Planungen der Bundesregierung zum "Deutschlandfonds" und zu möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)
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Planungen der Bundesregierung zum "Deutschlandfonds" und zu möglichen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2877
21. Wahlperiode 20.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch, Katharina Beck, Sascha Müller,
Dr. Sebastian Schäfer, Swantje Henrike Michaelsen, Karoline Otte, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin
Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Planungen der Bundesregierung zum „Deutschlandfonds“ und zu möglichen
Öffentlich-Privaten Partnerschaften
Die Bundesregierung kündigte an, „mittelfristig“ die verstärkte Nutzung
privaten Kapitals in der Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen – einschließlich der
Nutzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) – und die „nachhaltige
Kreditfähigkeit“ der Autobahn GmbH zu etablieren (www.focus.de/politik/deut
schland/uebersicht-im-wortlaut-worauf-sich-schwarz-rot-geeinigt-hat_47fdc13
8-9182-479f-aa62-19dbd4596e89.html). Gleichzeitig werden zusätzliche
Milliarden in Straßenprojekte umgeschichtet und Finanzierungskreisläufe für
Verkehrsträger angekündigt (www.focus.de/politik/deutschland/uebersicht-im-wort
laut-worauf-sich-schwarz-rot-geeinigt-hat_47fdc138-9182-479f-aa62-19dbd45
96e89.html).
Aktuell treibt die Bundesregierung die Dachmarke „Deutschlandfonds“ mit
dem Ziel voran, mithilfe von 10 Mrd. Euro vom Bund privates Kapital zu
mobilisieren und darüber insgesamt 100 Milliarden zu investieren. Ein Konzept
für den Deutschlandfonds soll noch dieses Jahr vorgestellt werden (www.hande
lsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-will-deutschlandfonds-mit-10
0-milliarden-euro-aufbauen/100164047.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung, Öffentlich-Private Partnerschaften gezielter zu
unterstützen?
2. Plant die Bundesregierung, für mögliche ÖPP-Projekte entsprechende
öffentliche Planungskapazitäten aufzubauen (bitte nach Institution, z. B. für
die Autobahn GmbH, aufschlüsseln), sollen hier Stellen geschaffen
werden, und wenn ja, wie viele?
3. Wenn Frage 2 bejaht wurde, inwiefern sollen hierfür Planungskapazitäten,
beispielsweise bei „Partner Deutschland“, ausgebaut werden?
4. Sollen hierfür Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch einen
Fonds zur Rekommunalisierung von öffentlichen Leistungen oder durch
gestärkte kommunale Investitionskredite, gestärkt werden?
5. Welche Instrumente zur Begrenzung der Rendite privater Geldgeber prüft
die Bundesregierung angesichts der Einführung des Deutschlandfonds und
davon finanzierter ÖPP, wie ist hier der jeweilige Zeitplan (bitte
Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?
6. Plant die Bundesregierung, bei möglichen ÖPP-Projekten die Planung und
Umsetzung allein den privaten Akteuren zu überlassen?
7. Welche Parlamentsrechte (Einsichtnahme, Protokollierung,
Berichtspflichten) gelten für alle aktuellen ÖPP-Fondsverträge?
8. Plant die Bundesregierung ein öffentlich zugängliches Vertragsregister für
die Module des Deutschlandfonds und alle anderen Infrastruktur-ÖPP
(inklusive Nachträge, Ex-post-Evaluationen), und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Lehren aus der Infrastrukturgesellschaftsdebatte aus dem Jahr
2017 werden heute bei Fonds- bzw. Sonderkonstruktionen wie z. B. dem
Deutschlandfonds gezogen, um mögliche Schattenstrukturen und
schwächere Parlamentseinbindung zu vermeiden?
10. Hält die Bundesregierung am Nutzenvergleich bei ÖPP-Projekten fest, der
innerhalb der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) neben dem reinen Kostenvergleich
herangezogen wird und der Gestaltungsspielräume zugunsten von ÖPP eröffnet, und
wenn ja, warum?
11. Warum wird bei dem Argument, dass ÖPP-Projekte vermeintlich schneller
seien als öffentliche Projekte, regelmäßig nur die Bauzeit, nicht aber die
Zeit von Vergabestart bis Verkehrsfreigabe berücksichtigt (www.bmv.de/S
haredDocs/DE/Anlage/StB/oepp-muster-wirtschaftlichkeitsuntersuchun
g.pdf; bitte ÖPP vs. konventionell getrennt ausweisen)?
