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Frage von Stefan Seidler (fraktionslos) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Stefan Seidler (fraktionslos) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Haben Einsatzorganisationen des Bundes bzw. private Hilfsorganisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes mit Mitteln des Bundes mobile Deiche beschafft, und falls nicht, ist eine Beschaffung geplant (bitte nach Organisation und Beschaffungsumfang aufschlüsseln)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Es liegen keine Erkenntnisse über derartig verausgabte Finanzmittel oder geplante Beschaffungen der Länder und Kommunen vor. Der Bund ergänzt die Ausstattung der Länder mit Spezialfahrzeugen und Ausstattung. Hierzu haben der Bund und die Länder ein Konzept zur ergänzenden Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder für den Zivilschutzfall abgestimmt, das vorsieht, welche Fahrzeuge und Ausstattung der Bund den Ländern für die Aufgabenbereiche CBRN-Schutz, Sanitätswesen, Betreuung und Brandschutz bereitstellt. Mobile Deiche, welche ausschließlich im Katastrophenschutz eingesetzt werden, fallen nicht unter die ergänzende Ausstattung des Bundes. Das Technische Hilfswerk (THW) beschafft Ausstattung gemäß seiner Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN). Die StAN ist darauf ausgerichtet, die Aufgaben des THW im Rahmen des Zivilschutzes erfüllen zu können, da es sich bei diesem um eine Aufgabe des Bundes gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz handelt. Der Katastrophenschutz bzw. die örtliche Gefahrenabwehr fällt hingegen in den Aufgabenbereich der Länder und Kommunen. Daher hat das THW keine Ausstattung für diese Zwecke in seiner StAN aufgeführt. Aufgrund dieser Aufgabentrennung zwischen Bund und Ländern kann das THW mit seiner Ausstattung, die es für die Aufgaben im Zivilschutz vorhält, technische Unterstützung bei der Bekämpfung von Katastrophen leisten, jedoch keine Ausstattung für Zwecke des Katastrophenschutzes, wie zum Beispiel mobile Deiche, vorhalten.

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