grenze D/CZ 128
B.4.2.10 Neue Vorhaben Nr. 10 – Projektbündel 10: ABS Oldenburg–Bremen, ABS Oldenburg–Emden . . . . . . . . . . . 132
B.4.2.11 Neue Vorhaben Nr. 11 – Projektbündel 11: ABS Regensburg–Ingolstadt-Donauwörth–Ulm . . . . . . . . . . . . . . 133
B.4.2.12 Neue Vorhaben Nr. 12 – ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau (Südbahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
B.4.2.13 Neue Vorhaben Nr. 13 – ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden–Grenze D/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
B.4.2.14 Neue Vorhaben Nr. 14 – ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
B.4.2.15 Neue Vorhaben Nr. 15 – ABS Nürnberg–Passau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
B.4.2.16 Neue Vorhaben Nr. 16 – ABS Paderborn–Halle (Kurve Mönchehof–Ihringshausen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
B.4.2.17 Neue Vorhaben Nr. 17 – ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze DE/ČZ (-Prag)
(Franken-Sachsen-Magistrale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
B.4.2.18 Neue Vorhaben Nr. 18 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster . . . . . . . . . . . . . . 140
B.4.2.19 Neue Vorhaben Nr. 19 – ABS Angermünde–Grenze D/PL (-Stettin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
B.4.2.20 Neue Vorhaben Nr. 20 – ABS/NBS Stuttgart-Singen-Grenze D/CH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
B.4.2.21 Neue Vorhaben Nr. 22 – Ausbau von Großknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Knoten Frankfurt/Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Knoten Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Knoten Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Knoten Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
Knoten Mannheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Knoten München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
B.4.2.22 Neue Vorhaben Nr. 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Knoten Aachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Knoten Leipzig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 7 –
8 Verzeichnisse
B.4.2.23 Neue Vorhaben Nr. 24 – ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt–Odenkirchen . . . . . . . . . . . . . . 162
B.4.2.24 Neue Vorhaben Nr. 25 – ABS Augsburg-Donauwörth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
B.4.2.25 Neue Vorhaben Nr. 26 – ABS Gotha–Leinefelde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
B.4.2.26 Neue Vorhaben Nr. 27 – ABS Stuttgart–Backnang–Nürnberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
B.4.2.27 Neue Vorhaben Nr. 28 – ABS Landshut–Plattling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
B.4.2.28 Neue Vorhaben Nr. 29 – ABS Lübeck-Schwerin/Büchen–Lüneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
B.4.2.29 Neue Vorhaben Nr. 30 – ABS Weimar–Gera–Gößnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
B.4.2.30 Neue Vorhaben Nr. 31 – ABS Niebüll–Klanxbüll–Westerland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
B.4.2.31 Neue Vorhaben Nr. 32 – NBS Dresden–Grenze D/CZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
B.4.2.32 Neue Vorhaben Nr. 33 – ABS Cuxhaven–Stade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
B.4.2.33 Neue Vorhaben Nr. 34 – ABS Münster-Lünen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
B.4.2.34 Neue Vorhaben Nr. 35 – ABS Leipzig–Chemnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
B.4.2.35 Neue Vorhaben Nr. 36 – ABS Itzehoe–Wilster–Brunsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
B.4.2.36 Neue Vorhaben Nr. 37 – ABS Berlin-Angermünde–Pasewalk–Stralsund–Sassnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
B.4.2.37 Neue Vorhaben Nr. 38 – Überholgleise für 740-m-Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
B.4.2.38 Neue Vorhaben Nr. 39 – Bahnhof Fangschleuse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
B.4.2.39 Neue Vorhaben Nr. 41 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
B.5 Entwicklung des bestehenden Schienennetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
B.5.1 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
B.5.1.1 Finanzielle Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
B.5.1.2 Investitionsschwerpunkte im Berichtsjahr nach Angaben der EIU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
B.5.2 Instandhaltung der EIU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
B.5.3 Netzgrößenentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
B.6 Finanzierung von Infrastruktur außerhalb BSWAG/DBGrG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
B.6.1 Lärmsanierungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
B.6.1.1 Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes . . . 188
B.6.1.2 Aktiver/Passiver Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
B.6.2 KV-Drittförderung – Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
B.6.3 Gleisanschlussprogramm – , der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren
Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
B.6.4 Finanzierung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG-Bundes drittel) . . . . . . . . . . 190
C Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
C.1 Grundsätze der Straßenplanung des Bundes, Bestandsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
C.1.1 Investitionspolitische Grundsätze der Bundesfernstraßenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
C.1.2 Netz der Bundesfernstraßen (Bestand und Entwicklung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
C.1.3 Verkehrsentwicklung auf den Bundesfern straßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
C.2 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
C.2.2 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – Kapitel 1201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
C.2.3 Entwurf Bundeshaushalt 2025 – Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
C.2.4 Erhaltungsinvestitionen (Ausgaben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
C.2.4.1 Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
C.2.4.2 Ingenieurbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
C.2.4.3 Systematische Brückenmodernisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
C.2.4.4 Zustand der Straßeninfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 9
C.2.5 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau . . . . . . . . . 202
C.2.5.1 ÖPP-Betreibermodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203
C.2.5.2 Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
C.2.6 Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
C.2.6.1 Lärmschutz, Lärmsanierung, Lärmschutz an Umleitungsstrecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
C.2.6.2 Naturschutz und Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
C.3 Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung (Die Autobahn GmbH des Bundes) . . . . . . . 206
C.3.1 Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
C.3.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
C.3.2.1 Bauleistungen an Bundesautobahnen – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
C.3.2.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen nach Niederlassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
C.3.2.3 Bauleistungen an Bundesautobahnen – nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
C.3.3 Investitionen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
C.3.4 Erhaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
C.3.4.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
C.3.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
C.3.4.2.1 Allgemeine Beschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
C.3.4.2.2 Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
C.3.4.3 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
C.3.4.4 Weitere bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP im Jahr 2024 . . . . . 215
C.3.4.5 Erhaltungsperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
C.3.5 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . 216
C.3.5.1 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
C.3.5.2 Bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Bedarfsplanvorhaben im Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
C.3.5.2.1 A 1 – Sechsstreifige Erweiterung zwischen AS Bramsche (Mittellandkanal) und
AS Lohne/Dinklage (FRP A001-1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
C.3.5.2.2 A 3 – Sechsstreifige Erweiterung zwischen AK Regensburg und AS Rosenhof (FRP A007) . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
C.3.5.2.3 A 44 – Neubau zwischen Bochum (L 705, Sheffieldring) und AK Bochum/Witten (A 43) (FRP A036) . . . . . . . 229
C.3.5.2.4 A 44 – Vierstreifiger Neubau zwischen AS Waldkappel und AS Sontra-West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
C.3.5.2.5 A 99 – Achtstreifige Erweiterung zwischen
AS Aschheim/Ismaning und AS Kirchheim (FRP A060) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
C.3.5.2.6 A 45 – Ersatzneubau Talbrücke Sechshelden mit PWC „Am Schlierberg“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
C.3.6 Sonstige Investitionen in Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
C.3.6.1 Um-/Ausbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
C.3.6.2 Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
C.3.6.3 Hochbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
C.3.6.4 Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
C.3.6.4.1 Bewirtschaftete Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
C.3.6.4.2 Unbewirtschaftete Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
C.3.6.5 Lkw-Parkflächen auf und an Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
C.3.6.6 Fernmelde-/Straßenzustands- und Wetterinformationssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
C.3.6.7 Verkehrsbeeinflussungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
C.3.7 Betrieb der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C.3.7.1 Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C.3.7.2 Betriebsdienst (Autobahnmeistereien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C.3.7.3 Tunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C.3.8 Längerfristige Baustellen auf Autobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 9 –
10 Verzeichnisse
C.4 Bundesstraßen (Auftragsverwaltung Länder) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
C.4.1 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
C.4.2 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung – nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . 243
C.4.2.1 Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
C.4.2.2 Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
C.4.2.3 Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
C.4.2.4 Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
C.4.2.5 Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
C.4.2.6 Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
C.4.2.7 Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
C.4.2.8 Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
C.4.2.9 Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
C.4.2.10 Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
C.4.2.11 Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
C.4.2.12 Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
C.4.2.13 Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
C.4.3 Erhaltung von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
C.4.3.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
C.4.3.2 Zustand der Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
C.4.4 Betrieb der Bundesstraßen in Auftragsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
C.4.4.1 Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
C.4.4.2 Betriebsdienst (Straßenmeistereien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
C.4.5 Beseitigung von Bahnübergängen im Zuge von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
C.5 Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
C.5.1 Karte Bauleistungen auf den Bundesfernstra-ßen im Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
C.5.2 Große Ingenieurbauwerke im Streckenverlauf von Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
C.5.3 Große Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken im Streckenverlauf von
Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
D Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
D.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
D.1.1 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
D.1.2 Netz der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
D.1.3 Verkehrsträger Binnenschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
D.1.4 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
D.1.5 Verkehrssystem Schiff/Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
D.1.6 Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
D.1.7 Anpassung an den Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
D.1.8 Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
D.2 Finanzierung der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
D.2.1 Bundeswasserstraßenhaushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
D.2.2 Gemeinschaftszuschuss für Transeuropäische Netze – Teil Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 11
D.3 Bundeswasserstraßenprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
D.3.1 Seeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
D.3.1.1 Neubau einer 5. Schleusenkammer des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
D.3.1.2 Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
D.3.1.3 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
D.3.1.4 Fahrrinnenanpassung Unterweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
D.3.1.5 Fahrrinnenanpassung Außenweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
D.3.2 Binnenschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
D.3.2.1 Dortmund-Ems-Kanal (Nordstrecke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
D.3.2.2 Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
D.3.2.3 Elbe-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
D.3.2.4 Mittelweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
D.3.2.5 Westdeutsches Kanalnetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
D.3.2.6 Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
D.3.2.7 Mosel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
D.3.2.8 Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
D.3.2.9 Main-Donau-Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
D.3.2.10 Mittel- und Oberelbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
D.3.2.11 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße,
Westhafen kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
D.3.2.12 Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 11 –
12 Verzeichnisse
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Abbildung 2 B505 – Rückbau Konsolen und Traggerüst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Abbildung 3 Gleisbauarbeiten am Haltepunkt Buttenheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Abbildung 4 Instandhaltungsmaßnahmen an Weichen und Oberleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Abbildung 5 Neue Infrastruktur im Abschnitt Marienfelde (Projekt Dresdner Bahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Abbildung 6 Straßenüberführung Buckower Chaussee (Projekt Dresdner Bahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Abbildung 7 Aufbau einer Signalbrücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Abbildung 8 Sichtbrücke Carl-Miller-Straße – Arbeiten an einer Signalbrücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Abbildung 9 Wesel – EÜ Lippe – Neues Bauwerk und Bestandsbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Abbildung 10 Dinslaken – EÜ Weseler Straße –
Vorbereitung Neubau Widerlager nach Abriss Bestandsbauwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Abbildung 11 Legioblock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Abbildung 12 Schienenverlegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Abbildung 13 Längenentwicklung des Bundesfernstraßennetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Abbildung 14 Entwicklung des KfZ-Bestandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Abbildung 15 Verkehrsstärkenentwicklung (DTV) auf den Bundesautobahnen
und den außerörtlichen Bundes straßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
Abbildung 16 Entwicklung der Jahresfahrleistungen auf den Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Abbildung 17 Gebrauchswert der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Abbildung 18 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Abbildung 19 Zustand der Brücken an Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Abbildung 20 Karte zur Projektübersicht der A 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Abbildung 21 Blick auf die fertige Trasse der A 1
Foto: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Abbildung 22 Blick auf die fertige Trasse der A 3 Richtung Westen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Abbildung 23 Luftbild A 3 in Richtung Osten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Abbildung 24 Karte „Südumfahrung“ Bochum (A 448) als „Bypass“ zwischen A 43 und A 40 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
