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Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023

dip / drucksache 28.04.2025 · WP 21 · 21/125 · Unterrichtung · Original ↗

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Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/125 21. Wahlperiode 28.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 24. April 2025 gemäß § 7 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, § 7 des Fernstraßenausbaugesetzes sowie gemäß § 6 des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes. Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 3 Vorwort Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat unserer Gesellschaft – sie sichert Mobilität, stärkt die Wirtschaft und verbindet Menschen in Stadt und Land. Klar ist: Investitionen in unsere Verkehrswege sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten, Engpässe zu beseitigen und die Weichen für eine moderne, nachhaltige und leistungsstarke Mobilität zu stellen. Mit dem vorliegenden Verkehrsinvestitionsbericht informiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit über die getätigten Investitionen im Jahr 2023. Mit einem effizienten Einsatz der Mittel konnten wir Schiene, Straße und Wasserwege weiter ausbauen und Projekte voranbringen, von denen Bürger und Wirtschaft unmittelbar profitieren. Transparenz ist für uns dabei ein zentrales Anliegen – denn nur mit nachvollziehbaren Maßnahmen schaffen wir Vertrauen und Akzeptanz. Dieser Bericht zeigt, wohin die Investitionen fließen und welchen enorm wichtigen Beitrag eine moderne Verkehrsinfrastruktur für unser Land leistet. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre! Dr. Volker Wissing MdB Bundesminister für Digitales und Verkehr Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 3 – Verzeichnisse Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 5 – 6 Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis Vorwort  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Verzeichnisse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Zusammenfassungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Zusammenfassung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Summary  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Synthèse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 A Verkehrsträgerübergreifende Informationen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 A.1 Einführung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 A.2 Prognose der deutschlandweiten Verflechtungen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 A.3 Infrastrukturplanung und Infrastruktur finanzierung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 A.3.2 Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur  . . . . . . . . . . . 40 A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2023   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 B Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahn reform 01.01.1994)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 B.2.1 Allgemeines  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 B.2.2 Neu- und Ausbaustrecken   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 B.2.3 Bestandsnetz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 B.2.4 Nahverkehr  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B.2.5 Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr (SHHV)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B.2.6 Benutzung der Eisenbahnen durch Menschen mit Nutzungsschwierigkeiten   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 B.2.7 Vorhaben im internationalen Zusammenhang   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 B.2.8 Förderung des Verkehrsträgers Schiene durch die Europäische Union  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 B.3 Gesamtbauleistung bis zum 31.12.2023   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 B.4 Vorhaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 B.4.1 Laufende und fest disponierte Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 B 4.1.1 Lfd. Vorhaben Nr. 2 – ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund (VDE Nr. 1)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 B.4.1.2 Lfd. Vorhaben Nr. 3 – ABS Hamburg–Büchen–Berlin (VDE Nr. 2)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 B.4.1.3 Lfd. Vorhaben Nr. 4 – ABS Stelle–Lüneburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 B.4.1.4 Lfd. Vorhaben Nr. 5 – ABS Berlin–Dresden  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 B.4.1.5 Lfd. Vorhaben Nr. 6 – ABS Hannover–Lehrte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 B.4.1.6 Lfd. Vorhaben Nr. 7 – ABS Löhne–Braunschweig–Wolfsburg (1. Baustufe)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 B.4.1.7 Lfd. Vorhaben Nr. 8 – ABS Dortmund–Paderborn–Kassel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 B.4.1.8 Lfd. Vorhaben Nr. 9 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) Neue Vorhaben Nr. 8 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) Potenzieller Bedarf Nr. 4 – ABS/NBS Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 B.4.1.9 Lfd. Vorhaben Nr. 10 – NBS/ABS Erfurt–Leipzig/Halle (VDE Nr. 8.2)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 B.4.1.10 Lfd. Vorhaben Nr. 11 – ABS Leipzig–Dresden (VDE Nr. 9)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 7 B.4.1.11 Lfd. Vorhaben Nr. 12 – ABS Paderborn–Bebra–Erfurt–Weimar–Jena–Glauchau–Chemnitz  . . . . . . . . . . . . . . . 65 B.4.1.12 Lfd. Vorhaben Nr. 13 – ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 B.4.1.13 Lfd. Vorhaben Nr. 14 – ABS Berlin–Frankfurt (Oder)–Grenze D/PL  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 B.4.1.14 Lfd. Vorhaben Nr. 15 – ABS Köln–Aachen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 B.4.1.15 Lfd. Vorhaben Nr. 16 – ABS/NBS Hanau–Nantenbach  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 B.4.1.16 Lfd. Vorhaben Nr. 17 – ABS Ludwigshafen–Saarbrücken, Kehl–Appenweier (inklusive Anteile Potenzieller Bedarf Nr. 16 ABS Kehl–Appenweier)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 B.4.1.17 Lfd. Vorhaben Nr. 18 – ABS Mainz–Mannheim  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 B.4.1.18 Lfd. Vorhaben Nr. 19 – ABS Fulda–Frankfurt am Main  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 B.4.1.19 Lfd. Vorhaben Nr. 20 – ABS/NBS Stuttgart–Ulm–Augsburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 B.4.1.20 Lfd. Vorhaben Nr. 21 – ABS Augsburg–München (1. und 2. Baustufe)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 B.4.1.21 Lfd. Vorhaben Nr. 22 – ABS München–Mühldorf–Freilassing (1., 2. und 3. Baustufe) Neue Vorhaben Nr. 6 – ABS München-Mühldorf-Freilassing  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Potentieller Bedarf Nr. 3 – ABS München – Mühldorf - Freilassing  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 B.4.1.22 Lfd. Vorhaben Nr. 23 – NBS/ABS Nürnberg–Ingolstadt–München  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 B.4.1.23 Lfd. Vorhaben Nr. 24 – ABS/NBS Karlsruhe–Offenburg–Freiburg–Basel Neue Vorhaben Nr. 05 – ABS/NBS Karlsruhe–Basel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 B.4.1.24 Lfd. Vorhaben Nr. 25 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (1. Stufe)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 B.4.1.25 Lfd. Vorhaben Nr. 26 – Ausbau von Knoten (Berlin, Dresden, Erfurt, Halle/Leipzig, Magdeburg)  . . . . . . . . . . . 86 B.4.1.26 Lfd. Vorhaben Nr. 27 – ABS Hamburg–Lübeck  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 B.4.1.27 Lfd. Vorhaben Nr. 28 – ABS Oldenburg–Wilhelmshaven (Langwedel–Uelzen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 B.4.1.28 Lfd. Vorhaben Nr. 29 – ABS Uelzen–Stendal  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 B.4.1.29 Lfd. Vorhaben Nr. 30 – ABS (Amsterdam–) Grenze D/NL–Emmerich–Oberhausen (1. und 2. Baustufe)  . . . . 93 B.4.1.30 Lfd. Vorhaben Nr. 31 – ABS Hoyerswerda-Horka-Grenze DE/PL   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 B.4.1.31 Lfd. Vorhaben Nr. 32 – ABS Nürnberg–Marktredwitz–Reichenbach/Grenze D/CZ (–Prag)  . . . . . . . . . . . . . . . . 94 B.4.1.32 Lfd. Vorhaben Nr. 33 – ABS Luxemburg–Trier–Koblenz–Mainz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 B.4.1.33 Lfd. Vorhaben Nr. 34 – ABS Berlin–Görlitz   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 B.4.1.34 Lfd. Vorhaben Nr. 35 – ABS München–Lindau–Grenze DE/AT   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 B.4.1.35 Lfd. Vorhaben Nr. 36 – Ausbau von Knoten (Bremen, Frankfurt/Main, Hamburg, Mannheim, München)  . . 95 B.4.1.36 Lfd. Vorhaben Projekt Nr. 37 – Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe (2. Stufe)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 B.4.2 Neue Vorhaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 B.4.2.1 Neue Vorhaben Nr. 1 – ABS Ulm–Friedrichshafen–Lindau (Südbahn)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 B.4.2.2 Neue Vorhaben Nr. 2 – ABS/NBS Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 B.4.2.3 Neue Vorhaben Nr. 3 – ABS/NBS Hamburg–Hannover, ABS Langwedel–Uelzen, ABS Rotenburg–Verden- Minden/Wunstorf, ABS Bremerhaven–Bremen–Langwedel (Optimiertes Alpha-E+Bremen)  . . . . . . . . . . . . . 109 B.4.2.4 Neue Vorhaben Nr. 4 – Korridor Mittelrhein: Zielnetz I (umfasst u. a. NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe, NBS Frankfurt–Mannheim, ABS Köln/Hagen–Siegen–Hanau)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 B.4.2.5 Neue Vorhaben Nr. 7 – ABS/NBS München-Rosenheim-Kiefersfelden-Grenze D/A (-Kufstein)  . . . . . . . . . . . 112 B.4.2.6 Neue Vorhaben Nr. 9 – ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 B.4.2.7 Neue Vorhaben Nr. 10 – ABS Burgsinn-Gemünden-Würzburg-Nürnberg   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 B.4.2.8 Neue Vorhaben Nr. 11 – ABS Nürnberg-Passau   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 B.4.2.9 Neues Vorhaben Nr. 12 – ABS Paderborn-Halle (Kurve Mönchehof-Ihringshausen)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 B.4.2.10 Neue Vorhaben Nr. 13 – ABS/NBS Hannover-Bielefeld   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 B.4.2.11 Neue Vorhaben Nr. 14 – ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ (–Prag) (Franken-Sachsen-Magistrale)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 B.4.2.12 Neue Vorhaben Nr. 15 – ABS Uelzen–Stendal-Magdeburg-Halle (Ostkorridor Nord)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 B.4.2.13 Neue Vorhaben Nr. 16 – ABS Hof–Marktredwitz–Regensburg-Obertraubling (Ostkorridor Süd)  . . . . . . . . . . 122 B.4.2.14 Neue Vorhaben Nr. 17 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster  . . . . . . . . . . . . . . 123 B.4.2.15 Neue Vorhaben Nr. 18 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster  . . . . . . . . . . . . . . 123 B.4.2.16 Neue Vorhaben Nr. 19 – Rhein-Ruhr-Express (RRX): Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster   . . . . . . . . . . . . . 123 B.4.2.17 Neue Vorhaben Nr. 20 – ABS Angermünde–Grenze D/PL (-Stettin)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 7 – 8 Verzeichnisse B.4.2.18 Neue Vorhaben Nr. 21 – ABS Hannover–Berlin (Lehrter Stammbahn)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 B.4.2.19 Neue Vorhaben Nr. 22 – ABS/NBS Ulm–Augsburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 B.4.2.20 Neue Vorhaben Nr. 23 – ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 B.4.3 Vorhaben des Potenziellen Bedarfs  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 B.4.3.1 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 06 – ABS Nürnberg – Schwandorf/München–Regensburg–Furth im Wald–Grenze D/CZ  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 B.4.3.2 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 09 – ABS Grenze D/NL – Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt-Odenkirchen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 B.4.3.3 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 10 – ABS Augsburg–Donauwörth  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 B.4.3.4 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 13 – ABS Gotha–Leinefelde  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 B.4.3.5 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 15 ABS Stuttgart–Backnang/Schwäbisch Gmünd–Aalen–Nürnberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 B.4.3.6 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 17 – ABS Landshut–Plattling  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 B.4.3.7 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 18 – ABS Lübeck–Schwerin/Büchen–Lüneburg Nr. 18a ABS Lübeck–Schwerin  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Nr. 18b ABS Büchen-Lüneburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 B.4.3.8 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 20 – ABS Weimar–Gera–Gößnitz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 B.4.3.9 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 21 – ABS Regensburg–Mühldorf   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 B.4.3.10 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 22 – ABS Niebüll–Klanxbüll   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 B.4.3.11 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 26 – NBS Dresden–Prag   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 B.4.3.12 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 27 – ABS Lehrte/Hameln–Braunschweig–Magdeburg–Roßlau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 ABS Lehrte–Wolfsburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 ABS Lehrte/Hameln–Magdeburg–Falkenberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 B.4.3.13 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 28 – ABS Cuxhaven–Stade   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 B.4.3.14 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 30 – ABS Münster–Lünen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 B.4.3.15 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 31 – ABS Leipzig–Chemnitz   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 B.4.3.16 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 32 – ABS Wilster–Brunsbüttel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 B.4.3.17 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 33 – ABS Berlin–Angermünde–Pasewalk–Stralsund  . . . . . . . . . . . . . 