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Schriftliche Frage 21 von Knut Abraham (CDU/CSU): Welche technischen Ausstattungen für den Zivilund Katastrophenschutz sind durch den Bund in den kommenden zwei Jahren für das Land Brandenbu…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Knut Abraham (CDU/CSU): Welche technischen Ausstattungen für den Zivilund Katastrophenschutz sind durch den Bund in den kommenden zwei Jahren für das Land Brandenbu… Frage 21 (Knut Abraham, CDU/CSU): Welche technischen Ausstattungen für den Zivilund Katastrophenschutz sind durch den Bund in den kommenden zwei Jahren für das Land Brandenburg als Ersatzbeschaffungen und Neubeschaffungen vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025: Der Bund ist für den Zivilschutz, also den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall, zuständig. Für den Katastrophenschutz, also beispielsweise den Schutz vor Extremwetterereignissen, sind die Länder selbst verantwortlich. Daher stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für den Zivilschutz zur Verfügung (ergänzende Ausstattung), die die Länder dann allerdings auch im Katastrophenschutz nutzen dürfen. Dies entbindet die Länder aber nicht von ihrer Verpflichtung, für den Bereich Katastrophenschutz zunächst selbst für ausreichende Kapazitäten zu sorgen. Grundlage für die Beschaffung und die Zuteilung der Fahrzeuge samt Ausstattung ist das im Jahr 2007 zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Konzept für die ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder für Zivilschutzzwecke (Ausstattungskonzept). Im Ausstattungskonzept sind die Fahrzeugtypen, die Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeugtyp sowie die Verteilung der Fahrzeuge an die Länder (Soll-Stände nach Fahrzeugtypen für jedes Land) festgelegt. Bei der Zuteilung von neuen Fahrzeugen hält sich der Bund streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung in allen Ländern (Ausstattungsgrad). Daraus folgt, dass der Bund mit neuen Fahrzeugen eines Fahrzeugtyps zuerst das Land/die Länder mit der größten prozentualen Lücke für diesen Fahrzeugtyp (Soll-Ist- Vergleich) zum Zeitpunkt der Auslieferung der Fahrzeuge bedient. Dieser Soll-Ist-Vergleich wird seitens des Bundes zweimal jährlich – am 1. Januar und am 1. Juli – erstellt. Der Bund beschafft derzeit diverse Fahrzeugtypen, die den Ländern zum Teil bereits übergeben wurden beziehungsweise bis Ende dieses Jahres und in den Folgejahren zugewiesen werden. Dazu zählen Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS), Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS), Führungskraftwagen (FüKW), Mannschaftstransportwagen Dekontamination Verletzter (MTW Dekon V), Mannschaftstransportwagen Führung Dekontamination Verletzter (MTW Fü Dekon V), Gerätewagen Dekontamination von Verletzten (GW Dekon V), Gerätewagen Dekontamination Erstversorgung (GW Dekon EV), Gerätewagen Dekontamination Personal (GW Dekon P), Krankentransportwagen Typ В Zivilschutz (KTW Typ В ZS), CBRN-Erkundungswagen (CBRN ErkW) und CBRN-Messleitkomponente (CBRN MLK). In diesem Jahr hat das Land Brandenburg bereits diese Fahrzeuge erhalten: – ein Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS), – fünf Mannschaftstransportwagen Dekontamination Verletzter (MTW Dekon V), – fünf CBRN-Erkundungswagen (CBRN-ErkW). In diesem Jahr sollen dem Land Brandenburg noch folgende Fahrzeuge zugewiesen werden: – ein Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS), – fünf Mannschaftstransportwagen Dekontamination Verletzter (MTW Dekon V). Für das Jahr 2026 (und für 2027) kann der Bund erst ab dem 1. Januar 2026 Auskunft geben, welche Fahrzeugtypen und Mengen von den Herstellern im ersten Halbjahr 2026 geliefert werden und anschließend den Ländern zugewiesen werden. Einzige Ausnahme von dieser Regelung besteht derzeit nur hinsichtlich der neuen CBRN-Erkundungswagen, für welche dem Bund bereits jetzt Liefertermine und -mengen für 2026 vorliegen. Daher kann bereits jetzt gesagt werden, dass das Land Brandenburg 2026 fünf weitere CBRN-Erkundungswagen erhalten wird. Sowohl für das Jahr 2025 als auch für die Folgejahre können die noch anstehende Fahrzeugzuweisungen nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Hersteller die Fahrzeuge pünktlich und mangelfrei liefern. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass diese Voraussetzung nicht immer eingehalten wird.

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