Abbildung 25 Fertiggestellte Asphaltfahrbahn aus offenporigem Asphalt A 448 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Abbildung 26 Blick auf die fertige Fahrbahn-Trasse der A 448 bei Bochum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Abbildung 27 Westportal Tunnel Trimberg und Wehretalbrücke im Zuge der A 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Abbildung 28 Verkehrsfreigabe der A 44 zwischen AS Waldkappel und AS Sontra-West . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Abbildung 29 Tunnel Trimberg im Zuge der A 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Abbildung 30 Baustelle auf der A 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Abbildung 31 Baustellenverkehrsführung auf der A 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Abbildung 32 Blick auf die Trasse der A 99 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Abbildung 33 Unterführung der Bundesstraße B 277 unter der Talbrücke Sechshelden auf der A 45 . . . . . . . . . . . . 234
Abbildung 34 Blick auf die Baustelle der Talbrücke Sechshelden auf der A 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Abbildung 35 Überblick über die Baustelle der Talbrücke Sechshelden auf der A 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Abbildung 36 B 294, Ortsumgehung Oberwinden – Brandbergtunnel, Südportal des Brandbergtunnels . . . . . . . . 244
Abbildung 37 B 300, Ortsumgehung Weichenried . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
Abbildung 38 B 97/B 168, Ortsumgehung Cottbus, 2. Bauabschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Abbildung 39 B 38, Ortsumgehung Mörlenbach, Panoramastraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
Abbildung 40 B 111, Ortsumgehung Wolgast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Abbildung 41 B 215, Allerbrücke Verden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Abbildung 42 B 67/B 474: Neubau zwischen Reken und Dülmen, Kreisverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Abbildung 43 B 48 neu, Ortsumfahrung Imsweiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Abbildung 44 B 6n – Planungsabschnitt 17 östlich Ortsumgehung Köthen bis A 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
Abbildung 45 B 207, vierstreifiger Ausbau zwischen Heiligenhafen-Ost und Puttgarden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Abbildung 46 B 243, Ortsumgehung Holbach und Ortsumgehung Günzerode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 13
Abbildung 47 Gebrauchswert der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Abbildung 48 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Abbildung 49 Zustand der Brücken an Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
Abbildung 50 Karte der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Abbildung 51 Die Elbe bei Drage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Abbildung 52 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Abbildung 53 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Abbildung 54 Minden Wasserstraßenkreuz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Abbildung 55 Schiffshebewerk Rothensee/Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Abbildung 56 Sanierung Schiffshebewerk Lüneburg-Scharnebeck/Elbe-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Abbildung 57 Sanierung Schiffshebewerk Lüneburg-Scharnebeck/Elbe-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Abbildung 58 Emissionsmessungen auf dem Rhein von Bingen bis Koblenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
Abbildung 59 Emissionsmessungen auf dem Rhein von Bingen bis Koblenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
Abbildung 60 Trockenlegung Schleuse Eckersmühlen/Main-Donau-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 13 –
14 Verzeichnisse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tabelle 4 Fördermittel für im Berichtsjahr laufende Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm . . . . . . . . . 48
Tabelle 5 Fördermittel für Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm unter CEF2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Tabelle 6 Laufende und fest disponierte Vorhaben des vordringlichen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tabelle 7 Neue Vorhaben, vordringlicher Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Tabelle 8 Vordringlicher Bedarf Schiene – Laufende und fest disponierte Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Tabelle 9 Vordringlicher Bedarf Schiene – Neue Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Tabelle 10 Streckennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
Tabelle 11 Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme von Eisenbahnstrecken/-teilstrecken 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Tabelle 12 Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
Tabelle 13 Straßennetzlängen (in km) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
Tabelle 14 Längenentwicklung der Bundesfernstraßen seit 1950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
Tabelle 15 Kfz-Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Tabelle 16 Verkehrsstärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Tabelle 17 Jahresfahrleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
Tabelle 18 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – IST-Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Tabelle 19 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – Verteilung der Ausgaben auf die Länder (Auftragsverwaltung)
und die Autobahn GmbH des Bundes (Bundesverwaltung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Tabelle 20 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – Anteile der Ausgabenbereiche an den IST-Ausgaben
bei Kap. 1201 + Kap. 1210 (InvKG) + Kap. 6098 (Hochwasser 2021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Tabelle 21 Bauleistungen an Bundesautobahnen im Jahr 2024 – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Tabelle 22 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2024 – Verteilung der Ausgaben auf die
Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie auf die von der DEGES betreuten Projekte . . . . . . . . . . . . . . 207
Tabelle 23 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2024 – Verteilung der Ausgaben auf
die Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie auf die von der DEGES betreuten Projekte . . . . . . . . . . 207
Tabelle 24 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2024 nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Tabelle 25 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2024 nach Bundesländern . . . . . . . . 208
Tabelle 26 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – Verteilung der Ausgaben auf die Niederlassungen der
Autobahn GmbH sowie auf die von der DEGES betreuten Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Tabelle 27 Bundesfernstraßenfinanzierung 2024 – Verteilung der Ausgaben auf die Bundesländer . . . . . . . . . . . . . . . 210
Tabelle 28 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Tabelle 29 Im Jahr 2024 unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . 215
Tabelle 30 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
Tabelle 31 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Tabelle 32 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Tabelle 33 Sach- und Kostenstand der Um-/Ausbaumaßnahmen des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Tabelle 34 Lärmschutzinvestitionen 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Tabelle 35 Bewirtschaftete Rastanlagen mit Tankstellen, Raststätten und Motels an Bundesautobahnen . . . . . . . . . 238
Tabelle 36 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung im Jahr 2024 –
Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
Tabelle 37 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
Tabelle 38 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
Tabelle 39 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
Tabelle 40 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
Tabelle 41 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . 254
Tabelle 42 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Tabelle 43 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 15
Tabelle 44 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Tabelle 45 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
Tabelle 46 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen-Anhalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Tabelle 47 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Tabelle 48 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Tabelle 49 Laufende und fest disponierte Projekte des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Tabelle 50 Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
Tabelle 51 Bundeswasserstraßenprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 15 –
16 Verzeichnisse
Abkürzungsverzeichnis
(a) ausschließlich
ABS Ausbaustrecke
Abzw Abzweigstelle
AD Autobahndreieck
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AK Autobahnkreuz
AM Autobahnmeisterei
APV Anpassungsvereinbarung
ARA-Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen
AS Anschlussstelle
ASM Autobahn- und Straßenmeisterei
ASP Anti-Stau-Programm für die Bundesschienenwege, Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen in
den Jahren 2003 bis 2007
AT Österreich
BA Bauabschnitt
BAB Bundesautobahn
BAR Berliner Außenring
BAS Bericht zum Ausbau der Bundesschienenwege
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
BAst Betriebliche Aufgabenstellung
Bau-km Bau-Kilometer
BAW Bundesanstalt für Wasserbau
BB Brandenburg
BE Belgien, Berlin
BER Flughafen Berlin-Brandenburg
Bf Bahnhof
BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bft Bahnhofsteil
BGBl Bundesgesetzblatt
BGr Bundesgrenze
BHH Bundeshaushalt
BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz
(24.) BImSchV (Vierundzwanzigste) Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BIP Brutto-Inlandsprodukt
BKZ Baukostenzuschuss
BMS Bauwerk-Management-System
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMV Bundesministerium für Verkehr
BPl Bedarfsplan
BSWAG Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes – Bundesschienenwegeausbaugesetz
(alte Abkürzung: BSchwAG)
BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BÜ Bahnübergang
bvM bauvorbereitende Maßnahmen
BVWP Bundesverkehrswegeplan
BW Baden-Württemberg
BY Bayern
BZ Betriebszentrale
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 17
cef continuous ecological functionality-measures (in etwa: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
ökologischen Funktion)
CEF Connecting Europe Facility
CH Schweiz
ČZ Tschechien
DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
DBGrG Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft – Deutsche Bahn Gründungsgesetz
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
DEK Dortmund-Ems-Kanal
DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
DK Dänemark
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
DWD Deutscher Wetterdienst
(E) Ersatzneubau, Erneuerung/Erweiterung
(e) einschließlich
EBA Eisenbahn-Bundesamt
EBO Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung
EBWU Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung
EdB Eisenbahnen des Bundes
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz
ENeuOG Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens – Eisenbahnneuordnungsgesetz
ESF Europäischer Sozialfonds
ESK Elbe-Seitenkanal
ESTW Elektronisches Stellwerk
ESTW-A abgesetzter Stellrechner
ESTW-UZ Unterzentrale eines Elektronischen Stellwerks
ETCS European Train Control System
EÜ Eisenbahnüberführung
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
Fb Fahrbahn
FinVe Finanzierungsvereinbarung
FR Frankreich
FSS Frostschutzschicht
FStrPrivFinG Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private –
Fernstraßenbau privatfinanzierungsgesetz
FÜ Fußgängerüberführung
FuB Fern- und Ballungsnetz
Gbf Güterbahnhof
gepl. geplant
GG Grundgesetz
GlW gleichwertiger Wasserstand
GMS Großmotorschiff
HB Bremen
Hbf Hauptbahnhof
HE Hessen
HGV Hochgeschwindigkeitsverkehr
HH Hamburg
HOA Heißläuferortungsanlage
HOW Havel-Oder-Wasserstraße
Hp Haltepunkt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 17 –
18 Verzeichnisse
Ibn Inbetriebnahme
IBP Investitionsbeschleunigungsprogramm
ISK Infrastrukturkataster
IRP Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
IZB Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
JFL Jahresfahrleistung
Kfz Kraftfahrzeug
KLIWAS Programm zur Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserstraßen und Schifffahrt
KP I (II) Konjunkturpaket I (II)
KRBW Kreuzungsbauwerk
KüK Küstenkanal
KV Kombinierter Verkehr
L/St, K Landesstraße/Staatsstraße, Kreisstraße
LiV Linienverbesserung
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LGr Landesgrenze
LST Leit- und Sicherungstechnik
LU Luxemburg
LuFV Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
LWL Lichtwellenleiter
LZB Linienzugbeeinflussung
M Motel
(m) mit Knoten
MAP Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program)
Mio. Million, Millionen
MLK Mittellandkanal
Mrd. Milliarde, Milliarden
MTnw Mittleres Tideniedrigwasser
MV Mecklenburg-Vorpommern
MW Megawatt
N, n Nord, nördlich
(N) Neubau
NBS Neubaustrecke
NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale
NeiTech Neigetechnik
NI Niedersachsen
NL Niederlande
NOK Nord-Ostsee-Kanal
NV Nahverkehr
NW Nordrhein-Westfalen
(o) ohne Knoten
O, ö Ost, östlich
OLA Oberleitungsanlage
OP Operationelles Programm
ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaft (-en)
ÖSPV öffentlicher Straßenpersonenverkehr
OU Ortsumgehung
PBKAL Paris–Brüssel–Köln/Frankfurt–Amsterdam–London
PFA Planfeststellungsabschnitt
PFB Planfeststellungsbeschluss
Pkm Personenkilometer
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 19
PL Polen
Post-Panmax Schiffsgrößenbezeichnung – Schiff ist für den Panamakanal zu groß
PSS Planumsschutzschicht
R Raststätte
RABT 2006 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln vom 27.04.2006
Rbf Rangierbahnhof
RDS/TMC Radio Data System/Traffic Message Channel – Daten für Verkehrsinformationen über Hörfunk
Re 200 (Re 250) Oberleitungsregelbauart für vmax = 200 km/h (250 km/h)
RNW Regulierungs-Niedrigwasserstand
Ro-Ro Roll-on-Roll-off – mit Lkw befahrbare Frachtschiffe
RP Rheinland-Pfalz
S, s Süd, südlich
SFS Schnellfahrstrecke
SGV Schienengüterverkehr
SH Schleswig-Holstein
SHHV Seehafen-Hinterlandverkehr
SHW Schiffshebewerk
SL Saarland
SM Straßenmeisterei
SN Sachsen
SPFV Schienenpersonenfernverkehr
SPNV Schienenpersonennahverkehr
ST Sachsen-Anhalt
StA Streckenabschnitt
Str. Strecke
Str-km Streckenkilometer
SÜ Straßenüberführung
SV Sammelvereinbarung (SV 38/2012 = „Sammelvereinbarung Nr. 38 über die Finanzierung von
Planungskosten für Grundlagenermittlung und Vorplanung von Bedarfsplanvorhaben“; abgeschlossen im Jahr
2012), Schwerverkehr, Schubverband
t Tonne
T Tankstelle
TEN Transeuropäische Netze
TGr Titelgruppe
TH Thüringen
tkm Tonnenkilometer
TSD Tausend
Ubf Umschlagbahnhof
Uw Unterwerk
v Geschwindigkeit
VAst Verkehrliche Aufgabenstellung
VB Vordringlicher Bedarf
VDE Verkehrsprojekt(e) Deutsche Einheit
VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH
VIFGG Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von
Bundesverkehrswegen – Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
VKE Verkehrseinheit
vmax Höchstgeschwindigkeit
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
W, w West, westlich
WB Weiterer Bedarf
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 19 –
20 Verzeichnisse
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion
WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
ZBA Zugbildungsanlage
ZIP Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes insbesondere für die öffentliche Infrastruktur und
Energieeffizienz 2016–2018
N x; E x Bautyp gemäß geltendem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen:
Neubau oder Erweiterung auf x Fahrstreifen
N x + E y Neubau von x Fahrstreifen und Erweiterung auf y Fahrstreifen
E x/y Erweiterung auf x bzw. y Fahrstreifen
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
Zusammenfassungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 21 –
22 Zusammenfassung
Zusammenfassung
Allgemeines
Gemäß §§ 7 der Gesetze des Bundesschienenwege- und des
Fernstraßenausbaus und gemäß § 6 des Gesetzes über den
Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des
Bundeswasserstraßengesetzes berichtet das BMV dem
Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des
Ausbaus der Bundesverkehrswege.
Für das Jahr 2006 wurden die Berichte für die Schiene und
die Bundesfernstraßen letztmals getrennt als „Bericht zum
Ausbau der Schienenwege“ bzw. als „Straßenbaubericht“
veröffentlicht. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007
werden die Berichte der Verkehrsträger Schiene, Straße und
Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht
zusammengefasst. Auch wird die Entschließung des
Deutschen Bundestages in der 184. Sitzung am 30.06.2005
bezüglich einer umfassenden Ausweitung der
Berichtstätigkeit (Bundestagsdrucksache 15/5780) seit dem Bericht
2006 umgesetzt.
Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH des Bundes
gemäß § 8 (2) des
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einen Verkehrsinvestitionsbericht erstellt,
der in den Bericht des Bundes integriert worden ist
(Kapitel C.3).
