Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen und dem PointID-System auf Datensicherheit, Anwendungsfreundlichkeit und kommunale Wirtschaft
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Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern im Passwesen und dem PointID-System auf Datensicherheit, Anwendungsfreundlichkeit und kommunale Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6042
21. Wahlperiode 20.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lukas Benner, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Marcel
Emmerich, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der verpflichtenden Nutzung von elektronischen Lichtbildern
im Passwesen und dem PointID-System auf Datensicherheit,
Anwendungsfreundlichkeit und kommunale Wirtschaft
Seit dem 1. Mai 2025 sind bei der Beantragung von Reisepässen,
Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des
Ausländerrechts ausschließlich elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder zulässig
(§ 6 Absatz 2 Satz 3 des Passgesetzes (PassG), § 9 Absatz 3 Satz 2 des
Personalausweisgesetzes (PAuswG), § 60 Absatz 2 Satz 2 der Aufenthaltsverordnung
(AufenthV). Die konkrete Umsetzung des Gesetzes wirft zahlreiche Fragen in
Bezug auf die Praktikabilität und Bezahlbarkeit der neuen Verfahrensweisen für
Bürgerinnen und Bürger, den Erhalt von Betrieben als Teil kommunaler
Wirtschaft sowie den Schutz personenbezogener Daten auf.
Dadurch, dass seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 31. Juli 2025 keine
ausgedruckten Passbilder mehr mit zum Termin im Bürgerservice mitgebracht
werden können, müssen die digitalen Passbilder nunmehr direkt in der
Kommune oder in einem Fotostudio angefertigt werden. Dafür stellt die
Bundesdruckerei nach eigener Aussage den Kommunen „kostenneutral“ PointID-
Systeme zur Verfügung, wobei unter anderem unklar bleibt, wie die Wartung
der Geräte finanziert wird (www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/loesungen/poi
ntid).
Für Bürgerinnen und Bürger werden zu deren Nutzung Gebühren in Höhe von
6 Euro pro Lichtbild erhoben. Diese Gebühren sind zwar in vielen Fällen
geringer als die Kosten in einem Fotostudio für die Erstellung und Übermittlung von
digitalen biometrischen Lichtbildern, die üblicherweise zwischen 10 und
30 Euro liegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese Kosten jedoch so
nicht mehr durch eigene Aufnahmen vermeiden und tragen somit eine
Mehrbelastung von mindestens 6 Euro.
Diese Entwicklungen sind auch aus der Perspektive der kommunalen
Wirtschaftsförderung problematisch, weil hierdurch Gewerbesteuereinnahmen und
Arbeitsplätze wegfallen sowie der Leerstand in den Kommunen verstärkt wird.
Der Centralverband Deutscher Berufsfotografen beschreibt die neuen
Regelungen als massiven Markteingriff und warnt vor Umsatz- und
Arbeitsplatzverlusten (www.spiegel.de/panorama/neuregelung-fuer-passfotos-das-aendert-sic
h-ab-mai-a-b976a432-a769-4c01-9aba-b33220664ad1).
Zwar können Fotostudios weiterhin die Erstellung von Passbildern anbieten,
die Preise bestimmen sie hierbei selbst. Jedoch müssen die Anbieter
kostendeckend und gleichzeitig wettbewerbsfähig arbeiten können, was bei dem
kommunalen Angebot von 6 Euro regelmäßig unmöglich ist.
Hinzu kommt, dass nunmehr für die Fotostudios weitere, zusätzliche Kosten
anfallen. Denn um das Angebot aufrechtzuerhalten, kann das von einem
registrierten Fotodienstleister aufgenommene Lichtbild über eine nach den Vorgaben
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte
und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt werden. Nach
der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-
Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR‑Code) ausgehändigt. Dieser wird in
der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, um das Lichtbild aus der
geschützten Cloud abrufen zu können (www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurz
meldungen/Webs/PA/DE/2025/neue-passbilder.html). Für die Nutzung der
Cloud ist allerdings eine entsprechende Software bzw. der Zugang zu dieser
Cloud notwendig. Dadurch entstehen für die Fotostudios sowohl einmalige
Registrierungskosten als auch Kosten für die Übertragung der Lichtbilder (www.
e-passtransfer.de/Fotografenportal), die grundsätzlich an Kundinnen und
Kunden weitergegeben werden müssen, um die Wirtschaftlichkeit des Angebots zu
erhalten.