12. Wird die Bundesregierung sämtliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
von ÖPP-Projekten (vorläufig bzw. abschließend) mit allen Annahmen
(WACC (Weighted Average Cost of Capital), Lebenszyklus-OPEX
(Operating Expenses), Baupreisindizes) vollständig veröffentlichen, und wenn
nein, warum nicht?
13. Wird die Bundesregierung alle ÖPP-Verträge (inklusive Nachträgen,
Schlichtungs- bzw. Schiedsprotokollen, Refinanzierungsvereinbarungen
etc.) ungeschwärzt veröffentlichen, und wenn nein, nach welchen
Kriterien plant die Bundesregierung, Transparenz herzustellen?
14. Welche Schlichtungs- bzw. Schiedsverfahren laufen bzw. liefen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 bei Straßen-ÖPP mit welchen
Ergebnissen bzw. Zahlungen, und warum sind die Verfahrensunterlagen
nicht standardmäßig öffentlich?
15. Welche Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklauseln (inklusive NDAs
(Non-Disclosure Agreements)) verhindern derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Veröffentlichung von Streitbeilegungsunterlagen bei
Straßen-ÖPP (bitte projektweise Rechtsgrundlage (u. a.
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), Vergaberecht), wörtliche Klauselpassagen (ggf.
geschwärzt), Dauer der Vertraulichkeit, angewandtes Prüfschema der
Ressorts zur Abwägung „Geschäftsgeheimnis vs. öffentliches Interesse“
sowie eine Aufstellung sämtlicher seit 2022 beauftragter externer Rechts-
und Beratungsleistungen im Kontext dieser Verfahren (Kanzlei bzw.
Beratung, Vertragsart, Vergabeweg, Tagessätze bzw. Stundensätze,
Gesamtvolumen je Mandat) angeben)?
16. Welche Tariftreue-, Mitbestimmungs-, Ausbildungs- und regionalen
Wertschöpfungsklauseln werden nach Kenntnis der Bundesregierung in derzeit
geplanten ÖPP-Projekten verbindlich verankert, mit Sanktionen bis zur
Kündigung, und wenn keine der oben genannten Aspekte berücksichtigt
werden, warum nicht?
17. In welchen Fällen gibt es die Möglichkeit der Kündigung von ÖPP-
Projekten durch den Staat (bitte genauen juristischen Mechanismus und
das jeweilige Projekt aufschlüsseln)?
18. Sieht die Bundesregierung Finanzierungslücken im Deutschlandfonds,
und wenn ja, in welchen Bereichen, warum können diese Bedarfe ggf.
nicht durch staatliche Investitionen gedeckt werden?
19. Welche Titel müssten ggf. besser ausgestattet werden, damit
Finanzierungslücken von staatlicher Seite geschlossen werden könnten (bitte
tabellarisch nach Haushaltstiteln auflisten)?
20. Welche konkreten Ausfallrisiken verpflichtet sich der Bund in den
unterschiedlichen Modulen des Deutschlandfonds zu übernehmen, falls private
Investitionen sich nicht wie geplant rentieren (bitte konkrete
Rechtsvereinbarungen darlegen)?
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die gesetzlich
festgeschriebenen Klimaziele bei den Investitionen im Rahmen der unterschiedlichen
Module des Deutschlandfonds erreicht werden (bitte genau nach
Klimazielen und Bewertungsmatrizen, Mindestquoten, Ausschluss IRR (Internal
Rate of Return)-Zielvorgaben aufschlüsseln)?
22. Wie sollen die unterschiedlichen Module des Deutschlandfonds rechtlich
und personell ausgestattet werden, und welche Kosten sind damit
verbunden (bitte Organigramm, Rechtsform, Mittelherkunft und Zuständigkeiten
(Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)) spezifizieren)?
23. Welche Module sollen nach aktuellen Überlegungen der Bundesregierung
unter dem Dach des Deutschlandfonds zusammengefasst werden (bitte
Teilfragen für jedes geplante Modul einzeln beantworten)?
24. Welche politischen Ziele werden mit dem jeweiligen Modul verfolgt, und
in welche konkreten Branchen oder Technologien soll das Kapital in dem
jeweiligen Modul fließen?
