Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Sieht die Bundesregierung im Zuge ihrer Bestrebungen bezüglich des Europäischen Grünen Deals die Gefahr einer Verwässerung der EU-Klimapolitik (Stichworte: Verbrenner-Aus, Lieferkettengesetz, Anti-Greenwashing), und besteht dadurch nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie infolge des neuen Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu den Verpflichtungen der Staaten im globalen Klimaschutz auf die „umfassenden klimapolitischen Maßnahmen“ der EU verweist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 21/1453), die Gefahr eines Bruchs des Völkerrechts, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet und verfolgt bei der Dekarbonsierung einen Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt.
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Internationale Gerichtshof zu allen völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Klimawandels umfassend Stellung genommen hat.
Die Bundesregierung sieht jedoch nicht, dass von einem rechtlich unverbindlichen Gutachten regulatorischer Handlungsbedarf auf nationaler oder europäischer Ebene ausgeht.
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