Zudem wurden parallel zur Einführung der digitalen Lichtbilder die Gebühren
für die Ausstellung von Personalausweisen seit dem 7. Februar 2026 um 9 Euro
erhöht (46 Euro statt zuvor 37 Euro). Dies wird mit gestiegenen Herstellungs-
und Personalkosten begründet (www.tagesspiegel.de/politik/46-statt-37-euro-p
ersonalausweise-werden-ab-heute-teurer-15228471.html). Dadurch sind,
inklusive der Gebühr für die Nutzung des PointID-Systems, die Kosten für
Bürgerinnen Bürger um 15 Euro gestiegen.
Einzelne Betreiber von Fotostudios berichten, dass sie vermuten, dass die
Kostensteigerung der Personalausweise auch dazu dient, die PointID-Systeme zu
refinanzieren und damit die Gebühren für die Erstellung digitaler Lichtbilder in
der Kommune künstlich gering zu halten. Das führt bei den Betreibenden
gerade in Bezug auf ihre eigenen Bemühungen, auf lokaler Ebene wirtschaftliche
Angebote bereitzustellen, zu Unverständnis und einem Ungerechtigkeitsgefühl.
Als ein gesetzgeberisches Ziel ist formuliert, dass Verfahren vereinfacht,
Bürokratie abgebaut und die Beantragung der Ausweisdokumente
bürgerfreundlicher werden sollen. Diese vermeintlichen Vereinfachungen werden damit
begründet, dass nur noch ein Gang zur Behörde nötig sei. Die Möglichkeit, die
Lichtbilder im Bürgerinnen- bzw. Bürgerservice aufzunehmen und diese
unmittelbar in den jeweiligen Antrag zu übertragen, ist grundsätzlich eine
Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeitern in den Kommunen zugutekommen könnte. Jedoch waren
Aufnahmen vor Ort auch vor der Einführung des PointID-Systems möglich.
Außerdem gibt es beim PointID-System starke Einschränkungen. So weisen
Kommunen teilweise aus, dass das System nicht für Kinder unter sechs Jahren
bzw. unter 120 Zentimeter (cm) Körpergröße geeignet ist und in einem solchen
Fall ein Fotograf für die Erstellung des Passbildes aufgesucht werden soll.
In diesen Kommunen müssen Lichtbilder für Kinder weiterhin in Fotostudios
bzw. von Fotografinnen und Fotografen gemacht werden. Sollten diese aber aus
den genannten Gründen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten (Cloud und
Software) mittel- und langfristig das Angebot der Passfotos reduzieren oder nur
zu höheren Preisen als bisher anbieten können, fehlt für Familien mit Kindern
eine solche Möglichkeit, das Lichtbild digital zu übersenden. Diese
Möglichkeit ist durch die neuen Regelungen für alle anderen Bürgerinnen und Bürger
geschaffen worden und wäre daher sinnvollerweise, wenn sie schon
verpflichtend ist, auch auf Kinder auszuweiten, um eine Gleichbehandlung herzustellen.
Durch die Gesetzesänderung soll laut Gesetzgeber neben der
Verfahrensvereinfachung auch Manipulationen bei der Passbeantragung durch den Einsatz des
sogenannten Morphings verhindert werden. Jedoch sind die Anzahl und
Tragweite der bisherigen Manipulationen trotz intensiver Debatten bis heute nicht
bekannt. Beim Morphing werden mithilfe von frei verfügbaren
Computerprogrammen Fotos zweier oder mehrerer Menschen zu einem einzigen Bild
verschmolzen. Werden auf diese Weise manipulierte Passfotos in den Ausweis
aufgenommen, könnten nicht nur der Inhaber oder die Inhaberin des Ausweises,
sondern auch alle anderen Personen, deren Gesichtszüge im Foto enthalten
sind, diesen Ausweis missbräuchlich verwenden. Die direkte digitale
Erfassung, die verschlüsselte Übertragung sowie die automatisierte Prüfung auf
Biometrietauglichkeit sollen das sicherheitspolitische Risiko minimieren, dessen
genaue Dimension bis heute aber nicht klar dargestellt werden konnte (www.ve
rbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-passbilder-pflich
t-seit-mai-2025-was-muessen-sie-wissen-108147).