Bundesschienenwege
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Verkehrsinvestitionen (Neu-
und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit
Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt
16,137 Mio. € zur Finanzierung von Infrastruktur nach dem
BSWAG getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU-
Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden
Bedarfsplan beliefen sich auf 2 368 Mio. €. Schwerpunkte
der Investitionstätigkeit im Jahr 2024 waren die ABS/NBS
Karlsruhe–Basel, ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–
Leipzig/Dresden, ABS/NBS Berlin–Halle/Leipzig–Erfurt–Fulda,
Knoten Berlin, ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg, ABS
Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster und ABS Grenze
D/NL–Emmerich–Oberhausen.
Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl
Lärmschutzmaßnahmen für die Lärmvorsorge als auch
landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen.
Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für
Maßnahmen des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in
der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. €/km; punktuell können
diese Werte auch weitaus höher liegen.
Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das
bestehende Netz haben der Bund und die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit Wirkung zum 01.01.2020
eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV III) abgeschlossen. In dieser ist während der
Vertragslaufzeit (2020–2029) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in
Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 5,2 Mrd. €
vorgesehen. Im Jahr 2024 wurden zwei Nachträge zur LuFV III
verabschiedet. Die EIU haben sich in der LuFV III als
Gegenleistung für die vom Bund zur Verfügung gestellten
Mittel sanktionsbewehrt zur Einhaltung der vereinbarten
Netzqualität sowie zur Leistung eines bestimmten
Ersatzinvestitionsvolumens, eines Eigenbetrages für
Bestandsnetzinvestitionen und eines festgelegten
Instandhaltungsbeitrages verpflichtet.
Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und
Investitionssicherheit über einen Zeitraum von zehn Jahren und
können in unternehmerischer Eigenverantwortung über ihre
Investitionstätigkeiten und Schwerpunkte im Bestandsnetz
entscheiden.
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im Zuge
öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder
Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere die
Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch
Überführungsbauwerke) ist eine vorrangige verkehrspolitische
Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz
erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –
unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom
Bund im Haushaltsjahr 2024 für den so genannten
Bundesanteil bereit gestellten Mitteln insgesamt rund
119,281 Mio. € verausgabt.
Kombinierter Verkehr und Gleisanschlussförderung
Der Bund gewährt für Anlagen des Kombinierten Verkehrs
(KV) auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von
Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs“ privaten Unternehmen nicht rückzahlbare
Zuschüsse in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen
Investitionsausgaben und auf Grundlage der „Richtlinie zur
Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung
von privaten Gleisanschlüssen“ nicht rückzahlbare
Zuschüsse von maximal 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Auf der Grundlage der einschlägigen Richtlinie
(Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Kombinierten Verkehrs
wurden im Bereich Schiene bis Ende 2024 Fördermittel von
insgesamt 794,3 Mio. € für 63 Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs im Bereich Schiene/Straße bewilligt
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 23
(teilweise in mehreren Baustufen), davon in 2024 rund
97,5 Mio. €.
Mit Blick auf die Wasserstraße wurden entsprechend bis
Ende 2023 Fördermittel von insgesamt 425,9 Mio. € für
48 Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs im
Bereich Wasserstraße/Straße bewilligt/verausgabt (teilweise
in mehreren Baustufen), davon in 2024 rund 6,2 Mio. €.
Bundesfernstraßen
Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen erfolgt
entsprechend dem geltenden Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist als
Anlage des 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes (6. FS-
trAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten (siehe C.2.1).
Er beinhaltet folgende Bauziele:
– rund 900 km BAB-Neubau,
– rund 1 800 km BAB-Ausbau (inkl. Knoten),
– rund 2 500 km/518 Ortsumgehungen,
– rund 1 100 km übrige Bundesstraßen.
Für die Bundesfernstraßen ergaben sich im Jahr 2024
IST-Ausgaben in Höhe von rund 12,9 Mrd. €, davon rund
9,7 Mrd. € an Investitionen.
Im Zuge der Umsetzung des Bedarfsplans wurden im Jahr
2024 rund 15 km Bundesautobahnen neu gebaut, rund
49 km auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert und
weitere rund 19 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut. Ende
2024 befanden sich rund 174 km Bundesautobahn-
Neubaustrecken und rund 208 km Bundesautobahn-
Erweiterungsstrecken sowie rund 251 km Bundesstraßen in Bau.
Die Bundesfernstraßen müssen in ihrer Substanz und
Nutzungsfähigkeit nachhaltig erhalten werden. Hierfür werden
zukünftig auch weiterhin erhebliche Investitionsmittel aus
dem Straßenbauhaushalt bereitgestellt.
Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen wurden im
Berichtsjahr 2024 insgesamt (Strecke + Ingenieurbauwerke) rund
5 873,6 Mio. € (einschließlich Erhaltungsanteile der ÖPP-
Projekte) ausgegeben, davon für
– Bundesautobahnen: 4 278,9 Mio. €,
– Bundesstraßen: 1 594,7 Mio. €.
Der Anteil der Erhaltungsausgaben für Ingenieurbauwerke
für Bundesfernstraßen lag im Berichtszeitraum mit rund
2,11 Mrd. € bei etwa 36 % bezogen auf die
Gesamterhaltungsausgaben ohne ÖPP.
Für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an
Bundesstraßen wurden im Berichtsjahr rund 117,2 Mio. €
ausgegeben. Es sind rund 90 km Radwege an Bundesstraßen
fertiggestellt worden.
Im Jahr 2024 wurden für Lärmsanierungsmaßnahmen an
Bundesfernstraßen rund 30,6 Mio. € investiert.
Für das Berichtsjahr 2024 wurde auf Bundesautobahnen
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von
rund 50 200 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV)
von 7 670 Kfz/24 h und auf Bundesstraßen außerorts
durchschnittlich ein DTV von rund 9 610 Kfz/24 h mit
einem SV-Anteil von 750 Kfz/24 h festgestellt.
Die Jahresfahrleistung stieg auf den Bundesautobahnen im
Berichtsjahr auf 243 Mrd. Kfz-km und auf den
Bundesstraßen außerorts auf 107,6 Mrd. Kfz-km an.
Bundeswasserstraßen
Der Ausbau der Bundeswasserstraßen erfolgt auf der
Grundlage des Ende 2016 beschlossenen Gesetzes über den
Ausbau der Bundeswasserstraßen, dem der Bedarfsplan
beigefügt ist.
Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassen für
die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung ein
Gesamtvolumen von 1,766 Mio. € im Jahr 2024.
Die Gesamtausgaben für Investitionen (Infrastruktur,
Hochbau, Fahrzeuge, etc.) in die Bundeswasserstraßen
betrugen einschließlich EU-Mittel 1 385 Mio. €. Davon
wurden in die Erhaltung und Ersatz der verkehrlichen
Infrastruktur 902 Mio. € und für Aus- und Neubaumaßnahmen
301 Mio. € investiert. Zu den Schwerpunkten der
Investitionen in die Bundeswasserstraßen gehörten die Fortsetzung
der begonnenen Aus- und Neubauvorhaben sowie die
Erhaltung der vorhandenen Wasserstraßen und ihrer
Anlagen.
Mit den Mitteln wurden die Maßnahmen zum Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland
wie vorgesehen fortgeführt. Dies betrifft insbesondere den
Ausbau der Zufahrten zu den Seehäfen, die Umsetzung der
Planungen zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sowie die
Verbesserung der Hinterlandanbindung. Zugleich wurden
die Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der
Wasserstraßeninfrastruktur vorangetrieben, um die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu verbessern.
Dies waren vor allem die Maßnahmen des
Investitionsrahmenplans mit hohem Anteil an kombinierten Ersatz- und
Erweiterungsmaßnahmen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 23 –
24 Zusammenfassung
Summary
General
Section 7 of the Federal Railway Infrastructure Upgrading
and the Federal Trunk Roads Upgrading Acts as well as
section 6 of the Act on the Upgrading of Federal Waterways
and Amending the Federal Waterways Act provide that the
Federal Ministry of Transport is to report annually to the
German Bundestag on the progress made in upgrading the
federal transport infrastructure.
For 2006, the reports were, for the last time, published
separately for the railways and the federal trunk roads as the
‘Report on the Upgrading of the Railway Infrastructure’ and
the ‘Road Construction Report’. Starting with the reporting
year 2007, the reports for the rail, road and waterway modes
have been consolidated into a single Transport Investment
Report. At its 184th sitting on 30 June 2005, the German
Bundestag adopted a resolution that these reporting
activities were to be extensively widened (Bundestag printed
paper 15/5780). This resolution has been implemented since
the 2006 report.
In addition, the Federal Autobahn GmbH, in accordance
with section 8 (2) of the Infrastructure Company
Establishment Act (InfrGG), has prepared a transport investment
report, which has been integrated into the report of the
Federal Government (Chapter C.3).
Federal Railway Infrastructure
In the 2024 financial year, transport investment
(construction and upgrading, structural maintenance and other
investment) totalling € 16,137 million was made using
Federal Government funds as well as EU funds to finance
infrastructure under the Federal Railway Infrastructure
Upgrading Act. Federal Government and EU funding provided
for the upgrade and construction projects under the
current requirement plan totalled € 2,368 million. Investment
in 2024 focused on the upgrade/new construction of the
Karlsruhe-Basel line, the upgrade of the Karlsruhe-
Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden line, the upgrade/new
construction of the Berlin-Halle/Leipzig-Erfurt-Fulda line,
the Berlin node, the upgrade/new construction of the
Stuttgart-Ulm-Augsburg line, the upgrade of the Cologne-
Düsseldorf-Dortmund/Münster line and the upgrade of the
German/Dutch border-Emmerich-Oberhausen line.
The investment in construction and upgrading measures
also covers – within the framework of statutory provisions
– noise mitigation measures (noise prevention) as well as
accompanying landscape management measures. For
construction measures, investment in noise mitigation and
landscape management usually amounts to € 0.5 to 1
million per km, although in some places these values can be
considerably higher.
To fund the replacement of capital assets on the existing
network, the Federal Government and the federal railway
infrastructure companies concluded a third service level
and funding agreement (SLFA III), effective from 1 January
2020. During its life (2020 to 2029), this agreement earmarks
an infrastructure contribution by the Federal Government
totalling an average of over € 5.2 billion per annum. In
2024, two amendments to the SLFA III were adopted. In the
SLFA III, the railway infrastructure companies have
undertaken, in return for the funding provided by the Federal
Government, to comply with the agreed level of network
quality, as well as to replace a certain volume of capital
assets, provide resources of their own for investment in the
existing network and make a specified contribution
towards maintenance. Failure to meet these obligations will
result in sanctions being imposed.
In return, the railway infrastructure companies will be
granted a period of 10 years during which they have
planning and investment certainty and can take their own
decisions regarding investment activities and priorities as well
as assume their own entrepreneurial responsibility for
doing so.
Enhancing safety at level crossings on public roads (e.g.
installing new or improving existing safety equipment) and,
in particular, removing level crossings (e.g. by constructing
bridges) is a priority transport policy objective that is
strongly supported by the Federal Government, which is
committing substantial federal funding on the basis of the
Railway Crossings Act. Of the funding provided by the
Federal Government in the financial year 2024 (‘Federal
Government share’), the federal states spent a total of € 119,281
million.
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 25
Funding of Combined Transport and private Sidings
For combined transport terminals, the Federal Government
provides to private undertakings non-repayable grants
totalling up to 80 % of the eligible expenditure based on the
Guidelines on Funding Investments in Transloading
Facilities for Combined Transport and non-repayable grants of
up to 50 % of the eligible expenditure based on the
Guidelines on Funding for the Construction, Upgrading and
Reactivation of Private Sidings. On the basis of the
corresponding Guidelines (Administrative Regulations) on
Funding for Combined Transport, funding totalling € 794.3
million had been approved in the rail sector by the end of
2024 for 63 combined rail/road transport terminals (in
some cases involving several construction stages), of which
around € 97.5 million was approved in 2024.
With regard to waterways, funding totalling € 425.9 million
had been approved/spent by the end of 2023 for 48
combined waterway/road transport terminals (in some cases
involving several construction stages), of which around
€ 6.2 million was approved/spent in 2024.
Federal Trunk Roads
Federal trunk roads are upgraded and constructed in
accordance with the current requirement plan for federal trunk
roads. The requirement plan for federal trunk roads entered
into force on 31 December 2016 as an annex to the 6th
Federal Trunk Roads Upgrading (Amendment) Act (see C.2.1).
It includes the following construction goals:
– construction of approx. 900 km of new federal
motorways,
– approx. 1,800 km of upgraded federal motorways
(including junctions),
– approx. 2,500 km of/518 bypasses,
– approx. 1,100 km of other federal highways.
With regard to federal trunk roads, actual expenditure in
2024 totalled around € 12.9 billion, of which an amount of
€ 9.7 billion was investment.
In 2024, in the course of the implementation of the
requirement plan, around 15 km of new federal motorways were
built, around 49 km were widened to six or more lanes and
another 19 km of federal highways were upgraded or built.
At the end of 2024, work to build around 174 km of new
federal motorways, widen around 208 km of federal
motorways and build around 251 km of new federal highways
was ongoing.
The federal trunk roads have to be maintained sustainably
with regard to structural fabric and usability. In the future,
substantial investment funds from the road construction
budget will still have to be provided for this purpose.