154 B.4.3.18 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 37 – 740-m-Netz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 B.4.3.19 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 37 – Bf. Fangschleuse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 B.4.3.20 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 40 – Knoten Hannover  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 B.4.3.21 Neue Vorhaben/Potentieller Bedarf Nr. 41 – Knoten Köln  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 B.5 Entwicklung des bestehenden Schienennetzes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 B.5.1 Investitionen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 B.5.1.1 Finanzielle Mittel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 B.5.1.2 Investitionsschwerpunkte im Berichtsjahr nach Angaben der EIU  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 B.5.2 Instandhaltung der EIU   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 B.5.3 Netzgrößenentwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 B.6 Finanzierung von Infrastruktur außerhalb BSWAG/DBGrG  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 B.6.1 Lärmsanierungsprogramm  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 B.6.1.1 Gesamtkonzeption zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes  . . . 163 B.6.1.2 Aktiver/Passiver Lärmschutz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 B.6.2 KV-Drittförderung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 B.6.3 Gleisanschlussprogramm – , der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 B.6.4 Finanzierung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG-Bundes drittel)  . . . . . . . . . . 165 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 9 C Bundesfernstraßen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 C.1 Grundsätze der Straßenplanung des Bundes, Bestandsentwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 C.1.1 Investitionspolitische Grundsätze der Bundesfernstraßenplanung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 C.1.2 Netz der Bundesfernstraßen (Bestand und Entwicklung)   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 C.1.3 Verkehrsentwicklung auf den Bundesfern straßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 C.2 Investitionen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 C.2.1 Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 C.2.2 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Kapitel 1201  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 C.2.3 Bundeshaushalt 2024 – Bundesfernstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 C.2.4 Erhaltungsinvestitionen (Ausgaben)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 C.2.4.1 Bundesfernstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 C.2.4.2 Ingenieurbauwerke  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 C.2.4.3 Systematische Brückenmodernisierung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 C.2.4.4 Zustand der Straßeninfrastruktur  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 C.2.5 Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau  . . . . . . . . . 178 C.2.5.1 ÖPP-Betreibermodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 C.2.5.2 Funktionsbauverträge im Bundesfernstraßenbau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 C.2.6 Umweltschutz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 C.2.6.1 Lärmschutz, Lärmsanierung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 C.2.6.2 Naturschutz und Landschaftspflege  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 C.3 Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung (Die Autobahn GmbH des Bundes)  . . . . . . . 182 C.3.1 Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 C.3.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 C.3.2.1 Bauleistungen an Bundesautobahnen – Gesamtübersicht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 C.3.2.2 Bauleistungen an Bundesautobahnen nach Niederlassungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 C.3.2.3 Bauleistungen an Bundesautobahnen – nach Bundesländern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 C.3.3 Investitionen auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 C.3.4 Erhaltung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 C.3.4.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesautobahnen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 C.3.4.2 Zustand der Ingenieurbauwerke  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 C.3.4.2.1 Allgemeine Beschreibung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 C.3.4.2.2 Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 C.3.4.3 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 C.3.4.4 Weitere bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP im Jahr 2023  . . . . . 191 C.3.4.5 Erhaltungsperspektive  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 C.3.5 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . 192 C.3.5.1 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 C.3.5.2 Bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Bedarfsplanvorhaben im Jahr 2023  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 C.3.5.2.1 A 7 – Sechsstreifiger Ausbau zwischen Bockenem und Göttingen (ÖPP-Projekt, FRP A014)  . . . . . . . . . . . . . . . 205 C.3.5.2.2 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4) (FRP A023)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 C.3.5.2.3 A 26 - 2. BA AS Horneburg – AS Buxtehude (FRP A027)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 C.3.5.2.4 A 26 – 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf (FRP A028)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 C.3.5.2.5 A 94 – AS Malching – Kirchham (FRP A056)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 C.3.5.2.6 A 643 – Sechsstreifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein (FRP A067)  . . . . . . . . . . . 211 C.3.5.2.7 A 14 – VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt (FRP B033)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 C.3.5.2.8 A 45 – AS Haiger/Burbach – AK Gambach, hier: Talbrücke Sechshelden (Ersatzneubau) (FRP B061)  . . . . . . . 213 C.3.6 Sonstige Investitionen in Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 C.3.6.1 Um-/Ausbaumaßnahmen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 9 – 10 Verzeichnisse C.3.6.2 Lärmschutz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 C.3.6.3 Hochbau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 C.3.6.4 Rastanlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 C.3.6.4.1 Bewirtschaftete Rastanlagen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 C.3.6.4.2 Unbewirtschaftete Rastanlagen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 C.3.6.5 Lkw-Parkflächen auf und an Bundesautobahnen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 C.3.6.6 Fernmelde-/Straßenzustands- und Wetterinformationssystem  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 C.3.6.7 Verkehrsbeeinflussungsanlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 C.3.7 Betrieb der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 C.3.7.1 Ausgaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 C.3.7.2 Betriebsdienst (Autobahnmeistereien)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 C.3.7.3 Tunnel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 C.4 Bundesstraßen (Auftragsverwaltung Länder)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 C.4.1 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 C.4.2 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen in Auftragsverwaltung – nach Bundesländern  . . . . . . . . . . . . . 222 C.4.2.1 Baden-Württemberg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 C.4.2.2 Bayern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 C.4.2.3 Brandenburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 C.4.2.4 Hessen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 C.4.2.5 Mecklenburg-Vorpommern  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 C.4.2.6 Niedersachsen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 C.4.2.7 Nordrhein-Westfalen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 C.4.2.8 Rheinland-Pfalz   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 C.4.2.9 Saarland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 C.4.2.10 Sachsen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 C.4.2.11 Sachsen-Anhalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 C.4.2.12 Schleswig-Holstein  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 C.4.2.13 Thüringen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 C.4.3 Erhaltung von Bundesstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 C.4.3.1 Zustand der Fahrbahnbefestigungen der Bundesstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 C.4.3.2 Zustand der Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundesstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 C.4.4 Betrieb der Bundesstraßen in Auftragsverwaltung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 C.4.4.1 Ausgaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 C.4.4.2 Betriebsdienst (Straßenmeistereien)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 C.4.5 Beseitigung von Bahnübergängen im Zuge von Bundesstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 C.5 Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2023  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 C.5.1 Karte Bauleistungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2023  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 C.5.2 Große Ingenieurbauwerke im Streckenverlauf von Bundesfernstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 C.5.3 Große Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken im Streckenverlauf von Bundesfernstraßen 248 D Bundeswasserstraßen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 D.1 Allgemeines   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 D.1.1 Gesetzliche Grundlagen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 11 D.1.2 Netz der Bundeswasserstraßen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 D.1.3 Verkehrsträger Binnenschifffahrt   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 D.1.4 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 D.1.5 Verkehrssystem Schiff/Wasserstraße   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 D.1.6 Umwelt   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 D.1.7 Anpassung an den Klimawandel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 D.1.8 Forschung und Entwicklung   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 D.2 Finanzierung der Bundeswasserstraßen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 D.2.1 Bundeswasserstraßenhaushalt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 D.2.2 Gemeinschaftszuschuss für Transeuropäische Netze – Teil Wasserstraße  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 D.3 Bundeswasserstraßenprojekte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 D.3.1 Seeschifffahrtsstraßen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 D.3.1.1 Neubau einer 5. Schleusenkammer des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 D.3.1.2 Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 D.3.1.3 Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 D.3.1.4 Fahrrinnenanpassung Unterweser  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 D.3.1.5 Fahrrinnenanpassung Außenweser   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 D.3.2 Binnenschifffahrtsstraßen   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 D.3.2.1 Dortmund-Ems-Kanal (Nordstrecke)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 D.3.2.2 Mittellandkanal  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 D.3.2.3 Elbe-Seitenkanal   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270 D.3.2.4 Mittelweser  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 D.3.2.5 Westdeutsches Kanalnetz  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 D.3.2.6 Rhein  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 D.3.2.7 Mosel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 D.3.2.8 Neckar  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 278 D.3.2.9 Main-Donau-Wasserstraße  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 D.3.2.10 Mittel- und Oberelbe  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 D.3.2.11 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße, Westhafen kanal 283 D.3.2.12 Havel-Oder-Wasserstraße (HOW)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 Impressum  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 11 – 12 Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Abbildung 2 Ertüchtigung EÜ Chemnitzer Viadukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Abbildung 3 Bahnhof Altenburg – Gleiseinbau und neue Lärmschutzwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Abbildung 4 Arbeiten in Halle Kanena . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Abbildung 5 Arbeiten in Halle Kanena . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Abbildung 6 Aufstellung Signalausleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Abbildung 7 Herstellung Zufahrt zur Inselbaustelle Güterzugrampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Abbildung 8 Personenunterführung Hailer-Meerholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Abbildung 9 Wirtschaftswegebrücke Hailer-Meerholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Abbildung 10 Fertiggestellte Bahnsteige 4–8 mit laufenden Bauarbeiten am Bahnsteig 3 im Rahmen des Umbaus der VST Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Abbildung 11 Einschub der Eisenbahnbrücke über den Willy-Brandt-Ring Leverkusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Abbildung 12 Neu errichtete Schallschutzwand in Langenfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Abbildung 13 Stopfzug in Leverkusen Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Abbildung 14 Längenentwicklung des Bundesfernstraßennetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Abbildung 15 Entwicklung des KfZ-Bestandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Abbildung 16 Verkehrsstärkenentwicklung (DTV) auf den Bundesautobahnen und den außerörtlichen Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Abbildung 17 Entwicklung der Jahresfahrleistungen auf den Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Abbildung 18 Gebrauchswert der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Abbildung 19 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Abbildung 20 Zustand der Brücken an Bundesautobahnen Zustandsnoten nach Brückenflächen der Teilbauwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Abbildung 21 Blick auf die fertige Trasse der A 7 bei Echte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Abbildung 22 Luftbild der Wildbrücke am Harzhorn über die A 7 und die B 248n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Abbildung 23 A 7 – Brücke über die Bahnstrecke Hannover–Kassel–Würzburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Abbildung 24 A 14 – Karte Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Abbildung 25 A7 – Karte zur Projektübersicht und Vertragsstrecke. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 Abbildung 26 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4), Archäologie . . . . . . . . . . . . . . . 207 Abbildung 27 A 14 – Neubau im Abschnitt A5 Tangerhütte – A5 Lüderitz (VKE 1.4), AS Lüderitz . . . . . . . . . . . . . . . 