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Schriftliche Frage 34 von Arne Raue (AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Katastrophenschutz auf Länderbzw. Landkreisebene in den kommenden vier Jahren we…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 34 von Arne Raue (AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Katastrophenschutz auf Länderbzw. Landkreisebene in den kommenden vier Jahren we… Frage 34 (Arne Raue, AfD): Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den Katastrophenschutz auf Länderbzw. Landkreisebene in den kommenden vier Jahren weiter zu stärken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025: Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund ist im Rahmen der zivilen Verteidigung unter anderem für den Zivilschutz zuständig, also den Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Die Bundesregierung wird den Zivilschutz weiter stärken. Im Rahmen des von ihr verfolgten integrierten Ansatzes wird dies zu Synergien und Verbesserungen im gesamten Bevölkerungsschutz führen und so auch die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Katastrophenschutz unterstützen. Dies betrifft sowohl den operativen Bevölkerungsschutz als auch das strategische Krisenmanagement. Die Stärkung des Zivilschutzes und damit auch die Stärkung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie des Technischen Hilfswerks (THW) ist angesichts zunehmender Krisenlagen von zentraler Bedeutung. Sofern der Haushaltsgesetzgeber entsprechend beschließt, sollen die neuen Finanzierungsinstrumente für die Gesamtverteidigung von Bund und Ländern genutzt werden, um die Einsatz- und Reaktionsfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Zu den von der Bundesregierung verfolgten Maßnahmen zählen insbesondere der Ausbau technischer und personeller Ressourcen, zum Beispiel im Bereich der ergänzenden Ausstattung für die Länder, die Modernisierung von Ausrüstung und Infrastruktur, zum Beispiel der Warninfrastruktur, sowie die Verbesserung der Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zum Beispiel durch Übungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung der nationalen Krisenmanagement-Strukturen und -Prozesse. Dies beinhaltet die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen zur Identifikation künftiger Bedrohungen und die darauf aufbauende Anpassung der nationalen Vorsorgeplanungen. Die rechtlichen Grundlagen werden überprüft und, sofern sich für die Stärkung der Krisenvorsorge ein entsprechender Bedarf erkennen lässt, angepasst.

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