Schriftliche Frage 63 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wieso behauptet die Bundesregierung öffentlich, dass „kein Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ besteht (Bundesminister…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 63 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wieso behauptet die Bundesregierung öffentlich, dass „kein Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ besteht (Bundesminister…
Frage 63 (Cansin Köktürk, Die Linke):
Wieso behauptet die Bundesregierung öffentlich, dass „kein Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ besteht (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten, www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/ Methodikder-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-r egelbedarfsermittlung.html?cms_templateQueryS tring=methodik+regelbedarf&cms_showNoGeset zesstatus=true&cms_showNoStatus=true#pm-5-A usgaben-ermittlung, Antwort auf Frage 3.8), wenn sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnt mit dem Hinweis auf „mögliche Ausgestaltungsoptionen der künftigen Regelbedarfsermittlung“, die gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden werden, und mit dem Hinweis, dass die Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Statistischen Bundesamt zur Durchführung der Sonderauswertung der Einkommensund Verbrauchsstichprobe 2023 den Entscheidungsfindungsprozess über zukünftige Regelbedarfe beeinträchtigen würde (https://fragdenstaa t.de/anfrage/sonderauswertung-dereinkommensund-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/ eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. August 2026:
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 21/6151. Wie dort ausgeführt, steht die gesetzlich vorgegebene Berechnung und Fortschreibung der Regelbedarfe einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Systematik der Regelbedarfsermittlung nicht entgegen. Entsprechend betreffen die im in der Fragestellung genannten Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz angesprochenen möglichen Ausgestaltungsoptionen nicht die geltenden gesetzlich normierten Vorgaben, sondern deren Weiterentwicklung.
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