Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023
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Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/125
21. Wahlperiode 28.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 24. April 2025 gemäß § 7 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes, § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes sowie gemäß § 6 des
Bundeswasserstraßenausbaugesetzes.
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 3
Vorwort
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat
unserer Gesellschaft – sie sichert Mobilität, stärkt die
Wirtschaft und verbindet Menschen in Stadt und Land.
Klar ist: Investitionen in unsere Verkehrswege sind
Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist es, die
vorhandene Infrastruktur zu erhalten, Engpässe zu
beseitigen und die Weichen für eine moderne, nachhaltige und
leistungsstarke Mobilität zu stellen.
Mit dem vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht
informiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit über die
getätigten Investitionen im Jahr 2023. Mit einem effizienten
Einsatz der Mittel konnten wir Schiene, Straße und
Wasserwege weiter ausbauen und Projekte voranbringen, von
denen Bürger und Wirtschaft unmittelbar profitieren.
Transparenz ist für uns dabei ein zentrales Anliegen – denn
nur mit nachvollziehbaren Maßnahmen schaffen wir
Vertrauen und Akzeptanz.
Dieser Bericht zeigt, wohin die Investitionen fließen und
welchen enorm wichtigen Beitrag eine moderne
Verkehrsinfrastruktur für unser Land leistet.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Dr. Volker Wissing MdB
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 3 –
Verzeichnisse
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 5 –
6 Verzeichnisse
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Zusammenfassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Synthèse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
A Verkehrsträgerübergreifende Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
A.1 Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.2 Prognose der deutschlandweiten Verflechtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3 Infrastrukturplanung und Infrastruktur finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
A.3.2 Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur . . . . . . . . . . . 40
A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
B Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahn reform 01.01.1994) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.2 Neu- und Ausbaustrecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.3 Bestandsnetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
B.2.4 Nahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
B.2.5 Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr (SHHV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
B.2.6 Benutzung der Eisenbahnen durch Menschen mit Nutzungsschwierigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
B.2.7 Vorhaben im internationalen Zusammenhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
B.2.8 Förderung des Verkehrsträgers Schiene durch die Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
B.3 Gesamtbauleistung bis zum 31.12.2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
B.4 Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
B.4.1 Laufende und fest disponierte Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
B 4.1.1 Lfd. Vorhaben Nr. 2 – ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund (VDE Nr. 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
B.4.1.2 Lfd. Vorhaben Nr. 3 – ABS Hamburg–Büchen–Berlin (VDE Nr. 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
B.4.1.3 Lfd. Vorhaben Nr. 4 – ABS Stelle–Lüneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
B.4.1.4 Lfd. Vorhaben Nr. 5 – ABS Berlin–Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
B.4.1.5 Lfd. Vorhaben Nr. 6 – ABS Hannover–Lehrte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
B.4.1.6 Lfd. Vorhaben Nr. 7 – ABS Löhne–Braunschweig–Wolfsburg (1. Baustufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
B.4.1.7 Lfd. Vorhaben Nr. 8 – ABS Dortmund–Paderborn–Kassel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
B.4.1.8 Lfd. Vorhaben Nr. 9 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1)
Neue Vorhaben Nr. 8 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1)
Potenzieller Bedarf Nr. 4 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
B.4.1.9 Lfd. Vorhaben Nr. 10 – NBS/ABS Erfurt–Leipzig/Halle (VDE Nr. 8.2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
B.4.1.10 Lfd. Vorhaben Nr. 11 – ABS Leipzig–Dresden (VDE Nr. 9) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 7
B.4.1.11 Lfd. Vorhaben Nr. 12 – ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau–Chemnitz . . . . . . . . . . . . . . . 65
B.4.1.12 Lfd. Vorhaben Nr. 13 – ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
B.4.1.13 Lfd. Vorhaben Nr. 14 – ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
B.4.1.14 Lfd. Vorhaben Nr. 15 – ABS Köln–Aachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
B.4.1.15 Lfd. Vorhaben Nr. 16 – ABS/NBS Hanau–Nantenbach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
B.4.1.16 Lfd. Vorhaben Nr. 17 – ABS Ludwigshafen–Saarbrücken, Kehl–Appenweier
(inklusive Anteile Potenzieller Bedarf Nr. 16 ABS Kehl–Appenweier) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
B.4.1.17 Lfd. Vorhaben Nr. 18 – ABS Mainz–Mannheim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
B.4.1.18 Lfd. Vorhaben Nr. 19 – ABS Fulda–Frankfurt am Main . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
B.4.1.19 Lfd. Vorhaben Nr. 20 – ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
B.4.1.20 Lfd. Vorhaben Nr. 21 – ABS Augsburg–München (1. und 2. Baustufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
B.4.1.21 Lfd. Vorhaben Nr. 22 – ABS München–Mühldorf–Freilassing (1., 2. und 3. Baustufe)
Neue Vorhaben Nr. 6 – ABS München-Mühldorf-Freilassing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Potentieller Bedarf Nr. 3 – ABS München – Mühldorf - Freilassing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
B.4.1.22 Lfd. Vorhaben Nr. 23 – NBS/ABS Nürnberg–Ingolstadt–München . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
B.4.1.23 Lfd. Vorhaben Nr. 24 – ABS/NBS Karlsruhe–Offenburg–Freiburg–Basel
Neue Vorhaben Nr. 05 – ABS/NBS Karlsruhe–Basel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
B.4.1.24 Lfd. Vorhaben Nr. 25 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (1. Stufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
B.4.1.25 Lfd. Vorhaben Nr. 26 – Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle/Leipzig, Magdeburg) . . . . . . . . . . . 86
B.4.1.26 Lfd. Vorhaben Nr. 27 – ABS Hamburg–Lübeck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
B.4.1.27 Lfd. Vorhaben Nr. 28 – ABS Oldenburg–Wilhelmshaven (Langwedel–Uelzen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
B.4.1.28 Lfd. Vorhaben Nr. 29 – ABS Uelzen–Stendal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
B.4.1.29 Lfd. Vorhaben Nr. 30 – ABS (Amsterdam–) Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen (1. und 2. Baustufe) . . . . 93
B.4.1.30 Lfd. Vorhaben Nr. 31 – ABS Hoyerswerda-Horka-Grenze DE/PL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
B.4.1.31 Lfd. Vorhaben Nr. 32 – ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ (–Prag) . . . . . . . . . . . . . . . . 94
B.4.1.32 Lfd. Vorhaben Nr. 33 – ABS Luxemburg–Trier–Koblenz–Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
B.4.1.33 Lfd. Vorhaben Nr. 34 – ABS Berlin–Görlitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
B.4.1.34 Lfd. Vorhaben Nr. 35 – ABS München–Lindau–Grenze DE/AT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
B.4.1.35 Lfd. Vorhaben Nr. 36 – Ausbau von Knoten (Bremen, Frankfurt/Main, Hamburg, Mannheim, München) . . 95
B.4.1.36 Lfd. Vorhaben Projekt Nr. 37 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (2. Stufe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
B.4.2 Neue Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
B.4.2.1 Neue Vorhaben Nr. 1 – ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau (Südbahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
B.4.2.2 Neue Vorhaben Nr. 2 – ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
B.4.2.3 Neue Vorhaben Nr. 3 – ABS/NBS Hamburg–Hannover, ABS Langwedel–Uelzen, ABS Rotenburg–Verden-
Minden/Wunstorf, ABS Bremerhaven–Bremen–Langwedel (Optimiertes Alpha-E+Bremen) . . . . . . . . . . . . . 109
B.4.2.4 Neue Vorhaben Nr. 4 – Korridor Mittelrhein: Zielnetz I (umfasst u. a. NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe,
NBS Frankfurt–Mannheim, ABS Köln/Hagen–Siegen–Hanau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
B.4.2.5 Neue Vorhaben Nr. 7 – ABS/NBS München-Rosenheim-Kiefersfelden-Grenze D/A (-Kufstein) . . . . . . . . . . . 112
B.4.2.6 Neue Vorhaben Nr. 9 – ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
B.4.2.7 Neue Vorhaben Nr. 10 – ABS Burgsinn-Gemünden-Würzburg-Nürnberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
B.4.2.8 Neue Vorhaben Nr. 11 – ABS Nürnberg-Passau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
B.4.2.9 Neues Vorhaben Nr. 12 – ABS Paderborn-Halle (Kurve Mönchehof-Ihringshausen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
B.4.2.10 Neue Vorhaben Nr. 13 – ABS/NBS Hannover-Bielefeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
B.4.2.11 Neue Vorhaben Nr. 14 – ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ (–Prag)
(Franken-Sachsen-Magistrale) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
B.4.2.12 Neue Vorhaben Nr. 15 – ABS Uelzen–Stendal-Magdeburg-Halle (Ostkorridor Nord) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
B.4.2.13 Neue Vorhaben Nr. 16 – ABS Hof–Marktredwitz–Regensburg-Obertraubling (Ostkorridor Süd) . . . . . . . . . . 122
B.4.2.14 Neue Vorhaben Nr. 17 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster . . . . . . . . . . . . . . 123
B.4.2.15 Neue Vorhaben Nr. 18 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster . . . . . . . . . . . . . . 123
B.4.2.16 Neue Vorhaben Nr. 19 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster . . . . . . . . . . . . . 123
B.4.2.17 Neue Vorhaben Nr. 20 – ABS Angermünde–Grenze D/PL (-Stettin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 7 –
8 Verzeichnisse
B.4.2.18 Neue Vorhaben Nr. 21 – ABS Hannover–Berlin (Lehrter Stammbahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
B.4.2.19 Neue Vorhaben Nr. 22 – ABS/NBS Ulm–Augsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
B.4.2.20 Neue Vorhaben Nr. 23 – ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
B.4.3 Vorhaben des Potenziellen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
B.4.3.1 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 06 –
ABS Nürnberg – Schwandorf/München–Regensburg–Furth im Wald–Grenze D/CZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
B.4.3.2 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 09 –
ABS Grenze D/NL – Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
B.4.3.3 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 10 – ABS Augsburg–Donauwörth . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
B.4.3.4 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 13 – ABS Gotha–Leinefelde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
B.4.3.5 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 15
ABS Stuttgart–Backnang/Schwäbisch Gmünd–Aalen–Nürnberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
B.4.3.6 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 17 – ABS Landshut–Plattling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142
B.4.3.7 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 18 – ABS Lübeck–Schwerin/Büchen–Lüneburg
Nr. 18a ABS Lübeck–Schwerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Nr. 18b ABS Büchen-Lüneburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
B.4.3.8 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 20 – ABS Weimar–Gera–Gößnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
B.4.3.9 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 21 – ABS Regensburg–Mühldorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
B.4.3.10 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 22 – ABS Niebüll–Klanxbüll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
B.4.3.11 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 26 – NBS Dresden–Prag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
B.4.3.12 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 27 –
ABS Lehrte/Hameln–Braunschweig–Magdeburg–Roßlau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
ABS Lehrte–Wolfsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
ABS Lehrte/Hameln–Magdeburg–Falkenberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
B.4.3.13 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 28 – ABS Cuxhaven–Stade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
B.4.3.14 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 30 – ABS Münster–Lünen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
B.4.3.15 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 31 – ABS Leipzig–Chemnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
B.4.3.16 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 32 – ABS Wilster–Brunsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
B.4.3.17 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 33 – ABS Berlin–Angermünde–Pasewalk–Stralsund . . . . . . . . . . . . . 154
B.4.3.18 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 37 – 740-m-Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
B.4.3.19 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 37 – Bf. Fangschleuse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
B.4.3.20 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 40 – Knoten Hannover . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
B.4.3.21 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 41 – Knoten Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
B.5 Entwicklung des bestehenden Schienennetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
B.5.1 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
B.5.1.1 Finanzielle Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
B.5.1.2 Investitionsschwerpunkte im Berichtsjahr nach Angaben der EIU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
B.5.2 Instandhaltung der EIU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
B.5.3 Netzgrößenentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
B.6 Finanzierung von Infrastruktur außerhalb BSWAG/DBGrG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
B.6.1 Lärmsanierungsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
B.6.1.1 Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes . . . 163
B.6.1.2 Aktiver/Passiver Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
B.6.2 KV-Drittförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
B.6.3 Gleisanschlussprogramm – , der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren
Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
B.6.4 Finanzierung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG-Bundes drittel) . . . . . . . . . . 165
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 9
C Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
C.1 Grundsätze der Straßenplanung des Bundes, Bestandsentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
C.1.1 Investitionspolitische Grundsätze der Bundesfernstraßenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
C.1.2 Netz der Bundesfernstraßen (Bestand und Entwicklung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
C.1.3 Verkehrsentwicklung auf den Bundesfern straßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
C.2 Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
C.2.2 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Kapitel 1201 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
C.2.3 Bundeshaushalt 2024 – Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
C.2.4 Erhaltungsinvestitionen (Ausgaben) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
C.2.4.1 Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
C.2.4.2 Ingenieurbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
C.2.4.3 Systematische Brückenmodernisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
C.2.4.4 Zustand der Straßeninfrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177
C.2.5 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau . . . . . . . . . 178
C.2.5.1 ÖPP-Betreibermodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
C.2.5.2 Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
C.2.6 Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
C.2.6.1 Lärmschutz, Lärmsanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
C.2.6.2 Naturschutz und Landschaftspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
C.3 Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung (Die Autobahn GmbH des Bundes) . . . . . . . 182
C.3.1 Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
C.3.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
C.3.2.1 Bauleistungen an Bundesautobahnen – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
C.3.2.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen nach Niederlassungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183
C.3.2.3 Bauleistungen an Bundesautobahnen – nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
C.3.3 Investitionen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
C.3.4 Erhaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
