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Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahm…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesregierung aufschlüsseln)?.

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Schriftliche Frage 28 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahm… Frage 28 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl an Rechtsextremisten in Bundesbehörden in den Jahren 2023 bis 2025 entwickelt, und in wie vielen Fällen wurden Maßnahmen durch Disziplinarverfügung ausgesprochen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026: Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst statistisch die Zahl der Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden des Bundes mit dem „Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“. Der aktuelle vierte Lagebericht ist abrufbar unter: www.verfassungsschu tz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2025-11-lageber icht-rechtsextremisten-in-sicherheitsbehoerden.html Dieser ist eine Fortschreibung der Berichte aus den Jahren 2020, 2022 und 2024 und umfasst den Erhebungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. In wie vielen dieser Fälle disziplinarische Maßnahmen ergangen sind, ist dem Lagebericht ebenfalls zu entnehmen. Sobald die Zahlen für 2025 vorliegen und ausgewertet sind, werden diese mit dem fünften Lagebericht veröffentlicht. Darüber hinaus erfasst die jährlich veröffentlichte Disziplinarstatistik des Bundes, wie viele Disziplinarmaßnahmen innerhalb eines Jahres ausgesprochen wurden. Die Statistik für das Jahr 2024 ist online abrufbar unter: www.bmi.bun d.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/05/disziplinarstatistik202 4.html Maßstab für disziplinarische Konsequenzen im Zusammenhang mit der Verfassungstreue ist die Dienstpflicht des „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ nach § 60 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes. Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den Bundesbehörden in 2024 in zwölf Fällen die Verletzung dieser Dienstpflicht für die Prüfung des Disziplinarverfahrens die maßgeblich tragende Pflichtverletzung – ohne hier jedoch nach der Form des Extremismus zu unterscheiden. In sieben der zwölf Fälle wurden Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen. Davon wiederum wurde in drei Fällen eine Geldbuße verhängt; in einem Fall wurde die Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen; in weiteren drei Fällen wurde die Aberkennung des Ruhegehaltes als Disziplinarmaßnahme verhängt. Die Disziplinarstatistik für das Jahr 2023 ist ebenfalls online verfügbar unter: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichunge n/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/disziplinarstatistik-2023.pdf?_blo b=publicationFile&v=4. Anhand der gemeldeten und ausgewerteten Daten war in den Bundesbehörden in 2023 in fünf Fällen die Verletzung der Dienstpflicht „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ ausschlaggebend für die verhängte Disziplinarmaßnahme und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet. Davon wurden in zwei Fällen als Disziplinarmaßnahme die Dienstbezüge gekürzt; in einem Fall wurde die Disziplinarmaßnahme Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen; in zwei Fällen wurde das Ruhegehalt aberkannt. Da die Daten erst nach Abschluss des Jahres gemeldet werden können und im Anschluss auszuwerten sind, ist dieser Prozess für das Jahr 2025 noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall ist, wird die Bundesdisziplinarstatistik 2025 ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht.

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