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Schriftliche Frage 91 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland aus dem Rechtgutachten des Internationalen Gerichtshofs vo…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 91 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland aus dem Rechtgutachten des Internationalen Gerichtshofs vo… Frage 91 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welcher Handlungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung für Deutschland aus dem Rechtgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 23. Juli 2025 (www.icj-cij.org/sites/default/fi les/case-related/187/187-20250723-adv-01-00-e n .pdf) unter Berücksichtigung des expliziten Wunsches des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider, „dass die Staatengemeinschaft dieses Gutachten zum Anlass nimmt, das Engagement für den Klimaschutz zu verstärken und die internationale Zusammenarbeit zu verbessern“, wozu auch gehöre, „bis September mit neuen Klimaplänen für die nächsten zehn Jahre bis 2035 eine beschleunigte Wende hin zum nachhaltigen, erneuerbaren und resilienten Wirtschaften einzuschlagen“ (www.bundesumweltministerium.de/m eldung/internationaler-gerichtshof-klimaschutz-is t-menschheitsaufgabe), insbesondere mit Blick auf die von der Bundesregierung ermöglichte Verschiebung der Verhandlungen über das EU-2040- Klimaziel in den Europäischen Rat, wo aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips eine Ablehnung drohen könnte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. September 2025: Die Bundesregierung begrüßt, dass der Internationale Gerichtshof (IGH) zu allen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Klimawandels umfassend Stellung genommen hat. Deutschland war Teil der Gruppe, welche unter der Leitung von Vanuatu das Gutachtenverfahren einleitete. Das IGH-Gutachten bestätigt das bestehende Völkerrecht. Der IGH unterstreicht in seinem Gutachten insbesondere folgende Punkte: • Die Staaten sind angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um Klimaschäden zu verhindern. • Das IGH-Gutachten unterstützt eine starke Kooperation innerhalb der Staatengemeinschaft zur Bekämpfung des Klimawandels. • Die Pflichten zur Abwendung von Klimaschäden gelten für die Vertragsparteien der Klimaschutzabkommen, allen voran des Pariser Klimaabkommens, aber in allgemeiner Weise gelten sie auch für Staaten, die nicht Vertragsparteien der Klimaschutzabkommen sind. • Die Staatengemeinschaft kann nur gemeinsam die Klimakrise beherrschen und die aktuellen Klimaveränderungen dämpfen, es kommt auf jeden Beitrag an. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der IGH in seinem Gutachten auf S. 122, Nr. 427 ausdrücklich festgehalten hat, dass nicht der Ausstoß von Treibhausgasen an sich eine Völkerrechtsverletzung bedeutet, sondern dass es auf die Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz des Klimas vor Treibhausgasen ankommt. Die Bundesregierung bekräftigt das Festhalten an den Klimazielen Deutschlands und der Europäischen Union (EU). Dementsprechend kommt es auch auf die Klimaschutzbeiträge (NDCs) der EU für das Jahr 2035 an, die aus dem EU-Klimaziel für das Jahr 2040 abgeleitet werden sollen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das EU-Klimaziel für das Jahr 2040 unter Einhaltung der Bedingungen aus dem Koalitionsvertrag mit einer Treibhausgasminderung in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 beschlossen wird. Der einstimmige Beschluss aller EU-Umweltministerinnen und - minister über eine Absichtserklärung zu den NDCs der EU für das Jahr 2035 unterstreicht, dass die Arbeit am EU-Klimaziel für das Jahr 2040 im Einklang mit den klimapolitischen Notwendigkeiten – dem 1,5 Grad- Ziel –, den politischen Leitlinien und Prioritäten des Europäischen Rates, insbesondere in der Sitzung des Europäischen Rates im Oktober 2025, und anschließend im EU-Umweltrat, fortgesetzt wird. Eine Einigung zum EU-Klimagesetz im EU-Umweltrat mit dem EU-Klimaziel für das Jahr 2040 soll als Orientierung für das NDCs der EU für das Jahr 2035 dienen.

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