C.3.4.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
C.3.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
C.3.4.2.1 Allgemeine Beschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
C.3.4.2.2 Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
C.3.4.3 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
C.3.4.4 Weitere bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP im Jahr 2023 . . . . . 191
C.3.4.5 Erhaltungsperspektive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
C.3.5 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . 192
C.3.5.1 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
C.3.5.2 Bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Bedarfsplanvorhaben im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
C.3.5.2.1 A 7 – Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bockenem und Göttingen (ÖPP-Projekt, FRP A014) . . . . . . . . . . . . . . . 205
C.3.5.2.2 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4) (FRP A023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
C.3.5.2.3 A 26 - 2. BA AS Horneburg – AS Buxtehude (FRP A027) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
C.3.5.2.4 A 26 – 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf (FRP A028) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
C.3.5.2.5 A 94 – AS Malching – Kirchham (FRP A056) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
C.3.5.2.6 A 643 – Sechsstreifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein (FRP A067) . . . . . . . . . . . 211
C.3.5.2.7 A 14 – VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt (FRP B033) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
C.3.5.2.8 A 45 – AS Haiger/Burbach – AK Gambach, hier: Talbrücke Sechshelden (Ersatzneubau) (FRP B061) . . . . . . . 213
C.3.6 Sonstige Investitionen in Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
C.3.6.1 Um-/Ausbaumaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 9 –
10 Verzeichnisse
C.3.6.2 Lärmschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
C.3.6.3 Hochbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
C.3.6.4 Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
C.3.6.4.1 Bewirtschaftete Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
C.3.6.4.2 Unbewirtschaftete Rastanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
C.3.6.5 Lkw-Parkflächen auf und an Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
C.3.6.6 Fernmelde-/Straßenzustands- und Wetterinformationssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
C.3.6.7 Verkehrsbeeinflussungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
C.3.7 Betrieb der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
C.3.7.1 Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
C.3.7.2 Betriebsdienst (Autobahnmeistereien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
C.3.7.3 Tunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
C.4 Bundesstraßen (Auftragsverwaltung Länder) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
C.4.1 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
C.4.2 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung – nach Bundesländern . . . . . . . . . . . . . 222
C.4.2.1 Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
C.4.2.2 Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
C.4.2.3 Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
C.4.2.4 Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
C.4.2.5 Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
C.4.2.6 Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
C.4.2.7 Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
C.4.2.8 Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
C.4.2.9 Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
C.4.2.10 Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
C.4.2.11 Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
C.4.2.12 Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C.4.2.13 Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
C.4.3 Erhaltung von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
C.4.3.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
C.4.3.2 Zustand der Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
C.4.4 Betrieb der Bundesstraßen in Auftragsverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
C.4.4.1 Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
C.4.4.2 Betriebsdienst (Straßenmeistereien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
C.4.5 Beseitigung von Bahnübergängen im Zuge von Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
C.5 Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
C.5.1 Karte Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
C.5.2 Große Ingenieurbauwerke im Streckenverlauf von Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
C.5.3 Große Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken im Streckenverlauf von Bundesfernstraßen 248
D Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
D.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
D.1.1 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 11
D.1.2 Netz der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
D.1.3 Verkehrsträger Binnenschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
D.1.4 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
D.1.5 Verkehrssystem Schiff/Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
D.1.6 Umwelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
D.1.7 Anpassung an den Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251
D.1.8 Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
D.2 Finanzierung der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
D.2.1 Bundeswasserstraßenhaushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
D.2.2 Gemeinschaftszuschuss für Transeuropäische Netze – Teil Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
D.3 Bundeswasserstraßenprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
D.3.1 Seeschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
D.3.1.1 Neubau einer 5. Schleusenkammer des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
D.3.1.2 Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261
D.3.1.3 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
D.3.1.4 Fahrrinnenanpassung Unterweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
D.3.1.5 Fahrrinnenanpassung Außenweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
D.3.2 Binnenschifffahrtsstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
D.3.2.1 Dortmund-Ems-Kanal (Nordstrecke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
D.3.2.2 Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
D.3.2.3 Elbe-Seitenkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270
D.3.2.4 Mittelweser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
D.3.2.5 Westdeutsches Kanalnetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272
D.3.2.6 Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
D.3.2.7 Mosel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
D.3.2.8 Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278
D.3.2.9 Main-Donau-Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
D.3.2.10 Mittel- und Oberelbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
D.3.2.11 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße, Westhafen kanal 283
D.3.2.12 Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 11 –
12 Verzeichnisse
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Abbildung 2 Ertüchtigung EÜ Chemnitzer Viadukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Abbildung 3 Bahnhof Altenburg – Gleiseinbau und neue Lärmschutzwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Abbildung 4 Arbeiten in Halle Kanena . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Abbildung 5 Arbeiten in Halle Kanena . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Abbildung 6 Aufstellung Signalausleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Abbildung 7 Herstellung Zufahrt zur Inselbaustelle Güterzugrampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Abbildung 8 Personenunterführung Hailer-Meerholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Abbildung 9 Wirtschaftswegebrücke Hailer-Meerholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Abbildung 10 Fertiggestellte Bahnsteige 4–8 mit laufenden Bauarbeiten am Bahnsteig 3
im Rahmen des Umbaus der VST Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Abbildung 11 Einschub der Eisenbahnbrücke über den Willy-Brandt-Ring Leverkusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Abbildung 12 Neu errichtete Schallschutzwand in Langenfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Abbildung 13 Stopfzug in Leverkusen Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Abbildung 14 Längenentwicklung des Bundesfernstraßennetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Abbildung 15 Entwicklung des KfZ-Bestandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Abbildung 16 Verkehrsstärkenentwicklung (DTV) auf den Bundesautobahnen
und den außerörtlichen Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Abbildung 17 Entwicklung der Jahresfahrleistungen auf den Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Abbildung 18 Gebrauchswert der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Abbildung 19 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Abbildung 20 Zustand der Brücken an Bundesautobahnen Zustandsnoten
nach Brückenflächen der Teilbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
Abbildung 21 Blick auf die fertige Trasse der A 7 bei Echte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Abbildung 22 Luftbild der Wildbrücke am Harzhorn über die A 7 und die B 248n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Abbildung 23 A 7 – Brücke über die Bahnstrecke Hannover–Kassel–Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205
Abbildung 24 A 14 – Karte Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Abbildung 25 A7 – Karte zur Projektübersicht und Vertragsstrecke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
Abbildung 26 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4), Archäologie . . . . . . . . . . . . . . . 207
Abbildung 27 A 14 – Neubau im Abschnitt A5 Tangerhütte – A5 Lüderitz (VKE 1.4), AS Lüderitz . . . . . . . . . . . . . . . 207
Abbildung 28 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte –
AS Lüderitz (VKE 1.4), Luftbild der fertigen Trasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
Abbildung 29 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4), Wildbrücke . . . . . . . . . . . . . . . 207
Abbildung 30 A 26 – Übersichtskarte Neubau des 2. BA Horneburg – Buxtehude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Abbildung 31 A 26 – Neubau des 2. BA Horneburg – Buxtehude, fertige AS Jork . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Abbildung 32 A 26 – Übersichtskarte Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Abbildung 33 A 26 – Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf, Straßenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Abbildung 34 A 26 – Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf,
fertige Strecke mit Lärmschutzwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Abbildung 35 Verkehrsfreigabe A 94 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
Abbildung 36 Übersichtskarte der A 94 zwischen Malching – Kirchham . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
Abbildung 37 A 94 zwischen Malching – Kirchham . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
Abbildung 38 A 643 – Karte 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein . . . . . . . . . . 211
Abbildung 39 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein,
Einschwimmen der Stahlkonstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
Abbildung 40 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein,
Verkehrsfreigabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Abbildung 41 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein,
abgehängter Geh- und Radweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 13
Abbildung 42 A 14 – VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt, Visualisierung BW 05A
über den Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
Abbildung 43 A 14 – Übersichtsplan VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Abbildung 44 A 14 – Übersichtsplan VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Abbildung 45 B 15n, Anbindung an die A 92, Grundwasserwanne Ohu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
Abbildung 46 B 102n, Ortsumgehung Schmerzke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Abbildung 47 B 51/B 481 Ausbau und Neubau der Umgehungsstraße Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Abbildung 48 B 427, Ortsumgehung Bad Bergzabern – Böhämmertunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Abbildung 49 B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Blick vom Taktkeller Nord über die Baustelle, November 2023 . 239
Abbildung 50 B 209, Ortsumgehung Schwarzenbek, 2. Bauabschnitt, Kreisverkehrsplatz B 209/B 207 . . . . . . . . . 241
Abbildung 51 B 247 von Mühlhausen bis Bad Langensalza . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
Abbildung 52 Gebrauchswert der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
Abbildung 53 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
Abbildung 54 Zustand der Brücken an Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246
Abbildung 55 Karte der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256
Abbildung 56 Eisenbahnfachwerkbrücke Rendsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
Abbildung 57 Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Abbildung 58 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Abbildung 59 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Abbildung 60 Containerterminal Bremerhaven/Weser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Abbildung 61 Containerterminal Bremerhaven/Weser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Abbildung 62 Ausbau Dortmund-Ems-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Abbildung 63 Eignungsprüfung Verguss an der Kanalbrücke Lippe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Abbildung 64 Begutachung der Schleuse Hohenwarthe/Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
Abbildung 65 U-Boot – Transport von der Kieler Förde zum Technikmuseum Speyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
Abbildung 66 Niedrigwasser Mittelrhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Abbildung 67 Uferschutz am Rhein bei Worms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Abbildung 68 Fischaufstiegsanlage Stauanlage Koblenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Abbildung 69 U-Boot Transport von Speyer nach Sinsheim über den Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Abbildung 70 Verlängerung der linken Kammer der Schleuse Feudenheim/Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Abbildung 71 Donauausbau von Straubing bis Hofkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Abbildung 72 Schleuse Suelfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Abbildung 73 Neues Schiffshebewerk Niederfinow/Havel-Oder-Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 13 –
14 Verzeichnisse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tabelle 4 Fördermittel für Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm unter CEF1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Tabelle 5 Fördermittel für Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm unter CEF2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Tabelle 6 Laufende und fest disponierte Vorhaben des vordringlichen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Tabelle 7 Neue Vorhaben, vordringlicher Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tabelle 8 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Tabelle 9 Vordringlicher Bedarf Schiene – Laufende und fest disponierte Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Tabelle 10 Streckennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Tabelle 11 Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme von Eisenbahnstrecken/-teilstrecken 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Tabelle 12 Stilllegung von Eisenbahnstrecken/-teilstrecken 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Tabelle 13 Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Tabelle 14 Straßennetzlängen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Tabelle 15 Längenentwicklung der Bundesfernstraßen seit 1950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Tabelle 16 Kfz-Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Tabelle 17 Verkehrsstärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Tabelle 18 Jahresfahrleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Tabelle 19 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – IST-Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Tabelle 20 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Länder (Auftragsverwaltung)
und die Autobahn GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Tabelle 21 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Anteile der Ausgabenbereiche an den IST-Ausgaben
bei Kap. 1201 + Kap. 1210 (InvKG) + Kap. 6098 (Hochwasser 2021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Tabelle 22 Bauleistungen an Bundesautobahnen im Jahr 2023 – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182
Tabelle 23 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Niederlassungen . . . . . . . . . . . . . . . . 183
Tabelle 24 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Niederlassungen . . . . . . . . 183
Tabelle 25 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . 184
