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Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Sind der Bundesregierung Fälle von Bundesbeamten oder Angestellten des Bundes – einschließlich der Bundespolizei, aber nicht beschränkt auf diese – bekannt, gegen die aufgrund von Interaktionen in den sozialen Netzwerken (wie „Gefällt mir“-Angabe, Folgen eines Kontos, Weiterleitung eines Beitrags) ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, die von einer Abmahnung, Kündigung oder sonstigen nachteiligen arbeits- oder beamtenrechtlichen Maßnahmen betroffen waren, und, wenn ja, wie viele Fälle waren das seit dem Jahr 2015 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Es ist der Bundesregierung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, die Frage zu beantworten, da Daten im Sinne der Fragestellung statistisch nicht erfasst werden. Für die Statusgruppe der Beamtinnen und Beamten erstellt und veröffentlicht das Bundesministerium des Innern regelmäßig eine Jahresstatistik über abgeschlossene Disziplinarverfahren der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Bereichen. Dort werden Disziplinarverstöße nach den betroffenen Dienstpflichten dargestellt. Ein dieser Disziplinarstatistik vergleichbares Instrument der Transparenz weist weder die Privatwirtschaft auf, noch ist es bislang in den Ländern einheitlicher Standard, solche Statistiken zu veröffentlichen. Die aktuellste Disziplinarstatistik für das Jahr 2024 ist abrufbar über die Publikationen der Webseite des Bundesministeriums des Innern. Für die Statusgruppe der Tarifbeschäftigten besteht eine allgemeine Übersicht zu Kündigungen oder Abmahnungen von Tarifbeschäftigten in der Bundesverwaltung ebenfalls nicht; insoweit leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister den jeweiligen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung (Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz).

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