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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Plant die Bundesregierung, wie von Carsten Linnemann angekündigt (www.stern.de/news/linnemann-fordert-schaerfere-eu-regeln-zu-freizuegigkeit-fuer-arbeitnehmer-36069936.html), eine gesetzliche Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ländern der Europäischen Union, und, falls ja, wie ist das der Rechtsauffassung der Bundesregierung nach vereinbar mit der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie), die 2004 vom EU-Parlament für alle Mitgliedstaaten beschlossen wurde? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Eine gesetzliche Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger ist derzeit nicht geplant. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung, wie ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, dafür ein, Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme deutlich zu reduzieren und groß angelegten Soziallleistungsmissbrauch zu beenden. Dazu zählen auch eine strenge Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung, vor allem die Bekämpfung von Rechtsmissbrauch, und das Aufdecken von Scheinarbeitsverhältnissen, die Bekämpfung unangemeldeter Beschäftigung sowie ein besserer Datenaustausch der Behörden.

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