Orsted Germany GmbH
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Orsted Germany GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien für Wirtschaft und Emergie und Umwelt und Klima sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von
Themenfeldern geführt, die für die unternehmerische Tätigkeit von Ørsted wichtig sind. Dabei geht es unter anderem um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, den Netzausbau, das Strommarktdesign sowie die Umsetzung europäischer Verordnungen im Bereich Energie und Klima.
Zweck der Interessenvertretung ist es, Hintergründe und Wissenswertes aus der Praxis und zu Arbeitsabläufen zu vermitteln sowie Impulse zu Lösungsansätzen zu geben.
Dafür werden auch Informationsveranstaltungen und Abendveranstaltungen veranstaltet, zu denen Abgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus könnten in Einzelfällen auch Stellungnahmen, Studien oder Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt werden.
Interessenbereiche: Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Terrorismusbekämpfung; Allgemeine Energiepolitik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Cybersicherheit; Parlamentarisches Verfahren; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Immissionsschutz
Regelungsvorhaben:
- Positionierung zur Beibehaltung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in Offshore-Windvorhaben.: Die Bundesregierung hatte Ende März den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) beschlossen, mit dem die europarechtlichen Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden sollen. Vorgesehen ist unter anderem, dass in den
Genehmigungsverfahren auf ausgewiesenen Beschleunigungsflächen Umweltverträglichkeits-prüfungen (UVP) für Offshore-Windenergieprojekte entfallen. In unserer Iteressenvertretung haben wir auf die aus unserer Sicht notwednig beizubehaltende UVP hingewiesen. Dies haben wir durch direkte Anschreiben einem Positionspapier an Mitglieder des Deutschen Bundestags und Vertreter der zuständigen Minsiterien verdeutlicht.
- WhitePaper zu Nachnutzung der Offshore-Windflächen in der AWZ im Rahmen des FEP.: Im Rahmen des Flächenentwicklungsplans haben wir ein Whitpaper verfasst, in dem die aus unserer Sicht wichtigen Aspekte zur Betriebszeit bestehender Windparks, zur Nachnutzung der Flächen in der deutschen AWZ sowie zu den damit verbundenen Natureingriffen. Dieses Positionspapier haben wir an Mitgleider des Deutschen Bundestags sowie Vertretern der zuständigen Minsiterien versandt.
- Marktkonsultation WindSeeG: Das BMWE hat im November 2025 eine Marktkonsulation zum WindSeeG gestartet. Zu dieser haben wir uns eingebracht.
- Fortschreibung des Netzentwicklungsplans 2037/2045 (NEP): Wir haben die stetige Aktualisierung des Netzentwicklungsplans mit Blick auf Offshore-Wind kommentiert.
- Novelle WindSeeG: Aufbauend auf der Marktkonsulation des BMWE zum WindSeeG haben wir mit Blick auf eine mögliche Novelle des WindSeeG unsere wichtigsten Anregungen in einem Positionspapier zusammengefasst.
- Novellierung WindSeeG: Unseres Erachtens besteht eine Regelungslücke mit Blick auf die Rückgabe von bezuschlagten Flächen.
- Vertrauensschutz und Investitionssicherheit mit künftiger Netzentgeltsystematik sicherstellen: Wir brauchen Vertrauensschutz bei der künftigen Netzgeldsystematik (AgNes GBK-25-01-1#3).
Relationen
Keine Relationen.