Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
In wie vielen Fällen sind seit 2023 Beamte oder Angestellte in der gesamten Bundesverwaltung von Abmahnungen, Kündigungen oder Disziplinarmaßnahmen betroffen, weil Beschäftigte Vorgaben zum sogenannten Gendern in Texten nicht eingehalten hätten, insbesondere vor dem Hintergrund des Falls in Hamburg, wo nach Medienberichten eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) abgemahnt und gekündigt wurde, weil diese ein Arbeitsschutzdokument ohne Gendersprache verfasst hatte (Arbeitsgericht Hamburg, Aktenzeichen 4 Ca 62/25)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Es besteht weder im Beamtenbereich noch für Angestellte eine rechtlich verpflichtende Regelung zur Anwendung einer gendergerechten Sprache in der Bundesverwaltung.
Deren (Nicht-)Anwendung betrifft keine der unmittelbar geregelten Dienstpflichten der Beamtinnen und Beamten. Entsprechend sind daran keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen geknüpft, die als Daten über die jährliche Disziplinarstatistik des Bundes erhoben werden.
Aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) folgen für Tarifbeschäftigte ebenfalls keine Vorgaben zur Nutzung von gendergerechter Sprache, sodass auch aus tarifrechtlicher Sicht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu begründen sind.
Eine allgemeine Übersicht zu Kündigungen oder Abmahnungen in der Bundesverwaltung besteht im Übrigen nicht; insoweit leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister den jeweiligen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung (Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz).
Relationen
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