Tabelle 26 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Bundesländern . . . . . . . . . . 184
Tabelle 27 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Niederlassungen
der Autobahn GmbH sowie auf die von der DEGES betreuten Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
Tabelle 28 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Bundesländer (in Mio. €) . . . . . . 186
Tabelle 29 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
Tabelle 30 Weitere bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP im Jahr 2023 . . . 191
Tabelle 31 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193
Tabelle 32 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
Tabelle 33 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Tabelle 34 Sach- und Kostenstand der Um-/Ausbaumaßnahmen des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Tabelle 35 Lärmschutzinvestitionen 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
Tabelle 36 Bewirtschaftete Rastanlagen mit Tankstellen, Raststätten und Motels an Bundesautobahnen. . . . . . . . . . . 217
Tabelle 37 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen im Jahr 2023 – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222
Tabelle 38 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Tabelle 39 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
Tabelle 40 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Tabelle 41 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Tabelle 42 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . 230
Tabelle 43 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Tabelle 44 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Tabelle 45 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Tabelle 46 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 15
Tabelle 47 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
Tabelle 48 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
Tabelle 49 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244
Tabelle 50 Laufende und fest disponierte Projekte des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Tabelle 51 Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254
Tabelle 52 Bundeswasserstraßenprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 15 –
16 Verzeichnisse
Abkürzungsverzeichnis
(a) ausschließlich
ABS Ausbaustrecke
Abzw Abzweigstelle
AD Autobahndreieck
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz
AK Autobahnkreuz
AM Autobahnmeisterei
APV Anpassungsvereinbarung
ARA-Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen
AS Anschlussstelle
ASM Autobahn- und Straßenmeisterei
ASP Anti-Stau-Programm für die Bundesschienenwege, Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen in
den Jahren 2003 bis 2007
AT Österreich
BA Bauabschnitt
BAB Bundesautobahn
BAR Berliner Außenring
BAS Bericht zum Ausbau der Bundesschienenwege
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
BAst Betriebliche Aufgabenstellung
Bau-km Bau-Kilometer
BAW Bundesanstalt für Wasserbau
BB Brandenburg
BE Belgien, Berlin
BER Flughafen Berlin-Brandenburg
Bf Bahnhof
BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bft Bahnhofsteil
BGBl Bundesgesetzblatt
BGr Bundesgrenze
BHH Bundeshaushalt
BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz
(24.) BImSchV (Vierundzwanzigste) Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BIP Brutto-Inlandsprodukt
BKZ Baukostenzuschuss
BMS Bauwerk-Management-System
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BPl Bedarfsplan
BSWAG Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes – Bundesschienenwegeausbaugesetz
(alte Abkürzung: BSchwAG)
BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BÜ Bahnübergang
bvM bauvorbereitende Maßnahmen
BVWP Bundesverkehrswegeplan
BW Baden-Württemberg
BY Bayern
BZ Betriebszentrale
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 17
cef continuous ecological functionality-measures (in etwa: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
ökologischen Funktion)
CEF Connecting Europe Facility
CH Schweiz
ČZ Tschechien
DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
DBGrG Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft – Deutsche Bahn Gründungsgesetz
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
DEK Dortmund-Ems-Kanal
DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
DK Dänemark
DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
DWD Deutscher Wetterdienst
(E) Ersatzneubau, Erneuerung/Erweiterung
(e) einschließlich
EBA Eisenbahn-Bundesamt
EBO Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung
EBWU Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung
EdB Eisenbahnen des Bundes
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz
ENeuOG Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens – Eisenbahnneuordnungsgesetz
ESF Europäischer Sozialfonds
ESK Elbe-Seitenkanal
ESTW Elektronisches Stellwerk
ESTW-A abgesetzter Stellrechner
ESTW-UZ Unterzentrale eines Elektronischen Stellwerks
ETCS European Train Control System
EÜ Eisenbahnüberführung
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
Fb Fahrbahn
FinVe Finanzierungsvereinbarung
FR Frankreich
FSS Frostschutzschicht
FStrPrivFinG Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private –
Fernstraßenbau privatfinanzierungsgesetz
FÜ Fußgängerüberführung
FuB Fern- und Ballungsnetz
Gbf Güterbahnhof
gepl. geplant
GG Grundgesetz
GlW gleichwertiger Wasserstand
GMS Großmotorschiff
HB Bremen
Hbf Hauptbahnhof
HE Hessen
HGV Hochgeschwindigkeitsverkehr
HH Hamburg
HOA Heißläuferortungsanlage
HOW Havel-Oder-Wasserstraße
Hp Haltepunkt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 17 –
18 Verzeichnisse
Ibn Inbetriebnahme
IBP Investitionsbeschleunigungsprogramm
ISK Infrastrukturkataster
IRP Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes
IZB Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht
JFL Jahresfahrleistung
Kfz Kraftfahrzeug
KLIWAS Programm zur Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserstraßen und Schifffahrt
KP I (II) Konjunkturpaket I (II)
KRBW Kreuzungsbauwerk
KüK Küstenkanal
KV Kombinierter Verkehr
L/St, K Landesstraße/Staatsstraße, Kreisstraße
LiV Linienverbesserung
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LGr Landesgrenze
LST Leit- und Sicherungstechnik
LU Luxemburg
LuFV Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
LWL Lichtwellenleiter
LZB Linienzugbeeinflussung
M Motel
(m) mit Knoten
MAP Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program)
Mio. Million, Millionen
MLK Mittellandkanal
Mrd. Milliarde, Milliarden
MTnw Mittleres Tideniedrigwasser
MV Mecklenburg-Vorpommern
MW Megawatt
N, n Nord, nördlich
(N) Neubau
NBS Neubaustrecke
NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale
NeiTech Neigetechnik
NI Niedersachsen
NL Niederlande
NOK Nord-Ostsee-Kanal
NV Nahverkehr
NW Nordrhein-Westfalen
(o) ohne Knoten
O, ö Ost, östlich
OLA Oberleitungsanlage
OP Operationelles Programm
ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaft (-en)
ÖSPV öffentlicher Straßenpersonenverkehr
OU Ortsumgehung
PBKAL Paris–Brüssel–Köln/Frankfurt–Amsterdam–London
PFA Planfeststellungsabschnitt
PFB Planfeststellungsbeschluss
Pkm Personenkilometer
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 19
PL Polen
Post-Panmax Schiffsgrößenbezeichnung – Schiff ist für den Panamakanal zu groß
PSS Planumsschutzschicht
R Raststätte
RABT 2006 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln vom 27.04.2006
Rbf Rangierbahnhof
RDS/TMC Radio Data System/Traffic Message Channel – Daten für Verkehrsinformationen über Hörfunk
Re 200 (Re 250) Oberleitungsregelbauart für vmax = 200 km/h (250 km/h)
RNW Regulierungs-Niedrigwasserstand
Ro-Ro Roll-on-Roll-off – mit Lkw befahrbare Frachtschiffe
RP Rheinland-Pfalz
S, s Süd, südlich
SFS Schnellfahrstrecke
SGV Schienengüterverkehr
SH Schleswig-Holstein
SHHV Seehafen-Hinterlandverkehr
SHW Schiffshebewerk
SL Saarland
SM Straßenmeisterei
SN Sachsen
SPFV Schienenpersonenfernverkehr
SPNV Schienenpersonennahverkehr
ST Sachsen-Anhalt
StA Streckenabschnitt
Str. Strecke
Str-km Streckenkilometer
SÜ Straßenüberführung
SV Sammelvereinbarung (SV 38/2012 = „Sammelvereinbarung Nr. 38 über die Finanzierung von
Planungskosten für Grundlagenermittlung und Vorplanung von Bedarfsplanvorhaben“; abgeschlossen im Jahr
2012), Schwerverkehr, Schubverband
t Tonne
T Tankstelle
TEN Transeuropäische Netze
TGr Titelgruppe
TH Thüringen
tkm Tonnenkilometer
TSD Tausend
Ubf Umschlagbahnhof
Uw Unterwerk
v Geschwindigkeit
VAst Verkehrliche Aufgabenstellung
VB Vordringlicher Bedarf
VDE Verkehrsprojekt(e) Deutsche Einheit
VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH
VIFGG Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von
Bundesverkehrswegen – Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz
VKE Verkehrseinheit
vmax Höchstgeschwindigkeit
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
W, w West, westlich
WB Weiterer Bedarf
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 19 –
20 Verzeichnisse
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion
WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
ZBA Zugbildungsanlage
ZIP Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes insbesondere für die öffentliche Infrastruktur und
Energieeffizienz 2016–2018
N x; E x Bautyp gemäß geltendem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen:
Neubau oder Erweiterung auf x Fahrstreifen
N x + E y Neubau von x Fahrstreifen und Erweiterung auf y Fahrstreifen
E x/y Erweiterung auf x bzw. y Fahrstreifen
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
Zusammenfassungen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 21 –
22 Zusammenfassung
Zusammenfassung
Allgemeines
Gemäß §§ 7 der Gesetze des Bundesschienenwege- und des
Fernstraßenausbaus und gemäß § 6 des Gesetzes über den
Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des
Bundeswasserstraßengesetzes berichtet das BMDV dem
Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des
Ausbaus der Bundesverkehrswege.
Für das Jahr 2006 wurden die Berichte für die Schiene und
die Bundesfernstraßen letztmals getrennt als „Bericht zum
Ausbau der Schienenwege“ bzw. als „Straßenbaubericht“
veröffentlicht. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007
werden die Berichte der Verkehrsträger Schiene, Straße und
Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht
zusammengefasst. Auch wird die Entschließung des
Deutschen Bundestages in der 184. Sitzung am 30.06.2005
bezüglich einer umfassenden Ausweitung der
Berichtstätigkeit (Bundestagsdrucksache 15/5780) seit dem Bericht
2006 umgesetzt.
Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH des Bundes
gemäß § 8 (2) des
Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einen Verkehrsinvestitionsbericht erstellt, der
in den Bericht des Bundes integriert worden ist (Kapitel
C.3).
Bundesschienenwege
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Verkehrsinvestitionen (Neu-
und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit
Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt
9 785 Mio. € zur Finanzierung von Infrastruktur nach dem
BSWAG getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU-
Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden
Bedarfsplan beliefen sich auf 1 930 Mio. €. Schwerpunkte
der Investitionstätigkeit im Jahr 2023 waren die NBS/ABS
Stuttgart–Ulm, ABS Oldenburg–Wilhelmshaven, ABS/NBS
Karlsruhe–Basel, NBS Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig,
Knoten Berlin, Rhein-Ruhr-Express (RRX) und ABS
Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden.
Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl
Lärmschutzmaßnahmen für die Lärmvorsorge als auch
landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen.
Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für
Maßnahmen des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in
der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. €/km; punktuell können
diese Werte auch weitaus höher liegen.
Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das
bestehende Netz haben der Bund und die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit Wirkung zum 01.01.2020
eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV III) abgeschlossen. In dieser ist während der
Vertragslaufzeit (2020–2029) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in
Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 5,2 Mrd. €
vorgesehen.
Die EIU haben sich in der LuFV III als Gegenleistung für die
vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel
sanktionsbewehrt zur Einhaltung der vereinbarten Netzqualität sowie
zur Leistung eines bestimmten Ersatzinvestitionsvolumens,
eines Eigenbetrages für Bestandsnetzinvestitionen und
eines festgelegten Instandhaltungsbeitrages verpflichtet.
Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und
Investitionssicherheit über einen Zeitraum von zehn Jahren und
können in unternehmerischer Eigenverantwortung über ihre
Investitionstätigkeiten und Schwerpunkte im Bestandsnetz
entscheiden.
Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im Zuge
öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder
Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere die
Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch
Überführungsbauwerke) ist eine vorrangige verkehrspolitische
Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz
erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG –
unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom
Bund im Haushaltsjahr 2023 für den so genannten
Bundesanteil bereit gestellten Mitteln insgesamt rund 127,5 Mio. €
verausgabt.
Kombinierter Verkehr und Gleisanschlussförderung
Der Bund gewährt für Anlagen des Kombinierten Verkehrs
(KV) auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von
Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten
Verkehrs“ privaten Unternehmen nicht rückzahlbare
Zuschüsse in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen
Investitionsausgaben und auf Grundlage der „Richtlinie zur
Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung
von privaten Gleisanschlüssen“ nicht rückzahlbare
Zuschüsse von maximal 50 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Auf der Grundlage der einschlägigen Richtlinie
(Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Kombinierten Verkehrs
wurden im Bereich Schiene bis Ende 2023 Fördermittel von
insgesamt 696,8 Mio. € für 63 Umschlaganlagen des
Kombinierten Verkehrs im Bereich Schiene/Straße bewilligt
(teilweise in mehreren Baustufen), davon in 2023 rund
59,0 Mio. €.
Mit Blick auf die Wasserstraße wurden entsprechend bis
Ende 2023 Fördermittel von insgesamt 419,7 Mio. € für
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 23
48 Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs im
Bereich Wasserstraße/Straße bewilligt/verausgabt (teilweise
in mehreren Baustufen), davon in 2023 rund 6,3 Mio. €.
Bundesfernstraßen
Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen erfolgt
entsprechend dem geltenden Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist als
Anlage des 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes (6. FS-
trAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten (siehe C.2.1).
Er beinhaltet folgende Bauziele:
– rund 900 km BAB-Neubau,
– rund 1 800 km BAB-Ausbau (inkl. Knoten),
– rund 2 500 km/518 Ortsumgehungen,
– rund 1 100 km übrige Bundesstraßen.
Für die Bundesfernstraßen ergaben sich im Jahr 2023
IST-Ausgaben in Höhe von rund 12,0 Mrd. €, davon rund
8,9 Mrd. € an Investitionen.
Im Zuge der Umsetzung des Bedarfsplans wurden im Jahr
2023 rund 35 km Bundesautobahnen neu gebaut, rund
41 km auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert und
weitere 47 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut. Ende 2023
befanden sich rund 188 km Bundesautobahn-
Neubaustrecken und rund 274 km Bundesautobahn-
Erweiterungsstrecken sowie rd. 274 km Bundesstraßen in Bau.
Die Bundesfernstraßen müssen in ihrer Substanz und
Nutzungsfähigkeit nachhaltig erhalten werden. Hierfür werden
zukünftig auch weiterhin erhebliche Investitionsmittel aus
dem Straßenbauhaushalt bereitgestellt.
Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen – ohne die
Erhaltungsanteile im Zusammenhang mit Um- und Ausbau –
wurden im Berichtsjahr 2023 insgesamt (Strecke +
Ingenieurbauwerke) rund 5 473,4 Mio. € (einschließlich
Erhaltungsanteile der ÖPP-Projekte) ausgegeben, davon für
– Bundesautobahnen: 3 934,5 Mio. €,
– Bundesstraßen: 1 538,9 Mio. €.
Der Anteil der Erhaltungsausgaben für Ingenieurbauwerke
für Bundesfernstraßen lag im Berichtszeitraum mit rund
1,97 Mrd. € bei etwa 36 % bezogen auf die
Gesamterhaltungsausgaben ohne ÖPP.
Für den Radwegebau an Bundesstraßen (einschließlich der
Erhaltung von Radwegen) wurden im Berichtsjahr rund
112,1 Mio. € ausgegeben. Es sind rund 120 km Radwege an
Bundesstraßen fertiggestellt worden.
Im Jahr 2023 wurden für Lärmsanierungsmaßnahmen an
Bundesfernstraßen rund 42,7 Mio. € ausgegeben.
Für das Berichtsjahr 2023 wurde auf Bundesautobahnen
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von
rund 49 800 Kraftfahrzeugen/24 Stunden mit einem
Schwerverkehrsanteil (SV) von 7 840 Kraftfahrzeugen/
24 Stunden und auf Bundesstraßen außerorts
durchschnittlich ein DTV von rund 9 600 Kraftfahrzeugen/
24 Stunden mit einem SV-Anteil von 760
Kraftfahrzeugen/24 Stunden festgestellt.
Die Jahresfahrleistung stieg auf den Bundesautobahnen im
Berichtsjahr auf 239,5 Mrd. Kraftfahrzeuge-Kilometer und
auf den Bundesstraßen außerorts auf 107,3 Mrd.
Kraftfahrzeuge-Kilometer an.
Bundeswasserstraßen
Der Ausbau der Bundeswasserstraßen erfolgt auf der
Grundlage des Ende 2016 beschlossenen Gesetzes über den
Ausbau der Bundeswasserstraßen, dem der Bedarfsplan
beigefügt ist.
Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassen für
die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung ein
Gesamtvolumen von 1,481Mio. € im Jahr 2023. Die
Gesamtausgaben für Investitionen (Infrastruktur, Hochbau,
Fahrzeuge, etc.) in die Bundeswasserstraßen betrugen
einschließlich EU-Mittel 1 125 Mio. €. Davon wurden in die
Erhaltung und Ersatz der verkehrlichen Infrastruktur
741 Mio. € und für Aus- und Neubaumaßnahmen
247 Mio. € investiert. Zu den Schwerpunkten der
Investitionen in die Bundeswasserstraßen gehörten die Fortsetzung
der begonnenen Aus- und Neubauvorhaben sowie die
Erhaltung der vorhandenen Wasserstraßen und ihrer
Anlagen.
Mit den Mitteln wurden die Maßnahmen zum Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland
wie vorgesehen fortgeführt. Dies betrifft insbesondere den
Ausbau der Zufahrten zu den Seehäfen, die Umsetzung der
Planungen zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sowie die
Verbesserung der Hinterlandanbindung. Zugleich wurden
die Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der
Wasserstraßeninfrastruktur vorangetrieben, um die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu verbessern.
Dies waren vor allem die Maßnahmen des
Investitionsrahmenplans mit hohem Anteil an kombinierten Ersatz- und
Erweiterungsmaßnahmen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 23 –
24 Zusammenfassung
Summary
General
Sections 7 of the Federal Railway Infrastructure Upgrading
and the Federal Trunk Roads Upgrading Acts as well as
Section 6 of the Act on the Upgrading of Federal Waterways
and Amending the Federal Waterways Act provide that the
Federal Ministry for Digital and Transport is to report
annually to the German Bundestag on the progress made in
upgrading the federal transport infrastructure.
For 2006, the reports were, for the last time, published
separately for the railways and the federal trunk roads as the
‘Report on the Upgrading of the Railway Infrastructure’ and
the ‘Road Construction Report’. Starting with the reporting
year 2007, the reports for the rail, road and waterway modes
have been consolidated into a single Transport Investment
Report. At its 184th sitting on 30 June 2005, the German
Bundestag adopted a resolution that these reporting
activities were to be extensively widened (Bundestag printed
paper 15/5780). This resolution has been implemented since
the 2006 report.
In addition, the Federal Autobahn GmbH, in accordance
with Section 8 (2) of the Infrastructure Company
Establishment Act (InfrGG) has prepared a transport investment
report, which has been integrated into the report of the
Federal Government (Chapter C.3).
Federal Railway Infrastructure
In the financial year 2023, transport investment
(construction and upgrading, structural maintenance and other
investment) totalling €9,785 million was made using Federal
Government funds as well as EU funds to finance
infrastructure under the Federal Railway Infrastructure
Upgrading Act. Federal Government and EU funding provided for
the upgrade and construction projects under the current
requirement plan totalled €1,930 million. In 2023,
investment focused on the new high-speed line/upgraded line
Stuttgart-Ulm, the upgraded line Oldenburg-
Wilhelmshaven, the upgraded line/new high-speed line
Karlsruhe-Basel, the new high-speed line Nuremberg-
Erfurt-Halle/Leipzig (node Berlin), the Rhein-Ruhr-Express
(RRX) and the upgraded line Karlsruhe-Stuttgart-
Nuremberg-Leipzig/Dresden.
The investment in construction and upgrading measures
also covers – within the framework of statutory provisions
– noise mitigation measures (noise prevention) as well as
accompanying landscape management measures. For
construction work, investment in noise mitigation and
landscape management usually amounts to €0.5 to 1 million
per km, although in some places these values can be
considerably higher.
To fund the replacement of capital assets on the existing
network, the Federal Government and the federal railway
infrastructure companies concluded a third service level
and funding agreement (SLFA III), effective from 1 January
2020. During its life (2020 to 2029), this agreement earmarks
an infrastructure contribution by the Federal Government
totalling an average of over €5,2 billion per annum.
In the SLFA III, the railway infrastructure companies have
undertaken, in return for the funding provided by the
Federal Government, to comply with the agreed level of
network quality, as well as to replace a certain volume of
capital assets, provide resources of their own for investment in
the existing network and make a specified contribution
towards maintenance. Failure to meet these obligations will
result in sanctions being imposed.
In return, the railway infrastructure companies will be
granted a period of 10 years during which they have
planning and investment certainty and can take their own
decisions regarding investment activities and priorities and
assume their own entrepreneurial responsibility for doing so.
Enhancing safety at level crossings on public roads (e.g.
installing new or improving existing safety equipment) and,
in particular, removing level crossings (e.g. by constructing
bridges) is a priority transport policy objective that is
strongly supported by the Federal Government, which is
committing substantial federal funding on the basis of the
Railway Crossings Act. Of the funding provided by the
Federal Government in the financial year 2023 (‘Federal
Government share’), the federal states spent a total of €127.5
million.
Funding of Combined Transport and private Sidings
For combined transport terminals, the Federal Government
For combined transport terminals, the Federal Government
provides to private undertakings non-repayable grants
totalling up to 80% of the eligible expenditure based on the
Guidelines on Funding Investments in Transloading
Facilities for Combined Transport and non-repayable grants of
up to 50 % of the eligible expenditure based on the Guide-
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 25
lines on Funding for the Construction, Upgrading and
Reactivation of Private Sidings.
On the basis of the corresponding Guidelines
(Administrative Regulations) on Funding for Combined Transport ,
funding totalling €696.8 million had been approved in the
rail sector by the end of 2023 for 63 combined rail/road
transport terminals (in some cases involving several
construction stages), of which around €59.0 million was
approved in 2023.
With regard to waterways, funding totalling €419.7 million
had been approved/spent by the end of 2023 for 48
combined waterway/road transport terminals (in some cases
involving several construction stages), of which around €6.3
million was approved/spent in 2023.
Federal Trunk Roads
Federal trunk roads are upgraded and constructed in
accordance with the current requirement plan for federal trunk
roads. The requirement plan for federal trunk roads entered
into force on 31 December 2016 as an annex to the 6th
Federal Trunk Roads Upgrading (Amendment) Act (see C.2.1).
It includes the following construction goals:
- approx. 900 km of new federal motorways,
- approx. 1,800 km of upgraded federal motorways
(including junctions),
- approx. 2,500 km/518 bypasses,
- approx. 1,100 km of other federal highways.
With regard to federal trunk roads, actual expenditure in
2023 totalled around €12.0 billion, of which an amount of
€8.9 billion was investment.
In 2023, in the course of the implementation of the
requirement plan, around 35 km of new federal motorways were
built, around 41.0 km were widened to six or more lanes
and another 47.0 km of federal highways were upgraded or
built. At the end of 2023, work to build around 188 km of
new federal motorways, widen around 274 km of federal
motorways and build around 274 km of new federal
highways was ongoing.
The federal trunk roads have to be maintained sustainably
with regard to structural fabric and usability. In the future,
substantial investment funds from the road construction
budget will still have to be provided for this purpose.
In the reporting year 2023, a total (i.e. route + civil
engineering structures) of €5,473.4 million (including the structural
maintenance shares of PPP projects) was spent on
maintaining the federal trunk roads (excluding the structural
maintenance shares in connection with conversion and
upgrading). Of this total, the following amounts were spent on
- federal motorways: €3,934.5 million,
- federal highways: €1,538.9 million,
In the period under review, structural maintenance
expenditure on civil engineering structures for federal trunk
roads excluding PPP accounted for around €1.97 billion, i.e.
approx. 36 % of total structural maintenance expenditure.
In the year under review, around €112.1 million was spent
on the construction of cycle tracks on federal highways,
including structural maintenance of cycle tracks.
Approximately 120 km of cycle tracks along federal highways were
completed.
In 2023, around €42.7 million were spent for noise
mitigation measures along federal trunk roads.
On federal motorways, average daily traffic (ADT) in the
year 2023 was around 49,800 motor vehicles/24 h, with an
HGV share of 7,840 motor vehicles/24 h; on federal
highways outside built-up areas, ADT was around 9,600 motor
vehicles/24 h, with an HGV share of 760 motor vehicles/
24 h.
The annual mileage on the federal motorways rose to
239.5 billion motor vehicles/km in the reporting year and
to 107.3 billion motor vehicles/km on federal roads outside
built-up areas.
Federal Waterways
The basis for the upgrading of federal waterways is the Act
on the Upgrading of Federal Waterways, which was adopted
at the end of 2016; the requirement plan is annexed to this
Act.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 25 –
26 Zusammenfassung
In 2023, expenditure on the federal waterways (investment,
operation and maintenance) totalled €1,481 million.
Expenditure on investment (infrastructure, engineering work,
vehicles, etc.) in the federal waterways totalled €1,125
million, including EU funds. Of this, €741 million was invested
in the structural maintenance and replacement of the
transport infrastructure and €247 million was invested in
upgrading and construction work.
Investment in the federal waterways focused, among other
things, on the continuation of the upgrading and
construction schemes already begun and on the structural
maintenance of the existing waterways and their installations.
The funds were used, as planned, to continue the schemes
to preserve the competitiveness of the German ports
industry. These schemes include, in particular, upgrading the
approaches to the seaports, implementing the plans to
upgrade the Kiel Canal and improving hinterland
connections. At the same time, the schemes to improve the
quality of the waterway infrastructure were progressed in
order to improve the economic performance of the inland
waterway sector. These were primarily the schemes in the
framework investment plan, with a high proportion of
projects combining the replacement of capital assets and
widening.
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 27
Synthèse
Généralités
Conformément au paragraphe 7 des lois régissant,
respectivement, l’aménagement des infrastructures fédérales
ferroviaires et routières et au paragraphe 6 de la Loi relative à
l’aménagement des voies navigables fédérales et modifiant
la Loi portant sur les voies navigables fédérales, le Ministère
fédéral du Numérique et des Transports présente tous les
ans au Bundestag allemand un rapport relatif à l’
avancement de l’aménagement des infrastructures fédérales de
transport.
Pour l’année 2006, les rapports sur le rail et les grandes
routes fédérales ont été publiés une dernière fois
séparément, sous les titres « Rapport sur l’élargissement et l’
aménagement des voies ferrées » et « Rapport sur la
construction routière ». Depuis l’année de référence 2007, les
rapports sur les modes de transport ferroviaire, routier et
fluvial sont compilés en un seul rapport relatif aux
investissements de transport. De plus, la décision prise par le
Bundestag allemand lors de sa 184ème séance du 30 juin 2005,
qui prévoit la présentation de rapports plus détaillés
(document imprimé du Bundestag 15/5780), est mise en œuvre
depuis le rapport de l’année 2006.
Par ailleurs, l’Autobahn GmbH fédérale a présenté au titre
du paragraphe 8 alinéa 2 de la Loi portant création de
sociétés de gestion d’infrastructures (InfrGG) un rapport relatif
aux investissements de transport qui a été intégré dans le
rapport de l’État fédéral (cf. chapitre C.3).
Voies ferrées fédérales
Au cours de l’exercice budgétaire 2023, les investissements
de transport (construction nouvelle et aménagement,
entretien et autres investissements), réalisés à partir de fonds
fédéraux et européens, ont atteint un volume de 9 785
millions € consacré au financement de l’infrastructure
conformément à la Loi sur l’élargissement et l’aménagement des
voies ferrées fédérales (BSWAG). Les fonds fédéraux et
européens mis à disposition pour les projets de construction
nouvelle et d’aménagement sur la base du Plan des besoins
en vigueur ont atteint 1 930 millions €. Les priorités de l’
activité d’investissement au cours de l’exercice 2023 ont été la
ligne nouvelle / aménagée Stuttgart-Ulm, la ligne
aménagée Oldenburg-Wilhelmshaven, la ligne aménagée /
nouvelle Karlsruhe-Bâle, la ligne nouvelle Nuremberg-Erfurt-
Halle/Leipzig, le nœud de Berlin, le Rhein-Ruhr-Express
(RRX) et la ligne aménagée Karlsruhe-Stuttgart-
Nuremberg-Leipzig/Dresde.
Les investissements couvrent aussi bien les mesures de
protection acoustique au titre de la prévention des nuisances
sonores que les mesures paysagères d’accompagnement –
dans le cadre des dispositions légales – réalisées dans le
contexte des projets de construction nouvelle et d’
aménagement. Pour les projets de construction nouvelle, les
investissements au titre de mesures de protection acoustique et
d’entretien du paysage se situent en général entre 0,5 et 1
million €/km ; ces montants pouvant être plus élevés dans
certains cas.
Pour financer les investissements de remplacement dans le
réseau existant, l’État fédéral et les entreprises gestionnaires
des infrastructures ferroviaires de l’État fédéral ont conclu
un troisième accord de niveau de service et de financement
(LuFV III) qui est entré en vigueur le 1er janvier 2020. Cet
accord prévoit pendant la durée du contrat (2020-2029) une
contribution de l’État fédéral aux coûts de l’infrastructure
s’élevant en moyenne à plus de 5,2 milliards € chaque
année.
Dans l’accord de niveau de service et de financement (LuFV
III), les entreprises gestionnaires des infrastructures
ferroviaires, en contrepartie aux moyens financiers mis à
disposition par l’État fédéral, se sont engagées sous peine de
sanction à maintenir le niveau de service convenu, à mettre
en œuvre un certain volume d’investissements de
remplacement et à apporter une contribution propre pour les
investissements destinés au réseau existant ainsi qu’une
contribution fixe pour l’entretien.
En contrepartie, les entreprises gestionnaires des
infrastructures ferroviaires bénéficient d’une visibilité financière
leur permettant de planifier leurs projets et de programmer
leurs investissements sur une période de dix ans. De plus,
elles peuvent décider en toute indépendance des activités
d’investissement et des priorités dans le réseau existant.
