Rede von Anne Janssen (CDU/CSU) – Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzau.
Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Anne Janssen (CDU/CSU) – Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 5 Millionen Menschen sind auf Pflege angewiesen, und über 1 Million Pflegekräfte geben täglich ihr Bestes. Dennoch bleiben Tausende Stellen unbesetzt. Wir brauchen einen klaren, attraktiven und bundesweit einheitlichen Einstieg in die Pflege, und genau dafür steht die Pflegefachassistenz. Mit dem Abschluss des vorliegenden Gesetzentwurfes legen wir dafür den Grundstein.
Wir geben der Pflegefachassistenz erstmals einen bundesgesetzlich geregelten Rahmen mit einheitlichen Kompetenzen, verlässlichen Standards und klaren Verantwortlichkeiten. Die zersplitterte Landschaft der bisher 27 verschiedenen Landesverordnungen gehört damit endlich der Vergangenheit an.
Künftig gilt: Wer die Ausbildung zur Pflegefachassistenz erfolgreich absolviert, kann problemlos überall in Deutschland arbeiten. Das stärkt die Mobilität der Fachkräfte, erleichtert die Personalgewinnung gerade auch in Regionen, wo jede zusätzliche Hand zählt, und schafft Rechtssicherheit für die Träger und Auszubildenden.
Besonders wichtig ist mir in diesem Bereich die neue Durchlässigkeit. Dieses Gesetz macht aus einem Einstieg einen echten Aufstieg oder schafft zumindest die Chance dazu.
Engagierte Assistenzkräfte können sich zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann weiterqualifizieren und von dort aus, wenn sie wollen, auch ins Studium gehen.
Diese Lern- und Karrierewege erhöhen die Attraktivität des Berufs, fördern Talente und würdigen auch berufliche Erfahrungen. Wer Verantwortung in diesem Bereich übernehmen will, der soll das auch können, ohne Hürdenlauf, aber dafür mit individuellem Einsatz und der gebotenen Qualität.
Für die ausgesprochen konstruktiven und wertvollen Beratungen innerhalb der Koalition, mit den Verbänden, aber auch mit den Ministerien möchte ich mich recht herzlich bedanken. Am Ende wollen wir alle das Gleiche: eine Pflege, die verlässlich, menschlich und überall erreichbar ist. Über die Umsetzung haben wir an vielen Stellen auch intensiv diskutiert.
Ein Ergebnis dieser Gespräche ist die ausdrückliche Einladung an die Rehaeinrichtungen, sich an den Modellvorhaben zur Umsetzung der praktischen Ausbildung, die wir im parlamentarischen Verfahren einbringen konnten, zu beteiligen. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! Beweisen Sie sich! Sie werben zu Recht um die Anerkennung als Träger. Ich weiß, dass Sie das können; aber nun gilt es, auch die letzten kritischen Stimmen zu überzeugen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz schafft Ordnung, ermöglicht Aufstieg, verbessert Versorgung und macht Pflege ein Stück weit zukunftsfest. Lassen Sie uns heute gemeinsam den Weg frei machen für mehr Hände am Bett, für attraktive Karrierewege und für eine Pflege, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können!
Vielen Dank.
Relationen
- part_of → Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
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