In the reporting year 2024, a total (i.e. route + civil
engineering structures) of approx. € 5,873.6 million (including the
structural maintenance shares of PPP projects) was spent
on maintaining the federal trunk roads. Of this total, the
following amounts were spent on
– federal motorways: € 4,278.9 million,
– federal highways: € 1,594.7 million,
In the period under review, structural maintenance
expenditure on civil engineering structures for federal trunk
roads accounted for around € 2.11 billion, i.e. approx. 36 %
of total structural maintenance expenditure excluding PPP.
Approximately € 117.2 million were spent on the
construction and structural maintenance of cycle tracks on federal
highways in the reporting year. Approximately 90 km of
cycle tracks along federal highways were completed.
In 2024, around € 30.6 million were spent for noise
mitigation measures along federal trunk roads.
On federal motorways, average daily traffic (ADT) in the
year 2024 was around 50,200 motor vehicles/24 h, with an
HGV share of 7,670 motor vehicles/24 h; on federal
highways outside built-up areas, ADT was around 9,610 motor
vehicles/24 h, with an HGV share of 750 motor vehicles/
24 h.
The annual mileage on the federal motorways rose to
243 billion motor vehicle km in the reporting year and to
107.6 billion motor vehicle km on federal highways outside
built-up areas.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 25 –
26 Zusammenfassung
Federal Waterways
The basis for the upgrading of federal waterways is the Act
on the Upgrading of Federal Waterways, which was adopted
at the end of 2016; the requirement plan is annexed to this
Act.
In 2024, expenditure on the federal waterways (investment,
operation and maintenance) totalled € 1,766 million.
Expenditure on investment (infrastructure, engineering
work, vehicles, etc.) in the federal waterways totalled
€ 1,385 million, including EU funds. Of this, € 902 million
was invested in the structural maintenance and
replacement of the transport infrastructure and € 301 million was
invested in upgrading and construction work. Investment
in the federal waterways focused, among other things, on
the continuation of the upgrading and construction
schemes already begun and on the structural maintenance
of the existing waterways and their installations.
The funds were used, as planned, to continue the schemes
to preserve the competitiveness of the German ports
industry. These schemes include, in particular, upgrading the
approaches to the seaports, implementing the plans to
upgrade the Kiel Canal and improving hinterland
connections. At the same time, the schemes to improve the quality
of the waterway infrastructure were progressed in order to
improve the economic performance of the inland waterway
sector. These were primarily the schemes in the framework
investment plan, with a high proportion of projects
combining the replacement of capital assets and widening.
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 27
Synthèse
Généralités
Conformément au paragraphe 7 des lois régissant,
respectivement, l’aménagement des infrastructures fédérales
ferroviaires et routières et au paragraphe 6 de la Loi relative à
l’aménagement des voies navigables fédérales et modifiant
la Loi portant sur les voies navigables fédérales, le Ministère
fédéral des Transports présente tous les ans au Bundestag
allemand un rapport relatif à l’avancement de l’
aménagement des infrastructures fédérales de transport.
Pour l’année 2006, les rapports sur le rail et les grandes
routes fédérales ont été publiés une dernière fois
séparément, sous les titres « Rapport sur l’élargissement et l’
aménagement des voies ferrées » et « Rapport sur la
construction routière ». Depuis l’année de référence 2007, les
rapports sur les modes de transport ferroviaire, routier et
fluvial sont compilés en un seul rapport relatif aux
investissements de transport. De plus, la décision prise par le
Bundestag allemand lors de sa 184ème séance du 30 juin 2005,
qui prévoit la présentation de rapports plus détaillés
(document imprimé du Bundestag 15/5780), est mise en œuvre
depuis le rapport de l’année 2006.
Par ailleurs, l’Autobahn GmbH fédérale a présenté au titre
du paragraphe 8 alinéa 2 de la Loi portant création de
sociétés de gestion d’infrastructures (InfrGG) un rapport relatif
aux investissements de transport qui a été intégré dans le
rapport de l’État fédéral (cf. chapitre C.3).
Voies ferrées fédérales
Au cours de l’exercice budgétaire 2024, les investissements
de transport (construction nouvelle et aménagement,
entretien et autres investissements), réalisés à partir des
budgets fédéraux et des fonds européens, ont atteint un volume
de 16,137 millions € consacré au financement de l’
infrastructure conformément à la Loi sur l’élargissement et
l’aménagement des voies ferrées fédérales. Les fonds
fédéraux et européens mis à disposition pour les projets de
construction nouvelle et d’aménagement sur la base du
Plan des besoins en vigueur ont atteint 2 368 millions €. Les
priorités de l’activité d’investissement au cours de l’exercice
2024 ont été la ligne aménagée / nouvelle Karlsruhe-Bâle, la
ligne aménagée Karlsruhe-Stuttgart-Nuremberg-Leipzig/
Dresde, la ligne aménagée / nouvelle Berlin-Halle/Leipzig-
Erfurt-Fulda, le nœud de Berlin, la ligne aménagée /
nouvelle Stuttgart-Ulm-Augsburg, la ligné aménagée Cologne-
Düsseldorf-Dortmund/Münster et la ligne aménagée
frontière D/NL-Emmerich-Oberhausen.
Les investissements couvrent aussi bien les mesures de
protection acoustique au titre de la prévention des nuisances
sonores que les mesures paysagères d’accompagnement –
dans le cadre des dispositions légales – réalisées dans le
contexte des projets de construction nouvelle et d’
aménagement. Pour les projets de construction nouvelle, les
investissements au titre de mesures de protection acoustique et
d’entretien du paysage se situent en général entre 0,5 et
1 million €/km ; ces montants pouvant être plus élevés
dans certains cas.
Pour financer les investissements de remplacement dans le
réseau existant, l’État fédéral et les entreprises gestionnaires
des infrastructures ferroviaires de l’État fédéral ont conclu
un troisième accord de niveau de service et de financement
(LuFV III) qui est entré en vigueur le 1er janvier 2020. Cet
accord prévoit pendant la durée du contrat (2020–2029) une
contribution de l’État fédéral aux coûts de l’infrastructure
s’élevant en moyenne à plus de 5,2 milliards € chaque
année. Au cours de l’année 2024, deux avenants à cet accord
ont été adoptés. Dans l’accord de niveau de service et de
financement (LuFV III), les entreprises gestionnaires des
infrastructures ferroviaires, en contrepartie aux moyens
financiers mis à disposition par l’État fédéral, se sont
engagées sous peine de sanction à maintenir le niveau de service
convenu, à mettre en œuvre un certain volume d’
investissements de remplacement et à apporter une contribution
propre pour les investissements destinés au réseau existant
ainsi qu’une contribution fixe pour l’entretien.
En contrepartie, les entreprises gestionnaires des
infrastructures ferroviaires bénéficient d’une visibilité financière
leur permettant de planifier leurs projets et de programmer
leurs investissements sur une période de dix ans. De plus,
elles peuvent décider en toute indépendance des activités
d’investissement et des priorités dans le réseau existant.
L’augmentation de la sécurité des passages à niveau sur les
voies publiques (p. ex. par la mise en place d’installations de
sécurité ou l’amélioration des installations existantes), et
notamment la suppression de passages à niveau (p. ex. par
la construction de passages supérieurs), comptent parmi les
objectifs primordiaux de la politique des transports
bénéficiant d’un soutien résolu par l’Etat fédéral qui y consacre
des crédits fédéraux considérables sur la base de la Loi sur
les croisements entre voies ferrées et routières (EKrG). Dans
l’exercice budgétaire 2024, les Länder ont dépensé le mon-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 27 –
28 Zusammenfassung
tant total d’environ 119,281 millions € des crédits mis à
disposition au titre de « la part de l’État fédéral ».
Transport combiné et Promotion des Empbranchements
Prives
Afin de soutenir les installations de transport combiné (TC),
l’État fédéral accorde au titre de la « Directive relative à la
promotion des investissements dans des installations de
transbordement pour le transport combiné » aux
entreprises privées des aides non remboursables à raison de 80 %
au maximum des dépenses d’investissement éligibles et au
titre de la « Directive relative à la promotion de la
construction nouvelle, de l’aménagement et de la réactivation d’
embranchements privés » des aides non remboursables à
raison de 50 % au maximum des dépenses éligibles.
Sur la base de la directive relative à la promotion du
transport combiné (instruction administrative), des crédits d’aide
d’un total de 794,3 millions € ont été accordés jusqu’à la fin
de l’année 2024 au profit de 63 terminaux de transport
combiné rail/route (en partie en plusieurs tranches), dont
environ 97,5 millions € en 2024.
En ce qui concerne les voies navigables, des crédits d’aide
d’un total de 425,9 millions € ont été accordés/dépensés
jusqu’à la fin de l’année 2023 au profit de 48 terminaux de
transport combiné voie navigable/route (en partie en
plusieurs tranches), dont environ 6,2 millions € en 2024.
Grandes routes fédérales
La construction nouvelle et l’aménagement des grandes
routes fédérales s’effectuent conformément au Plan des
besoins en vigueur. Le Plan des besoins pour les grandes
routes fédérales est entré en vigueur le 31 décembre 2016
comme annexe de la 6ème Loi portant modification de la
Loi sur l’aménagement des grandes routes fédérales (6. FS-
trAbÄndG) (cf. C.2.1).
Ce plan prévoit les projets suivants :
– la construction nouvelle d’environ 900 km d’autoroutes
fédérales,
– l’aménagement d’environ 1 800 km d’autoroutes (y
compris les nœuds),
– la réalisation d’environ 2 500 km/518 routes de
contournements,
– environ 1 100 km de routes fédérales.
En 2024, les dépenses pour les grandes routes fédérales se
sont élevées à un total d’environ 12,9 milliards €, dont
environ 9,7 milliards € en investissements.
Dans le cadre de la mise en œuvre du Plan des besoins,
environ 15 km d’autoroutes fédérales de construction
nouvelle ont été réalisés en 2024, environ 49 km d’autoroutes
ont été élargis à six voies ou plus et d’autres environ 19 km
de routes fédérales ont été aménagés ou nouvellement
construits. A la fin de l’année 2024, les projets en cours
concernaient la construction nouvelle d’environ 174 km
d’autoroutes fédérales, l’élargissement d’environ 208 km
d’autoroutes fédérales et la construction nouvelle d’environ
251 km de routes fédérales.
Les grandes routes fédérales doivent faire l’objet d’un
entretien assurant durablement autant leur structure que leur
disponibilité. A cet effet, des moyens d’investissement
considérables continueront à être mis à disposition dans le
cadre du budget de la construction routière.
Au cours de l’année de référence 2024, un montant total
d’environ 5 873,6 millions € (infrastructures linéaires et
ouvrages d’art, y compris les moyens affectés à l’entretien des
projets PPP) a été dépensé pour l’entretien des grandes
routes fédérales, dont
– autoroutes fédérales : 4 278,9 millions €,
– routes fédérales : 1 594,7 millions €.
Pendant la période de référence, la part des dépenses d’
entretien destinées aux ouvrages d’art le long des grandes
routes fédérales s’est élevée à environ 2,11 milliards €, ce
qui correspond à environ 36 % du montant total des
dépenses d’entretien (sans projets PPP).
Dans l’année de référence, environ 117,2 millions € ont été
dépensés pour la construction et l’entretien de voies
cyclables longeant des routes fédérales ; environ 90 km ont
été mis en service.
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 29
En 2024, environ 30,6 millions € ont été investis pour
réaliser des mesures d’assainissement acoustique le long des
grandes routes fédérales.
Dans l’année de référence 2024, le trafic journalier moyen
(TJM) s’élevait à environ 50 200 véhicules/24 heures avec
une part de poids lourds (PL) de 7 670 véhicules/24 heures
sur les autoroutes fédérales et à environ 9 610 véhicules/
24 heures avec une part de PL de 750 véhicules/24 heures
sur les routes fédérales interurbaines.
Dans l’année de référence, le parcours annuel a augmenté
pour atteindre 243 milliards de véhicules-kilomètres sur le
réseau des autoroutes fédérales et 107,6 milliards de
véhicules-kilomètres sur le réseau des routes fédérales
interurbaines.
Voies navigables fédérales
L’aménagement des voies navigables fédérales s’effectue sur
la base de la Loi sur l’élargissement des voies navigables
fédérales adoptée à la fin de l’année 2016, à laquelle le Plan des
besoins est joint en annexe.
En 2024, les dépenses pour les voies navigables fédérales se
sont élevées à 1,766 million € pour les domaines de l’
investissement, de l’exploitation et de l’entretien.
L’ensemble des dépenses en investissements (infrastructure,
ouvrages d’art, véhicules, etc.) pour les voies navigables
fédérales s’est élevé à 1 385 millions €, y compris les fonds
européens. 902 millions € de ce montant ont été consacrés à l’
entretien et au remplacement de l’infrastructure de transport
et 301 millions € à des mesures d’aménagement et de
construction nouvelle. Les investissements dans les voies
navigables fédérales ont porté entre autres sur la poursuite
des projets d’aménagement et de construction nouvelle déjà
en cours, ainsi que sur l’entretien des voies navigables
existantes et de leurs installations annexes.