L’augmentation de la sécurité des passages à niveau sur les
voies publiques (p. ex. par la mise en place d’installations de
sécurité ou l’amélioration des installations existantes), et
notamment la suppression de passages à niveau (p. ex. par
la construction de passages supérieurs), comptent parmi les
objectifs primordiaux de la politique des transports
bénéficiant d’un soutien résolu par l’Etat fédéral qui y consacre
des crédits fédéraux considérables sur la base de la Loi sur
les croisements entre voies ferrées et routières (EKrG). Dans
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 27 –
28 Zusammenfassung
l’exercice budgétaire 2023, les Länder ont dépensé le
montant total d’environ 127,5 millions € des crédits mis à
disposition au titre de la soi-disant « part de l’État fédéral ».
Transport combiné et Promotion des Empbranchements
Prives
Afin de soutenir les installations de transport combiné (TC),
l’État fédéral accorde au titre de la « Directive relative à la
promotion des investissements dans des installations de
transbordement pour le transport combiné » aux
entreprises privées des aides non remboursables à raison de 80 %
au maximum des dépenses d’investissement éligibles et au
titre de la « Directive relative à la promotion de la
construction nouvelle, de l’aménagement et de la réactivation d’
embranchements privés » des aides non remboursables à
raison de 50 % au maximum des dépenses éligibles.
Sur la base de la directive relative à la promotion du
transport combiné (instruction administrative), des crédits d’aide
d’un total de 696,8 millions € ont été accordés jusqu’à la fin
de l’année 2023 au profit de 63 terminaux de transport
combiné rail/route (en partie en plusieurs tranches), dont
environ 59,0 millions € en 2023.
En ce qui concerne les voies navigables, des crédits d’aide
d’un total de 419,7 millions € ont été accordés/dépensés
jusqu’à la fin de l’année 2023 au profit de 48 terminaux de
transport combiné voie navigable/route (en partie en
plusieurs tranches), dont environ 6,3 millions € en 2023.
Grandes routes fédérales
La construction nouvelle et l’aménagement des grandes
routes fédérales s’effectuent conformément au Plan des
besoins en vigueur. Le Plan des besoins pour les grandes
routes fédérales est entré en vigueur le 31 décembre 2016
comme annexe de la 6ème Loi portant modification de la
Loi sur l’aménagement des grandes routes fédérales (6. FS-
trAbÄndG) (cf. C.2.1).
Ce plan prévoit les projets suivants :
- la construction nouvelle d’environ 900 km d’autoroutes
fédérales,
- l’aménagement d’environ 1 800 km d’autoroutes (y
compris les nœuds),
- la réalisation d’environ 2 500 km/518 routes de
contournements,
- environ 1 100 km de routes fédérales.
En 2023, les dépenses pour les grandes routes fédérales se
sont élevées à un total d’environ 12,0 milliards €, dont
environ 8,9 milliards € en investissements.
Dans le cadre de la mise en œuvre du Plan des besoins,
environ 35 km d’autoroutes fédérales de construction
nouvelle ont été réalisés en 2023, environ 41 km d’autoroutes
ont été élargis à six voies ou plus et d’autres 47 km de routes
fédérales ont été aménagés ou nouvellement construits. A
la fin de l’année 2023, les projets en cours concernaient la
construction nouvelle d’environ 188 km d’autoroutes
fédérales, l’élargissement de 274 km d’autoroutes fédérales et la
construction nouvelle d’environ 274 km de routes fédérales.
Les grandes routes fédérales doivent faire l’objet d’un
entretien assurant durablement autant leur structure que leur
disponibilité. A cet effet, des moyens d’investissement
considérables continueront à être mis à disposition dans le
cadre du budget de la construction routière.
Au cours de l’année de référence 2023, un montant total
d’environ 5 473,4 millions € (infrastructures linéaires et
ouvrages d’art, y compris les moyens affectés à l’entretien des
projets PPP, sans compter les montants destinés à l’
entretien dans le cadre du réaménagement et l’aménagement) a
été dépensé pour l’entretien des grandes routes fédérales,
dont
- autoroutes fédérales : 3 934,5 millions €,
- routes fédérales : 1 538,9 millions €.
Pendant la période de référence, la part des dépenses d’
entretien destinées aux ouvrages d’art le long des grandes
routes fédérales s’est élevée à environ 1,97 milliard €, ce qui
correspond à environ 36 % du montant total des dépenses
d’entretien (sans projets PPP).
Dans l’année de référence, environ 112,1 millions € ont été
dépensés pour la construction et l’entretien de voies
cyclables longeant des routes fédérales. Environ 120 km de
pistes cyclables ont été construits le long de routes
fédérales.
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 29
En 2023, environ 42,7 millions € ont été dépensés pour des
mesures d’assainissement acoustique le long des grandes
routes fédérales.
Dans l’année de référence 2023, le trafic journalier moyen
(TJM) s’élevait à environ 49 800 véhicules/24 heures avec
une part de poids lourds (PL) de 7 840 véhicules/24 heures
sur les autoroutes fédérales et à environ 9 600 véhicules/24
heures avec une part de PL de 760 véhicules/24 heures sur
les routes fédérales interurbaines.
Dans l’année de référence, le parcours annuel a augmenté
pour atteindre 239,5 milliards de véhicules-kilomètres sur
le réseau des autoroutes fédérales et 107,3 milliards de
véhicules-kilomètres sur le réseau des routes fédérales
interurbaines.
Voies navigables fédérales
L’aménagement des voies navigables fédérales s’effectue sur
la base de la Loi sur l’élargissement des voies navigables
fédérales adoptée à la fin de l’année 2016, à laquelle le Plan des
besoins est joint en annexe.
En 2023, les dépenses pour les voies navigables fédérales se
sont élevées à un total de 1 481 millions € pour les domaines
de l’investissement, de l’exploitation et de l’entretien. L’
ensemble des dépenses en investissements (infrastructure,
ouvrages d’art, véhicules, etc.) pour les voies navigables
fédérales s’est élevé à 1 125 millions €, y compris les fonds
européens. 741 millions € de ce montant ont été consacrés à
l’entretien et au remplacement de l’infrastructure de
transport et 247 millions € à des mesures d’aménagement et de
construction nouvelle. Les investissements dans les voies
navigables fédérales ont porté entre autres sur la poursuite
des projets d’aménagement et de construction nouvelle déjà
en cours ainsi que sur l’entretien des voies navigables
existantes et de leurs installations annexes.
Les crédits ont été utilisés pour poursuivre, comme prévu,
les mesures destinées à préserver la compétitivité des ports
en Allemagne. Cela concerne notamment l’aménagement
des voies d’accès aux ports maritimes, la mise en œuvre des
plans pour l’aménagement du canal de Kiel ainsi que l’
amélioration du raccordement à l’arrière-pays. En même temps,
les mesures visant à améliorer la qualité de l’infrastructure
des voies navigables ont été poursuivies afin de renforcer
l’efficacité économique de la navigation intérieure. Il s’
agissait là surtout des mesures prévues dans la programmation
des investissements et dont une grande partie étaient des
projets combinant renouvellement et élargissement.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 29 –
A Verkehrsträgerübergreifende
Informationen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 31 –
32 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen
A.1 Einführung
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle
Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches
Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Damit
dies langfristig gesichert werden kann ist es notwendig die
Qualität der Bestandsnetze von Schiene, Straße und
Wasserstraße zu sichern und dort wo es nötig ist, durch Neu-
und Ausbau Engpässe zu beseitigen. Zur Erreichung dieses
Ziels hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren
erhebliche Anstrengungen unternommen, damit die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Zuge des
Investitionshochlaufs auf einen Wert von über 16 Mrd. €
angehoben werden.
Mit dem vorliegenden Bericht informiert die
Bundesregierung gemäß der Ausbaugesetze für Schiene, Straße und
Wasserstraße über den Ausbau der Verkehrswegenetze des
Bundes. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden über den
Ausbau der Schienenwege und der Bundesfernstraßen
getrennte Berichte herausgegeben. Seit dem Berichtsjahr 2007
erfolgt eine verkehrsträgerübergreifende Veröffentlichung
des Verkehrsinvestitionsberichts.
A.2 Prognose der deutschlandweiten
Verflechtungen
Als Entscheidungsgrundlage für die Infrastrukturplanung
sind langfristige Verkehrsprognosen erforderlich. Die
Verkehrsprognose 2030 war eine wichtige Grundlage für den
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Ziel war es dabei,
ein möglichst hohes Maß an Belastbarkeit der
Prognosewerte zu erreichen. Im Rahmen der Verkehrsprognose
wurde in komplexen Verfahren die Verkehrsverflechtung
der verschiedenen Verkehrsträger kleinräumig
prognostiziert, und dies für die unterschiedlichen Gütergruppen im
Güterverkehr und für unterschiedliche Wegezwecke im
Personenverkehr. Die Prognose beinhaltet auch eine
Umlegung der prognostizierten Gesamtwerte auf das
Verkehrswegenetz.
Zentrale Ergebnisse der 2015 abgeschlossenen
Verkehrsprognose 2030:
– Die aktuellen Daten sagen zum Teil kräftige Zuwächse
der Verkehrsleistung in Deutschland voraus. Gegenüber
2010 (dem Basisjahr der Prognose) wird der Güterverkehr
(Tonnenkilometer, über alle Verkehrsträger) um 38 %
zunehmen, der Personenverkehr (Personen-km, über alle
Verkehrsträger) um 12 %.
– Beim Güterverkehr wachsen der Straßenverkehr mit
39 % und der Eisenbahnverkehr mit 43 %
überproportional. Hier macht sich die weiterhin hohe Dynamik des
internationalen Handels mit seinen Auswirkungen auf
grenzüberschreitende (+ 49 %) und Transitverkehre
(+ 54 %) deutlich bemerkbar; auch der Binnenverkehr
nimmt deutlich zu (+ 31 %). Für die Binnenschifffahrt
wird ein Wachstum von 23 % prognostiziert.
– Der Zuwachs beim Motorisierten Individualverkehr liegt
bei rund 10 %. Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere
„Automobilität“ der älteren Bevölkerungsgruppen
zurückzuführen. Zudem nehmen die Fahrtweiten weiter zu.
Der Eisenbahnverkehr wächst um 19 %. Der öffentliche
Straßenpersonenverkehr inkl. der Fernbuslinien steigt
um 6 %.
Die Prognose 2030 macht deutlich, dass die Infrastruktur
vor einer Belastungsprobe steht. Deshalb muss weiterhin
kräftig in den Ausbau und die Modernisierung des
Gesamtnetzes investiert werden – in Schiene, Straße und
Wasserstraße.
Die Verkehrsprognose ist im Internet des BMDV abrufbar:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/
verkehrsprognose-2030.html.
A.3 Infrastrukturplanung und
Infrastrukturfinanzierung
A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung
Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau
und Erhaltung der Bundesverkehrswege
(Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Abs. 2 GG,
Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Zentrales
Planungsinstrument hierfür ist der Bundesverkehrswegeplan – kurz
BVWP. Der BVWP wird ca. alle zehn Jahre vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und
vom Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP ist zunächst
eine Absichtserklärung der Regierung und hat keinen
Gesetzescharakter.
Der aktuelle BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 vom
Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP 2030 gilt für den
Planungshorizont von 2016 bis 2030 und stellt wichtige
verkehrspolitische Weichen bzw. steckt den Rahmen für die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in
diesem Zeitraum ab: Er umfasst sowohl anfallende
Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen als auch Aus- und
Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Straße, Schiene und
Wasserstraße in der Zuständigkeit des Bundes.
Ziel des BVWP 2030 ist es, eine Gesamtstrategie für den
Erhalt und Bau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes
aufzustellen. Der BVWP 2030 wird flankiert durch den zu Beginn
der 18. Legislaturperiode eingeleiteten und dann
verstetigten Investitionshochlauf, der auch die angemessene Ergän-
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 33
zung der Haushaltsmittel durch Ausweitung der
Nutzerfinanzierung beinhaltet. So konnte das Ziel der
substanziellen Erhöhung der bereitgestellten Mittel erreicht und die
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab
2021 auf jährlich über 16,9 Mrd. € gesteigert werden.
Der BVWP 2030 umfasst einen Rekord-
Gesamtinvestitionsbedarf von 269,6 Mrd. € (Vergleich BVWP 2003: 173,2 Mrd. €).
Erste Priorität des BVWP 2030 ist die Stärkung des Prinzips
Erhalt und Ersatz des Bestandsnetzes vor Aus- und Neubau:
141,6 Mrd. € der Investitionsmittel sind für Erhalt und
Ersatz vorgesehen. Das sind 58,9 Mrd. € und damit 71 % mehr
als beim BVWP 2003 (dort 82,7 Mrd. €). In der Gesamtschau
kommt der BVWP 2030 auf einen Rekordanteil für Erhalt/
Ersatz von 69 % (Vergleich BVWP 2003: 56 %).
Beim Aus- und Neubau liegt der Schwerpunkt
verkehrsträgerübergreifend auf der Beseitigung von Engpässen in hoch
belasteten Korridoren und Knoten, um großräumig
wirksame positive Effekte zu erzielen bzw. die Steigerung der
Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes zu erreichen.
Verkehrsträgerübergreifend sind 87 % der Investitionen in Aus- und
Neubau in großräumig bedeutsame Vorhaben vorgesehen.
Auf den Autobahnen sollen mit den entsprechenden
Maßnahmen Engpässe auf einer Streckenlänge von rund 2 000
Richtungskilometern und auf der Schiene von rund 800 km
reduziert werden.
