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Schriftliche Frage 51 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/defau…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 51 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/defau… Frage 51 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten des Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/default/fi les/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-e n.pdf), nach welchem „die Produktion, der Verbrauch, die Exploration sowie die Gewährleistung von Subventionen für fossile Energieträger“ eine Verletzung völkerrechtlich bindender Sorgfaltspflichten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens und der VN- Menschenrechtskonvention darstellen kann (S. 122, Nr. 427), und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die Rechtmäßigkeit der Erschließung zusätzlicher Gasvorkommen in Deutschland bzw. deren Genehmigung durch staatliche Institutionen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 3. September 2025: Die Bundesregierung begrüßt, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem Gutachten vom 23. Juli zu allen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Klimawandels umfassend Stellung genommen hat. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der IGH in seinem Gutachten ausdrücklich festgehalten hat, dass nicht der Ausstoß von Treibhausgasen an sich eine Völkerrechtsverletzung bedeutet, sondern dass es auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz des Klimas vor Treibhausgasen ankommt. Die Bundesregierung bekräftigt das Festhalten an den bisherigen Klimazielen. Die EU-Klimaziele, insbesondere der Emissionshandel, geben vor, in welcher Menge Treibhausgase emittiert werden dürfen. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode haben die Koalitionspartner vereinbart, Potenziale konventioneller Erdgasförderung im Inland zu nutzen. Hinsichtlich privater Akteure betont der IGH die staatliche Pflicht, u. a. fossile Erkundungsgenehmigungen aufgrund der völkerrechtlichen Sorgfaltspflichten effektiv zu regulieren und zu überwachen und dabei kumulative Effekte geplanter Aktivitäten zu berücksichtigen (vgl. IGH- Gutachten, insbesondere §§ 276, 427, 428). In der EU liegen bereits umfassende klimapolitische Maßnahmen vor, die dies gewährleisten.

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