Les crédits ont été utilisés pour poursuivre, comme prévu,
les mesures destinées à préserver la compétitivité des ports
en Allemagne. Cela concerne notamment l’aménagement
des voies d’accès aux ports maritimes, la mise en œuvre des
plans pour l’aménagement du canal de Kiel ainsi que l’
amélioration du raccordement à l’arrière-pays. En même temps,
les mesures visant à améliorer la qualité de l’infrastructure
des voies navigables ont été poursuivies afin de renforcer
l’efficacité économique de la navigation intérieure. Il s’
agissait là surtout des mesures prévues dans la programmation
des investissements et dont une grande partie étaient des
projets combinant renouvellement et élargissement.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 29 –
A Verkehrsträgerübergreifende
Informationen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 31 –
32 Verkehrsträgerübergreifende Informationen
A.1 Einführung
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle
Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches
Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Damit
dies langfristig gesichert werden kann ist es notwendig die
Qualität der Bestandsnetze von Schiene, Straße und
Wasserstraße zu sichern und dort wo es nötig ist, durch Neu-
und Ausbau Engpässe zu beseitigen. Zur Erreichung dieses
Ziels hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren
erhebliche Anstrengungen unternommen, damit die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Zuge des
Investitionshochlaufs auf einen Wert von über 16 Mrd. €
angehoben werden.
Mit dem vorliegenden Bericht informiert die
Bundesregierung gemäß der Ausbaugesetze für Schiene, Straße und
Wasserstraße über den Ausbau der Verkehrswegenetze des
Bundes. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden über den
Ausbau der Schienenwege und der Bundesfernstraßen
getrennte Berichte herausgegeben. Seit dem Berichtsjahr 2007
erfolgt eine verkehrsträgerübergreifende Veröffentlichung
des Verkehrsinvestitionsberichts.
A.2 Prognose der deutschlandweiten
Verflechtungen
Als Entscheidungsgrundlage für die Infrastrukturplanung
sind langfristige Verkehrsprognosen erforderlich. Die
Verkehrsprognose 2030 war eine wichtige Grundlage für den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Ziel war es dabei,
ein möglichst hohes Maß an Belastbarkeit der
Prognosewerte zu erreichen. Im Rahmen der Verkehrsprognose
wurde in komplexen Verfahren die Verkehrsverflechtung
der verschiedenen Verkehrsträger kleinräumig
prognostiziert, und dies für die unterschiedlichen Gütergruppen im
Güterverkehr und für unterschiedliche Wegezwecke im
Personenverkehr. Die Prognose beinhaltet auch eine
Umlegung der prognostizierten Gesamtwerte auf das
Verkehrswegenetz.
Zentrale Ergebnisse der 2015 abgeschlossenen
Verkehrsprognose 2030:
– Die aktuellen Daten sagen zum Teil kräftige Zuwächse
der Verkehrsleistung in Deutschland voraus. Gegenüber
2010 (dem Basisjahr der Prognose) wird der Güterverkehr
(Tonnenkilometer, über alle Verkehrsträger) um 38 %
zunehmen, der Personenverkehr (Personen-km, über alle
Verkehrsträger) um 12 %.
– Beim Güterverkehr wachsen der Straßenverkehr mit
39 % und der Eisenbahnverkehr mit 43 %
überproportional. Hier macht sich die weiterhin hohe Dynamik des
internationalen Handels mit seinen Auswirkungen auf
grenzüberschreitende (+ 49 %) und Transitverkehre
(+ 54 %) deutlich bemerkbar; auch der Binnenverkehr
nimmt deutlich zu (+ 31 %). Für die Binnenschifffahrt
wird ein Wachstum von 23 % prognostiziert.
– Der Zuwachs beim Motorisierten Individualverkehr liegt
bei rund 10 %. Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere
„Automobilität“ der älteren Bevölkerungsgruppen
zurückzuführen. Zudem nehmen die Fahrtweiten weiter zu.
Der Eisenbahnverkehr wächst um 19 %. Der öffentliche
Straßenpersonenverkehr inkl. der Fernbuslinien steigt
um 6 %.
Die Prognose 2030 macht deutlich, dass die Infrastruktur
vor einer Belastungsprobe steht. Deshalb muss weiterhin
kräftig in den Ausbau und die Modernisierung des
Gesamtnetzes investiert werden – in Schiene, Straße und
Wasserstraße.
Die Verkehrsprognose ist im Internet des BMV abrufbar:
https://bmv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/
verkehrsprognose-2030.html.
A.3 Infrastrukturplanung und
Infrastrukturfinanzierung
A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung
Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau
und Erhaltung der Bundesverkehrswege
(Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Abs. 2 GG,
Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Zentrales
Planungsinstrument hierfür ist der Bundesverkehrswegeplan – kurz
BVWP. Der BVWP wird ca. alle zehn Jahre vom
Bundesministerium für Verkehr (BMV) aufgestellt und vom
Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP ist zunächst eine
Absichtserklärung der Regierung und hat keinen Gesetzescharakter.
Der aktuelle BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 vom
Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP 2030 gilt für den
Planungshorizont von 2016 bis 2030 und stellt wichtige
verkehrspolitische Weichen bzw. steckt den Rahmen für die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in
diesem Zeitraum ab: Er umfasst sowohl anfallende
Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen als auch Aus- und
Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Straße, Schiene und
Wasserstraße in der Zuständigkeit des Bundes.
Ziel des BVWP 2030 ist es, eine Gesamtstrategie für den
Erhalt und Bau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes
aufzustellen. Der BVWP 2030 wird flankiert durch den zu Beginn
der 18. Legislaturperiode eingeleiteten und dann
verstetigten Investitionshochlauf, der auch die angemessene
Ergänzung der Haushaltsmittel durch Ausweitung der Nutzer-
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 33
finanzierung beinhaltet. So konnte das Ziel der
substanziellen Erhöhung der bereitgestellten Mittel erreicht und die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab
2021 auf jährlich über 16,9 Mrd. € gesteigert werden.
Der BVWP 2030 umfasst einen Rekord-
Gesamtinvestitionsbedarf von 269,6 Mrd. € (Vergleich BVWP 2003: 173,2 Mrd. €).
Erste Priorität des BVWP 2030 ist die Stärkung des Prinzips
Erhalt und Ersatz des Bestandsnetzes vor Aus- und Neubau:
141,6 Mrd. € der Investitionsmittel sind für Erhalt und
Ersatz vorgesehen. Das sind 58,9 Mrd. € und damit 71 % mehr
als beim BVWP 2003 (dort 82,7 Mrd. €). In der Gesamtschau
kommt der BVWP 2030 auf einen Rekordanteil für Erhalt/
Ersatz von 69 % (Vergleich BVWP 2003: 56 %).
Beim Aus- und Neubau liegt der Schwerpunkt
verkehrsträgerübergreifend auf der Beseitigung von Engpässen in hoch
belasteten Korridoren und Knoten, um großräumig
wirksame positive Effekte zu erzielen bzw. die Steigerung der
Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes zu erreichen.
Verkehrsträgerübergreifend sind 87 % der Investitionen in Aus- und
Neubau in großräumig bedeutsame Vorhaben vorgesehen.
Auf den Autobahnen sollen mit den entsprechenden
Maßnahmen Engpässe auf einer Streckenlänge von rund 2 000
Richtungskilometern und auf der Schiene von rund 800 km
reduziert werden.
Von dem Gesamtmittelbedarf entfallen 132,8 Mrd. €
(bzw. 49,3 % der Mittel) auf den Verkehrsträger Straße,
112,3 Mrd. € (bzw. 41,6 %) auf den Verkehrsträger Schiene
und 24,5 Mrd. € (bzw. 9,1 %) auf den Verkehrsträger
Wasserstraße. Mit dieser Verteilung des Investitionsbedarfs auf die
Verkehrsträger, die im BVWP 2030 auf Basis der Analyse
verschiedener Investitionsszenarien erfolgte, kommt auch
das Ziel der Bundesregierung zum Ausdruck, mit den
Infrastrukturinvestitionen die Grundlage für ein
umweltverträgliches Verkehrssystem zu legen. Entsprechend wurden
die beabsichtigten Investitionen – soweit wirtschaftlich
vertretbar und umsetzbar – zugunsten der Verkehrsträger
Schiene und Wasserstraße verteilt.
Aus Sicht des BMV ist eine frühe und kontinuierliche
Beteiligung der Öffentlichkeit zentraler Bestandteil einer
erfolgreichen Planung und Realisierung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten. Das BMV hat daher im Jahr 2012 das
„Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung
von Großvorhaben im Verkehrssektor“ veröffentlicht und
den neuen BVWP unter deutlicher Ausweitung der
Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Neben der
prozessbegleitenden Information aller Interessierten über den
Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse fand darüber
hinaus für zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des
BVWP 2030 eine Mitwirkung der Öffentlichkeit in
Konsultationsverfahren statt.
Insbesondere führte das BMV auch vor diesem
Hintergrund zum Entwurf des BVWP 2030 eine Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung durch, die auch die gesetzlichen
Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) erfüllte. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens
stellte das BMV den Entwurf des BVWP 2030 und den
Umweltbericht zum BVWP 2030 für einen Zeitraum von
insgesamt sechs Wochen zur Verfügung, indem betroffene
Behörden und die interessierte Öffentlichkeit ihre
schriftlichen Stellungnahmen zum BVWP-Entwurf an das
BMV übermitteln konnten. Ergänzend wurde auch ein
Projektinformationssystem (PRINS) bereitgestellt, das online
unter www.bvwp-projekte.de öffentlich zur Verfügung
gestellt ist.
Ziel des Beteiligungsverfahrens war es, sachbezogene
Hinweise zum Gesamtplan des BVWP 2030 und insbesondere
zu dessen Umweltauswirkungen zu erhalten. Nach
Abschluss des Verfahrens hat das BMV den Entwurf des BVWP
2030 auf der Grundlage der insgesamt ca. 40 000 fristgerecht
eingegangenen und ausgewerteten Stellungnahmen
überarbeitet und diesen überarbeiteten BVWP 2030 dann dem
Deutschen Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Der
Umgang mit den Stellungnahmen wurde in einem Bericht
des BMV zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung des
BVWP 2030 zusammenfassend dokumentiert und
veröffentlicht.
Der BVWP 2030 als Plan der Bundesregierung findet seine
gesetzliche Umsetzung in den Ausbaugesetzen für die drei
Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Erst mit
Verabschiedung der jeweiligen Änderungsgesetze und der
zugehörigen Bedarfspläne wurde durch den Deutschen
Bundestag als Gesetzgeber die Grundlage für die
Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und
Neubau gelegt. Im Parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren zu den Ausbauänderungsgesetzen erhöhte sich der
Finanzbedarf der Aus- und Neubauprojekte im Vergleich
zum BVWP 2030 um ca. 1,3 Mrd. € auf insgesamt etwa
129,3 Mrd. €. Die Ausbauänderungsgesetze wurden am
02.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und
traten Ende Dezember 2016 in Kraft.
Unabhängig davon werden Details der einzelnen
Bauvorhaben grundsätzlich für jedes Einzelprojekt in den
entsprechenden planungsrechtlichen Verfahren festgelegt,
insbesondere müssen die Projekte im Rahmen der
Planfeststellungsverfahren jeweils Baurecht erlangen. Erst in diesen
einzelprojektbezogenen Verfahren werden konkrete Festle-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 33 –
34 Verkehrsträgerübergreifende Informationen
gungen hinsichtlich des Trassenverlaufs bzw. der
Linienführung etc. getroffen und somit unmittelbare
Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst.
Daher sind im Planfeststellungsverfahren auch erneut
Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie die
Umweltverbände vorgesehen.
Besteht für ein Projekt Baurecht, kann es umgesetzt
werden, wenn der Deutsche Bundestag die entsprechenden
Mittel hierfür bereitstellt.
A.3.2 Investitionsrahmenplan für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die
Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§5 FS-
trAbG, §5 WaStrAbG, §5 BSWAG) erstellt das BMV eine
Fünfjahresplanung zur Verwirklichung des Ausbaus nach
den Bedarfsplänen. Vor dem Hintergrund des integrierten
Ansatzes der Verkehrspolitik der Bundesregierung werden
die Fünfjahresplanungen seit dem Betrachtungszeitraum
2006–2010 als verkehrsträgerübergreifender sogenannter
Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt.
Der IRP fasst somit die Fünfjahresplanungen der drei
Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße zu einer
einheitlichen Planungsgrundlage zusammen.
Der Investitionsrahmenplan ist – wie auch der
Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne – kein
Finanzierungsplan, sondern steckt den Planungsrahmen für die
verkehrsträgerspezifischen Investitionen innerhalb des
Betrachtungszeitraumes ab. Die gemäß Finanzplanung des
Bundes voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel bilden
die Grundlage für die Aufstellung der Projektlisten.
Zusammenfassend führt der IRP
verkehrsträgerübergreifend die Investitionsbedarfe für den Aus- und Neubau der
Verkehrsinfrastruktur, den Ersatz und Erhaltung der
Bestandsnetze und sonstige Investitionen auf. Hierunter
fallen alle Maßnahmen im Bau und Vorhaben mit weit
fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder
diese im Betrachtungszeitraum erreichen können.
Ende des Jahres 2016 sind die Bedarfsplangesetze für die
Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und
Wasserstraßen verabschiedet worden und in Kraft getreten. Auf
dieser Grundlage wurde ein neuer,
verkehrsträgerübergreifender Investitionsrahmenplan aufgestellt.