Von dem Gesamtmittelbedarf entfallen 132,8 Mrd. €
(bzw. 49,3 % der Mittel) auf den Verkehrsträger Straße,
112,3 Mrd. € (bzw. 41,6 %) auf den Verkehrsträger Schiene
und 24,5 Mrd. € (bzw. 9,1 %) auf den Verkehrsträger
Wasserstraße. Mit dieser Verteilung des Investitionsbedarfs auf
die Verkehrsträger, die im BVWP 2030 auf Basis der
Analyse verschiedener Investitionsszenarien erfolgte, kommt
auch das Ziel der Bundesregierung zum Ausdruck, mit den
Infrastrukturinvestitionen die Grundlage für ein
umweltverträgliches Verkehrssystem zu legen. Entsprechend
wurden die beabsichtigten Investitionen – soweit wirtschaftlich
vertretbar und umsetzbar – zugunsten der Verkehrsträger
Schiene und Wasserstraße verteilt.
Aus Sicht des BMDV ist eine frühe und kontinuierliche
Beteiligung der Öffentlichkeit zentraler Bestandteil einer
erfolgreichen Planung und Realisierung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten. Das BMDV hat daher im Jahr 2012 das
„Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung
von Großvorhaben im Verkehrssektor“ veröffentlicht und
den neuen BVWP unter deutlicher Ausweitung der
Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Neben der
prozessbegleitenden Information aller Interessierten über den
Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse fand darüber
hinaus für zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des
BVWP 2030 eine Mitwirkung der Öffentlichkeit in
Konsultationsverfahren statt.
Insbesondere führte das BMDV auch vor diesem
Hintergrund zum Entwurf des BVWP 2030 eine Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung durch, die auch die gesetzlichen
Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP)
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) erfüllte. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens
stellte das BMDV den Entwurf des BVWP 2030 und den
Umweltbericht zum BVWP 2030 für einen Zeitraum von
insgesamt sechs Wochen zur Verfügung, indem betroffene
Behörden und die interessierte Öffentlichkeit ihre
schriftlichen Stellungnahmen zum BVWP-Entwurf an das BMDV
übermitteln konnten. Ergänzend wurde auch ein
Projektinformationssystem (PRINS) bereitgestellt, das online unter
www.bvwp-projekte.de öffentlich zur Verfügung gestellt ist.
Ziel des Beteiligungsverfahrens war es, sachbezogene
Hinweise zum Gesamtplan des BVWP 2030 und insbesondere
zu dessen Umweltauswirkungen zu erhalten. Nach
Abschluss des Verfahrens hat das BMDV den Entwurf des
BVWP 2030 auf der Grundlage der insgesamt ca. 40 000
fristgerecht eingegangenen und ausgewerteten
Stellungnahmen überarbeitet und diesen überarbeiteten BVWP
2030 dann dem Deutschen Bundeskabinett zum Beschluss
vorgelegt. Der Umgang mit den Stellungnahmen wurde in
einem Bericht des BMDV zur Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030 zusammenfassend
dokumentiert und veröffentlicht.
Der BVWP 2030 als Plan der Bundesregierung findet seine
gesetzliche Umsetzung in den Ausbaugesetzen für die drei
Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Erst mit
Verabschiedung der jeweiligen Änderungsgesetze und der
zugehörigen Bedarfspläne wurde durch den Deutschen
Bundestag als Gesetzgeber die Grundlage für die
Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und
Neubau gelegt. Im Parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren zu den Ausbauänderungsgesetzen erhöhte sich der
Finanzbedarf der Aus- und Neubauprojekte im Vergleich
zum BVWP 2030 um ca. 1,3 Mrd. € auf insgesamt etwa
129,3 Mrd. €. Die Ausbauänderungsgesetze wurden am
02.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und
traten Ende Dezember 2016 in Kraft.
Unabhängig davon werden Details der einzelnen
Bauvorhaben grundsätzlich für jedes Einzelprojekt in den
entsprechenden planungsrechtlichen Verfahren festgelegt,
insbesondere müssen die Projekte im Rahmen der
Planfeststellungsverfahren jeweils Baurecht erlangen. Erst in diesen
einzelprojektbezogenen Verfahren werden konkrete Festle-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 33 –
34 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen
gungen hinsichtlich des Trassenverlaufs bzw. der
Linienführung etc. getroffen und somit unmittelbare
Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst. Daher sind
im Planfeststellungsverfahren auch erneut
Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie die Umweltverbände
vorgesehen.
Besteht für ein Projekt Baurecht, kann es umgesetzt
werden, wenn der Deutsche Bundestag die entsprechenden
Mittel hierfür bereitstellt.
A.3.2 Investitionsrahmenplan für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)
Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die
Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen
(§5 FStrAbG, §5 WaStrAbG, §5 BSWAG) erstellt das BMDV
eine Fünfjahresplanung zur Verwirklichung des Ausbaus
nach den Bedarfsplänen. Vor dem Hintergrund des
integrierten Ansatzes der Verkehrspolitik der Bundesregierung
werden die Fünfjahresplanungen seit dem
Betrachtungszeitraum 2006–2010 als verkehrsträgerübergreifender
sogenannter Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt.
Der IRP fasst somit die Fünfjahresplanungen der drei
Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße zu einer
einheitlichen Planungsgrundlage zusammen.
Der Investitionsrahmenplan ist – wie auch der
Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne – kein
Finanzierungsplan, sondern steckt den Planungsrahmen für die
verkehrsträgerspezifischen Investitionen innerhalb des
Betrachtungszeitraumes ab. Die gemäß Finanzplanung des Bundes
voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel bilden die
Grundlage für die Aufstellung der Projektlisten.
Zusammenfassend führt der IRP
verkehrsträgerübergreifend die Investitionsbedarfe für den Aus- und Neubau der
Verkehrsinfrastruktur, den Ersatz und Erhaltung der
Bestandsnetze und sonstige Investitionen auf. Hierunter
fallen alle Maßnahmen im Bau und Vorhaben mit weit
fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder
diese im Betrachtungszeitraum erreichen können.
Ende des Jahres 2016 sind die Bedarfsplangesetze für die
Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und
Wasserstraßen verabschiedet worden und in Kraft getreten. Auf
dieser Grundlage wurde ein neuer,
verkehrsträgerübergreifender Investitionsrahmenplan aufgestellt.
Der aktuelle IRP wurde im Februar 2020 veröffentlicht und
umfasst den Betrachtungszeitraum von 2019 bis 2023. Er
kann auf der Website des BMDV unter dem folgenden Link
abgerufen werden: https://www.bmdv.de/SharedDocs/DE/
Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html.
Für die Schiene sieht der IRP 2019–2023 Investitionen in
Höhe von 33,8 Mrd. €, für die Bundesfernstraßen 40 Mrd. €
und für die Bundeswasserstraßen 4,3 Mrd. € vor. Insgesamt
ergibt das einen Finanzbedarf von 78,1 Mrd. €. Für Aus- und
Neubauvorhaben sind im IRP 2019–2023 Investitionsmittel
in Höhe von 22,8 Mrd. € vorgesehen. Davon entfallen
8,6 Mrd. € auf die Bundesschienenwege, 13,6 Mrd. € auf die
Bundesfernstraßen und 0,6 Mrd. € auf die
Bundeswasserstraßen.
A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)
Im Vorgriff auf den BVWP ’92 wurden im April 1991 die
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) von der
Bundesregierung beschlossen, um möglichst schnell die für den
wirtschaftlichen Aufschwung nötige Verkehrsinfrastruktur
zwischen den alten und den neuen Ländern zu schaffen.
Die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit umfassen neun
Eisenbahnprojekte, sieben Autobahnprojekte und ein
Wasserstraßenprojekt.
Diesen Projekten kommt eine Schlüsselrolle beim
Zusammenwachsen der alten und der neuen Länder zu; sie bilden
einen wichtigen Baustein für den wirtschaftlichen
Aufholprozess im mittleren und östlichen Teil Deutschlands.
Das aktuelle Volumen der VDE beträgt über 46 Mrd. €, von
dem bis zum Ende 2023 insgesamt 40,2 Mrd. € realisiert
worden sind. Der größte Teil der VDE ist fertiggestellt. Mit
jährlich erscheinenden und online abrufbaren
Sachstandsbericht Verkehrsprojekte Deutsche Einheit informiert das
BMDV jährlich über den Fortschritt der Verkehrsvorhaben.
Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
VDE Nr . Projektbezeichnung
Bundesschienenwege
1 ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund
2 ABS Hamburg–Büchen–Berlin
3 ABS Uelzen–Salzwedel–Stendal
4 ABS/NBS Hannover–Berlin
5 ABS Helmstedt–Magdeburg–Berlin
6 ABS Eichenberg–Halle
7 ABS Bebra–Erfurt
8 ABS/NBS Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin
9 ABS Leipzig–Dresden
Bundesfernstraßen
10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11)
11 A 2, Hannover–Berlin, A 10; Berliner Ring (Süd-
und Ostring)
12 A 9, Nürnberg–Berlin
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 35
VDE Nr . Projektbezeichnung
13 A 38, Göttingen–Halle; A 143, Westumfahrung
Halle
14 A 14, Halle–Magdeburg
15 A 44, Kassel–Eisenach; A 4, Eisenach–Görlitz
16 A 71, Schweinfurt–Erfurt; A 73, Lichtenfels–Suhl
Bundeswasserstraßen
17 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere
Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße,
Westhafenkanal
Bundesschienenwege
Diese Projekte mit einem Investitionsvolumen von
ursprünglich rund 33,5 Mrd. DM (17 Mrd. €) sind von
zentraler Bedeutung für die Schaffung einer einheitlichen
Infrastruktur in Deutschland.
Die geplanten Kosten werden durch die EIU jährlich
präzisiert und betragen aktuell 25,1 Mrd. €. Neben
Kostensenkungen sind auch Kostenerhöhungen zu verzeichnen, die
wesentlich auch auf Änderungen des Projektzuschnitts, wie
z. B. durch die ursprünglich nicht geplante 2. Ausbaustufe
Berlin–Hamburg oder Fortschreibung der Kosten bei VDE
8.1 und VDE 8.2 sowie VDE 9, zurückzuführen sind. Bis
einschließlich 2023 wurden in die Verkehrsprojekte Deutsche
Einheit der Schiene insgesamt rund 20,2 Mrd. € investiert.
Hierbei standen einerseits der Bau von
Hochgeschwindigkeitsstrecken für bis zu 300 km/h und andererseits der
Streckenausbau, die Streckenerneuerung und insbesondere die
Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 160 –
200 km/h als Ausbaustandard im Vordergrund. Die VDE 2, 3
(1. Baustufe), 4 bis 7 sowie 8 (ABS/NBS Nürnberg–Erfurt-
Halle/Leipzig–Berlin) sind bereits in Betrieb genommen
worden. Das VDE Nr. 9 ABS Leipzig–Dresden ist zu einem
wesentlichen Teil fertig gestellt und wird in Baustufen
weiter ausgebaut. Derzeit werden im Abschnitt Riesa–Dresden
verschiedene Ausbaumaßnahmen durchgeführt bzw.
beplant. Der Neubau der Verbindungsspange Weißig–Böhla
(7,5 km) und die Bauarbeiten zwischen Weinböhla und
Radebeul West (im Rahmen des Konjunkturpakets I) sind
bereits Ende 2010 fertig gestellt worden. Das VDE Nr. 1 ABS
Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund ist im Rahmen
der 1. Baustufe zu einem wesentlichen Teil fertig gestellt
worden. Das BMDV hat 2021 mit der DB Netz AG die
Aufnahme der Planungen für die beiden noch zu
realisierenden Abschnitte der 1. Baustufe Bad Kleinen–Ventschow
sowie Schwaan–Rostock im Rahmen des Bedarfsplans
vereinbart. Die Planungen wurden im März 2022 begonnen.
Für die Maßnahmen Rostock (Abzweig Riekdahl)–Ribnitz-
Damgarten West und Zweigleisiger Ausbau Velgast–
Stralsund der 2. Baustufe konnte aufgrund des Ergebnisses der
Bedarfsplanüberprüfung 2010 sowie des
Bundesverkehrswegeplans 2030 kein volkswirtschaftlich positives Ergebnis
erzielt werden; sie werden derzeit nicht weiterverfolgt. Die
Bundesregierung hält insgesamt weiter an dem Ziel fest, die
VDE schnellstmöglich abzuschließen.
Bundesfernstraßen
Unverändert verfolgtes Ziel ist, auch die wenigen noch
verbleibenden Neu- bzw. Ausbauabschnitte baldmöglichst zu
komplettieren.
Die sieben Bundesfernstraßenprojekte haben eine
Gesamtlänge von rund 2 000 km. Davon waren Ende 2023 rund
1 945 km unter Verkehr und weitere rund 45 km in Bau.
Damit sind bereits über 99 % des Projektvolumens der
VDE-Straßenprojekte realisiert oder in der
Umsetzungsphase.
In die sieben Bundesfernstraßenprojekte wurden bis Ende
2023 rund 17,3 Mrd. € investiert. Das entspricht rund 92 %
der aktuellen Investitionskosten in Höhe von vsl. insgesamt
rund 19,0 Mrd. €.
Im Einzelnen waren Ende 2023 die folgenden Bauziele
erreicht:
Projekt 10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11)
Die 323 km lange, vierstreifige Neubaustrecke ist seit
Dezember 2005 durchgängig unter Verkehr.
Projekt 11 A 2, Hannover–Berlin
A 10, Berliner Ring (Süd- und Ostring)
Das insgesamt rund 331 km lange VDE-
Erweiterungsprojekt (von vier auf sechs Fahrstreifen, auf rund neun km
Länge von sechs auf acht Fahrstreifen) ist seit Juli 2020
baulich abgeschlossen und durchgängig unter Verkehr.
Projekt 12 A 9, Nürnberg–Berlin
Das Projekt beinhaltet auf einer Länge von rund 372 km die
Querschnittserweiterung der A 9 von vier auf sechs
Fahrstreifen, einschließlich Grunderneuerung.