207 Abbildung 28 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4), Luftbild der fertigen Trasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Abbildung 29 A 14 – Neubau im Abschnitt AS Tangerhütte – AS Lüderitz (VKE 1.4), Wildbrücke . . . . . . . . . . . . . . . 207 Abbildung 30 A 26 – Übersichtskarte Neubau des 2. BA Horneburg – Buxtehude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Abbildung 31 A 26 – Neubau des 2. BA Horneburg – Buxtehude, fertige AS Jork . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Abbildung 32 A 26 – Übersichtskarte Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Abbildung 33 A 26 – Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf, Straßenbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Abbildung 34 A 26 – Neubau des 3. BA AS Buxtehude – AS Neu Wulmstorf, fertige Strecke mit Lärmschutzwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Abbildung 35 Verkehrsfreigabe A 94 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 Abbildung 36 Übersichtskarte der A 94 zwischen Malching – Kirchham . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 Abbildung 37 A 94 zwischen Malching – Kirchham . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 Abbildung 38 A 643 – Karte 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein . . . . . . . . . . 211 Abbildung 39 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein, Einschwimmen der Stahlkonstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Abbildung 40 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein, Verkehrsfreigabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Abbildung 41 A 643 – 6-streifiger Ausbau zwischen AD Mainz und AK Wiesbaden-Schierstein, abgehängter Geh- und Radweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 13 Abbildung 42 A 14 – VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt, Visualisierung BW 05A über den Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Abbildung 43 A 14 – Übersichtsplan VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Abbildung 44 A 14 – Übersichtsplan VKE 1.1 – AS Dahlenwarsleben – AS Wolmirstedt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Abbildung 45 B 15n, Anbindung an die A 92, Grundwasserwanne Ohu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 Abbildung 46 B 102n, Ortsumgehung Schmerzke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 Abbildung 47 B 51/B 481 Ausbau und Neubau der Umgehungsstraße Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Abbildung 48 B 427, Ortsumgehung Bad Bergzabern – Böhämmertunnel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Abbildung 49 B 87, Ortsumgehung Bad Kösen, Blick vom Taktkeller Nord über die Baustelle, November 2023 . 239 Abbildung 50 B 209, Ortsumgehung Schwarzenbek, 2. Bauabschnitt, Kreisverkehrsplatz B 209/B 207 . . . . . . . . . 241 Abbildung 51 B 247 von Mühlhausen bis Bad Langensalza . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 Abbildung 52 Gebrauchswert der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 Abbildung 53 Substanzwert (Oberfläche) der Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 Abbildung 54 Zustand der Brücken an Bundesstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Abbildung 55 Karte der Bundeswasserstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Abbildung 56 Eisenbahnfachwerkbrücke Rendsburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Abbildung 57 Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Abbildung 58 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Abbildung 59 Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel/Nord-Ostsee-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Abbildung 60 Containerterminal Bremerhaven/Weser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Abbildung 61 Containerterminal Bremerhaven/Weser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Abbildung 62 Ausbau Dortmund-Ems-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Abbildung 63 Eignungsprüfung Verguss an der Kanalbrücke Lippe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Abbildung 64 Begutachung der Schleuse Hohenwarthe/Mittellandkanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 Abbildung 65 U-Boot – Transport von der Kieler Förde zum Technikmuseum Speyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 Abbildung 66 Niedrigwasser Mittelrhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Abbildung 67 Uferschutz am Rhein bei Worms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 Abbildung 68 Fischaufstiegsanlage Stauanlage Koblenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Abbildung 69 U-Boot Transport von Speyer nach Sinsheim über den Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Abbildung 70 Verlängerung der linken Kammer der Schleuse Feudenheim/Neckar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Abbildung 71 Donauausbau von Straubing bis Hofkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Abbildung 72 Schleuse Suelfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Abbildung 73 Neues Schiffshebewerk Niederfinow/Havel-Oder-Wasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 13 – 14 Verzeichnisse Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Tabelle 4 Fördermittel für Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm unter CEF1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Tabelle 5 Fördermittel für Schienenprojekte aus dem Mehrjahresprogramm unter CEF2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Tabelle 6 Laufende und fest disponierte Vorhaben des vordringlichen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Tabelle 7 Neue Vorhaben, vordringlicher Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tabelle 8 Vorhaben des Potentiellen Bedarfs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Tabelle 9 Vordringlicher Bedarf Schiene – Laufende und fest disponierte Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Tabelle 10 Streckennetz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Tabelle 11 Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme von Eisenbahnstrecken/-teilstrecken 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Tabelle 12 Stilllegung von Eisenbahnstrecken/-teilstrecken 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Tabelle 13 Geförderte Gleisanschlüsse im Jahr 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Tabelle 14 Straßennetzlängen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Tabelle 15 Längenentwicklung der Bundesfernstraßen seit 1950 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Tabelle 16 Kfz-Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Tabelle 17 Verkehrsstärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Tabelle 18 Jahresfahrleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Tabelle 19 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – IST-Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Tabelle 20 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Länder (Auftragsverwaltung) und die Autobahn GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Tabelle 21 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Anteile der Ausgabenbereiche an den IST-Ausgaben bei Kap. 1201 + Kap. 1210 (InvKG) + Kap. 6098 (Hochwasser 2021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Tabelle 22 Bauleistungen an Bundesautobahnen im Jahr 2023 – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Tabelle 23 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Niederlassungen . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Tabelle 24 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Niederlassungen . . . . . . . . 183 Tabelle 25 Bauleistungen im Neubau von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Bundesländern. . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Tabelle 26 Bauleistungen in der Erweiterung von Bundesautobahnen im Jahr 2023 nach Bundesländern . . . . . . . . . . 184 Tabelle 27 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie auf die von der DEGES betreuten Projekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Tabelle 28 Bundesfernstraßenfinanzierung 2023 – Verteilung der Ausgaben auf die Bundesländer (in Mio. €) . . . . . . 186 Tabelle 29 Sach- und Kostenstand der Erhaltungs-Projekte des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Tabelle 30 Weitere bedeutsame unter Verkehr bzw. in Bau gegangene Erhaltungsprojekte des FRP im Jahr 2023 . . . 191 Tabelle 31 Neubau und Erweiterung von Bundesautobahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 Tabelle 32 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Tabelle 33 Sach- und Kostenstand der Bedarfsplan-Projekte des FRP 2021–2025 (Teil B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 Tabelle 34 Sach- und Kostenstand der Um-/Ausbaumaßnahmen des FRP 2021–2025 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Tabelle 35 Lärmschutzinvestitionen 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 Tabelle 36 Bewirtschaftete Rastanlagen mit Tankstellen, Raststätten und Motels an Bundesautobahnen. . . . . . . . . . . 217 Tabelle 37 Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen im Jahr 2023 – Gesamtübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Tabelle 38 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Tabelle 39 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Tabelle 40 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Tabelle 41 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Tabelle 42 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . 230 Tabelle 43 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 Tabelle 44 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Tabelle 45 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 Tabelle 46 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 15 Tabelle 47 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Tabelle 48 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Tabelle 49 Bauleistungen auf Bundesstraßen in Auftragsverwaltung von Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 Tabelle 50 Laufende und fest disponierte Projekte des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 Tabelle 51 Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Bundeswasserstraße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 Tabelle 52 Bundeswasserstraßenprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 15 – 16 Verzeichnisse Abkürzungsverzeichnis (a) ausschließlich ABS Ausbaustrecke Abzw Abzweigstelle AD Autobahndreieck AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AK Autobahnkreuz AM Autobahnmeisterei APV Anpassungsvereinbarung ARA-Häfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen AS Anschlussstelle ASM Autobahn- und Straßenmeisterei ASP Anti-Stau-Programm für die Bundesschienenwege, Bundesautobahnen und Bundeswasserstraßen in den Jahren 2003 bis 2007 AT Österreich BA Bauabschnitt BAB Bundesautobahn BAR Berliner Außenring BAS Bericht zum Ausbau der Bundesschienenwege BASt Bundesanstalt für Straßenwesen BAst Betriebliche Aufgabenstellung Bau-km Bau-Kilometer BAW Bundesanstalt für Wasserbau BB Brandenburg BE Belgien, Berlin BER Flughafen Berlin-Brandenburg Bf Bahnhof BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde Bft Bahnhofsteil BGBl Bundesgesetzblatt BGr Bundesgrenze BHH Bundeshaushalt BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz (24.) BImSchV (Vierundzwanzigste) Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BIP Brutto-Inlandsprodukt BKZ Baukostenzuschuss BMS Bauwerk-Management-System BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr BPl Bedarfsplan BSWAG Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes – Bundesschienenwegeausbaugesetz (alte Abkürzung: BSchwAG) BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie BÜ Bahnübergang bvM bauvorbereitende Maßnahmen BVWP Bundesverkehrswegeplan BW Baden-Württemberg BY Bayern BZ Betriebszentrale Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 17 cef continuous ecological functionality-measures (in etwa: Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) CEF Connecting Europe Facility CH Schweiz ČZ Tschechien DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft DBGrG Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft – Deutsche Bahn Gründungsgesetz DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH DEK Dortmund-Ems-Kanal DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DK Dänemark DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DWD Deutscher Wetterdienst (E) Ersatzneubau, Erneuerung/Erweiterung (e) einschließlich EBA Eisenbahn-Bundesamt EBO Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung EBWU Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung EdB Eisenbahnen des Bundes EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes EKrG Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz ENeuOG Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens – Eisenbahnneuordnungsgesetz ESF Europäischer Sozialfonds ESK Elbe-Seitenkanal ESTW Elektronisches Stellwerk ESTW-A abgesetzter Stellrechner ESTW-UZ Unterzentrale eines Elektronischen Stellwerks ETCS European Train Control System EÜ Eisenbahnüberführung EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen Fb Fahrbahn FinVe Finanzierungsvereinbarung FR Frankreich FSS Frostschutzschicht FStrPrivFinG Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private – Fernstraßenbau privatfinanzierungsgesetz FÜ Fußgängerüberführung FuB Fern- und Ballungsnetz Gbf Güterbahnhof gepl. geplant GG Grundgesetz GlW gleichwertiger Wasserstand GMS Großmotorschiff HB Bremen Hbf Hauptbahnhof HE Hessen HGV Hochgeschwindigkeitsverkehr HH Hamburg HOA Heißläuferortungsanlage HOW Havel-Oder-Wasserstraße Hp Haltepunkt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 17 – 18 Verzeichnisse Ibn Inbetriebnahme IBP Investitionsbeschleunigungsprogramm ISK Infrastrukturkataster IRP Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes IZB Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht JFL Jahresfahrleistung Kfz Kraftfahrzeug KLIWAS Programm zur Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserstraßen und Schifffahrt KP I (II) Konjunkturpaket I (II) KRBW Kreuzungsbauwerk KüK Küstenkanal KV Kombinierter Verkehr L/St, K Landesstraße/Staatsstraße, Kreisstraße LiV Linienverbesserung LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LGr Landesgrenze LST Leit- und Sicherungstechnik LU Luxemburg LuFV Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung LWL Lichtwellenleiter LZB Linienzugbeeinflussung M Motel (m) mit Knoten MAP Mehrjahresprogramm (Multi-Annual Program) Mio. Million, Millionen MLK Mittellandkanal Mrd. Milliarde, Milliarden MTnw Mittleres Tideniedrigwasser MV Mecklenburg-Vorpommern MW Megawatt N, n Nord, nördlich (N) Neubau NBS Neubaustrecke NEAT Neue Eisenbahn-Alpentransversale NeiTech Neigetechnik NI Niedersachsen NL Niederlande NOK Nord-Ostsee-Kanal NV Nahverkehr NW Nordrhein-Westfalen (o) ohne Knoten O, ö Ost, östlich OLA Oberleitungsanlage OP Operationelles Programm ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaft (-en) ÖSPV öffentlicher Straßenpersonenverkehr OU Ortsumgehung PBKAL Paris–Brüssel–Köln/Frankfurt–Amsterdam–London PFA Planfeststellungsabschnitt