Der aktuelle IRP wurde im Februar 2020 veröffentlicht und
umfasst den Betrachtungszeitraum von 2019 bis 2023. Er
kann auf der Website des BMV unter dem folgenden Link
abgerufen werden: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/
Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html.
Für die Schiene sieht der IRP 2019–2023 Investitionen in
Höhe von 33,8 Mrd. €, für die Bundesfernstraßen 40 Mrd. €
und für die Bundeswasserstraßen 4,3 Mrd. € vor. Insgesamt
ergibt das einen Finanzbedarf von 78,1 Mrd. €. Für Aus- und
Neubauvorhaben sind im IRP 2019–2023 Investitionsmittel
in Höhe von 22,8 Mrd. € vorgesehen. Davon entfallen
8,6 Mrd. € auf die Bundesschienenwege, 13,6 Mrd. € auf die
Bundesfernstraßen und 0,6 Mrd. € auf die
Bundeswasserstraßen.
A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)
Im Vorgriff auf den BVWP ’92 wurden im April 1991 die
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) von der
Bundesregierung beschlossen, um möglichst schnell die für den
wirtschaftlichen Aufschwung nötige Verkehrsinfrastruktur
zwischen den alten und den neuen Ländern zu schaffen.
Die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit umfassen neun
Eisenbahnprojekte, sieben Autobahnprojekte und ein
Wasserstraßenprojekt.
Diesen Projekten kommt eine Schlüsselrolle beim
Zusammenwachsen der alten und der neuen Länder zu; sie bilden
einen wichtigen Baustein für den wirtschaftlichen
Aufholprozess im mittleren und östlichen Teil Deutschlands.
Das aktuelle Volumen der VDE beträgt über 46 Mrd. €, von
dem bis zum Ende 2023 insgesamt 40,2 Mrd. € realisiert
worden sind. Der größte Teil der VDE ist fertiggestellt. Mit
jährlich erscheinenden und online abrufbaren
Sachstandsbericht Verkehrsprojekte Deutsche Einheit informiert das
BMV jährlich über den Fortschritt der Verkehrsvorhaben.
Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
VDE Nr. Projektbezeichnung
Bundesschienenwege
1 ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund
2 ABS Hamburg–Büchen–Berlin
3 ABS Uelzen–Salzwedel–Stendal
4 ABS/NBS Hannover–Berlin
5 ABS Helmstedt–Magdeburg–Berlin
6 ABS Eichenberg–Halle
7 ABS Bebra–Erfurt
8 ABS/NBS Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin
9 ABS Leipzig–Dresden
Bundesfernstraßen
10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11)
11 A 2, Hannover–Berlin, A 10; Berliner Ring (Süd-
und Ostring)
12 A 9, Nürnberg–Berlin
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 35
VDE Nr . Projektbezeichnung
13 A 38, Göttingen–Halle; A 143, Westumfahrung
Halle
14 A 14, Halle–Magdeburg
15 A 44, Kassel–Eisenach; A 4, Eisenach–Görlitz
16 A 71, Schweinfurt–Erfurt; A 73, Lichtenfels–Suhl
Bundeswasserstraßen
17 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere
Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße,
Westhafenkanal
Bundesschienenwege
Diese Projekte mit einem Investitionsvolumen von
ursprünglich rund 33,5 Mrd. DM (17 Mrd. €) sind von
zentraler Bedeutung für die Schaffung einer einheitlichen
Infrastruktur in Deutschland.
Die geplanten Kosten werden durch die EIU jährlich
präzisiert und betragen aktuell 25,7Mrd. €. Neben
Kostensenkungen sind auch Kostenerhöhungen zu verzeichnen,
die wesentlich auch auf Änderungen des Projektzuschnitts,
wie z. B. durch die ursprünglich nicht geplante 2.
Ausbaustufe Berlin–Hamburg oder Fortschreibung der Kosten bei
VDE 8.1 und VDE 8.2 sowie VDE 9, zurückzuführen sind.
Bis einschließlich 2024 wurden in die Verkehrsprojekte
Deutsche Einheit der Schiene insgesamt rund 22,1 Mrd. €
investiert. Hierbei standen einerseits der Bau von
Hochgeschwindigkeitsstrecken für bis zu 300 km/h und
andererseits der Streckenausbau, die Streckenerneuerung und
insbesondere die Anhebung der
Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 160–200 km/h als Ausbaustandard im
Vordergrund. Die VDE 2, 3 (1. Baustufe), 4 bis 7 sowie 8 (ABS/NBS
Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin) sind bereits in
Betrieb genommen worden. Das VDE Nr. 9 ABS/NBS Leipzig–
Dresden ist zu einem wesentlichen Teil fertig gestellt und
wird in Baustufen weiter ausgebaut. Derzeit werden im
Abschnitt Riesa–Dresden verschiedene Ausbaumaßnahmen
durchgeführt bzw. beplant. Der Neubau der
Verbindungsspange Weißig–Böhla (7,5 km) und die Bauarbeiten
zwischen Weinböhla und Radebeul West (im Rahmen des
Konjunkturpakets I) sind bereits Ende 2010 fertig gestellt
worden. Das VDE Nr. 1 ABS Lübeck/Hagenow Land–
Rostock–Stralsund ist zum großen Teil abgeschlossen, es
befinden sich lediglich Restmaßnahmen in den Abschnitten Bad
Kleinen–Ventschow und Schwaan–Rostock in der Planung.
Der Abschnitt Rostock–Stralsund, der vom Land MV
gewünscht wird, ist wegen Unwirtschaftlichkeit
zurückgestellt. Die Bundesregierung hält insgesamt weiter an dem
Ziel fest, die VDE schnellstmöglich abzuschließen.
Bundesfernstraßen
Unverändert verfolgtes Ziel ist, auch die wenigen noch
verbleibenden Neu- bzw. Ausbauabschnitte baldmöglichst zu
komplettieren.
Die sieben Bundesfernstraßenprojekte haben eine
Gesamtlänge von rund 2 000 km. Davon waren Ende 2024 rund
1 965 km unter Verkehr und weitere rund 35 km in Bau.
Damit sind bereits über 99 % des Projektvolumens der
VDE-Straßenprojekte realisiert oder in der
Umsetzungsphase.
In die sieben Bundesfernstraßenprojekte wurden bis Ende
2024 rund 17,4 Mrd. € investiert. Das entspricht rund 92 %
der aktuellen Investitionskosten in Höhe von vsl. insgesamt
rund 19,1 Mrd. €.
Im Einzelnen waren Ende 2024 die folgenden Bauziele
erreicht:
Projekt 10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11)
Die 323 km lange, vierstreifige Neubaustrecke ist seit
Dezember 2005 durchgängig unter Verkehr.
Projekt 11 A 2, Hannover–Berlin
A 10, Berliner Ring (Süd- und Ostring)
Das insgesamt rund 331 km lange VDE-
Erweiterungsprojekt (von vier auf sechs Fahrstreifen, auf rund neun km
Länge von sechs auf acht Fahrstreifen) ist seit Juli 2020
baulich abgeschlossen und durchgängig unter Verkehr.
Projekt 12 A 9, Nürnberg–Berlin
Das Projekt beinhaltet auf einer Länge von rund 372 km die
Querschnittserweiterung der A 9 von vier auf sechs
Fahrstreifen, einschließlich Grunderneuerung.
Die A 9 ist auf insgesamt rund 369 km in Bayern, Sachsen-
Anhalt und Brandenburg durchgehend, in Thüringen bis
auf das Autobahnkreuz Hermsdorf durchgehend unter
Verkehr.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 35 –
36 Verkehrsträgerübergreifende Informationen
Projekt 13 A 38, Göttingen–Halle
A 143, Westumfahrung Halle
Von der 209 km langen, vierstreifigen Neubaustrecke sind
rund 196 km unter Verkehr:
A 38 durchgängig seit Ende 2009,
A 143; AD Halle-Süd (A 38) – AS Halle-Neustadt (seit 2004) .
Der letzte in Bau befindliche A-143-Abschnitt zur
Vollendung der Westumfahrung Halle verzögert sich infolge nicht
eingetretener Vorabannahmen der DEGES zu
erforderlichen Sanierungsleistungen im Altbergbaugebiet bis
voraussichtlich 2029.
Projekt 14 A 14, Halle–Magdeburg
Der rund 102 km lange vierstreifige Neubau ist bundesweit
das erste, bereits im November 2000 – nach einer
bemerkenswert kurzen Planungs- und Bauzeit von knapp zehn
Jahren – vollständig für den Verkehr freigegebene VDE-
Straßenprojekt.
Projekt 15 A 44, Kassel–Eisenach
A 4, Eisenach–Görlitz
Das mit rund 458 km längste VDE-Straßenprojekt umfasst
den vierstreifigen Neubau der A 44 zwischen Kassel und
Herleshausen (Eisenach) sowie im Verlauf der A 4 die
Querschnittserweiterung von der künftigen A-44-Verknüpfung
bis Dresden von vier auf sechs Fahrstreifen (mit
sechsstreifigem Neubau der A 4, Umfahrung Hörselberge im Bereich
Eisenach), den Anbau von Seitenstreifen und die Ergänzung
der zweiten Fahrbahn auf Teilabschnitten zwischen
Dresden und Weißenberg, den vierstreifigen Neubau von
Weißenberg bis zur Bundesgrenze bei Görlitz und die
Grunderneuerung der vorhandenen Fahrbahnen.
Auf der A 4 und A 44 waren Ende 2023 Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von rund 412 km für den Verkehr freigegeben:
A 4; durchgehend (AD Wommen–Bundesgrenze bei
Görlitz) seit 2014,
A 44, AS Helsa-Ost – AS Sontra-West
Weitere A-44-Abschnitte mit einer Gesamtlänge von rund
35 km waren in Bau.
Projekt 16 A 71, Schweinfurt–Erfurt
A 73, Lichtenfels–Suhl
Die aus zwei Autobahnverbindungen zwischen Franken
und Thüringen bestehende und rund 222 km lange
vierstreifige Neubaustrecke ist seit September 2008 als drittes
Neubauprojekt durchgängig unter Verkehr.
Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen
Nr . Projektbezeichnung Länge Realisierungsstand und
vsl . Fertigstellung
Gesamtkosten
Ausgaben
bis 2024
Ausgaben
nach 2024
(km) (Mio. €) (Mio. €) (Mio. €)
10 A 20, Lübeck–Stettin 323 durchgehend unter Verkehr seit 2005,
bereits fertiggestellt
1 910 1 905 5
11 A 2, Hannover–Berlin,
A 10; Berliner Ring
(Süd- und Ostring)
331 durchgehend unter Verkehr seit 07/2020,
bereits fertiggestellt
2 410 2 405 5
12 A 9, Nürnberg–Berlin 372 369 km fertig,
AK Hermsdorf zurzeit noch offen
2 775 2 730 45
13 A 38, Göttingen–Halle (A 9);
A 143, Westumfahrung Halle
209 196 km unter Verkehr,
restliche 13 km in Bau,
A 38: fertiggestellt,
A 143: Fertigstellungsziel 2029
2 305 1 845 460
14 A 14, Halle–Magdeburg 102 durchgehend unter Verkehr seit 2000,
bereits fertiggestellt
655 655 0
15 A 44, Kassel–Eisenach;
A 4, Eisenach–Görlitz
458 A 4: 388 km durchgehend unter Verkehr,
A 44: 36 km unter Verkehr, 24 km in Bau,
restliche 11 km im Planfeststellungsverfahren
6 375 5 225 1.150
16 A 71, Erfurt–Schweinfurt;
A 73, Suhl–Lichtenfels
222 durchgehend unter Verkehr seit 2008,
bereits fertiggestellt
2 685 2 680 5
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 37
Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße
Stand: 31. Dezember 2024
Bundesministerium für Verkehr
Abteilung Bundesfernstraßen – Referat StB 20
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 37 –
38 Verkehrsträgerübergreifende Informationen
Bundeswasserstraßen
Für das VDE 17 Hannover–Magdeburg–Berlin (ohne
Südtrasse) sind von den veranschlagten rund 2,2 Mrd. € bereits
über 2,0 Mrd. € verausgabt. Zwei Drittel aller Ausgaben des
VDE 17 sind aufgrund des schlechten Bauzustandes zeitlich
indisponibler Ersatzbedarf, welcher aus wirtschaftlichen
Gründen mit Erweiterungsinvestitionen kombiniert wird.
Das VDE 17 hat einen Ausbauzustand erreicht, sodass
2,80 m abgeladene und 11,45 m breite und 185 m lange
Schubverbände verkehren können.
Mit einem behutsamen und umweltverträglichen
Wasserstraßenausbau sollen die Schifffahrtsverhältnisse so
gestaltet werden, dass der Verkehr mit Großmotorgüterschiffen
bis 2 000 t und Schubverbänden mit 2 Leichtern bis 3 500 t
möglich wird. Damit wird eine Standortverbesserung der
Binnenhäfen Berlin, Brandenburg, Wustermark und
Magdeburg sowie weiterer an den Wasserstraßen liegender
Zentren erreicht. Gleichzeitig werden die Bedingungen für
den Containerverkehr in der Relation Hamburg–
Magdeburg–Berlin deutlich verbessert. Damit können auch die
stark belasteten West-Ost-Achsen von Straße und Schiene
entlastet werden. Mit der Aufgabe des Osthafens durch
Berlin wurde die Südtrasse Berlin aus den Ausbauvorhaben des
VDE 17 ausgegliedert.