Die A 9 ist auf insgesamt rund 369 km in Bayern, Sachsen-
Anhalt und Brandenburg durchgehend, in Thüringen bis
auf das Autobahnkreuz Hermsdorf durchgehend unter
Verkehr.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 35 –
36 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen
Projekt 13 A 38, Göttingen–Halle
A 143, Westumfahrung Halle
Von der 209 km langen, vierstreifigen Neubaustrecke sind
rund 196 km unter Verkehr:
A 38 durchgängig seit Ende 2009,
A 143; AD Halle-Süd (A 38) – AS Halle-Neustadt (seit 2004) .
Der letzte in Bau befindliche A 143-Abschnitt zur
Vollendung der Westumfahrung Halle verzögert sich infolge nicht
eingetretener Vorabannahmen der DEGES zu
erforderlichen Sanierungsleistungen im Altbergbaugebiet um drei
Jahre bis voraussichtlich 2028.
Projekt 14 A 14, Halle–Magdeburg
Der rund 102 km lange vierstreifige Neubau ist bundesweit
das erste, bereits im November 2000 – nach einer
bemerkenswert kurzen Planungs- und Bauzeit von knapp zehn
Jahren – vollständig für den Verkehr freigegebene VDE-
Straßenprojekt.
Projekt 15 A 44, Kassel–Eisenach
A 4, Eisenach–Görlitz
Das mit rund 458 km längste VDE-Straßenprojekt umfasst
den vierstreifigen Neubau der A 44 zwischen Kassel und
Herleshausen (Eisenach) sowie im Verlauf der A 4 die
Querschnittserweiterung von der künftigen A 44-Verknüpfung
bis Dresden von vier auf sechs Fahrstreifen (mit
sechsstreifigem Neubau der A 4, Umfahrung Hörselberge im Bereich
Eisenach), den Anbau von Seitenstreifen und die Ergänzung
der zweiten Fahrbahn auf Teilabschnitten zwischen
Dresden und Weißenberg, den vierstreifigen Neubau von
Weißenberg bis zur Bundesgrenze bei Görlitz und die
Grunderneuerung der vorhandenen Fahrbahnen.
Auf der A 4 und A 44 waren Ende 2023 Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von rund 412 km für den Verkehr freigegeben:
A 4; durchgehend (AD Wommen–Bundesgrenze bei
Görlitz) seit 2014,
A 44, AS Helsa-Ost–AS Waldkappel
Weitere A 44-Abschnitte mit einer Gesamtlänge von rund
35 km waren in Bau.
Projekt 16 A 71, Schweinfurt–Erfurt
A 73, Lichtenfels–Suhl
Die aus zwei Autobahnverbindungen zwischen Franken
und Thüringen bestehende und rund 222 km lange
vierstreifige Neubaustrecke ist seit September 2008 als drittes
Neubauprojekt durchgängig unter Verkehr.
Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen
Nr . Projektbezeichnung Länge Realisierungsstand und
vsl . Fertigstellung
Gesamtkosten
Ausgaben
bis 2023
Ausgaben
nach 2023
(km) (Mio. €) (Mio. €) (Mio. €)
10 A 20, Lübeck–Stettin 323 durchgehend unter Verkehr seit 2005,
bereits fertiggestellt
1 910 1 905 5
11 A 2, Hannover–Berlin,
A 10; Berliner Ring
(Süd- und Ostring)
331 durchgehend unter Verkehr seit 07/2020,
bereits fertiggestellt
2 395 2 390 10
12 A 9, Nürnberg–Berlin 372 369 km fertig,
AK Hermsdorf zurzeit noch offen
2 775 2 730 45
13 A 38, Göttingen–Halle (A 9);
A 143, Westumfahrung Halle
209 196 km unter Verkehr,
restliche 13 km in Bau,
A 38: fertiggestellt,
A 143: Fertigstellungsziel 2028
2 345 1 760 585
14 A 14, Halle–Magdeburg 102 durchgehend unter Verkehr seit 2000,
bereits fertiggestellt
655 655 0
15 A 44, Kassel–Eisenach;
A 4, Eisenach–Görlitz
458 A 4: 388 km durchgehend unter Verkehr,
A 44: 24 km unter Verkehr, 35 km in Bau,
restliche 11 km im Planfeststellungsverfahren
6 235 5 135 1 100
16 A 71, Erfurt–Schweinfurt;
A 73, Suhl–Lichtenfels
222 durchgehend unter Verkehr seit 2008,
bereits fertiggestellt
2 685 2 680 5
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 37
Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße
Stand: 31. Dezember 2023
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Abteilung Bundesfernstraßen – Referat StB 20
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 37 –
38 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen
Bundeswasserstraßen
Für das VDE 17 Hannover–Magdeburg–Berlin (ohne
Südtrasse) sind von den veranschlagten rund 2,2 Mrd. € bereits
über 2,0 Mrd. € verausgabt. Zwei Drittel aller Ausgaben des
VDE 17 sind aufgrund des schlechten Bauzustandes zeitlich
indisponibler Ersatzbedarf, welcher aus wirtschaftlichen
Gründen mit Erweiterungsinvestitionen kombiniert wird.
Das VDE 17 hat einen Ausbauzustand erreicht, sodass
2,80 m abgeladene und 11,45 m breite und 185 m lange
Schubverbände verkehren können.
Mit einem behutsamen und umweltverträglichen
Wasserstraßenausbau sollen die Schifffahrtsverhältnisse so
gestaltet werden, dass der Verkehr mit Großmotorgüterschiffen
bis 2 000 t und Schubverbänden mit 2 Leichtern bis 3 500 t
möglich wird. Damit wird eine Standortverbesserung der
Binnenhäfen Berlin, Brandenburg, Wustermark und
Magdeburg sowie weiterer an den Wasserstraßen liegender
Zentren erreicht. Gleichzeitig werden die Bedingungen für
den Containerverkehr in der Relation Hamburg–
Magdeburg–Berlin deutlich verbessert. Damit können auch die
stark belasteten West-Ost-Achsen von Straße und Schiene
entlastet werden. Mit der Aufgabe des Osthafens durch
Berlin wurde die Südtrasse Berlin aus dem Ausbauvorhaben
des VDE 17 ausgegliedert.
A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und
bau GmbH (DEGES)
Die DEGES ist eine Projektmanagement-Gesellschaft im
Eigentum des Bundes und von zwölf Bundesländern. Die
DEGES wurde ursprünglich 1991 für die Planung und die
Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit
Straße (VDE Straße) in den fünf neuen Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen gegründet. Heute ist die DEGES nahezu
bundesweit für ihre Gesellschafter bei der Realisierung
großer Verkehrsinfrastrukturprojekte tätig. Seit 2007 sind
sieben weitere Bundesländer der DEGES beigetreten. Hierzu
zählen Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin.
Seit dem 01.01.2021 werden die Aufgaben, die die
Bundesautobahnen betreffen, nicht mehr durch die Länder,
sondern vom Bund selbst wahrgenommen, der hierzu „Die
Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: Autobahn GmbH)“
gegründet hat. Seit dem 01.01.2021 ist damit die
Auftraggeberschaft für die von der DEGES betreuten
Autobahnprojekte sowie für die von der DEGES betreuten
Bundesstraßenprojekte der Länder Berlin, der Freien Hansestadt
Bremen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg zur
Autobahn GmbH gewechselt. Durch diese Änderung ist der
Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH, heute mit
Abstand größter Auftraggeber der DEGES.
Die Kernkompetenz der Gesellschaft liegt im
Projektmanagement sowohl für komplexe, große Straßenbau- und
Ingenieurbauvorhaben sowie für Projekte in Öffentlich-
Privater Partnerschaft (ÖPP).
Die DEGES erfüllt ihre Projektleitungs- und -
steuerungsaufgabe als Dienstleister für die öffentlichen Auftraggeber
in der privatrechtlichen Organisationsform der GmbH.
Hoheitliche Aufgaben verbleiben bei den zuständigen
Behörden des Bundes und der Länder bzw. der Autobahn GmbH
des Bundes. Die DEGES erzielt mit Hilfe eines an den
Bedürfnissen ihrer Auftraggeber orientierten
Projektmanagementsystems termin-, kosten- und qualitätsgerechte
Ergebnisse.
Die DEGES plant und realisiert nicht nur Straßenbau- und
Ingenieurbauvorhaben, sie ist auch Vordenker im Bereich
des digitalen Planens und Bauens und setzt Projekte in
diesem Bereich erfolgreich um. Damit engagiert sich die
DEGES für das Bauen der Zukunft. Im Rahmen des vom
Bundeskabinett aus den Handlungsempfehlungen der
Reformkommission Großprojekte abgeleiteten „Aktionsplan
Großprojekte“ hat die DEGES Pilotprojekte zu den Themen
„Partnerschaftliche Projektabwicklung“,
„Risikomanagement“ und „Building Information Modeling (BIM)“
übernommen.
Derzeit begleitet die DEGES insbesondere große
Baumaßnahmen auf der A 7 und der A 26 im Stadtgebiet von
Hamburg, der A 14 Magdeburg–Schwerin in den Ländern
Sachsen-Anhalt und Brandenburg, der A 40 Dortmund
Ost–Dortmund/Unna und der A 44 Ratingen–Velbert in
Nordrhein-Westfalen sowie der A 281 in Bremen. Darüber
hinaus betreut die DEGES wesentliche Teile des Neubaus
des VDE-Projektes A 44 Kassel–Eisenach in Hessen sowie
des VDE-Projektes A 143 in Sachsen-Anhalt. Die DEGES ist
zudem mit dem Projekt B 207 Neubau der
Fehmarnsundquerung in Schleswig-Holstein beauftragt worden, welches
sich derzeit in Planung befindet.
Auch Erhaltungsmaßnahmen im bestehenden
Autobahnnetz und Brückenertüchtigungen werden von der DEGES
betreut. Hierzu zählen aktuell u. a. die Rheinbrücke bei
Duisburg-Neuenkamp (A 40), der Ersatzneubau der Rader
Hochbrücke in Schleswig-Holstein über den Nord-Ostsee-
Kanal im Zuge der A 7 sowie die Weserstrombrücke in
Bremen (A 1), die sich derzeit in Bau befinden. Weitere wichtige
Maßnahmen stellen die Rudolf-Wissell-Brücke, die
Westendbrücke (beide A 100) sowie der Umbau des Auto-
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 39
bahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) in Berlin dar, die sich
derzeit in Planung befinden.
Im Berichtsjahr 2023 wurde die DEGES von der Autobahn
GmbH des Bundes mit der Planung und der
Baudurchführung für die grundhafte Erneuerung der A 100 zwischen AD
Funkturm und der Westendbrücke inklusive diverser die
A 100 kreuzender Brücken in Berlin und mit der
Baudurchführung für die Talbrücke Block Heide an der A 1 in
Nordrhein-Westfalen sowie vom Land Baden-Württemberg mit
der Planung und Baudurchführung für die Maßnahmen
B 27, AS Leinfelden-Echterdingen-Nord bis AS Leinfelden-
Echterdingen-Süd und B 31, Meersburg/West bis
Immenstaad neu beauftragt.
Die DEGES steuert mit knapp 510 Mitarbeitenden rund
1 000 externe Planer, Grunderwerber und sonstige
Dienstleister. Alle zum Projektmanagement nötigen Spezialisten
des Ingenieurwesens, des kaufmännischen und des
juristischen Bereichs vereinen sich bei der DEGES unter einem
Dach in der Zentrale in Berlin und den weiteren Standorten
in Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main,
Stuttgart und Bautzen. Neben der konventionellen
Projektrealisierung betreut die DEGES auch ÖPP-Projekte im
Bundesfernstraßenbereich von der Planung über das
Vergabeverfahren und die Bauphase bis hin zur Vertragskontrolle in
der Betriebsphase. Als bundesweit beachtete Projekte
wurden der Neubau der Umfahrung von Eisenach im Zuge der
A 4 und die sechsstreifige Erweiterung der A 9 im Abschnitt
von Triptis–Schleiz in Thüringen, die Erweiterung der A 7
von Hamburg–AD Bordesholm in Schleswig-Holstein
sowie die Erweiterung/Erneuerung der A 10/A 24, AS
Neuruppin–AD Pankow in Brandenburg als ÖPP realisiert. Das
ÖPP-Projekt A 49 AD Ohmtal (A 5)–AS Fritzlar in Hessen
befindet sich in Bau.
Besonderen Wert legt das Unternehmen auf die
plangerechte Realisierung der Projekte durch die Digitalisierung
der Prozesse sowie ein verbessertes Risikomanagement,
Kostencontrolling und proaktive Bürgerbeteiligung. Auch
bei der neuen Planungsmethodik BIM ist die DEGES
Vorreiter mit mehreren Dutzend Pilotprojekten in
verschiedenen Planungsphasen.
A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU
Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze
(CEF-Mittel)
Der Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)
wird im Wesentlichen über zwei EU-Verordnungen
geregelt:
In der Verordnung über Leitlinien der Union für den
Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Verordnung
(EU) Nr. 1315/2013) (TEN-V-Verordnung) wird festgelegt
welche Verkehrsinfrastrukturen zum TEN-V gehören,
welchen Ausbauparametern diese Verkehrsinfrastrukturen
genügen müssen und innerhalb welcher Fristen der
Netzausbau erfolgt. Für die Überarbeitung der derzeit geltenden
TEN-V-Verordnung hat die EU-Kommission am 14.12.2021
einen Vorschlag vorgelegt. Im Ergebnis der in 2022
begonnenen Verhandlungen konnte im Dezember 2023 zwischen
Rat, EU-KOM und EP die politische Einigung über die
Revision der Verordnung mit den Leitlinien zum Aufbau des
transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Verordnung)
erreicht werden. Im Juni 2024 wurde die neue TEN-V
Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1679) im Amtblatt der EU
veröffentlicht. Die Zuständigkeit für Planung, Ausbau und
Finanzierung der zum TEN-V gehörenden
Verkehrsinfrastrukturen liegt dabei allein bei den Mitgliedstaaten. Die EU
hat die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten hierbei über
Gemeinschaftszuschüsse zu unterstützen. Die Gewährung von
Gemeinschaftszuschüssen für die transeuropäischen Netze
regelt die Finanzierungsvorschrift zur Schaffung der
Fazilität Connecting Europe/CEF (Verordnung (EU) 2021/1153).