PFB Planfeststellungsbeschluss Pkm Personenkilometer Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 19 PL Polen Post-Panmax Schiffsgrößenbezeichnung – Schiff ist für den Panamakanal zu groß PSS Planumsschutzschicht R Raststätte RABT 2006 Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln vom 27.04.2006 Rbf Rangierbahnhof RDS/TMC Radio Data System/Traffic Message Channel – Daten für Verkehrsinformationen über Hörfunk Re 200 (Re 250) Oberleitungsregelbauart für vmax = 200 km/h (250 km/h) RNW Regulierungs-Niedrigwasserstand Ro-Ro Roll-on-Roll-off – mit Lkw befahrbare Frachtschiffe RP Rheinland-Pfalz S, s Süd, südlich SFS Schnellfahrstrecke SGV Schienengüterverkehr SH Schleswig-Holstein SHHV Seehafen-Hinterlandverkehr SHW Schiffshebewerk SL Saarland SM Straßenmeisterei SN Sachsen SPFV Schienenpersonenfernverkehr SPNV Schienenpersonennahverkehr ST Sachsen-Anhalt StA Streckenabschnitt Str. Strecke Str-km Streckenkilometer SÜ Straßenüberführung SV Sammelvereinbarung (SV 38/2012 = „Sammelvereinbarung Nr. 38 über die Finanzierung von Planungskosten für Grundlagenermittlung und Vorplanung von Bedarfsplanvorhaben“; abgeschlossen im Jahr 2012), Schwerverkehr, Schubverband t Tonne T Tankstelle TEN Transeuropäische Netze TGr Titelgruppe TH Thüringen tkm Tonnenkilometer TSD Tausend Ubf Umschlagbahnhof Uw Unterwerk v Geschwindigkeit VAst Verkehrliche Aufgabenstellung VB Vordringlicher Bedarf VDE Verkehrsprojekt(e) Deutsche Einheit VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH VIFGG Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen – Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz VKE Verkehrseinheit vmax Höchstgeschwindigkeit VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen W, w West, westlich WB Weiterer Bedarf Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 19 – 20 Verzeichnisse WHG Wasserhaushaltsgesetz WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ZBA Zugbildungsanlage ZIP Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes insbesondere für die öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz 2016–2018 N x; E x Bautyp gemäß geltendem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen: Neubau oder Erweiterung auf x Fahrstreifen N x + E y Neubau von x Fahrstreifen und Erweiterung auf y Fahrstreifen E x/y Erweiterung auf x bzw. y Fahrstreifen Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – Zusammenfassungen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 21 – 22 Zusammenfassung Zusammenfassung Allgemeines Gemäß §§ 7 der Gesetze des Bundesschienenwege- und des Fernstraßenausbaus und gemäß § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes berichtet das BMDV dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus der Bundesverkehrswege. Für das Jahr 2006 wurden die Berichte für die Schiene und die Bundesfernstraßen letztmals getrennt als „Bericht zum Ausbau der Schienenwege“ bzw. als „Straßenbaubericht“ veröffentlicht. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 werden die Berichte der Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße zu einem Verkehrsinvestitionsbericht zusammengefasst. Auch wird die Entschließung des Deutschen Bundestages in der 184. Sitzung am 30.06.2005 bezüglich einer umfassenden Ausweitung der Berichtstätigkeit (Bundestagsdrucksache 15/5780) seit dem Bericht 2006 umgesetzt. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH des Bundes gemäß § 8 (2) des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) einen Verkehrsinvestitionsbericht erstellt, der in den Bericht des Bundes integriert worden ist (Kapitel C.3). Bundesschienenwege Im Geschäftsjahr 2023 wurden Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9 785 Mio. € zur Finanzierung von Infrastruktur nach dem BSWAG getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU- Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan beliefen sich auf 1 930 Mio. €. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit im Jahr 2023 waren die NBS/ABS Stuttgart–Ulm, ABS Oldenburg–Wilhelmshaven, ABS/NBS Karlsruhe–Basel, NBS Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig, Knoten Berlin, Rhein-Ruhr-Express (RRX) und ABS Karlsruhe–Stuttgart–Nürnberg–Leipzig/Dresden. Für die Neu- und Ausbaumaßnahmen sind sowohl Lärmschutzmaßnahmen für die Lärmvorsorge als auch landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Bestandteil der Investitionen. Bei Neubaumaßnahmen liegen die Investitionen für Maßnahmen des Lärmschutzes und der Landschaftspflege in der Regel zwischen 0,5 und 1 Mio. €/km; punktuell können diese Werte auch weitaus höher liegen. Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende Netz haben der Bund und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit Wirkung zum 01.01.2020 eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) abgeschlossen. In dieser ist während der Vertragslaufzeit (2020–2029) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 5,2 Mrd. € vorgesehen. Die EIU haben sich in der LuFV III als Gegenleistung für die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sanktionsbewehrt zur Einhaltung der vereinbarten Netzqualität sowie zur Leistung eines bestimmten Ersatzinvestitionsvolumens, eines Eigenbetrages für Bestandsnetzinvestitionen und eines festgelegten Instandhaltungsbeitrages verpflichtet. Im Gegenzug erhalten die EIU Planungs- und Investitionssicherheit über einen Zeitraum von zehn Jahren und können in unternehmerischer Eigenverantwortung über ihre Investitionstätigkeiten und Schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen im Zuge öffentlicher Straßen (z. B. erstmaliger Einbau oder Verbesserung technischer Sicherungen) und insbesondere die Beseitigung von Bahnübergängen (z. B. durch Überführungsbauwerke) ist eine vorrangige verkehrspolitische Zielsetzung, die vom Bund nachdrücklich – unter Einsatz erheblicher Bundesmittel auf der Grundlage des EKrG – unterstützt wird. Die Bundesländer haben von den vom Bund im Haushaltsjahr 2023 für den so genannten Bundesanteil bereit gestellten Mitteln insgesamt rund 127,5 Mio. € verausgabt. Kombinierter Verkehr und Gleisanschlussförderung Der Bund gewährt für Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs“ privaten Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auf der Grundlage der einschlägigen Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Kombinierten Verkehrs wurden im Bereich Schiene bis Ende 2023 Fördermittel von insgesamt 696,8 Mio. € für 63 Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs im Bereich Schiene/Straße bewilligt (teilweise in mehreren Baustufen), davon in 2023 rund 59,0 Mio. €. Mit Blick auf die Wasserstraße wurden entsprechend bis Ende 2023 Fördermittel von insgesamt 419,7 Mio. € für Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 23 48 Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs im Bereich Wasserstraße/Straße bewilligt/verausgabt (teilweise in mehreren Baustufen), davon in 2023 rund 6,3 Mio. €. Bundesfernstraßen Der Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen erfolgt entsprechend dem geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist als Anlage des 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes (6. FS- trAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten (siehe C.2.1). Er beinhaltet folgende Bauziele: – rund 900 km BAB-Neubau, – rund 1 800 km BAB-Ausbau (inkl. Knoten), – rund 2 500 km/518 Ortsumgehungen, – rund 1 100 km übrige Bundesstraßen. Für die Bundesfernstraßen ergaben sich im Jahr 2023 IST-Ausgaben in Höhe von rund 12,0 Mrd. €, davon rund 8,9 Mrd. € an Investitionen. Im Zuge der Umsetzung des Bedarfsplans wurden im Jahr 2023 rund 35 km Bundesautobahnen neu gebaut, rund 41 km auf sechs oder mehr Fahrstreifen erweitert und weitere 47 km Bundesstraßen aus- oder neugebaut. Ende 2023 befanden sich rund 188 km Bundesautobahn- Neubaustrecken und rund 274 km Bundesautobahn- Erweiterungsstrecken sowie rd. 274 km Bundesstraßen in Bau. Die Bundesfernstraßen müssen in ihrer Substanz und Nutzungsfähigkeit nachhaltig erhalten werden. Hierfür werden zukünftig auch weiterhin erhebliche Investitionsmittel aus dem Straßenbauhaushalt bereitgestellt. Zur Erhaltung der Bundesfernstraßen – ohne die Erhaltungsanteile im Zusammenhang mit Um- und Ausbau – wurden im Berichtsjahr 2023 insgesamt (Strecke + Ingenieurbauwerke) rund 5 473,4 Mio. € (einschließlich Erhaltungsanteile der ÖPP-Projekte) ausgegeben, davon für – Bundesautobahnen: 3 934,5 Mio. €, – Bundesstraßen: 1 538,9 Mio. €. Der Anteil der Erhaltungsausgaben für Ingenieurbauwerke für Bundesfernstraßen lag im Berichtszeitraum mit rund 1,97 Mrd. € bei etwa 36 % bezogen auf die Gesamterhaltungsausgaben ohne ÖPP. Für den Radwegebau an Bundesstraßen (einschließlich der Erhaltung von Radwegen) wurden im Berichtsjahr rund 112,1 Mio. € ausgegeben. Es sind rund 120 km Radwege an Bundesstraßen fertiggestellt worden. Im Jahr 2023 wurden für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen rund 42,7 Mio. € ausgegeben. Für das Berichtsjahr 2023 wurde auf Bundesautobahnen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von rund 49 800 Kraftfahrzeugen/24 Stunden mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 7 840 Kraftfahrzeugen/ 24 Stunden und auf Bundesstraßen außerorts durchschnittlich ein DTV von rund 9 600 Kraftfahrzeugen/ 24 Stunden mit einem SV-Anteil von 760 Kraftfahrzeugen/24 Stunden festgestellt. Die Jahresfahrleistung stieg auf den Bundesautobahnen im Berichtsjahr auf 239,5 Mrd. Kraftfahrzeuge-Kilometer und auf den Bundesstraßen außerorts auf 107,3 Mrd. Kraftfahrzeuge-Kilometer an. Bundeswasserstraßen Der Ausbau der Bundeswasserstraßen erfolgt auf der Grundlage des Ende 2016 beschlossenen Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen, dem der Bedarfsplan beigefügt ist. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassen für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung ein Gesamtvolumen von 1,481Mio. € im Jahr 2023. Die Gesamtausgaben für Investitionen (Infrastruktur, Hochbau, Fahrzeuge, etc.) in die Bundeswasserstraßen betrugen einschließlich EU-Mittel 1 125 Mio. €. Davon wurden in die Erhaltung und Ersatz der verkehrlichen Infrastruktur 741 Mio. € und für Aus- und Neubaumaßnahmen 247 Mio. € investiert. Zu den Schwerpunkten der Investitionen in die Bundeswasserstraßen gehörten die Fortsetzung der begonnenen Aus- und Neubauvorhaben sowie die Erhaltung der vorhandenen Wasserstraßen und ihrer Anlagen. Mit den Mitteln wurden die Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandortes Deutschland wie vorgesehen fortgeführt. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der Zufahrten zu den Seehäfen, die Umsetzung der Planungen zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals sowie die Verbesserung der Hinterlandanbindung. Zugleich wurden die Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Wasserstraßeninfrastruktur vorangetrieben, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt zu verbessern. Dies waren vor allem die Maßnahmen des Investitionsrahmenplans mit hohem Anteil an kombinierten Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 23 – 24 Zusammenfassung Summary General Sections 7 of the Federal Railway Infrastructure Upgrading and the Federal Trunk Roads Upgrading Acts as well as Section 6 of the Act on the Upgrading of Federal Waterways and Amending the Federal Waterways Act provide that the Federal Ministry for Digital and Transport is to report annually to the German Bundestag on the progress made in upgrading the federal transport infrastructure. For 2006, the reports were, for the last time, published separately for the railways and the federal trunk roads as the ‘Report on the Upgrading of the Railway Infrastructure’ and the ‘Road Construction Report’. Starting with the reporting year 2007, the reports for the rail, road and waterway modes have been consolidated into a single Transport Investment Report. At its 184th sitting on 30 June 2005, the German Bundestag adopted a resolution that these reporting activities were to be extensively widened (Bundestag printed paper 15/5780). This resolution has been implemented since the 2006 report. In addition, the Federal Autobahn GmbH, in accordance with Section 8 (2) of the Infrastructure Company Establishment Act (InfrGG) has prepared a transport investment report, which has been integrated into the report of the Federal Government (Chapter C.3). Federal Railway Infrastructure In the financial year 2023, transport investment (construction and upgrading, structural maintenance and other investment) totalling €9,785 million was made using Federal Government funds as well as EU funds to finance infrastructure under the Federal Railway Infrastructure Upgrading Act. Federal Government and EU funding provided for the upgrade and construction projects under the current requirement plan totalled €1,930 million. In 2023, investment focused on the new high-speed line/upgraded line Stuttgart-Ulm, the upgraded line Oldenburg- Wilhelmshaven, the upgraded line/new high-speed line Karlsruhe-Basel, the new high-speed line Nuremberg- Erfurt-Halle/Leipzig (node Berlin), the Rhein-Ruhr-Express (RRX) and the upgraded line Karlsruhe-Stuttgart- Nuremberg-Leipzig/Dresden. The investment in construction and upgrading measures also covers – within the framework of statutory provisions – noise mitigation measures (noise prevention) as well as accompanying landscape management measures. For construction work, investment in noise mitigation and landscape management usually amounts to €0.5 to 1 million per km, although in some places these values can be considerably higher. To fund the replacement of capital assets on the existing network, the Federal Government and the federal railway infrastructure companies concluded a third service level and funding agreement (SLFA III), effective from 1 January 2020. During its life (2020 to 2029), this agreement earmarks an infrastructure contribution by the Federal Government totalling an average of over €5,2 billion per annum. In the SLFA III, the railway infrastructure companies have undertaken, in return for the funding provided by the Federal Government, to comply with the agreed level of network quality, as well as to replace a certain volume of capital assets, provide resources of their own for investment in the existing network and make a specified contribution towards maintenance. Failure to meet these obligations will result in sanctions being imposed. In return, the railway infrastructure companies will be granted a period of 10 years during which they have planning and investment certainty and can take their own decisions regarding investment activities and priorities and assume their own entrepreneurial responsibility for doing so. Enhancing safety at level crossings on public roads (e.g. installing new or improving existing safety equipment) and, in particular, removing level crossings (e.g. by constructing bridges) is a priority transport policy objective that is strongly supported by the Federal Government, which is committing substantial federal funding on the basis of the Railway Crossings Act. Of the funding provided by the Federal Government in the financial year 2023 (‘Federal Government share’), the federal states spent a total of €127.5 million. Funding of Combined Transport and private Sidings For combined transport terminals, the Federal Government For combined transport terminals, the Federal Government provides to private undertakings non-repayable grants totalling up to 80% of the eligible expenditure based on the Guidelines on Funding Investments in Transloading Facilities for Combined Transport and non-repayable grants of up to 50 % of the eligible expenditure based on the Guide- Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 25 lines on Funding for the Construction, Upgrading and Reactivation of Private Sidings. On the basis of the corresponding Guidelines (Administrative Regulations) on Funding for Combined Transport , funding totalling €696.8 million had been approved in the rail sector by the end of 2023 for 63 combined rail/road transport terminals (in some cases involving several construction stages), of which around €59.0 million was approved in 2023. With regard to waterways, funding totalling €419.7 million had been approved/spent by the end of 2023 for 48 combined waterway/road transport terminals (in some cases involving several construction stages), of which around €6.3 million was approved/spent in 2023. Federal Trunk Roads Federal trunk roads are upgraded and constructed in accordance with the current requirement plan for federal trunk roads. The requirement plan for federal trunk roads entered into force on 31 December 2016 as an annex to the 6th Federal Trunk Roads Upgrading (Amendment) Act (see C.2.1). It includes the following construction goals: - approx. 