25. Welche Überlegungen bestehen in dem jeweiligen Modul zur Verankerung
von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Mittelverwendung des
Fonds?
26. Welche Rolle soll die Taxonomie bei der Mittelverwendung des
jeweiligen Fonds spielen?
27. Welche aktuellen Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zu der
Ausgestaltung des jeweiligen Moduls (Organigramm, Rechtsform,
Mittelherkunft und Zuständigkeiten (BMF/BMWE/KfW))?
28. Welche gesetzlichen Anpassungen sind für die Etablierung des jeweiligen
Moduls nötig, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur
rechtlichen Umsetzung und zum Start des jeweiligen Moduls?
29. Wie sollen sich die 10 Mrd. Euro an öffentlichen Bundesmitteln nach den
aktuellen Plänen der Bundesregierung auf die verschiedenen geplanten
Module verteilen (bitte tabellarisch auflisten)?
30. Welcher Anteil aus den angekündigten 10 Mrd. Euro an Bundesmitteln
sind Mittel aus Initiativen, die bereits existieren bzw. bereits angekündigt
wurden, und bei welchem Anteil handelt es sich um neue Gelder (bitte
insgesamt und für jedes einzelne Modul einzeln auflisten)?
31. Welche bestehenden Finanzierungs- und Förderlücken im Bereich des
Wachstums- und Innovationskapitals sollen mit welchem Modul des
Deutschlandfonds konkret geschlossen werden, und auf welcher
empirischen Evidenz basieren diese Finanzierungslücken und Förderlücken,
insbesondere für Mittelstand und junge Unternehmen in ihrer
Wachstumsphase (Bundestagsdrucksache 21/297)?
32. Wurde durch die Bundesregierung geprüft, ob diese Finanzierungs- und
Förderbedarfe auch durch staatliche Investitionen gedeckt werden können,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
33. Wurde von der Bundesregierung geprüft, ob eine Investitionsprämie
ebenfalls einen Beitrag zum Schließen der Finanzierungs- und Förderlücken
leisten könnte, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
34. Wie soll die sogenannte Hebelung privaten Kapitals in den jeweiligen
Modulen konkret erfolgen (bitte Teilfragen für jedes geplante Modul
einzeln beantworten)?
35. Welches Verhältnis von privatem zu staatlichem Kapital wird in dem
jeweiligen Modul angestrebt?
36. Über welche Instrumente soll in dem jeweiligen Modul privates Kapital
beteiligt werden (Garantien, First-Loss etc.)?
37. Welche Rendite- und Gebührenmodelle sind für private Investoren im
jeweiligen Modul vorgesehen, und welche Verlustbeteiligung tragen sie?
38. Wie plant die Bundesregierung mit den Erträgen aus Zinsen oder etwaigen
Beteiligungsgewinnen in dem jeweiligen Modul umzugehen, und fließen
diese dauerhaft dem Fonds zu, oder werden sie ausgeschüttet, und wenn
ja, an wen, und in welcher Höhe?
39. Inwieweit wird in dem jeweiligen Modul geprüft, weitere Mittel durch
Kofinanzierungen anderer öffentlicher Träger (z. B. Europäische
Investitionsbank (EIB), InvestEU, Landesförderinstitute) heranzuziehen (bitte
tabellarisch nach Akteuren und Volumina auflisten)?
40. Welche Aufteilung zwischen Fremd- und Eigenkapitalmitteln ist in dem
jeweiligen Modul geplant, und wie passt das zu den von der
Bundesregierung identifizierten Finanzierungslücken in den jeweiligen Sektoren?
41. Welche Laufzeiten werden für den Fremdkapitalanteil des jeweiligen
Moduls angestrebt, und wie passt das zu den von der Bundesregierung
identifizierten Finanzierungslücken in den jeweiligen Sektoren?
42. Auf welche volkswirtschaftlichen Theorien bezieht sich die
Bundesregierung mit der Aussage, das Ziel des Deutschlandfonds sei das „Hebeln
privaten Kapitals über partnerschaftliche Modelle“
(Bundestagsdrucksache 21/664), und welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit?
43. Von welchen Modulen sollen nach Auffassung der Bundesregierung
Startups und Scale-ups konkret profitieren und auf welche Weise?