A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und
bau GmbH (DEGES)
Die DEGES ist eine Projektmanagement-Gesellschaft im
Eigentum des Bundes und von zwölf Bundesländern. Die
DEGES wurde ursprünglich 1991 für die Planung und die
Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
Straße (VDE Straße) in den fünf neuen Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen gegründet. Seit 2007 sind sieben weitere
Bundesländer der DEGES beigetreten. Hierzu zählen
Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin. Heute ist die
DEGES nahezu bundesweit für ihre Gesellschafter bei der
Realisierung großer Verkehrsinfrastrukturprojekte tätig.
Seit dem 01.01.2021 werden die Aufgaben, die die
Bundesautobahnen betreffen, nicht mehr durch die Länder,
sondern vom Bund selbst wahrgenommen, der hierzu
„Die Autobahn GmbH des Bundes“ gegründet hat. Seit dem
01.01.2021 ist damit die Auftraggeberschaft für die von der
DEGES betreuten Autobahnprojekte sowie für die von der
DEGES betreuten Bundesstraßenprojekte der Länder
Berlin, der Freien Hansestadt Bremen sowie der Freien und
Hansestadt Hamburg zur Autobahn GmbH des Bundes
gewechselt. Durch diese Änderung ist der Bund, vertreten
durch die Autobahn GmbH des Bundes, heute mit Abstand
größter Auftraggeber der DEGES.
Die Kernkompetenz der Gesellschaft liegt im
Projektmanagement sowohl für komplexe, große Straßenbau- und
Ingenieurbauvorhaben sowie für Projekte in Öffentlich-
Privater Partnerschaft (ÖPP).
Die DEGES erfüllt ihre Projektleitungs- und -
steuerungsaufgaben als Dienstleister für die öffentlichen Auftraggeber
in der privatrechtlichen Organisationsform der GmbH.
Hoheitliche Aufgaben verbleiben bei den zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder bzw. der Autobahn
GmbH des Bundes. Die DEGES erzielt mit Hilfe eines an
den Bedürfnissen ihrer Auftraggeber orientierten
Projektmanagementsystems termin-, kosten- und
qualitätsgerechte Ergebnisse.
Die DEGES plant und realisiert nicht nur Straßenbau- und
Ingenieurbauvorhaben, sie ist auch Vordenker im Bereich
des digitalen Planens und Bauens und setzt Projekte in
diesem Bereich erfolgreich um. Damit engagiert sich die
DEGES für das Bauen der Zukunft. Im Rahmen des vom
Bundeskabinett aus den Handlungsempfehlungen der
Reformkommission Großprojekte abgeleiteten
„Aktionsplan Großprojekte“ hat die DEGES Pilotprojekte zu den
Themen „Partnerschaftliche Projektabwicklung“,
„Risikomanagement“ und „Building Information Modeling (BIM)“
übernommen.
Derzeit begleitet die DEGES insbesondere große
Baumaßnahmen auf der A 7 und der A 26 im Stadtgebiet von
Hamburg, der A 14, Magdeburg–Schwerin in den Ländern
Sachsen-Anhalt und Brandenburg, der A 40, Dortmund
Ost–Dortmund/Unna und der A 44, Ratingen–Velbert in
Nordrhein-Westfalen sowie der A 281 in Bremen. Darüber
hinaus betreut die DEGES wesentliche Teile des Neubaus
des VDE-Projektes A 44, Kassel–Eisenach in Hessen sowie
des VDE-Projektes A 143 in Sachsen-Anhalt. Im
Berichtsjahr 2024 erfolgte für die vierstreifigen Neubauabschnitte
AS Waldkappel bis AS Sontra-West an der A 44 in Hessen
die Verkehrsfreigabe. Die DEGES ist zudem mit dem Projekt
B 207, Neubau der Fehmarnsundquerung in Schleswig-
Holstein beauftragt worden, welches sich derzeit in Planung
befindet.
Auch Erhaltungsmaßnahmen im bestehenden
Autobahnnetz und Brückenertüchtigungen werden von der DEGES
betreut. Hierzu zählen aktuell u. a. die Rheinbrücke bei
Duisburg-Neuenkamp (A 40), der Ersatzneubau der Rader
Hochbrücke in Schleswig-Holstein über den Nord-Ostsee-
Kanal im Zuge der A 7 sowie die Weserstrombrücke in
Bremen (A 1), die sich derzeit in Bau befinden. Weitere wichtige
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 39
Maßnahmen stellen die Rudolf-Wissell-Brücke, die
Westendbrücke (beide A 100) sowie der Umbau des
Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) in Berlin dar,
die sich derzeit in Planung befinden.
Im Berichtsjahr 2024 wurde die DEGES vom Bund mit der
Durchführung von Leistungen im Rahmen von BIM
Deutschland zur fachlichen Beratung des Auftraggebers
und der Vorhabenträger (u. a. Individualberatung zur
Anwendung der BIM-Methode, Entwickeln von
Schulungskonzepten, Begleitung von rd. 100 Pilotprojekten des
Masterplanes BIM-Bundesfernstraßen), vom Land
Nordrhein-Westfalen mit der Planung und Baudurchführung
für Ersatzneubauten B 1, Josef-Kardinal-Frings-Brücke und
B 288, Rheinbrücke Krefeld Uerdingen sowie vom Land
Baden-Württemberg mit der Planung und Baudurchführung
der B 27, AS Neckarsulm bis B 27/L 1095, B 31,
Friedrichshafen/Waggershausen bis Friedrichshafen (B 30 alt), B 31,
Überlingen/Ost bis Oberuhldingen und B 31,
Oberuhldingen bis Meersburg/West neu beauftragt.
Die DEGES steuert mit rund 530 Mitarbeitenden rund 1 000
externe Planer, Grunderwerber und sonstige Dienstleister.
Alle zum Projektmanagement nötigen Spezialisten des
Ingenieurwesens, des kaufmännischen und des juristischen
Bereichs vereinen sich bei der DEGES unter einem Dach in
der Zentrale in Berlin und den weiteren Standorten in
Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart
und Bautzen. Neben der konventionellen
Projektrealisierung betreut die DEGES auch ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbereich von der Planung über das Vergabeverfahren
und die Bauphase bis hin zur Vertragskontrolle in der
Betriebsphase. Als bundesweit beachtete Projekte wurden der
Neubau der Umfahrung von Eisenach im Zuge der A 4 und
die sechsstreifige Erweiterung der A 9 im Abschnitt von
Triptis–Schleiz in Thüringen, die Erweiterung der A 7 von
Hamburg–AD Bordesholm in Schleswig-Holstein sowie
die Erweiterung/Erneuerung der A 10/A 24, AS Neuruppin–
AD Pankow in Brandenburg als ÖPP realisiert. Das ÖPP-
Projekt A 49 AD Ohmtal (A 5)–AS Fritzlar in Hessen mit
dem von der DEGES betreuten Neubau zwischen AS
Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck befand sich im
Berichtsjahr 2024 in Bau.
Besonderen Wert legt das Unternehmen auf die
plangerechte Realisierung der Projekte durch die Digitalisierung
der Prozesse sowie ein verbessertes Risikomanagement,
Kostencontrolling und proaktive Bürgerbeteiligung. Auch
bei der neuen Planungsmethodik BIM ist die DEGES
Vorreiter mit mehreren Dutzend Pilotprojekten in
verschiedenen Planungsphasen.
A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU
Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze
(CEF-Mittel)
Der Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)
wird im Wesentlichen über zwei EU-Verordnungen
geregelt: In der Verordnung über Leitlinien der Union für den
Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
(Verordnung (EU) 2024/1679) (TEN-V-Verordnung) wird festgelegt,
welche Verkehrsinfrastrukturen zum TEN-V gehören,
welchen Ausbauparametern diese Verkehrsinfrastrukturen
genügen müssen und innerhalb welcher Fristen der
Netzausbau erfolgt. Die Zuständigkeit für Planung, Ausbau und
Finanzierung der zum TEN-V gehörenden
Verkehrsinfrastrukturen liegt dabei allein bei den Mitgliedsstaaten. Die
EU hat die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten hierbei über
Gemeinschaftszuschüsse zu unterstützen. Die Gewährung
von Gemeinschaftszuschüssen für die transeuropäischen
Netze regelt die Finanzierungsvorschrift zur Schaffung der
Fazilität Connecting Europe/CEF (Verordnung (EU)
2021/1153).
Die wichtigsten bestehenden Regelungen in Kürze:
TEN-V Netz
Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) umfasst
Straßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen sowie
zugehörige Knotenelemente, nämlich städtische Knoten,
See- und Binnenhäfen, Flughäfen und multimodale
Güterterminals. Für die Aufnahme in das Netz gelten für Häfen
und Flughäfen bestimmte Schwellenwerte. Nach seiner
Fertigstellung im Jahr 2050 soll das TEN-V fast 120 000 km
Eisenbahnstrecken, davon über 26 000 km für den
Hochgeschwindigkeitsverkehr, sowie 108 000 km Straßen und
15 000 km Wasserstraßen umfassen. Von diesem
„Gesamtnetz“ soll ein Teil aufgrund seiner Bedeutung bereits bis
Ende 2030 realisiert werden (sog. „Kernnetz“). Die
Binnenwasserstraßen des TEN-V gehören komplett zum Kernnetz.
Im Jahr 2024 wurde ein sog. „erweitertes Kernnetz“ aus
bestimmten Straßen und Schienenwegen definiert, welches
bis Ende 2040 realisiert werden und das Kernnetz ergänzen
soll. Desweiteren sind über 300 Seehäfen, mehr als 260
Binnenhäfen, ca. 300 Flughäfen, rund 250 multimodale
Güterterminals und mehr als 400 städtische Knoten dem
Kernnetz bzw. Gesamtnetz zugeordnet, um das TEN-
multimodal zu vernetzen. In den Anhängen der Verordnung
befinden sich Karten, die das Kernnetz, das erweiterte
Kernnetz und das (übrige) Gesamtnetz in Bezug auf den Verlauf
der Straßen, Schienenpersonen- und
Schienengüterverkehrsstrecken sowie der Binnenwasserstraßen abbilden.
Ein weiterer Anhang enhält eine Auflistung der Netzknoten
inklusive ihrer Einzelelemente (städtische Knoten, Flug-,
See- und Binnenhäfen).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 39 –
40 Verkehrsträgerübergreifende Informationen
Europäische Verkehrskorridore
Aus Elementen des Kernnetzes und des erweiterten
Kernnetzes wurden im Jahr 2024 neun Europäischen
Verkehrskorridore definiert, mit denen die bisherigen
Kernnetzkorridore des TEN-V weiterentwickelt und mit den
Schienengüterverkehrskorridoren der Verordnung (EU) Nr.
913/2010 verschmolzen wurden. Die Europäischen
Verkehrskorridore verknüpfen Verkehrsträger und
Knotenelemente auf den wichtigsten europäischen Verkehrsachsen.
Im Anhang der Verordnung sind die Korridorverläufe
abgebildet. Europäische Koordinatoren begleiten die
Entwicklung der Korridore und entwickeln dazu gemeinsam mit
den EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Arbeitspläne. Von
den neun Europäischen Verkehrskorridoren verlaufen fünf
durch Deutschland.
CEF-Förderschwerpunkte
Die Mittelausstattung der CEF-Verordnung wird im
„Mehrjährigen Finanzrahmen“ (MFR) der EU festgelegt. Im
aktuellen MFR (2021 bis 2027) stehen als Budget 25,8 Mrd. € zur
Verfügung, von denen 11,3 Mrd. € ausschließlich für
Projekte in Empfängerländern des Kohäsionsfonds (zu denen
Deutschland nicht gehört) eingesetzt werden können. Der
restliche Betrag von 12,9 Mrd. € steht allen Mitgliedsstaaten
zur Verfügung, und zwar für die Komplettierung des TEN-V
(6,1 Mrd. €) sowie seine Modernisierung (5,1 Mrd. €). Hinzu
kommen noch knapp 1,7 Mrd. € für duale militärisch-zivile
Zwecke. Die CEF-Höchstfördersätze bewegen sich zwischen
30 % (für Bauarbeiten) bzw. 50 % (für Planungen zur
Genehmigung und Ausführung) und 85 % der förderfähigen
Kosten für Projekte in Empfängerländern des Kohäsionsfonds.
Anträge können nur nach erfolgtem Förderauruf duch die
Kommission gestellt werden.
Für den Ausbau des TEN-V sieht die CEF die Förderthemen
Eisenbahninfrastruktur, Binnenwasserstraßen und
Binnenhäfen, Seehäfen sowie Straßen, Schienen-Straßen-
Terminals und multimodale Logistikplattformen vor. Das Budget
wird jedoch nicht nach diesen Förderthemen strukturiert,
sondern nach einer Zuordnung der Projekte zum Kernnetz
einerseits (85 %) bzw. zum übrigen Gesamtnetz des TEN-V
andererseits (15 %).