900 km of new federal motorways, - approx. 1,800 km of upgraded federal motorways (including junctions), - approx. 2,500 km/518 bypasses, - approx. 1,100 km of other federal highways. With regard to federal trunk roads, actual expenditure in 2023 totalled around €12.0 billion, of which an amount of €8.9 billion was investment. In 2023, in the course of the implementation of the requirement plan, around 35 km of new federal motorways were built, around 41.0 km were widened to six or more lanes and another 47.0 km of federal highways were upgraded or built. At the end of 2023, work to build around 188 km of new federal motorways, widen around 274 km of federal motorways and build around 274 km of new federal highways was ongoing. The federal trunk roads have to be maintained sustainably with regard to structural fabric and usability. In the future, substantial investment funds from the road construction budget will still have to be provided for this purpose. In the reporting year 2023, a total (i.e. route + civil engineering structures) of €5,473.4 million (including the structural maintenance shares of PPP projects) was spent on maintaining the federal trunk roads (excluding the structural maintenance shares in connection with conversion and upgrading). Of this total, the following amounts were spent on - federal motorways: €3,934.5 million, - federal highways: €1,538.9 million, In the period under review, structural maintenance expenditure on civil engineering structures for federal trunk roads excluding PPP accounted for around €1.97 billion, i.e. approx. 36 % of total structural maintenance expenditure. In the year under review, around €112.1 million was spent on the construction of cycle tracks on federal highways, including structural maintenance of cycle tracks. Approximately 120 km of cycle tracks along federal highways were completed. In 2023, around €42.7 million were spent for noise mitigation measures along federal trunk roads. On federal motorways, average daily traffic (ADT) in the year 2023 was around 49,800 motor vehicles/24 h, with an HGV share of 7,840 motor vehicles/24 h; on federal highways outside built-up areas, ADT was around 9,600 motor vehicles/24 h, with an HGV share of 760 motor vehicles/ 24 h. The annual mileage on the federal motorways rose to 239.5 billion motor vehicles/km in the reporting year and to 107.3 billion motor vehicles/km on federal roads outside built-up areas. Federal Waterways The basis for the upgrading of federal waterways is the Act on the Upgrading of Federal Waterways, which was adopted at the end of 2016; the requirement plan is annexed to this Act. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 25 – 26 Zusammenfassung In 2023, expenditure on the federal waterways (investment, operation and maintenance) totalled €1,481 million. Expenditure on investment (infrastructure, engineering work, vehicles, etc.) in the federal waterways totalled €1,125 million, including EU funds. Of this, €741 million was invested in the structural maintenance and replacement of the transport infrastructure and €247 million was invested in upgrading and construction work. Investment in the federal waterways focused, among other things, on the continuation of the upgrading and construction schemes already begun and on the structural maintenance of the existing waterways and their installations. The funds were used, as planned, to continue the schemes to preserve the competitiveness of the German ports industry. These schemes include, in particular, upgrading the approaches to the seaports, implementing the plans to upgrade the Kiel Canal and improving hinterland connections. At the same time, the schemes to improve the quality of the waterway infrastructure were progressed in order to improve the economic performance of the inland waterway sector. These were primarily the schemes in the framework investment plan, with a high proportion of projects combining the replacement of capital assets and widening. Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 27 Synthèse Généralités Conformément au paragraphe 7 des lois régissant, respectivement, l’aménagement des infrastructures fédérales ferroviaires et routières et au paragraphe 6 de la Loi relative à l’aménagement des voies navigables fédérales et modifiant la Loi portant sur les voies navigables fédérales, le Ministère fédéral du Numérique et des Transports présente tous les ans au Bundestag allemand un rapport relatif à l’ avancement de l’aménagement des infrastructures fédérales de transport. Pour l’année 2006, les rapports sur le rail et les grandes routes fédérales ont été publiés une dernière fois séparément, sous les titres « Rapport sur l’élargissement et l’ aménagement des voies ferrées » et « Rapport sur la construction routière ». Depuis l’année de référence 2007, les rapports sur les modes de transport ferroviaire, routier et fluvial sont compilés en un seul rapport relatif aux investissements de transport. De plus, la décision prise par le Bundestag allemand lors de sa 184ème séance du 30 juin 2005, qui prévoit la présentation de rapports plus détaillés (document imprimé du Bundestag 15/5780), est mise en œuvre depuis le rapport de l’année 2006. Par ailleurs, l’Autobahn GmbH fédérale a présenté au titre du paragraphe 8 alinéa 2 de la Loi portant création de sociétés de gestion d’infrastructures (InfrGG) un rapport relatif aux investissements de transport qui a été intégré dans le rapport de l’État fédéral (cf. chapitre C.3). Voies ferrées fédérales Au cours de l’exercice budgétaire 2023, les investissements de transport (construction nouvelle et aménagement, entretien et autres investissements), réalisés à partir de fonds fédéraux et européens, ont atteint un volume de 9 785 millions € consacré au financement de l’infrastructure conformément à la Loi sur l’élargissement et l’aménagement des voies ferrées fédérales (BSWAG). Les fonds fédéraux et européens mis à disposition pour les projets de construction nouvelle et d’aménagement sur la base du Plan des besoins en vigueur ont atteint 1 930 millions €. Les priorités de l’ activité d’investissement au cours de l’exercice 2023 ont été la ligne nouvelle / aménagée Stuttgart-Ulm, la ligne aménagée Oldenburg-Wilhelmshaven, la ligne aménagée / nouvelle Karlsruhe-Bâle, la ligne nouvelle Nuremberg-Erfurt- Halle/Leipzig, le nœud de Berlin, le Rhein-Ruhr-Express (RRX) et la ligne aménagée Karlsruhe-Stuttgart- Nuremberg-Leipzig/Dresde. Les investissements couvrent aussi bien les mesures de protection acoustique au titre de la prévention des nuisances sonores que les mesures paysagères d’accompagnement – dans le cadre des dispositions légales – réalisées dans le contexte des projets de construction nouvelle et d’ aménagement. Pour les projets de construction nouvelle, les investissements au titre de mesures de protection acoustique et d’entretien du paysage se situent en général entre 0,5 et 1 million €/km ; ces montants pouvant être plus élevés dans certains cas. Pour financer les investissements de remplacement dans le réseau existant, l’État fédéral et les entreprises gestionnaires des infrastructures ferroviaires de l’État fédéral ont conclu un troisième accord de niveau de service et de financement (LuFV III) qui est entré en vigueur le 1er janvier 2020. Cet accord prévoit pendant la durée du contrat (2020-2029) une contribution de l’État fédéral aux coûts de l’infrastructure s’élevant en moyenne à plus de 5,2 milliards € chaque année. Dans l’accord de niveau de service et de financement (LuFV III), les entreprises gestionnaires des infrastructures ferroviaires, en contrepartie aux moyens financiers mis à disposition par l’État fédéral, se sont engagées sous peine de sanction à maintenir le niveau de service convenu, à mettre en œuvre un certain volume d’investissements de remplacement et à apporter une contribution propre pour les investissements destinés au réseau existant ainsi qu’une contribution fixe pour l’entretien. En contrepartie, les entreprises gestionnaires des infrastructures ferroviaires bénéficient d’une visibilité financière leur permettant de planifier leurs projets et de programmer leurs investissements sur une période de dix ans. De plus, elles peuvent décider en toute indépendance des activités d’investissement et des priorités dans le réseau existant. L’augmentation de la sécurité des passages à niveau sur les voies publiques (p. ex. par la mise en place d’installations de sécurité ou l’amélioration des installations existantes), et notamment la suppression de passages à niveau (p. ex. par la construction de passages supérieurs), comptent parmi les objectifs primordiaux de la politique des transports bénéficiant d’un soutien résolu par l’Etat fédéral qui y consacre des crédits fédéraux considérables sur la base de la Loi sur les croisements entre voies ferrées et routières (EKrG). Dans Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 27 – 28 Zusammenfassung l’exercice budgétaire 2023, les Länder ont dépensé le montant total d’environ 127,5 millions € des crédits mis à disposition au titre de la soi-disant « part de l’État fédéral ». Transport combiné et Promotion des Empbranchements Prives Afin de soutenir les installations de transport combiné (TC), l’État fédéral accorde au titre de la « Directive relative à la promotion des investissements dans des installations de transbordement pour le transport combiné » aux entreprises privées des aides non remboursables à raison de 80 % au maximum des dépenses d’investissement éligibles et au titre de la « Directive relative à la promotion de la construction nouvelle, de l’aménagement et de la réactivation d’ embranchements privés » des aides non remboursables à raison de 50 % au maximum des dépenses éligibles. Sur la base de la directive relative à la promotion du transport combiné (instruction administrative), des crédits d’aide d’un total de 696,8 millions € ont été accordés jusqu’à la fin de l’année 2023 au profit de 63 terminaux de transport combiné rail/route (en partie en plusieurs tranches), dont environ 59,0 millions € en 2023. En ce qui concerne les voies navigables, des crédits d’aide d’un total de 419,7 millions € ont été accordés/dépensés jusqu’à la fin de l’année 2023 au profit de 48 terminaux de transport combiné voie navigable/route (en partie en plusieurs tranches), dont environ 6,3 millions € en 2023. Grandes routes fédérales La construction nouvelle et l’aménagement des grandes routes fédérales s’effectuent conformément au Plan des besoins en vigueur. Le Plan des besoins pour les grandes routes fédérales est entré en vigueur le 31 décembre 2016 comme annexe de la 6ème Loi portant modification de la Loi sur l’aménagement des grandes routes fédérales (6. FS- trAbÄndG) (cf. C.2.1). Ce plan prévoit les projets suivants : - la construction nouvelle d’environ 900 km d’autoroutes fédérales, - l’aménagement d’environ 1 800 km d’autoroutes (y compris les nœuds), - la réalisation d’environ 2 500 km/518 routes de contournements, - environ 1 100 km de routes fédérales. En 2023, les dépenses pour les grandes routes fédérales se sont élevées à un total d’environ 12,0 milliards €, dont environ 8,9 milliards € en investissements. Dans le cadre de la mise en œuvre du Plan des besoins, environ 35 km d’autoroutes fédérales de construction nouvelle ont été réalisés en 2023, environ 41 km d’autoroutes ont été élargis à six voies ou plus et d’autres 47 km de routes fédérales ont été aménagés ou nouvellement construits. A la fin de l’année 2023, les projets en cours concernaient la construction nouvelle d’environ 188 km d’autoroutes fédérales, l’élargissement de 274 km d’autoroutes fédérales et la construction nouvelle d’environ 274 km de routes fédérales. Les grandes routes fédérales doivent faire l’objet d’un entretien assurant durablement autant leur structure que leur disponibilité. A cet effet, des moyens d’investissement considérables continueront à être mis à disposition dans le cadre du budget de la construction routière. Au cours de l’année de référence 2023, un montant total d’environ 5 473,4 millions € (infrastructures linéaires et ouvrages d’art, y compris les moyens affectés à l’entretien des projets PPP, sans compter les montants destinés à l’ entretien dans le cadre du réaménagement et l’aménagement) a été dépensé pour l’entretien des grandes routes fédérales, dont - autoroutes fédérales : 3 934,5 millions €, - routes fédérales : 1 538,9 millions €. Pendant la période de référence, la part des dépenses d’ entretien destinées aux ouvrages d’art le long des grandes routes fédérales s’est élevée à environ 1,97 milliard €, ce qui correspond à environ 36 % du montant total des dépenses d’entretien (sans projets PPP). Dans l’année de référence, environ 112,1 millions € ont été dépensés pour la construction et l’entretien de voies cyclables longeant des routes fédérales. Environ 120 km de pistes cyclables ont été construits le long de routes fédérales. Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 29 En 2023, environ 42,7 millions € ont été dépensés pour des mesures d’assainissement acoustique le long des grandes routes fédérales. Dans l’année de référence 2023, le trafic journalier moyen (TJM) s’élevait à environ 49 800 véhicules/24 heures avec une part de poids lourds (PL) de 7 840 véhicules/24 heures sur les autoroutes fédérales et à environ 9 600 véhicules/24 heures avec une part de PL de 760 véhicules/24 heures sur les routes fédérales interurbaines. Dans l’année de référence, le parcours annuel a augmenté pour atteindre 239,5 milliards de véhicules-kilomètres sur le réseau des autoroutes fédérales et 107,3 milliards de véhicules-kilomètres sur le réseau des routes fédérales interurbaines. Voies navigables fédérales L’aménagement des voies navigables fédérales s’effectue sur la base de la Loi sur l’élargissement des voies navigables fédérales adoptée à la fin de l’année 2016, à laquelle le Plan des besoins est joint en annexe. En 2023, les dépenses pour les voies navigables fédérales se sont élevées à un total de 1 481 millions € pour les domaines de l’investissement, de l’exploitation et de l’entretien. L’ ensemble des dépenses en investissements (infrastructure, ouvrages d’art, véhicules, etc.) pour les voies navigables fédérales s’est élevé à 1 125 millions €, y compris les fonds européens. 741 millions € de ce montant ont été consacrés à l’entretien et au remplacement de l’infrastructure de transport et 247 millions € à des mesures d’aménagement et de construction nouvelle. Les investissements dans les voies navigables fédérales ont porté entre autres sur la poursuite des projets d’aménagement et de construction nouvelle déjà en cours ainsi que sur l’entretien des voies navigables existantes et de leurs installations annexes. Les crédits ont été utilisés pour poursuivre, comme prévu, les mesures destinées à préserver la compétitivité des ports en Allemagne. Cela concerne notamment l’aménagement des voies d’accès aux ports maritimes, la mise en œuvre des plans pour l’aménagement du canal de Kiel ainsi que l’ amélioration du raccordement à l’arrière-pays. En même temps, les mesures visant à améliorer la qualité de l’infrastructure des voies navigables ont été poursuivies afin de renforcer l’efficacité économique de la navigation intérieure. Il s’ agissait là surtout des mesures prévues dans la programmation des investissements et dont une grande partie étaient des projets combinant renouvellement et élargissement. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 29 – A Verkehrsträgerübergreifende Informationen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 31 – 32 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen A.1 Einführung Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Damit dies langfristig gesichert werden kann ist es notwendig die Qualität der Bestandsnetze von Schiene, Straße und Wasserstraße zu sichern und dort wo es nötig ist, durch Neu- und Ausbau Engpässe zu beseitigen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, damit die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Zuge des Investitionshochlaufs auf einen Wert von über 16 Mrd. € angehoben werden. Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung gemäß der Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße über den Ausbau der Verkehrswegenetze des Bundes. Bis zum Berichtsjahr 2006 wurden über den Ausbau der Schienenwege und der Bundesfernstraßen getrennte Berichte herausgegeben. Seit dem Berichtsjahr 2007 erfolgt eine verkehrsträgerübergreifende Veröffentlichung des Verkehrsinvestitionsberichts. A.2 Prognose der deutschlandweiten Verflechtungen Als Entscheidungsgrundlage für die Infrastrukturplanung sind langfristige Verkehrsprognosen erforderlich. Die Verkehrsprognose 2030 war eine wichtige Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Ziel war es dabei, ein möglichst hohes Maß an Belastbarkeit der Prognosewerte zu erreichen. Im Rahmen der Verkehrsprognose wurde in komplexen Verfahren die Verkehrsverflechtung der verschiedenen Verkehrsträger kleinräumig prognostiziert, und dies für die unterschiedlichen Gütergruppen im Güterverkehr und für unterschiedliche Wegezwecke im Personenverkehr. Die Prognose beinhaltet auch eine Umlegung der prognostizierten Gesamtwerte auf das Verkehrswegenetz. Zentrale Ergebnisse der 2015 abgeschlossenen Verkehrsprognose 2030: – Die aktuellen Daten sagen zum Teil kräftige Zuwächse der Verkehrsleistung in Deutschland voraus. Gegenüber 2010 (dem Basisjahr der Prognose) wird der Güterverkehr (Tonnenkilometer, über alle Verkehrsträger) um 38 % zunehmen, der Personenverkehr (Personen-km, über alle Verkehrsträger) um 12 %. – Beim Güterverkehr wachsen der Straßenverkehr mit 39 % und der Eisenbahnverkehr mit 43 % überproportional. Hier macht sich die weiterhin hohe Dynamik des internationalen Handels mit seinen Auswirkungen auf grenzüberschreitende (+ 49 %) und Transitverkehre (+ 54 %) deutlich bemerkbar; auch der Binnenverkehr nimmt deutlich zu (+ 31 %). Für die Binnenschifffahrt wird ein Wachstum von 23 % prognostiziert. – Der Zuwachs beim Motorisierten Individualverkehr liegt bei rund 10 %. Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere „Automobilität“ der älteren Bevölkerungsgruppen zurückzuführen. Zudem nehmen die Fahrtweiten weiter zu. Der Eisenbahnverkehr wächst um 19 %. Der öffentliche Straßenpersonenverkehr inkl. der Fernbuslinien steigt um 6 %. Die Prognose 2030 macht deutlich, dass die Infrastruktur vor einer Belastungsprobe steht. Deshalb muss weiterhin kräftig in den Ausbau und die Modernisierung des Gesamtnetzes investiert werden – in Schiene, Straße und Wasserstraße. Die Verkehrsprognose ist im Internet des BMDV abrufbar: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/ verkehrsprognose-2030.html. A.3 Infrastrukturplanung und Infrastrukturfinanzierung A.3.1 Bundesverkehrswegeplanung Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege (Bundesschienenwege: Art. 87e GG, Bundeswasserstraßen: Art. 89 Abs. 2 GG, Bundesfernstraßen: Art. 90 GG). Zentrales Planungsinstrument hierfür ist der Bundesverkehrswegeplan – kurz BVWP. Der BVWP wird ca. alle zehn Jahre vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP ist zunächst eine Absichtserklärung der Regierung und hat keinen Gesetzescharakter. Der aktuelle BVWP 2030 wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Der BVWP 2030 gilt für den Planungshorizont von 2016 bis 2030 und stellt wichtige verkehrspolitische Weichen bzw. steckt den Rahmen für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in diesem Zeitraum ab: Er umfasst sowohl anfallende Erhaltungs- bzw. Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte auf den Verkehrsnetzen der Straße, Schiene und Wasserstraße in der Zuständigkeit des Bundes. Ziel des BVWP 2030 ist es, eine Gesamtstrategie für den Erhalt und Bau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes aufzustellen. Der BVWP 2030 wird flankiert durch den zu Beginn der 18. Legislaturperiode eingeleiteten und dann verstetigten Investitionshochlauf, der auch die angemessene Ergän- Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 33 zung der Haushaltsmittel durch Ausweitung der Nutzerfinanzierung beinhaltet. So konnte das Ziel der substanziellen Erhöhung der bereitgestellten Mittel erreicht und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes ab 2021 auf jährlich über 16,9 Mrd. € gesteigert werden. Der BVWP 2030 umfasst einen Rekord- Gesamtinvestitionsbedarf von 269,6 Mrd. € (Vergleich BVWP 2003: 173,2 Mrd. €). Erste Priorität des BVWP 2030 ist die Stärkung des Prinzips Erhalt und Ersatz des Bestandsnetzes vor Aus- und Neubau: 141,6 Mrd. € der Investitionsmittel sind für Erhalt und Ersatz vorgesehen. Das sind 58,9 Mrd. € und damit 71 % mehr als beim BVWP 2003 (dort 82,7 Mrd. €). In der Gesamtschau kommt der BVWP 2030 auf einen Rekordanteil für Erhalt/ Ersatz von 69 % (Vergleich BVWP 2003: 56 %). Beim Aus- und Neubau liegt der Schwerpunkt verkehrsträgerübergreifend auf der Beseitigung von Engpässen in hoch belasteten Korridoren und Knoten, um großräumig wirksame positive Effekte zu erzielen bzw. die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes zu erreichen. Verkehrsträgerübergreifend sind 87 % der Investitionen in Aus- und Neubau in großräumig bedeutsame Vorhaben vorgesehen. Auf den Autobahnen sollen mit den entsprechenden Maßnahmen Engpässe auf einer Streckenlänge von rund 2 000 Richtungskilometern und auf der Schiene von rund 800 km reduziert werden. Von dem Gesamtmittelbedarf entfallen 132,8 Mrd. € (bzw. 49,3 % der Mittel) auf den Verkehrsträger Straße, 112,3 Mrd. € (bzw. 41,6 %) auf den Verkehrsträger Schiene und 24,5 Mrd. € (bzw. 9,1 %) auf den Verkehrsträger Wasserstraße. Mit dieser Verteilung des Investitionsbedarfs auf die Verkehrsträger, die im BVWP 2030 auf Basis der Analyse verschiedener Investitionsszenarien erfolgte, kommt auch das Ziel der Bundesregierung zum Ausdruck, mit den Infrastrukturinvestitionen die Grundlage für ein umweltverträgliches Verkehrssystem zu legen. Entsprechend wurden die beabsichtigten Investitionen – soweit wirtschaftlich vertretbar und umsetzbar – zugunsten der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße verteilt. Aus Sicht des BMDV ist eine frühe und kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Planung und Realisierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Das BMDV hat daher im Jahr 2012 das „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ veröffentlicht und den neuen BVWP unter deutlicher Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Neben der prozessbegleitenden Information aller Interessierten über den Fortschritt der Arbeiten und Zwischenergebnisse fand darüber hinaus für zentrale Meilensteine bei der Aufstellung des BVWP 2030 eine Mitwirkung der Öffentlichkeit in Konsultationsverfahren statt. Insbesondere führte das BMDV auch vor diesem Hintergrund zum Entwurf des BVWP 2030 eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durch, die auch die gesetzlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erfüllte. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens stellte das BMDV den Entwurf des BVWP 2030 und den Umweltbericht zum BVWP 2030 für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen zur Verfügung, indem betroffene Behörden und die interessierte Öffentlichkeit ihre schriftlichen Stellungnahmen zum BVWP-Entwurf an das BMDV übermitteln konnten. Ergänzend wurde auch ein Projektinformationssystem (PRINS) bereitgestellt, das online unter www.bvwp-projekte.de öffentlich zur Verfügung gestellt ist. Ziel des Beteiligungsverfahrens war es, sachbezogene Hinweise zum Gesamtplan des BVWP 2030 und insbesondere zu dessen Umweltauswirkungen zu erhalten. Nach Abschluss des Verfahrens hat das BMDV den Entwurf des BVWP 2030 auf der Grundlage der insgesamt ca. 40 000 fristgerecht eingegangenen und ausgewerteten Stellungnahmen überarbeitet und diesen überarbeiteten BVWP 2030 dann dem Deutschen Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Der Umgang mit den Stellungnahmen wurde in einem Bericht des BMDV zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung des BVWP 2030 zusammenfassend dokumentiert und veröffentlicht. Der BVWP 2030 als Plan der Bundesregierung findet seine gesetzliche Umsetzung in den Ausbaugesetzen für die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Erst mit Verabschiedung der jeweiligen Änderungsgesetze und der zugehörigen Bedarfspläne wurde durch den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Projekte im Bereich Aus- und Neubau gelegt. Im Parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu den Ausbauänderungsgesetzen erhöhte sich der Finanzbedarf der Aus- und Neubauprojekte im Vergleich zum BVWP 2030 um ca. 1,3 Mrd. € auf insgesamt etwa 129,3 Mrd. €. Die Ausbauänderungsgesetze wurden am 02.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und traten Ende Dezember 2016 in Kraft. Unabhängig davon werden Details der einzelnen Bauvorhaben grundsätzlich für jedes Einzelprojekt in den entsprechenden planungsrechtlichen Verfahren festgelegt, insbesondere müssen die Projekte im Rahmen der Planfeststellungsverfahren jeweils Baurecht erlangen. Erst in diesen einzelprojektbezogenen Verfahren werden konkrete Festle- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 33 – 34 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen gungen hinsichtlich des Trassenverlaufs bzw. der Linienführung etc. getroffen und somit unmittelbare Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern ausgelöst. Daher sind im Planfeststellungsverfahren auch erneut Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene sowie die Umweltverbände vorgesehen. Besteht für ein Projekt Baurecht, kann es umgesetzt werden, wenn der Deutsche Bundestag die entsprechenden Mittel hierfür bereitstellt. A.3.2 Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) Auf Grundlage der Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen (§5 FStrAbG, §5 WaStrAbG, §5 BSWAG) erstellt das BMDV eine Fünfjahresplanung zur Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfsplänen. Vor dem Hintergrund des integrierten Ansatzes der Verkehrspolitik der Bundesregierung werden die Fünfjahresplanungen seit dem Betrachtungszeitraum 2006–2010 als verkehrsträgerübergreifender sogenannter Investitionsrahmenplan (IRP) vorgelegt. Der IRP fasst somit die Fünfjahresplanungen der drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße zu einer einheitlichen Planungsgrundlage zusammen. Der Investitionsrahmenplan ist – wie auch der Bundesverkehrswegeplan und die Bedarfspläne – kein Finanzierungsplan, sondern steckt den Planungsrahmen für die verkehrsträgerspezifischen Investitionen innerhalb des Betrachtungszeitraumes ab. Die gemäß Finanzplanung des Bundes voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel bilden die Grundlage für die Aufstellung der Projektlisten. Zusammenfassend führt der IRP verkehrsträgerübergreifend die Investitionsbedarfe für den Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur, den Ersatz und Erhaltung der Bestandsnetze und sonstige Investitionen auf. Hierunter fallen alle Maßnahmen im Bau und Vorhaben mit weit fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder diese im Betrachtungszeitraum erreichen können. Ende des Jahres 2016 sind die Bedarfsplangesetze für die Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und Wasserstraßen verabschiedet worden und in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage wurde ein neuer, verkehrsträgerübergreifender Investitionsrahmenplan aufgestellt. Der aktuelle IRP wurde im Februar 2020 veröffentlicht und umfasst den Betrachtungszeitraum von 2019 bis 2023. Er kann auf der Website des BMDV unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://www.bmdv.de/SharedDocs/DE/ Publikationen/G/investitionsrahmenplan-2019-2023.html. Für die Schiene sieht der IRP 2019–2023 Investitionen in Höhe von 33,8 Mrd. €, für die Bundesfernstraßen 40 Mrd. € und für die Bundeswasserstraßen 4,3 Mrd. € vor. Insgesamt ergibt das einen Finanzbedarf von 78,1 Mrd. €. Für Aus- und Neubauvorhaben sind im IRP 2019–2023 Investitionsmittel in Höhe von 22,8 Mrd. € vorgesehen. Davon entfallen 8,6 Mrd. € auf die Bundesschienenwege, 13,6 Mrd. € auf die Bundesfernstraßen und 0,6 Mrd. € auf die Bundeswasserstraßen. A.3.3 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) Im Vorgriff auf den BVWP ’92 wurden im April 1991 