Diese gesetzlichen Änderungen am bisherigen Verfahren führen damit zu
starken Einschränkungen was den Datenschutz und die IT-Sicherheit bei Nutzung
der Cloudsysteme angeht. So ist unter anderem nicht sichergestellt, dass die
personenbezogenen Daten auf direktem Wege vom Fotodienstleister zur
Behörde gelangen, weil die Zwischenspeicherung in einer Cloud häufig über einen
dritten Anbieter läuft. Trotz Verschlüsselung der Daten besteht so grundsätzlich
die Gefahr, dass diese Daten weiterhin Personen zugeordnet werden könnten,
vor allem mit Blick darauf, dass jede Verschlüsselung nur ein Schutz auf Zeit
ist und perspektivisch auch von Unbefugten umgangen werden kann. Darüber
hinaus ist bisher nicht auszuschließen, dass die Daten, die bei Cloudanbietern
gespeichert sind, auch in Drittländer außerhalb der EU fließen, was das Risiko
staatlicher Zugriffe birgt, selbst wenn die Daten physisch nur auf Servern
innerhalb der EU gespeichert sind (https://mint-secure.de/e-passfotos-im-realitaetsch
eck-datenschutz-it-sicherheit/). Der Schutz und die Sicherheit der
personenbezogenen Daten müssen jedoch zwingend lückenlos und verlässlich
sichergestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche
Aufwand (bitte jeweils nach unmittelbar finanziellem Aufwand und sonstigem
Verwaltungsaufwand aufschlüsseln) für die Etablierung eines PointID-
Systems für
a) die Kommune und
b) die Bundesdruckerei?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Kommunen, die bisher keinen Service zur Lichtbilderfassung vor Ort (PointID-
System oder andere zur elektronischen Aufnahme von Lichtbildern)
anbieten?
3. In welchen Kommunen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
andere Systeme als das PointID-System der Bundesdruckerei genutzt, und wie
hoch sind dabei jeweils die Kosten für
a) die Kommune und
b) die antragstellende Person?
4. Sind die Gebühren in Höhe von 6 Euro pro Lichtbild bei der Aufnahme
mit dem PointID System nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Bundesdruckerei kostendeckend?
5. Aus welchen Mitteln sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von der
Bundesdruckerei bereitgestellten PointID-Systeme finanziert?
6. Wie genau setzt sich die Gebühr in Höhe von 46 Euro (bzw. 27,60 Euro
bei Antragstellenden unter 24 Jahren) zusammen (bitte die genaue
Aufteilung der Herstellungskosten aufschlüsseln), und werden durch diese
Gebühren auch Kosten für die PointID-Systeme gedeckt?
7. Sind die Gebühren für die Kommunen nach Kenntnis der
Bundesregierung kostendeckend, wenn nein, welche Kenntnisse liegen der
Bundesregierung über etwaige Abweichungen vor, und wie hoch sind diese nach
Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt für jede Kommune konkret?
8. Haben sich die im Gesetzgebungsverfahren wiederholt geäußerten
Bedenken, der Bundesdruckerei stünde nicht ausreichend Personal für die
Wartung der neuen Geräte in den kommunalen Verwaltungen zur Verfügung,
aus Sicht der Bundesregierung als nicht zutreffend erwiesen oder haben
sie sich bestätigt?
