Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Ist die Bundesregierung der Aufforderung der Bundesländer aus dem Dezember 2025, „alle in der Änderungsverordnung enthaltenen Gebühren für den Personalausweis und die Lichtbilder nochmals im Hinblick auf die Belastbarkeit der Kalkulation zu überprüfen und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Kostendeckung neu festzulegen, sodass sie für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen sowie für die Fotowirtschaft transparent und nachvollziehbar sind“ nachgekommen, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis (in Bezug zum Beschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, Bundesratsdrucksache 628/25), und aus welchen Bestandteilen setzt sich die Erhöhung der Personalausweisgebühr von 37 auf 46 Euro konkret zusammen (www.tagesspiegel.de/politik/46-statt-37-euro-personalausweise-werden-ab-heute-teurer-15228471.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Das Statistische Bundesamt erhob den Verwaltungsaufwand, welcher bei der Gebührenfestsetzung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) berücksichtigt wurde, durch Befragung von zufällig ausgewählten Kommunen. Nach dieser Erhebung ergab sich eine durchschnittliche rechnerische Gesamtbearbeitungszeit von 17 Minuten und 2 Sekunden, für den ein durchschnittlicher behördlicher Kostenaufwand in Höhe von 17,61 Euro entstünde.
Unter Berücksichtigung des erreichten Grads der behördeninternen Digitalisierung einzelner Arbeitsschritte konnte nach einer Überprüfung der bundesdurchschnittliche Zeitansatz pro Dokument auf 15 Minuten und 53 Sekunden festgelegt werden, sodass insgesamt pro Antrag Verwaltungskosten in Höhe von 16,39 Euro anzusetzen sind.
Auch eine erneute Prüfung hat keine weitere Kürzungsmöglichkeit aufgezeigt, weil die Unterstützung behördeninterner Arbeitsabläufe mit neuer Technik Zeit bei der Implementierung benötigt und der gegenwärtige Aufwand in Ansatz zu bringen ist.
Bezüglich des Produktionskostenanteils der Personalausweisgebühr wurde die Kalkulation der Bundesdruckerei GmbH im Rahmen der Preisprüfung überprüft und der Produktpreis angepasst. Die finale Bestätigung durch den Wirtschaftsprüfer steht noch aus.
Die Kostenanteile der Personalausweisgebühr (46,00 Euro) setzen sich wie folgt zusammen: 29,61 Euro Herstellungskosten eines Personalausweises, 16,39 Euro Verwaltungskosten pro Antrag.
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