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Rede von Dunja Kreiser (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

dip / rede 11.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 11a bis 11c: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes.

Das Protokoll 21/21 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 16.09.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Dunja Kreiser (SPD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt mit drei Gesetzentwürfen zum Energiewirtschaftsrecht werde ich mich auf RED III fokussieren. Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie, kurz: RED III, ist ein entscheidender Schritt für die Energiewende. Gerade im Bereich der Offshore-Windenergie eröffnet sich uns die Möglichkeit, Tempo zu machen: beim Ausbau, beim Repowering bestehender Anlagen und bei der Verknüpfung unserer Energiemärkte. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit RED III nun ein klarer Rahmen geschaffen wird, der uns Planungssicherheit gibt und die Weichen stellt, um unsere Klimaziele zu erreichen. Denn es ist klar: Wir brauchen deutlich mehr erneuerbare Energien, und Offshore-Windenergie ist dabei eine tragende Säule. Mit jeder neuen Anlage, die ans Netz geht, sichern wir nicht nur Versorgungssicherheit, sondern auch Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Europa. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommt das berühmte Aber: Der Wegfall der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus meiner Sicht kritisch zu sehen. Die Energiewende darf nicht im Widerspruch zum Umwelt- und Artenschutz stehen. Beides muss Hand in Hand gehen. Ich höre Stimmen aus der Wirtschaft und den Verbänden – wohlgemerkt: zusammen –, die sich in einigen Punkten mehr Rechtssicherheit wünschen, weil sie sozusagen mehr Klageverfahren erwarten. Wir brauchen, denke ich – das wird sich in den Beratungen zeigen; aber in einer Demokratie wird es letztendlich ein Ergebnis geben –, Möglichkeiten, Umweltunterlagen einzureichen, vielleicht auf freiwilliger Basis. Aus meiner Sicht gehört diese Option nicht nur in die Gesetzesbegründungen, sondern ganz klar auch in den Normtext hinein. Offshore-Windparks wird es natürlich auch an Landesgrenzen geben, bzw. es wird hoffentlich weitere dort geben. Das ist zum Beispiel bei uns in dem Falle Dänemark und Deutschland. Deswegen sind diese Umweltverträglichkeitsprüfungen auch wichtig. Wenn andere Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sehen, dann ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, nicht aber der Blick auf den besonderen Artenschutz. Auch hier freue ich mich auf die Diskussion. Die Berichterstattergespräche werden bald starten, und ich denke, wir kommen zu guten Lösungen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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