9. Werden die Kosten für die PointID-Systeme nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht ausschließlich über deren Nutzungsgebühr, sondern auch
durch eine Umlage auf den Preis für Ausweisdokumente gedeckt, und
zahlen dadurch Bürgerinnen und Bürger, die das Lichtbild über die Cloud
an die Behörde übermitteln, indirekt für einen Service, den sie nicht
nutzen?
10. Wie viele Fotostudios oder ähnliche Gewerbe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland angemeldet (bitte jeweils für die Jahre
von 2020 bis 2025 angeben)?
11. Welche Möglichkeiten hat ein Fotostudio nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell, um die digitalen Passbilder über eine nach den Vorgaben des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und
verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde zu übermitteln?
12. Werden hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung Gebühren erhoben,
wenn ja, welche konkret, und wie hoch sind diese?
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für
Fotostudios, die digitalen Passbilder mithilfe der Cloud an die Behörde zu
übermitteln?
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Lichtbildern, die über die Cloud an die Behörde gesendet werden bzw. zuvor als
ausgedrucktes Lichtbild mitgebracht wurden (also durch einen externen
Anbieter aufgenommen wurden), an allen biometrischen Lichtbildern, die
in deutschen Behörden bei Beantragung von Pässen und Ausweisen
eingereicht werden (bitte jeweils für die Jahre von 2020 bis 2025 angeben)?
15. Wie viele Fälle von Morphing bei Ausweisdokumenten, die von
deutschen Behörden ausgestellt wurden, sind der Bundesregierung bekannt
(bitte für die Jahre von 2020 bis 2025 und die Monate Januar bis März
2026 angeben)?
16. In welchem Staat erfolgte und erfolgt die Serienfertigung der PointID-
Hardware?
17. Ist es zutreffend, dass die Geräteverwaltung (der PointID-Geräte) über
Microsoft Intune und deshalb eine Kommunikation der produktiv
genutzten PointID-Geräte mit Microsoft-Servern erfolgt, und was bedeutet dies
aus Sicht der Bundesregierung für den Grundrechteschutz der
Bürgerinnen und Bürger angesichts weiterhin bestehender rechtlicher
Unsicherheiten beim transatlantischen Datenaustausch?
18. Sind die Cloud-Lösungen, die vom BSI zertifiziert sind, nach Kenntnis
der Bundesregierung in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit
ausreichend kritisch geprüft, und kann die Bundesregierung versichern, dass
keine personenbezogenen Daten durch Unbefugte abgerufen werden
können?
19. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang
personenbezogene Daten auf Servern außerhalb der EU gespeichert oder
haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU darauf Zugriff?
20. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die digitalen
Lichtbilder in der Cloud gespeichert?
21. Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung die digitalen
Lichtbilder in der Behörde jeweils gespeichert, wenn sie
a) vor Ort aufgenommen werden oder
b) mithilfe der Cloud übermittelt werden?
22. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Handlungsbedarf, um
einen höheren Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten?
23. Ab welchem Alter bzw. welcher Körpergröße sind die PointID-Systeme
nach Kenntnis der Bundesregierung verlässlich nutzbar?
24. Wie viele Ausweisdokumente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
an Menschen ausgegeben, die das PointID-System aufgrund von Alter
bzw. Körpergröße nicht nutzen können (bitte jeweils für die Jahre von
2020 bis 2025 sowie für die Monate Januar bis einschließlich März 2026
angeben)?
25. Welche Möglichkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen, der Pflicht zur elektronischen Übergabe von Lichtbildern
nachzukommen, wenn das PointID-System nicht nutzbar ist, und werden Wege
geprüft, das PointID-System auch für diese Menschen nutzbar zu machen
oder vergleichbare Alternativen bereitzustellen?
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die vergleichsweise
geringe Gebühr von 6 Euro in der Kommune der Wettbewerb nicht insofern
verzerrt wird, als dass Fotostudios gerade gegenüber Kundinnen und
Kunden, für die das PointID-System aus technischen Gründen nicht nutzbar
ist, Passbilder nicht mehr zu ähnlichen Preisen anbieten können?
Berlin, den 4. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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