Die Europäische Kommission strebt für den Zeitraum ab
2028 eine grundlegende Reform des MFR an und hat ihren
Legislativvorschlag für Sommer 2025 angekündigt.
A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2030
zum Leitmarkt für Elektromobilität mit 15 Mio. Elektro-
Pkw und einer Million öffentlich zugänglichen
Ladepunkten wird. Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf
die Elektromobilität ist ein vorauslaufender Ausbau einer
flächendeckenden, bedarfsgerechten und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Die größte Maßnahme des BMV im
Bereich der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist
das Deutschlandnetz, mit dem ein flächendeckendes Netz
für das ultraschnelle Laden von Elektro-Pkw durch die
Errichtung von über 1 000 Schnellladestandorten entsteht.
Das Deutschlandnetz wird durch zwei Ausschreibungen auf
Grundlage des Schnellladegesetzes (SchnellLG) realisiert:
Die Ausschreibung des BMV für die Errichtung und den
Betrieb von Schnellladestationen im ländlichen, suburbanen
und urbanen Raum mit bis zu 900 Standorten
(Regionallose) wurde am 26.09.2023 erfolgreich abgeschlossen und
die Zuschläge an zehn Unternehmen erteilt. Der erste
Standort wurde am 21.12. 2023 in Düren eröffnet. Die
Eröffnung weiterer Standorte ist für Herbst 2024 geplant. Die
Autobahn GmbH hat ihr Vergabeverfahren für die
Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur an 200
Standorten an unbewirtschafteten Rastanlagen mit der
Zuschlagserteilung am 09.02.2024 abgeschlossen. Insgesamt
investiert das BMV rund 2,3 Mrd. € in die Errichtung und
den Betrieb der Standorte (Regionallose und Autobahn-
Standorte). Das Vertragsmanagement (u. a. Abnahme,
Überwachung und Abrechnung) erfolgt im Auftrag des BMV
durch die Toll Collect GmbH. Zur ganzheitlichen
Kommunikation des Deutschlandnetzes ist im Juli 2024 eine
Kampagne gestartet. Auf einer neuen Website sind aktuelle
Informationen rund um das Deutschlandnetz abrufbar:
https://www.deutschlandnetz.de/. Das Deutschlandnetz ist
ein wichtiger Meilenstein, um der Elektromobilität in
Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen.
A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2024
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde
vereinbart, den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau
für die Verkehrsinvestitionen fortzuführen.
Im Bundeshaushalt 2024 waren für Investitionen in die
Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und
Wasserstraßen (Aus- und Neubau, Erhaltung und sonstige
Investitionen) sowie für weitere Bereiche (Anlagen des
Kombinierten Verkehrs, zur Förderung von Gleisanschlüssen und
für öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahnen)
insgesamt 18,974 Mrd. € eingeplant.
Folgende Mittelverwendung war vorgesehen:
– Bundesschienenwege: rund 9,116 Mrd. €,
– Bundesfernstraßen: rund 8,465 Mrd. €,
– Bundeswasserstraßen: rund 1,393 Mrd. €.
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 41
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung mautrechlicher
Vorschriften vom 21.11.2023 wurde die Lkw-Maut auf
Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige
Gesamtmasse zum 01.07.2024 ausgeweitet. Im Jahr 2024 betrugen
die Einnahmen aus der Lkw-Maut rund 12,96 Mrd. €.
Die Bundesmittel wurden mit EU-Mitteln (CEF-Mittel und
Europäischer Solidaritätsfonds (EUSF) verstärkt. Darüber
hinaus sind zur Beseitigung der durch das Mai/Juni-
Hochwasser 2013 eingetretenen Schäden an der
Verkehrsinfrastruktur des Bundes Mittel aus dem im Epl. 60
veranschlagten Fonds „Aufbauhilfe“ (AHF) sowie aus dem EUSF
in Anspruch genommen worden.
Die Schwerpunkte für die Investitionsausgaben waren wie
im Vorjahr:
– die Erhaltung und Modernisierung der Bestandsnetze,
– die Weiterführung und Fertigstellung laufender
Vorhaben,
– die Beseitigung von Engpässen hoch belasteter
Verkehrsknoten und Strecken,
– die Vorhaben zur Bewältigung der Verkehre im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union,
– der Ausbau leistungsfähiger Hinterlandanbindungen
deutscher Seehäfen sowie ihrer seewärtigen Zufahrten
sowie die verkehrliche Anbindung und Vernetzung der
zentralen Flughäfen,
– Herstellung der Barrierefreiheit und
– die Förderung der Anwendung moderner Technologien.
Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2024
(in Mio. €, einschließlich der Mittel aus AHF sowie der EU-Mittel [CEF und EUSF])
Bereich Neu- und Ausbau Erhaltung Sonstige
Investitionen
Summe
Bundesschienenwege 2 0501 7 473,22 6 613,83 16 137
Bundesfernstraßen 2 7174 5 8745 1 0986 9 689
Bundeswasserstraßen 3017 9028 1819 1 384
Gesamtsumme 5 068 14 249,2 7892,8 27 210
1 Bundesmittel für Investitionen Neu- und Ausbau der Bundesschienenwege (ohne Eigenmittel der DB AG).
2 Bundesmittel gemäß LuFV.
3 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. ERTMS,
Bahnhofsprogramm, GVFG, Lärmsanierung, Maßnahmen nach dem EKrG).
4 Bundes- und EU-Mittel für Bedarfsplaninvestitionen in die Bundesfernstraßen (ohne Anteile Dritter und private Investitionen im Rahmen
von ÖPP-Vorhaben).
5 Einschließlich Mittel aus dem Aufbauhilfefonds (AHF) zur Beseitigung der durch das Hochwasser 2021 entstandenen Schäden.
6 Investitionen, die nicht unmittelbar dem Erhalt sowie Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. Lärmsanierung,
Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Rastanlagenausbau, Ausbau von BAB-Knoten, Radwege an Bundesstraßen, Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und
Dienstgebäude).
7 25 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als reiner Neubauanteil von kombinierten Maßnahmen. Die Trennung in Ersatz- und
Ausbauinvestitionen ist nur bedingt darstellbar, da bei den Bundeswasserstraßen überwiegend kombinierte Maßnahmen
(Ersatzinvestitionen mit Erweiterungsanteilen) durchgeführt werden.
8 Mittel für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur zzgl. 75 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als Erhaltungsanteile
von kombinierten Maßnahmen.
9 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung/Unterhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B.
Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und Dienstgebäude).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 41 –
B Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5910– 43 –
44 Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens
(Bahnreform 01.01.1994)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
20.12.1993 und dem Gesetz zur Neuordnung des
Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG)
vom 27.12.1993 wurde das Verhältnis des Bundes zu seinen
Eisenbahnen auf eine neue Grundlage gestellt; die
staatlichen Aufgaben wurden von den unternehmerischen
getrennt.
Das Eigentum an den Schienenwegen und an den für den
Bahnbetrieb notwendigen Anlagen wurde aufgrund der am
01.01.1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform auf die
DB AG und im Rahmen der zweiten Stufe der Bahnreform
am 01.01.1999 auf die DB Netz AG und die DB Station &
Service AG (Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes,
EIU) übertragen. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrags der
20. Legilatorperiode wurde die DB Station & Service AG auf
die DB Netz AG mit Wirkung zum 27.12.2023 verschmolzen
bei gleichzeitiger Umfirmierung zur DB InfraGO AG. Mit
Wirkung vom 01.07.2001 ist die DB Energie GmbH als ein
weiteres EIU hinzugetreten. Damit obliegen diesen EIU alle
sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte und
Pflichten; im Mittelpunkt stehen dabei die Verantwortung
als Bauherren für die Planung, Vergabe, Baudurchführung,
Finanzierung und Abrechnung der Investitionen sowie die
betriebsbereite Vorhaltung und die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur.
B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur
B.2.1 Allgemeines
Um dem Wohl der Allgemeinheit und den
Verkehrsbedürfnissen gemäß Art. 87 e Abs. 4 GG Rechnung zu tragen,
finanziert der Bund entsprechend § 8 BSWAG Neubau-,
Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die
Bundesschienenwege, während die Kosten der Unterhaltung und
Instandsetzung der Schienenwege von den Eisenbahnen des
Bundes getragen werden.
Über die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen
(Neubau, Ausbau, Ersatzinvestitionen) werden nach § 9
BSWAG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den EIU
geschlossen, in denen insbesondere der Umfang der vom
Bund finanzierten Baumaßnahmen sowie deren
Finanzierung festgelegt werden. Die Finanzierung der
Bedarfsplanmaßnahmen (Neu- und Ausbau) sowie Ersatzinvestitionen
in das bestehende Netz werden derzeit ausschließlich mit
Baukostenzuschüssen (BKZ) finanziert. Die EIU leisten
einen Beitrag durch die Finanzierung der nicht
zuwendungsfähigen Kosten sowie der Übernahme von
Eigenmittelanteilen. Hinzu treten finanzielle Mittel, die auf der Grundlage
anderer Rechtsvorschriften (z. B. EKrG) gewährt werden
und Zuschüsse Dritter.
B.2.2 Neu und Ausbaustrecken
Der Realisierungsstand der Bedarfsplan-Projekte stellt sich
wie folgt dar:
Die Gesamtausgaben für die Schienenprojekte nach dem
geltenden Bedarfsplan im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich
auf 2050 Mio. €.
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2024 waren
die NBS/ABS Stuttgart–Ulm, Karlsruhe–Basel, Nürnberg–
Erfurt–Halle/Leipzig, Rhein-Ruhr-Express (RRX),
Sachsenmagistrale und ABS Emmerich–Oberhausen.
Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl
Lärmschutzmaßnahmen für die Lärmvorsorge als auch
landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen.
Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für
Maßnahmen des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in
der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. €/km; punktuell können
diese Werte auch weitaus höher liegen.
B.2.3 Bestandsnetz
Auf der Grundlage des § 11 BSWAG (Ersatzinvestitionen)
stellt der Bund bedarfsgerecht Mittel bereit, um die
Leistungsfähigkeit des bestehenden Schienennetzes zu erhalten
(kein Substanzverzehr) und zu modernisieren. Die
Investitionen in das bestehende Schienennetz umfassen sowohl
den reinen Ersatz von Anlagen als auch Modernisierungs-
und angemessene Erweiterungsmaßnahmen. Erhaltung
und Modernisierung des Bestandsnetzes stellen den
wichtigsten Investitionsschwerpunkt dar. Im
Zehnjahreszeitraum 2020–2029 stehen mindestens rund 86 Mrd. € für das
Bestandsnetz zur Verfügung.
Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das
bestehende Netz haben der Bund und die EIU des Bundes mit
Wirkung zum 01.01.2020 eine dritte Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) abgeschlossen. In dieser
istwar während der Vertragslaufzeit (2020–2029) ein
Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe von durchschnittlich
jährlich 5,2 Mrd. € vorgesehen.
Die LuFV III beinhaltet darüber hinaus zusätzliche
Dividendenzahlungen der DB AG in Höhe von insgesamt
6,75 Mrd. € für den Zeitraum von 2020–2029. Alle von den
EIU nach Steuern erzielten Gewinne werden an den Bund
ausgeschüttet und für Investitionen in die Schienenwege
vom Bund wieder bereitgestellt. Einschließlich der von der
DB AG aufzubringenden Eigenmittel stehen damit
durchschnittlich jährlich rund 6 Mrd. € für
Bestandsnetzinvestitionen zur Verfügung.
Drucksache 21/5910 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2024 45
Im Jahr 2024 wurden zwei Nachträge zur LuFV III
verabschiedet. Im ersten Nachtrag wurde der
Infrastrukturbeitrag des Bundes für das Jahr 2024 um 93,5 Mio. € erhöht.
Darüber hinaus wurden für die Jahre 2023 und 2024
zusätzliche Investitionen der Deutschen Bahn in Höhe von
insgesamt 4,375 Mrd. € vorgesehen, die sich aus einer
Eigenkapitalerhöhung in gleicher Höhe ergeben.
Im zweiten Nachtrag zur LuFV III wurden die zusätzlichen
Finanzierungsoptionen der Novelle des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes genutzt und der Infrastrukturbeitrag
des Bundes für die Jahre 2023 und 2024 an
Preissteigerungen angepasst. Dabei wurden zusätzliche Mittel in Höhe
von insgesamt rund 2,74 Mrd. € vorgesehen, die
insbesondere für einen Instandhaltungsbeitrag des Bundes in Höhe
von rund 2,75 Mrd. € genutzt wurden. Mit dem „Zuschuss
Bahnhöfe“ wurden neu Ersatzinvestitionen, einmalig
anfallender Aufwand und Instandhaltung an
Empfangsgebäuden mit 200 Mio. € gefördert. Daneben wurde der
Infrastrukturbeitrag des Bundes um knapp 220 Mio. €
abgesenkt.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität wurden die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes
für das Bestandsnetz nochmals erheblich gesteigert. Für das
Jahr 2026 sind hier rund 16,3 Mrd. € vorgesehen, in den
Folgejahren je rund 15,5 Mrd. €. Für die Jahre 2025 und 2026
sollen diese Mittel zunächst mit einem dritten Nachtrag zur
LuFV III ausgebracht werden. Ab dem Jahr 2027 soll diese
durch eine
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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