44. Wurde die Europäische Kommission in die Überlegungen zu den
jeweiligen Modulen einbezogen, und wenn ja, wie, und haben bereits informelle
Vorabstimmungen oder beihilferechtliche Vorprüfungen stattgefunden,
und wenn ja, welche?
45. Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem
geplanten Mittelstandsfonds laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD lediglich „großen deutschen Mittelständlern“ zur Verfügung
gestellt werden und nicht auch Kleinst- und Kleinunternehmen, und wie
sollen diese definiert werden (Beschäftigtenzahl und Umsatzschwellen)?
46. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung den geplanten
Mittelstandsfonds finanzieren, falls durch versäumtes fristgerechtes Handeln die
Mittel gerichtlich den Banken zugesprochen werden (https://verwaltungs-
gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-bankenabgabe)?
47. Führt die Bundesregierung trotz erstinstanzlicher gerichtlicher
Entscheidung die Gesetzgebung zum geplanten Mittelstandsfonds fort, und wann
wird ein Gesetzentwurf hierzu vorgelegt?
48. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche Bereitschaft
der Banken zu etwaigen Selbstverpflichtungen vor dem Hintergrund des
erstinstanzlichen Urteils (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pre
sse/rueckzahlung-von-bankenabgabe) – beispielsweise im Hinblick auf
die Fremdkapitalkomponente des Fonds – verändert?
49. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gruppenbezogene
Mittelverwendung im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten
Sonderabgabendogmatik (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/
Downloads/DE/2003/07/ls20030717_2bvl000199.pdf?__blob=publication
File&v=1) gegeben, wenn Mittel aus dem Restrukturierungsfonds künftig
nicht den seinerzeit abgabepflichtigen Instituten, sondern großen
deutschen Mittelstandsunternehmen zugutekommen sollen?
50. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die seinerzeit
abgabepflichtigen Kreditinstitute und die durch den geplanten Mittelstandsfonds zu
begünstigenden Mittelstandsunternehmen eine im Sinne der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2014
– 2 BvR 1561/12) hinreichend homogene Gruppe bilden, und wenn ja, auf
welcher Rechtsgrundlage?
51. Falls die Bundesregierung eine solche homogene Gruppe annimmt, wie
stellt sie sicher, dass der verfassungsrechtlich geforderte Gruppennutzen
zugunsten der seinerzeit abgabepflichtigen Kreditinstitute gewahrt wird,
wenn Mittel aus dem Restrukturierungsfonds an große
Mittelstandsunternehmen fließen sollen?
52. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass staatliche Eigenkapital- sowie
eigenkapitalähnliche Instrumente oder verbilligte Darlehen im Rahmen
des Mittelstandsfonds nicht als unionsrechtswidrige Beihilfen nach
Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) eingestuft werden?
53. Sollen ÖPP in der Autobahn GmbH künftig eine größere Rolle spielen,
und wenn ja, in welchem Umfang, d. h. in welcher finanziellen
Größenordnung?
54. Will die Bundesregierung eine verfassungskonforme und nachhaltige
Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH (Eigenkapital, Maut-
Einnahmekompetenz, Garantien) erreichen und garantieren, und wenn ja,
wie?
55. Mit welchen Maßnahmen kann das laut der Bundesregierung ggf. erreicht
werden?
56. Welcher Zeitraum ist zur Umsetzung und Schaffung der Kreditfähigkeit
der Autobahn GmbH ggf. vorgesehen?
57. Arbeitet die Bundesregierung ggf. derzeit bereits an einer Umsetzung?
58. Plant die Bundesregierung eine vermehrte Nutzung des Instruments der
öffentlich privaten Partnerschaften für die Umsetzung von Projekten aus
dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, und wenn ja, in welchem
finanziellen Umfang, und bei welchen Projekten (Autobahnen und oder
Bundesstraßen, Projekte der Liste Teil A, B oder C des Finanzierungs-
und Realisierungsplans (FRP) 2025–2029)?
59. Wann plant die Bundesregierung, den Vorschlag zur Kreditfähigkeit der
Autobahn GmbH (https://cdn.table.media/assets/berlin/vorhabenplanung_
2.-halbjahr-2025_bmv.pdf) vorzustellen?
60. Welche Kosten der Autobahn GmbH sollen ggf. durch Kredite gedeckt
werden (Neu- und Ausbau, Sanierung, Erhalt, Planungskosten, etc.)?