die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) von der Bundesregierung beschlossen, um möglichst schnell die für den wirtschaftlichen Aufschwung nötige Verkehrsinfrastruktur zwischen den alten und den neuen Ländern zu schaffen. Die 17 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit umfassen neun Eisenbahnprojekte, sieben Autobahnprojekte und ein Wasserstraßenprojekt. Diesen Projekten kommt eine Schlüsselrolle beim Zusammenwachsen der alten und der neuen Länder zu; sie bilden einen wichtigen Baustein für den wirtschaftlichen Aufholprozess im mittleren und östlichen Teil Deutschlands. Das aktuelle Volumen der VDE beträgt über 46 Mrd. €, von dem bis zum Ende 2023 insgesamt 40,2 Mrd. € realisiert worden sind. Der größte Teil der VDE ist fertiggestellt. Mit jährlich erscheinenden und online abrufbaren Sachstandsbericht Verkehrsprojekte Deutsche Einheit informiert das BMDV jährlich über den Fortschritt der Verkehrsvorhaben. Tabelle 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit VDE Nr . Projektbezeichnung Bundesschienenwege 1 ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund 2 ABS Hamburg–Büchen–Berlin 3 ABS Uelzen–Salzwedel–Stendal 4 ABS/NBS Hannover–Berlin 5 ABS Helmstedt–Magdeburg–Berlin 6 ABS Eichenberg–Halle 7 ABS Bebra–Erfurt 8 ABS/NBS Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin 9 ABS Leipzig–Dresden Bundesfernstraßen 10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11) 11 A 2, Hannover–Berlin, A 10; Berliner Ring (Süd- und Ostring) 12 A 9, Nürnberg–Berlin Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 35 VDE Nr . Projektbezeichnung 13 A 38, Göttingen–Halle; A 143, Westumfahrung Halle 14 A 14, Halle–Magdeburg 15 A 44, Kassel–Eisenach; A 4, Eisenach–Görlitz 16 A 71, Schweinfurt–Erfurt; A 73, Lichtenfels–Suhl Bundeswasserstraßen 17 Mittellandkanal, Elbe-Havelkanal, Untere Havelwasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße, Westhafenkanal Bundesschienenwege Diese Projekte mit einem Investitionsvolumen von ursprünglich rund 33,5 Mrd. DM (17 Mrd. €) sind von zentraler Bedeutung für die Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur in Deutschland. Die geplanten Kosten werden durch die EIU jährlich präzisiert und betragen aktuell 25,1 Mrd. €. Neben Kostensenkungen sind auch Kostenerhöhungen zu verzeichnen, die wesentlich auch auf Änderungen des Projektzuschnitts, wie z. B. durch die ursprünglich nicht geplante 2. Ausbaustufe Berlin–Hamburg oder Fortschreibung der Kosten bei VDE 8.1 und VDE 8.2 sowie VDE 9, zurückzuführen sind. Bis einschließlich 2023 wurden in die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit der Schiene insgesamt rund 20,2 Mrd. € investiert. Hierbei standen einerseits der Bau von Hochgeschwindigkeitsstrecken für bis zu 300 km/h und andererseits der Streckenausbau, die Streckenerneuerung und insbesondere die Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 160 – 200 km/h als Ausbaustandard im Vordergrund. Die VDE 2, 3 (1. Baustufe), 4 bis 7 sowie 8 (ABS/NBS Nürnberg–Erfurt- Halle/Leipzig–Berlin) sind bereits in Betrieb genommen worden. Das VDE Nr. 9 ABS Leipzig–Dresden ist zu einem wesentlichen Teil fertig gestellt und wird in Baustufen weiter ausgebaut. Derzeit werden im Abschnitt Riesa–Dresden verschiedene Ausbaumaßnahmen durchgeführt bzw. beplant. Der Neubau der Verbindungsspange Weißig–Böhla (7,5 km) und die Bauarbeiten zwischen Weinböhla und Radebeul West (im Rahmen des Konjunkturpakets I) sind bereits Ende 2010 fertig gestellt worden. Das VDE Nr. 1 ABS Lübeck/Hagenow Land–Rostock–Stralsund ist im Rahmen der 1. Baustufe zu einem wesentlichen Teil fertig gestellt worden. Das BMDV hat 2021 mit der DB Netz AG die Aufnahme der Planungen für die beiden noch zu realisierenden Abschnitte der 1. Baustufe Bad Kleinen–Ventschow sowie Schwaan–Rostock im Rahmen des Bedarfsplans vereinbart. Die Planungen wurden im März 2022 begonnen. Für die Maßnahmen Rostock (Abzweig Riekdahl)–Ribnitz- Damgarten West und Zweigleisiger Ausbau Velgast– Stralsund der 2. Baustufe konnte aufgrund des Ergebnisses der Bedarfsplanüberprüfung 2010 sowie des Bundesverkehrswegeplans 2030 kein volkswirtschaftlich positives Ergebnis erzielt werden; sie werden derzeit nicht weiterverfolgt. Die Bundesregierung hält insgesamt weiter an dem Ziel fest, die VDE schnellstmöglich abzuschließen. Bundesfernstraßen Unverändert verfolgtes Ziel ist, auch die wenigen noch verbleibenden Neu- bzw. Ausbauabschnitte baldmöglichst zu komplettieren. Die sieben Bundesfernstraßenprojekte haben eine Gesamtlänge von rund 2 000 km. Davon waren Ende 2023 rund 1 945 km unter Verkehr und weitere rund 45 km in Bau. Damit sind bereits über 99 % des Projektvolumens der VDE-Straßenprojekte realisiert oder in der Umsetzungsphase. In die sieben Bundesfernstraßenprojekte wurden bis Ende 2023 rund 17,3 Mrd. € investiert. Das entspricht rund 92 % der aktuellen Investitionskosten in Höhe von vsl. insgesamt rund 19,0 Mrd. €. Im Einzelnen waren Ende 2023 die folgenden Bauziele erreicht: Projekt 10 A 20, Lübeck–Stettin (A 11) Die 323 km lange, vierstreifige Neubaustrecke ist seit Dezember 2005 durchgängig unter Verkehr. Projekt 11 A 2, Hannover–Berlin A 10, Berliner Ring (Süd- und Ostring) Das insgesamt rund 331 km lange VDE- Erweiterungsprojekt (von vier auf sechs Fahrstreifen, auf rund neun km Länge von sechs auf acht Fahrstreifen) ist seit Juli 2020 baulich abgeschlossen und durchgängig unter Verkehr. Projekt 12 A 9, Nürnberg–Berlin Das Projekt beinhaltet auf einer Länge von rund 372 km die Querschnittserweiterung der A 9 von vier auf sechs Fahrstreifen, einschließlich Grunderneuerung. Die A 9 ist auf insgesamt rund 369 km in Bayern, Sachsen- Anhalt und Brandenburg durchgehend, in Thüringen bis auf das Autobahnkreuz Hermsdorf durchgehend unter Verkehr. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 35 – 36 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen Projekt 13 A 38, Göttingen–Halle A 143, Westumfahrung Halle Von der 209 km langen, vierstreifigen Neubaustrecke sind rund 196 km unter Verkehr: A 38 durchgängig seit Ende 2009, A 143; AD Halle-Süd (A 38) – AS Halle-Neustadt (seit 2004) . Der letzte in Bau befindliche A 143-Abschnitt zur Vollendung der Westumfahrung Halle verzögert sich infolge nicht eingetretener Vorabannahmen der DEGES zu erforderlichen Sanierungsleistungen im Altbergbaugebiet um drei Jahre bis voraussichtlich 2028. Projekt 14 A 14, Halle–Magdeburg Der rund 102 km lange vierstreifige Neubau ist bundesweit das erste, bereits im November 2000 – nach einer bemerkenswert kurzen Planungs- und Bauzeit von knapp zehn Jahren – vollständig für den Verkehr freigegebene VDE- Straßenprojekt. Projekt 15 A 44, Kassel–Eisenach A 4, Eisenach–Görlitz Das mit rund 458 km längste VDE-Straßenprojekt umfasst den vierstreifigen Neubau der A 44 zwischen Kassel und Herleshausen (Eisenach) sowie im Verlauf der A 4 die Querschnittserweiterung von der künftigen A 44-Verknüpfung bis Dresden von vier auf sechs Fahrstreifen (mit sechsstreifigem Neubau der A 4, Umfahrung Hörselberge im Bereich Eisenach), den Anbau von Seitenstreifen und die Ergänzung der zweiten Fahrbahn auf Teilabschnitten zwischen Dresden und Weißenberg, den vierstreifigen Neubau von Weißenberg bis zur Bundesgrenze bei Görlitz und die Grunderneuerung der vorhandenen Fahrbahnen. Auf der A 4 und A 44 waren Ende 2023 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 412 km für den Verkehr freigegeben: A 4; durchgehend (AD Wommen–Bundesgrenze bei Görlitz) seit 2014, A 44, AS Helsa-Ost–AS Waldkappel Weitere A 44-Abschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 35 km waren in Bau. Projekt 16 A 71, Schweinfurt–Erfurt A 73, Lichtenfels–Suhl Die aus zwei Autobahnverbindungen zwischen Franken und Thüringen bestehende und rund 222 km lange vierstreifige Neubaustrecke ist seit September 2008 als drittes Neubauprojekt durchgängig unter Verkehr. Tabelle 2 Realisierungsstand der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Bundesfernstraßen Nr . Projektbezeichnung Länge Realisierungsstand und vsl . Fertigstellung Gesamtkosten Ausgaben bis 2023 Ausgaben nach 2023 (km) (Mio. €) (Mio. €) (Mio. €) 10 A 20, Lübeck–Stettin 323 durchgehend unter Verkehr seit 2005, bereits fertiggestellt 1 910 1 905 5 11 A 2, Hannover–Berlin, A 10; Berliner Ring (Süd- und Ostring) 331 durchgehend unter Verkehr seit 07/2020, bereits fertiggestellt 2 395 2 390 10 12 A 9, Nürnberg–Berlin 372 369 km fertig, AK Hermsdorf zurzeit noch offen 2 775 2 730 45 13 A 38, Göttingen–Halle (A 9); A 143, Westumfahrung Halle 209 196 km unter Verkehr, restliche 13 km in Bau, A 38: fertiggestellt, A 143: Fertigstellungsziel 2028 2 345 1 760 585 14 A 14, Halle–Magdeburg 102 durchgehend unter Verkehr seit 2000, bereits fertiggestellt 655 655 0 15 A 44, Kassel–Eisenach; A 4, Eisenach–Görlitz 458 A 4: 388 km durchgehend unter Verkehr, A 44: 24 km unter Verkehr, 35 km in Bau, restliche 11 km im Planfeststellungsverfahren 6 235 5 135 1 100 16 A 71, Erfurt–Schweinfurt; A 73, Suhl–Lichtenfels 222 durchgehend unter Verkehr seit 2008, bereits fertiggestellt 2 685 2 680 5 Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 37 Abbildung 1 Verkehrsprojekte Deutsche Einheit – Straße Stand: 31. Dezember 2023 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Abteilung Bundesfernstraßen – Referat StB 20 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 37 – 38 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen Bundeswasserstraßen Für das VDE 17 Hannover–Magdeburg–Berlin (ohne Südtrasse) sind von den veranschlagten rund 2,2 Mrd. € bereits über 2,0 Mrd. € verausgabt. Zwei Drittel aller Ausgaben des VDE 17 sind aufgrund des schlechten Bauzustandes zeitlich indisponibler Ersatzbedarf, welcher aus wirtschaftlichen Gründen mit Erweiterungsinvestitionen kombiniert wird. Das VDE 17 hat einen Ausbauzustand erreicht, sodass 2,80 m abgeladene und 11,45 m breite und 185 m lange Schubverbände verkehren können. Mit einem behutsamen und umweltverträglichen Wasserstraßenausbau sollen die Schifffahrtsverhältnisse so gestaltet werden, dass der Verkehr mit Großmotorgüterschiffen bis 2 000 t und Schubverbänden mit 2 Leichtern bis 3 500 t möglich wird. Damit wird eine Standortverbesserung der Binnenhäfen Berlin, Brandenburg, Wustermark und Magdeburg sowie weiterer an den Wasserstraßen liegender Zentren erreicht. Gleichzeitig werden die Bedingungen für den Containerverkehr in der Relation Hamburg– Magdeburg–Berlin deutlich verbessert. Damit können auch die stark belasteten West-Ost-Achsen von Straße und Schiene entlastet werden. Mit der Aufgabe des Osthafens durch Berlin wurde die Südtrasse Berlin aus dem Ausbauvorhaben des VDE 17 ausgegliedert. A.3.4 Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs­ und ­bau GmbH (DEGES) Die DEGES ist eine Projektmanagement-Gesellschaft im Eigentum des Bundes und von zwölf Bundesländern. Die DEGES wurde ursprünglich 1991 für die Planung und die Baudurchführung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Straße (VDE Straße) in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegründet. Heute ist die DEGES nahezu bundesweit für ihre Gesellschafter bei der Realisierung großer Verkehrsinfrastrukturprojekte tätig. Seit 2007 sind sieben weitere Bundesländer der DEGES beigetreten. Hierzu zählen Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin. Seit dem 01.01.2021 werden die Aufgaben, die die Bundesautobahnen betreffen, nicht mehr durch die Länder, sondern vom Bund selbst wahrgenommen, der hierzu „Die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: Autobahn GmbH)“ gegründet hat. Seit dem 01.01.2021 ist damit die Auftraggeberschaft für die von der DEGES betreuten Autobahnprojekte sowie für die von der DEGES betreuten Bundesstraßenprojekte der Länder Berlin, der Freien Hansestadt Bremen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg zur Autobahn GmbH gewechselt. Durch diese Änderung ist der Bund, vertreten durch die Autobahn GmbH, heute mit Abstand größter Auftraggeber der DEGES. Die Kernkompetenz der Gesellschaft liegt im Projektmanagement sowohl für komplexe, große Straßenbau- und Ingenieurbauvorhaben sowie für Projekte in Öffentlich- Privater Partnerschaft (ÖPP). Die DEGES erfüllt ihre Projektleitungs- und - steuerungsaufgabe als Dienstleister für die öffentlichen Auftraggeber in der privatrechtlichen Organisationsform der GmbH. Hoheitliche Aufgaben verbleiben bei den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder bzw. der Autobahn GmbH des Bundes. Die DEGES erzielt mit Hilfe eines an den Bedürfnissen ihrer Auftraggeber orientierten Projektmanagementsystems termin-, kosten- und qualitätsgerechte Ergebnisse. Die DEGES plant und realisiert nicht nur Straßenbau- und Ingenieurbauvorhaben, sie ist auch Vordenker im Bereich des digitalen Planens und Bauens und setzt Projekte in diesem Bereich erfolgreich um. Damit engagiert sich die DEGES für das Bauen der Zukunft. Im Rahmen des vom Bundeskabinett aus den Handlungsempfehlungen der Reformkommission Großprojekte abgeleiteten „Aktionsplan Großprojekte“ hat die DEGES Pilotprojekte zu den Themen „Partnerschaftliche Projektabwicklung“, „Risikomanagement“ und „Building Information Modeling (BIM)“ übernommen. Derzeit begleitet die DEGES insbesondere große Baumaßnahmen auf der A 7 und der A 26 im Stadtgebiet von Hamburg, der A 14 Magdeburg–Schwerin in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, der A 40 Dortmund Ost–Dortmund/Unna und der A 44 Ratingen–Velbert in Nordrhein-Westfalen sowie der A 281 in Bremen. Darüber hinaus betreut die DEGES wesentliche Teile des Neubaus des VDE-Projektes A 44 Kassel–Eisenach in Hessen sowie des VDE-Projektes A 143 in Sachsen-Anhalt. Die DEGES ist zudem mit dem Projekt B 207 Neubau der Fehmarnsundquerung in Schleswig-Holstein beauftragt worden, welches sich derzeit in Planung befindet. Auch Erhaltungsmaßnahmen im bestehenden Autobahnnetz und Brückenertüchtigungen werden von der DEGES betreut. Hierzu zählen aktuell u. a. die Rheinbrücke bei Duisburg-Neuenkamp (A 40), der Ersatzneubau der Rader Hochbrücke in Schleswig-Holstein über den Nord-Ostsee- Kanal im Zuge der A 7 sowie die Weserstrombrücke in Bremen (A 1), die sich derzeit in Bau befinden. Weitere wichtige Maßnahmen stellen die Rudolf-Wissell-Brücke, die Westendbrücke (beide A 100) sowie der Umbau des Auto- Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 39 bahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) in Berlin dar, die sich derzeit in Planung befinden. Im Berichtsjahr 2023 wurde die DEGES von der Autobahn GmbH des Bundes mit der Planung und der Baudurchführung für die grundhafte Erneuerung der A 100 zwischen AD Funkturm und der Westendbrücke inklusive diverser die A 100 kreuzender Brücken in Berlin und mit der Baudurchführung für die Talbrücke Block Heide an der A 1 in Nordrhein-Westfalen sowie vom Land Baden-Württemberg mit der Planung und Baudurchführung für die Maßnahmen B 27, AS Leinfelden-Echterdingen-Nord bis AS Leinfelden- Echterdingen-Süd und B 31, Meersburg/West bis Immenstaad neu beauftragt. Die DEGES steuert mit knapp 510 Mitarbeitenden rund 1 000 externe Planer, Grunderwerber und sonstige Dienstleister. Alle zum Projektmanagement nötigen Spezialisten des Ingenieurwesens, des kaufmännischen und des juristischen Bereichs vereinen sich bei der DEGES unter einem Dach in der Zentrale in Berlin und den weiteren Standorten in Bremen, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Stuttgart und Bautzen. Neben der konventionellen Projektrealisierung betreut die DEGES auch ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich von der Planung über das Vergabeverfahren und die Bauphase bis hin zur Vertragskontrolle in der Betriebsphase. Als bundesweit beachtete Projekte wurden der Neubau der Umfahrung von Eisenach im Zuge der A 4 und die sechsstreifige Erweiterung der A 9 im Abschnitt von Triptis–Schleiz in Thüringen, die Erweiterung der A 7 von Hamburg–AD Bordesholm in Schleswig-Holstein sowie die Erweiterung/Erneuerung der A 10/A 24, AS Neuruppin–AD Pankow in Brandenburg als ÖPP realisiert. Das ÖPP-Projekt A 49 AD Ohmtal (A 5)–AS Fritzlar in Hessen befindet sich in Bau. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf die plangerechte Realisierung der Projekte durch die Digitalisierung der Prozesse sowie ein verbessertes Risikomanagement, Kostencontrolling und proaktive Bürgerbeteiligung. Auch bei der neuen Planungsmethodik BIM ist die DEGES Vorreiter mit mehreren Dutzend Pilotprojekten in verschiedenen Planungsphasen. A.3.5 Finanzierungsprogramme der EU Gemeinschaftszuschüsse für Transeuropäische Netze (CEF-Mittel) Der Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) wird im Wesentlichen über zwei EU-Verordnungen geregelt: In der Verordnung über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Verordnung (EU) Nr. 1315/2013) (TEN-V-Verordnung) wird festgelegt welche Verkehrsinfrastrukturen zum TEN-V gehören, welchen Ausbauparametern diese Verkehrsinfrastrukturen genügen müssen und innerhalb welcher Fristen der Netzausbau erfolgt. Für die Überarbeitung der derzeit geltenden TEN-V-Verordnung hat die EU-Kommission am 14.12.2021 einen Vorschlag vorgelegt. Im Ergebnis der in 2022 begonnenen Verhandlungen konnte im Dezember 2023 zwischen Rat, EU-KOM und EP die politische Einigung über die Revision der Verordnung mit den Leitlinien zum Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Verordnung) erreicht werden. Im Juni 2024 wurde die neue TEN-V Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1679) im Amtblatt der EU veröffentlicht. Die Zuständigkeit für Planung, Ausbau und Finanzierung der zum TEN-V gehörenden Verkehrsinfrastrukturen liegt dabei allein bei den Mitgliedstaaten. Die EU hat die Möglichkeit, die Mitgliedstaaten hierbei über Gemeinschaftszuschüsse zu unterstützen. Die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für die transeuropäischen Netze regelt die Finanzierungsvorschrift zur Schaffung der Fazilität Connecting Europe/CEF (Verordnung (EU) 2021/1153). Die wichtigsten bestehenden Regelungen in Kürze: TEN-V Netz Das TEN-V Netz besteht aus einem Gesamtnetz und einem Kernnetz. Das Gesamtnetz umfasst alle Verkehrsträger sowie die Infrastrukturen für See- und Luftfahrt. Für die Aufnahme in das Netz gelten bei für Häfen und Flughäfen bestimmte Schwellenwerte. Das Kernnetz umfasst als Teil des Gesamtnetzes dessen strategisch wichtigste Knoten und Verbindungen, die nach einer Methodik der EU-KOM festgelegt wurden. Im zweiten Schritt wurden die Hauptknoten miteinander verbunden, wobei den jeweils wichtigsten Verkehrsströmen gefolgt wurde. Eine Besonderheit ist das TEN-V Wasserstraßennetz: es wird in seiner Gesamtheit dem Kernnetz zugerechnet. Kernnetzkorridore Im Kernnetz wurden neun Korridore festgelegt, die die wichtigsten Langstreckenverkehre bzw. -routen abbilden. Die Korridore sind im Anhang der CEF namentlich aufgeführt und ihr Verlauf grob definiert. Von neun Kernnetzkorridoren verlaufen sechs durch Deutschland. CEF-Förderschwerpunkte Die Mittelausstattung der CEF-Verordnung wurde im Rahmen der Verhandlungen zum „Mehrjährigen Finanzrahmen“ (MFR) festgelegt. Im aktuellen MFR (2021 bis 2027) stehen als Budget für den Erhalt und den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur 25,8 Mrd. € zur Verfügung, von denen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 39 – 40 VerkehrsträgerübergreifendeInformationen 11,3 Mrd. € ausschließlich für Projekte in Empfängerländern des Kohäsionsfonds (zu denen Deutschland nicht gehört) eingesetzt werden können. Der restliche Betrag von 12,9 Mrd. € steht allen Mitgliedstaaten zur Verfügung, und zwar für die Komplettierung des TEN-V (6,1 Mrd. €) sowie seine Modernisierung (5,1 Mrd. €). Hinzu kommen noch knapp 1,7 Mrd. € für duale militärisch-zivile Zwecke. Die CEF-Höchstfördersätze bewegen sich zwischen 30 % (für Bauarbeiten) bzw. 50 % (für Planungen zur Genehmigung und Ausführung) und 85 % der förderfähigen Kosten für Projekte in Empfängerländern des Kohäsionsfonds. Anträge können nur nach erfolgtem Förderauruf duch die Kommission gestellt werden. Für den Ausbau des TEN-V sieht die CEF die Förderthemen Eisenbahninfrastruktur, Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen, Seehäfen sowie Straßen, Schienen-Straßen- Terminals und multimodale Logistikplattformen vor. Das Budget wird jedoch nicht nach diesen Förderthemen strukturiert, sondern nach einer Zuordnung der Projekte zum Kernnetz einerseits (85 %) bzw. zum übrigen Gesamtnetz des TEN-V andererseits (15 %). Die Europäische Kommission rechnet mit einem erheblichen Investitionsbedarf für die Fertigstellung des TEN-V- Kernnetzes bis 2030. Allein für den Finanzierungszeitraum 2021 bis 2027 schätzt sie den Mittelbedarf für die Fertigstellung des Kernnetzes auf 515 Mrd. €. Die Priorität der CEF-Förderung gilt daher dem Kernnetz des TEN-V mit seinen Kernnetzkorridoren. Große Hoffnungen setzt die Europäische Kommission auch auf „Innovative Finanzierungsinstrumente“. Dazu gehören ein Fremdfinanzierungsinstrument (Darlehen, Bürgschaften, Bonitätsverbesserungsmechanismen, Projektanleihen) sowie ein Eigenkapitalinstrument. Zudem werden mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) privates Kapital und weitere öffentliche Mittel mobilisiert. A.3.6 Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur Ziel der Bundesregierung ist es, dass Deutschland bis 2030 zum Leitmarkt für Elektromobilität mit 15 Mio. Elektro- Pkw und einer Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten wird. Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf die Elektromobilität ist ein vorauslaufender Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Die größte Maßnahme des BMDV im Bereich der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur ist das Deutschlandnetz, mit dem ein flächendeckendes Netz für das ultraschnelle Laden von Elektro-Pkw durch die Errichtung von über 1 000 Schnellladestandorten entsteht. Das Deutschlandnetz wird durch zwei Ausschreibungen auf Grundlage des Schnellladegesetzes (SchnellLG) realisiert: Die Ausschreibung des BMDV für die Errichtung und den Betrieb von Schnellladestationen im ländlichen, suburbanen und urbanen Raum mit bis zu 900 Standorten (Regionallose) wurde am 26.09.2023 erfolgreich abgeschlossen und die Zuschläge an zehn Unternehmen erteilt. Der erste Standort wurde am 21.12. 2023 in Düren eröffnet. Die Eröffnung weiterer Standorte ist für Herbst 2024 geplant. Die Autobahn GmbH hat ihr Vergabeverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur an 200 Standorten an unbewirtschafteten Rastanlagen mit der Zuschlagserteilung am 09.02.2024 abgeschlossen. Insgesamt investiert das BMDV rund 2,3 Mrd. € in die Errichtung und den Betrieb der Standorte (Regionallose und Autobahn- Standorte). Das Vertragsmanagement (u. a. Abnahme, Überwachung und Abrechnung) erfolgt im Auftrag des BMDV durch die Toll Collect GmbH. Zur ganzheitlichen Kommunikation des Deutschlandnetzes ist im Juli 2024 eine Kampagne gestartet. Auf einer neuen Website sind aktuelle Informationen rund um das Deutschlandnetz abrufbar: https://www.deutschlandnetz.de/. Das Deutschlandnetz ist ein wichtiger Meilenstein, um der Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. A.3.7 Verkehrsinvestitionen 2023 Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen fortzuführen. Im Bundeshaushalt 2023 waren für Investitionen in die Schienenwege des Bundes, die Bundesfern- und Wasserstraßen (Aus- und Neubau, Erhaltung und sonstige Investitionen) sowie für weitere Bereiche (Anlagen des Kombinierten Verkehrs, zur Förderung von Gleisanschlüssen und für öffentliche, nicht bundeseigene Eisenbahnen) insgesamt 21,746 Mrd. € eingeplant. Folgende Mittelverwendung war vorgesehen: – Bundesschienenwege: rund 9,1 Mrd. €, – Bundesfernstraßen: rund 11,496 Mrd. €, – Bundeswasserstraßen: rund 1,049 Mrd. €, – Weitere Bereiche: rund 0,101 Mrd. €. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 08.12.2022 wurden die Mautsätze zum 01.01.2023 geändert und dabei die Spielräume der reviderten Eurovignetten-Richtlinie genutzt, um die tatsächlichen externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung anzulasten. Zudem wurde mit dem Dritten Gesetz zur Änderung mautrechlicher Vorschriften vom 21.11.2023 ein neuer Mautteilsatz für die Kosten der ver- Drucksache 21/125 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichtsjahr 2023 41 kehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen zum 01.12.2023 eingeführt. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut rund 7,41 Mrd. €. Die Bundesmittel wurden mit EU-Mitteln (CEF-Mittel und Europäischer Solidaritätsfonds (EUSF) verstärkt. Darüber hinaus sind zur Beseitigung der durch das Mai/Juni- Hochwasser 2013 eingetretenen Schäden an der Verkehrsinfrastruktur des Bundes Mittel aus dem im Epl. 60 veranschlagten Fonds „Aufbauhilfe“ (AHF) sowie aus dem EUSF in Anspruch genommen worden. Die Schwerpunkte für die Investitionsausgaben waren wie im Vorjahr: – die Erhaltung und Modernisierung der Bestandsnetze, – die Weiterführung und Fertigstellung laufender Vorhaben, – die Beseitigung von Engpässen hoch belasteter Verkehrsknoten und Strecken, – die Vorhaben zur Bewältigung der Verkehre im Zusammenhang mit der Erweiterung der Europäischen Union, – der Ausbau leistungsfähiger Hinterlandanbindungen deutscher Seehäfen sowie ihrer seewärtigen Zufahrten sowie die verkehrliche Anbindung und Vernetzung der zentralen Flughäfen, – Herstellung der Barrierefreiheit und – die Förderung der Anwendung moderner Technologien. Tabelle 3 Verkehrsinvestitionen (Ist-Ausgaben) im Jahr 2023 (in Mio. €, einschließlich der Mittel aus AHF sowie der EU-Mittel [CEF und EUSF]) Bereich Neu- und Ausbau Erhaltung Sonstige Investitionen Summe Bundesschienenwege 1 9021 5 364,62 1 894,43 9 161 Bundesfernstraßen 2 6004 5 4745 8646 8 938 Bundeswasserstraßen 2477 7418 1379 1 125 Summe 4 749 11 579,6 2 895,4 19 224 Weitere Bereiche10 — — — 100,7 Gesamtsumme 4 749 11 579,6 2 895,4 19 324,7 1 Bundesmittel für Investitionen Neu- und Ausbau der Bundesschienenwege (ohne Eigenmittel der DB AG). 2 Bundesmittel gemäß LuFV. 3 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. ERTMS, Bahnhofsprogramm, GVFG, Lärmsanierung, Maßnahmen nach dem EKrG). 4 Bundes- und EU-Mittel für Bedarfsplaninvestitionen in die Bundesfernstraßen (ohne Anteile Dritter und private Investitionen im Rahmen von ÖPP-Vorhaben). 5 Einschließlich Mittel aus dem Aufbauhilfefonds (AHF) zur Beseitigung der durch das Hochwasser 2021 entstandenen Schäden. 6 Investitionen, die nicht unmittelbar dem Erhalt sowie Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. Lärmsanierung, Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Rastanlagenausbau, Ausbau von BAB-Knoten, Radwege an Bundesstraßen, Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und Dienstgebäude). 7 25 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als reiner Neubauanteil von kombinierten Maßnahmen. Die Trennung in Ersatz- und Ausbauinvestitionen ist nur bedingt darstellbar, da bei den Bundeswasserstraßen überwiegend kombinierte Maßnahmen (Ersatzinvestitionen mit Erweiterungsanteilen) durchgeführt werden. 8 Mittel für die Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur zzgl. 75 % der Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen als Erhaltungsanteile von kombinierten Maßnahmen. 9 Investitionen, die nicht unmittelbar der Erhaltung/Unterhaltung sowie dem Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur dienen (z. B. Fahrzeuge und Geräte, Betriebs- und Dienstgebäude). 10 Die Investitionen in weitere Bereiche (Anlagen des Kombinierten Verkehrs, Förderung von Gleisanschlüssen, Investitionen in öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen) umfassen nur privat finanzierte Maßnahmen, die auf der Grundlage von Richtlinie vom Bund gefördert werden; dabei wird nicht nach Neu- und Ausbau, Erhaltung und sonstigen Investitionen unterschieden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 41 – B Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/125– 43 – 44 Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes B.1 Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahnreform 01.01.1994) Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20.12.1993 und dem Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG) vom 27.12.1993 wurde das Verhältnis des Bundes zu seinen Eisenbahnen auf eine neue Grundlage gestellt; die staatlichen Aufgaben wurden von den unternehmerischen getrennt. Das Eigentum an den Schienenwegen und an den für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen wurde aufgrund der am 01.01.1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform auf die DB AG und im Rahmen der zweiten Stufe der Bahnreform am 01.01.1999 auf die DB Netz AG und die DB Station & Service AG (Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, EIU) übertragen. Nach Maßgabe des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode wurde die DB Station & Service AG auf die DB Netz AG mit Wirkung zum 27.12.2023 verschmolzen bei gleichzeitiger Umfirmierung zur DB InfraGO AG. Mit Wirkung vom 01.07.2001 ist die DB Energie GmbH als ein weiteres EIU hinzugetreten. Damit obliegen diesen EIU alle sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte und Pflichten; im Mittelpunkt stehen dabei die Verantwortung als Bauherren für die Planung, Vergabe, Baudurchführung, Finanzierung und Abrechnung der Investitionen sowie die betriebsbereite Vorhaltung und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur. B.2 Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur B.2.1 Allgemeines Um dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrsbedürfnissen gemäß Art. 87 e Abs. 4 GG Rechnung zu tragen, finanziert der Bund entsprechend § 8 BSWAG Neubau-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen in die Bundesschienenwege, während die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Schienenwege von den Eisenbahnen des Bundes getragen werden. Über die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen (Neubau, Ausbau, Ersatzinvestitionen) werden nach § 9 BSWAG Vereinbarungen zwischen dem Bund und den EIU geschlossen, in denen insbesondere der Umfang der vom Bund finanzierten Baumaßnahme

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