Schriftliche Frage 46 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieso wurden im Zuge der Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 46 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieso wurden im Zuge der Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens…
Frage 46 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wieso wurden im Zuge der Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften die Anschaffungskosten für die PointID-Geräte in den Meldeämtern nur auf die Gebühren für Personalausweise und nicht anteilsmäßig auf die Gebühren für Personalausweise und Reisepässe verteilt, da die Nutzung für beide Dokumente möglich ist (www.merkur.de/verbraucher/gebuehren-s teigen-kraeftig-preiserhoehung-fuer-personalausw eis-94165839.html), und wie verteilen sich die Kosten der PointID-Geräte nach den Kostenblöcken Produktion, Auslieferung, Aufstellung und Service?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. März 2026:
Entgegen der Annahme in der Fragestellung sind die entstandenen Kosten auf alle zentral produzierten ID-Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Dienstpässe, Diplomatenpässe, elektronische Aufenthaltstitel, Reiseausweise für Ausländer) umgelegt und in der Gebühr enthalten. Das Ziel des erwähnten Verordnungsgebungsverfahrens war allerdings nicht, Gebühren anzuheben, um die Kosten des digitalen Lichtbilds aufzufangen. Vielmehr lag dem Verfahren eine turnusmäßige Prüfung aller Kosten des Personalausweises zu Grunde. Dies umfasste neben einer Evaluierung der Verwaltungskostenstruktur in den Behörden auch die Kosten der Produktion des Personalausweises. Die Gebühr des Reisepasses war nicht Bestandteil der Verordnung und wurde in diesem Zuge gegenüber Bürgerinnen und Bürgern nicht erhöht. Die letzte Gebührenerhöhung fand hier zum 1. Januar 2024 statt. Die Gebühr war seinerzeit bereits so kalkuliert, dass Preisanpassungen auf Seiten der Bundesdruckerei GmbH antizipiert waren. Die nächste turnusmäßige Prüfung der Kosten des Reisepasses ist in diesem Jahr vorgesehen. Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage liegt der Bundesregierung eine Vorabkalkulation vor. Eine Einzelabrechnung erfolgt nicht, da es sich um Selbstkostenfestpreise gemäß § 6 der Verordnung PR 30/53 handelt. Die Produktionskosten der PointID®-Systeme sind mit 90,7 Mio. Euro netto (ca. 108 Mio. Euro brutto) kalkuliert. Eine weitere Differenzierung liegt nicht vor und ist für die Fragestellung auch nicht zielführend, da insbesondere Entwicklungs- und Servicekosten der Bundesdruckerei GmbH nicht auf die PointID®-Systeme begrenzt sind, sondern die gesamte Integration digitaler Lichtbilder in das System umfassen. Insoweit umfassen diese Kosten auch die Anlieferung von digitalen Lichtbildern von alternativen Systemen sowie privaten Dienstleistern, wie Fotostudios, an die Bundesdruckerei.
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