61. Mit welchem Kreditrahmen soll die Autobahn GmbH ggf. ausgestattet
werden?
62. Soll für die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ggf. der Grundsatz
gelten: Erhalt und Sanierung vor Neu- und Ausbau?
63. Inwiefern werden die Haushaltstitel für Aus- und Neubaumaßnahmen im
Einzelplan 12 und 14 ausgestaltet, wenn die Autobahn GmbH Kredite
aufnehmen kann?
64. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Kreditfähigkeit der Autobahn
GmbH ggf. eine neue Priorisierung der zu realisierenden BVWP-Projekte
vorzunehmen?
65. Wie bewertet die Bundesregierung den Ausschreibungsstopp Juli 2025 im
Kontext von ÖPP- bzw. Privatisierungsplänen?
66. Welche Autobahn-ÖPP Projekte plant die Bundesregierung in dieser
Legislatur (bitte alle Plan- zw. Ist-Kosten, Nachträge, Verzögerungen,
Verfügbarkeitsabzüge, Refinanzierungsgewinne der geplanten Autobahn-ÖPP
Projekte tabellarisch aufschreiben (Stichtag: 22. Oktober 2025))?
67. Welche Kostensteigerungen haben sich bei den Projekten der (u.
Autobahn (A) 7, A 94, A 3 und A 1) (z. B. siehe www.autobahn.de/planen-bau
en/projekt/oepp-projekt-sechsstreifiger-ausbau-autobahnkreuz-
biebelriedbis-autobahnkreuz-fuerth-erlangen) seit Vertragsabschluss ergeben (bitte
nach Ursachen (Baugrund bzw. Material bzw. Umweltauflagen),
Rechtsbzw. Vertragsänderungen, Zahlungen infolge Schlichtung bzw.
Schiedsverfahren aufschlüsseln)?
68. In welchen Standardklauseln werden Baugrund-, Umwelt- bzw.
Artenschutz-, Normänderungs-, Energiepreis- und Zinsrisiken (teilweise)
der öffentlichen Hand zugewiesen, und welche Zahlungen sind daraus seit
2022 entstanden?
69. Welche Refinanzierungsgewinne (z. B. durch Zinsrückgänge) wurden
privatisiert?
70. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Einschätzungen des
Bundesrechnungshofs, dass ÖPP-Projekte in den häufigsten Fällen
unwirtschaftlich sind?
71. Welche Instrumente plant die Bundesregierung, für den Energie-
Infrastrukturfonds einzusetzen (Eigenkapital, Mezzanine, Darlehen)?
72. Wie groß ist das Bundesbudget für den Fonds, und welches zusätzliche
Privatkapital soll damit mobilisiert werden (Leverage-Ziel)?
73. Wer entscheidet über Investments (Rolle von KfW/BMF/BMWE,
Gremien, Stimmrechte), welche Managementgebühren bzw.
Erfolgsbeteiligungen sind vorgesehen (inklusive Obergrenzen), und wann sind erstes
Closing und erste Investition geplant?
74. Sind Risikopuffer (First-Loss bzw. Garantien) vorgesehen, und wenn ja,
welche (www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009039)?
75. Sind Gemeinwohlbindungen (Netzentgelte, Wärme-Sozialtarife)
vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte nach Zeitplan und Governance
aufschlüsseln)?
76. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass ÖPP in
der Finanzierung der Energienetze aus wirtschaftlichen Gründen einer
Finanzierung unter Hinzunahme privater Geldgeber vorzuziehen sind, da bei
einer privaten Finanzierung beispielsweise die Netzentgelte deutlich höher
ausfallen könnten (www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-0
09039)?
77. Plant die Bundesregierung Fonds zur Eigenkapitalentlastung kommunaler
Wohnungsunternehmen, und wenn ja, wie werden Miet- bzw.
Belegungsbindungen und Renditekappungen rechtssicher verankert?
78. Inwiefern wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine Finanzierung
unter Hinzunahme privater Geldgeber die bessere Alternative zu einer
öffentlichen Finanzierung darstellt?
79. Inwiefern wird die Bundesregierung in Bezug auf das einzelne Projekt
prüfen, ob der Einsatz privaten Kapitals, insbesondere im Bereich
Infrastruktur, allgemein Sicherheits- oder Wirtschaftsinteressen jeweils
widerspricht und die schlechtere Finanzierungalternative darstellt?
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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