Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Ist eine Änderung der Gebühren nach § 15 der Passverordnung (PassV) oder eine Kostenübernahme seitens des Bundes für die Erstellung digitaler Ausweisfotos geplant, und, wenn ja, wann, und wie sieht der konkrete Änderungsvorschlag für die Finanzierung der PointID-Geräte aus, der am 31. März 2025 seitens des Bundesministeriums des Innern gegenüber den Kommunen angekündigt worden ist (Az. DVI4.20105/16#11)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Nach § 20 Absatz 2 des Passgesetzes sind Gebühren so zu bemessen, dass diese die Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Ob aufgrund gestiegener Kosten eine Gebührenerhöhung erforderlich ist, wird gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Es ist zudem keine Kostenübernahme seitens des Bundes für die Erstellung digitaler Ausweisfotos geplant. Erstellen die Bürgerinnen und Bürger die digitalen Ausweisfotos bei einem privaten Fotodienstleister (zum Beispiel Fotostudios, Drogeriefilialen, Hersteller von Lichtbilderfassungsterminals), ist der genaue Preis zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Wird das Lichtbild mit einem PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH in den Räumen der Behörde erstellt, fallen zusätzlich zur Dokumentengebühr weitere 6 Euro an (vergleiche beispielsweise § 15 Absatz 1 Nummer 4 Passverordnung [PassV]).
Die technische Ausstattung der Kommunen mit PointID®-Systemen wird über das sogenannte „Betreibermodell“ sichergestellt, was der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vom 4. November 2020 (BT-Drucksache 19/24007) entspricht.
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