Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Mit welchen konkreten Maßnahmen bzw. Initiativen (wie beispielsweise durch die Anpassung der rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Voraussetzungen der Freizügigkeit bzw. zu deren Entzug) plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode auf europäischer Ebene einem Missbrauch der EU-Freizügigkeit entgegenzuwirken, und inwiefern hat es hierzu bereits einen Austausch mit den europäischen Partnern, hier insbesondere mit Bulgarien und Rumänien, gegeben?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
EU-Primärrecht kann nicht durch nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten abgeändert werden. Das Initiativrecht für Anpassungen der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38 liegt bei der Europäischen Kommission.
Die Bundesregierung überprüft derzeit, entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, welche Fehlannahmen und Fehlanreize im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit bestehen und welche Maßnahmen zu deren Bekämpfung geboten sind. Hierzu verweise ich auf die Antwort zur vorherigen Frage.
Relationen
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