Die wichtigsten bestehenden Regelungen in Kürze:
TEN-V Netz
Das TEN-V Netz besteht aus einem Gesamtnetz und einem
Kernnetz. Das Gesamtnetz umfasst alle Verkehrsträger
sowie die Infrastrukturen für See- und Luftfahrt. Für die
Aufnahme in das Netz gelten bei für Häfen und Flughäfen
bestimmte Schwellenwerte.
Das Kernnetz umfasst als Teil des Gesamtnetzes dessen
strategisch wichtigste Knoten und Verbindungen, die nach
einer Methodik der EU-KOM festgelegt wurden. Im
zweiten Schritt wurden die Hauptknoten miteinander
verbunden, wobei den jeweils wichtigsten Verkehrsströmen
gefolgt wurde. Eine Besonderheit ist das TEN-V
Wasserstraßennetz: es wird in seiner Gesamtheit dem Kernnetz
zugerechnet.
Kernnetzkorridore
Im Kernnetz wurden neun Korridore festgelegt, die die
wichtigsten Langstreckenverkehre bzw. -routen abbilden.
Die Korridore sind im Anhang der CEF namentlich
aufgeführt und ihr Verlauf grob definiert. Von neun
Kernnetzkorridoren verlaufen sechs durch Deutschland.
CEF-Förderschwerpunkte
Die Mittelausstattung der CEF-Verordnung wurde im
Rahmen der Verhandlungen zum „Mehrjährigen
Finanzrahmen“ (MFR) festgelegt. Im aktuellen MFR (2021 bis 2027)
stehen als Budget für den Erhalt und den Ausbau von
Verkehrsinfrastruktur 25,8 Mrd. € zur Verfügung, von denen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 39 –
40 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen
11,3 Mrd. € ausschließlich für Projekte in
Empfängerländern des Kohäsionsfonds (zu denen Deutschland nicht
gehört) eingesetzt werden können. Der restliche Betrag von
12,9 Mrd. € steht allen Mitgliedstaaten zur Verfügung, und
zwar für die Komplettierung des TEN-V (6,1 Mrd. €) sowie
seine Modernisierung (5,1 Mrd. €). Hinzu kommen noch
knapp 1,7 Mrd. € für duale militärisch-zivile Zwecke. Die
CEF-Höchstfördersätze bewegen sich zwischen 30 % (für
Bauarbeiten) bzw. 50 % (für Planungen zur Genehmigung
und Ausführung) und 85 % der förderfähigen Kosten für
Projekte in Empfängerländern des Kohäsionsfonds. Anträge
können nur nach erfolgtem Förderauruf duch die
Kommission gestellt werden.
Für den Ausbau des TEN-V sieht die CEF die Förderthemen
Eisenbahninfrastruktur, Binnenwasserstraßen und
Binnenhäfen, Seehäfen sowie Straßen, Schienen-Straßen-
Terminals und multimodale Logistikplattformen vor. Das Budget
wird jedoch nicht nach diesen Förderthemen strukturiert,
sondern nach einer Zuordnung der Projekte zum Kernnetz
einerseits (85 %) bzw. zum übrigen Gesamtnetz des TEN-V
andererseits (15 %).
Die Europäische Kommission rechnet mit einem
erheblichen Investitionsbedarf für die Fertigstellung des TEN-V-
Kernnetzes bis 2030. Allein für den Finanzierungszeitraum
2021 bis 2027 schätzt sie den Mittelbedarf für die
Fertigstellung des Kernnetzes auf 515 Mrd. €. Die Priorität der
CEF-Förderung gilt daher dem Kernnetz des TEN-V mit
seinen Kernnetzkorridoren.
Große Hoffnungen setzt die Europäische Kommission auch
auf „Innovative Finanzierungsinstrumente“. Dazu gehören
ein Fremdfinanzierungsinstrument (Darlehen,
Bürgschaften, Bonitätsverbesserungsmechanismen, Projektanleihen)
sowie ein Eigenkapitalinstrument. Zudem werden mit dem
Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
privates Kapital und weitere öffentliche Mittel mobilisiert.
A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen
Ladeinfrastruktur
Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2030
zum Leitmarkt für Elektromobilität mit 15 Mio. Elektro-
Pkw und einer Million öffentlich zugänglichen
Ladepunkten wird. Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf
die Elektromobilität ist ein vorauslaufender Ausbau einer
flächendeckenden, bedarfsgerechten und
nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Die größte Maßnahme des BMDV
im Bereich der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur
ist das Deutschlandnetz, mit dem ein flächendeckendes
Netz für das ultraschnelle Laden von Elektro-Pkw durch die
Errichtung von über 1 000 Schnellladestandorten entsteht.
Das Deutschlandnetz wird durch zwei Ausschreibungen auf
Grundlage des Schnellladegesetzes (SchnellLG) realisiert:
Die Ausschreibung des BMDV für die Errichtung und den
Betrieb von Schnellladestationen im ländlichen,
suburbanen und urbanen Raum mit bis zu 900 Standorten
(Regionallose) wurde am 26.09.2023 erfolgreich abgeschlossen
und die Zuschläge an zehn Unternehmen erteilt. Der erste
Standort wurde am 21.12. 2023 in Düren eröffnet. Die
Eröffnung weiterer Standorte ist für Herbst 2024 geplant. Die
Autobahn GmbH hat ihr Vergabeverfahren für die
Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur an 200
Standorten an unbewirtschafteten Rastanlagen mit der
Zuschlagserteilung am 09.02.2024 abgeschlossen. Insgesamt
investiert das BMDV rund 2,3 Mrd. € in die Errichtung und
den Betrieb der Standorte (Regionallose und Autobahn-
Standorte). Das Vertragsmanagement (u. a. Abnahme,
Überwachung und Abrechnung) erfolgt im Auftrag des BMDV
durch die Toll Collect GmbH. Zur ganzheitlichen
Kommunikation des Deutschlandnetzes ist im Juli 2024 eine
Kampagne gestartet. Auf einer neuen Website sind aktuelle
Informationen rund um das Deutschlandnetz abrufbar:
https://www.deutschlandnetz.de/. Das Deutschlandnetz ist
ein wichtiger Meilenstein, um der Elektromobilität in
Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen.
A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2023
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde
vereinbart, den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau
für die Verkehrsinvestitionen fortzuführen.
Im Bundeshaushalt 2023 waren für Investitionen in die
Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und
Wasserstraßen (Aus- und Neubau, Erhaltung und sonstige
Investitionen) sowie für weitere Bereiche (Anlagen des
Kombinierten Verkehrs, zur Förderung von Gleisanschlüssen und
für öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahnen)
insgesamt 21,746 Mrd. € eingeplant.
Folgende Mittelverwendung war vorgesehen:
– Bundesschienenwege: rund 9,1 Mrd. €,
– Bundesfernstraßen: rund 11,496 Mrd. €,
– Bundeswasserstraßen: rund 1,049 Mrd. €,
– Weitere Bereiche: rund 0,101 Mrd. €.
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 08.12.2022 wurden die Mautsätze
zum 01.01.2023 geändert und dabei die Spielräume der
reviderten Eurovignetten-Richtlinie genutzt, um die
tatsächlichen externen Kosten für Luftverschmutzung und
Lärmbelastung anzulasten. Zudem wurde mit dem Dritten
Gesetz zur Änderung mautrechlicher Vorschriften vom
21.11.2023 ein neuer Mautteilsatz für die Kosten der ver-
Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 41
kehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen zum
01.12.2023 eingeführt. Im Jahr 2023 betrugen die
Einnahmen aus der Lkw-Maut rund 7,41 Mrd. €.
Die Bundesmittel wurden mit EU-Mitteln (CEF-Mittel und
Europäischer Solidaritätsfonds (EUSF) verstärkt. Darüber
hinaus sind zur Beseitigung der durch das Mai/Juni-
Hochwasser 2013 eingetretenen Schäden an der
Verkehrsinfrastruktur des Bundes Mittel aus dem im Epl. 60
veranschlagten Fonds „Aufbauhilfe“ (AHF) sowie aus dem EUSF
in Anspruch genommen worden.
Die Schwerpunkte für die Investitionsausgaben waren wie
im Vorjahr:
– die Erhaltung und Modernisierung der Bestandsnetze,
– die Weiterführung und Fertigstellung laufender
Vorhaben,
– die Beseitigung von Engpässen hoch belasteter
Verkehrsknoten und Strecken,
– die Vorhaben zur Bewältigung der Verkehre im
Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union,
– der Ausbau leistungsfähiger Hinterlandanbindungen
deutscher Seehäfen sowie ihrer seewärtigen Zufahrten
sowie die verkehrliche Anbindung und Vernetzung der
zentralen Flughäfen,
– Herstellung der Barrierefreiheit und
– die Förderung der Anwendung moderner Technologien.
Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2023
(in Mio. €, einschließlich der Mittel aus AHF sowie der EU-Mittel [CEF und EUSF])
Bereich Neu- und Ausbau Erhaltung Sonstige
Investitionen
Summe
Bundesschienenwege 1 9021 5 364,62 1 894,43 9 161
Bundesfernstraßen 2 6004 5 4745 8646 8 938
Bundeswasserstraßen 2477 7418 1379 1 125
Summe 4 749 11 579,6 2 895,4 19 224
Weitere Bereiche10 — — — 100,7
Gesamtsumme 4 749 11 579,6 2 895,4 19 324,7
1 Bundesmittel für Investitionen Neu- und Ausbau der Bundesschienenwege (ohne Eigenmittel der DB AG).
2 Bundesmittel gemäß LuFV.
3 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. ERTMS,
Bahnhofsprogramm, GVFG, Lärmsanierung, Maßnahmen nach dem EKrG).
4 Bundes- und EU-Mittel für Bedarfsplaninvestitionen in die Bundesfernstraßen (ohne Anteile Dritter und private Investitionen im Rahmen
von ÖPP-Vorhaben).
5 Einschließlich Mittel aus dem Aufbauhilfefonds (AHF) zur Beseitigung der durch das Hochwasser 2021 entstandenen Schäden.
6 Investitionen, die nicht unmittelbar dem Erhalt sowie Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. Lärmsanierung,
Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Rastanlagenausbau, Ausbau von BAB-Knoten, Radwege an Bundesstraßen, Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und
Dienstgebäude).
7 25 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als reiner Neubauanteil von kombinierten Maßnahmen. Die Trennung in Ersatz- und
Ausbauinvestitionen ist nur bedingt darstellbar, da bei den Bundeswasserstraßen überwiegend kombinierte Maßnahmen
(Ersatzinvestitionen mit Erweiterungsanteilen) durchgeführt werden.
8 Mittel für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur zzgl. 75 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als Erhaltungsanteile
von kombinierten Maßnahmen.
9 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung/Unterhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B.
Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und Dienstgebäude).
10 Die Investitionen in weitere Bereiche (Anlagen des Kombinierten Verkehrs, Förderung von Gleisanschlüssen, Investitionen in öffentliche
nicht bundeseigene Eisenbahnen) umfassen nur privat finanzierte Maßnahmen, die auf der Grundlage von Richtlinie vom Bund gefördert
werden; dabei wird nicht nach Neu- und Ausbau, Erhaltung und sonstigen Investitionen unterschieden.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 41 –
B Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 43 –
44 Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens
(Bahnreform 01.01.1994)
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom
20.12.1993 und dem Gesetz zur Neuordnung des
Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG)
vom 27.12.1993 wurde das Verhältnis des Bundes zu seinen
Eisenbahnen auf eine neue Grundlage gestellt; die
staatlichen Aufgaben wurden von den unternehmerischen
getrennt.
Das Eigentum an den Schienenwegen und an den für den
Bahnbetrieb notwendigen Anlagen wurde aufgrund der am
01.01.1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform auf die
DB AG und im Rahmen der zweiten Stufe der Bahnreform
am 01.01.1999 auf die DB Netz AG und die DB Station &
Service AG (Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes,
EIU) übertragen. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrags der
20. Legislaturperiode wurde die DB Station & Service AG auf
die DB Netz AG mit Wirkung zum 27.12.2023 verschmolzen
bei gleichzeitiger Umfirmierung zur DB InfraGO AG. Mit
Wirkung vom 01.07.2001 ist die DB Energie GmbH als ein
weiteres EIU hinzugetreten. Damit obliegen diesen EIU alle
sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte und
Pflichten; im Mittelpunkt stehen dabei die Verantwortung
als Bauherren für die Planung, Vergabe, Baudurchführung,
Finanzierung und Abrechnung der Investitionen sowie die
betriebsbereite Vorhaltung und die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur.
B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur
B.2.1 Allgemeines
Um dem Wohl der Allgemeinheit und den
Verkehrsbedürfnissen gemäß Art. 87 e Abs. 4 GG Rechnung zu tragen,
finanziert der Bund entsprechend § 8 BSWAG Neubau-,
Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege,
während die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung
der Schienenwege von den Eisenbahnen des Bundes
getragen werden.
Über die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen
(Neubau, Ausbau, Ersatzinvestitionen) werden nach § 9
BSWAG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den EIU
geschlossen, in denen insbesondere der Umfang der vom
Bund finanzierten Baumaßnahme
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