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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte (Antwort zu Drs. 21/5592)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5832 · Antwort · Original ↗

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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte (Antwort zu Drs. 21/5592) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5832 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arne Raue, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5592 – Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Katastrophenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Ein gut ausgestatteter und koordinierter Katastrophenschutz ist unabdingbar, um für Gefahrenlagen wie beispielsweise Waldbrände, Hochwasserereignisse oder Terroranschläge gerüstet zu sein. Die Bundesregierung unterstützt den Katastrophenschutz mit finanziellen Mitteln, insbesondere durch Förderprogramme für die Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Modernisierung von Infrastrukturen. Die konkrete Verteilung dieser Mittel auf kommunaler Ebene, insbesondere auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, ist dabei für die Fragesteller von besonderem Interesse. Auch die Bundesregierung ist mit in der Pflicht, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Falle von Naturkatastrophen, Großschadensereignissen oder anderen Gefahrenlagen wirksam zu schützen. In den vergangenen Jahren haben sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch erhebliche Schwächen im deutschen Katastrophenschutz offenbart. Spätestens seit der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal, bei der 135 Menschen ihr Leben verloren, wurden eklatante Defizite in der Gefahrenabwehr, in der Koordination zwischen Behörden sowie in der technischen und personellen Ausstattung sichtbar. Statt frühzeitig und systematisch in den Aufbau eines robusten, flächendeckenden Katastrophenschutzsystems zu investieren, hat sich in den Augen der Fragesteller die Bundesregierung über Jahre hinweg auf föderale Zuständigkeitsfragen zurückgezogen und dringliche Investitionen vernachlässigt. Warnsysteme wie die Sireneninfrastruktur wurden vielerorts abgebaut oder nicht modernisiert (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/katastrophe nschutz-warnung-sirene-armin-schuster-flutkatastrophe-deutschland), Einsatzkräfte beklagen einen gravierenden Mangel an Geräten, Fahrzeugen und digitaler Ausrüstung (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/schutz-der-zivilbevoelke rung-brk-will-mehr-geld-und-ausruestung,UhUBIzw), und vielerorts bestehen nach Ansicht von Beobachtern Defizite bei der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen (vgl. https://publicgovernance.de/html/de/Gastkomm Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. entar-Rolle-der-Staedte-im-Zivil-und-Bevoelkerungsschutz.html). Insbesondere auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die in vielen Fällen erste Ansprechpartner bei Katastrophenlagen sind, herrscht nach Auffassung der Fragesteller ein ungleicher und oft intransparenter Zugang zu Bundesfördermitteln. Obgleich die Bundesregierung beteuert, den kommunalen Katastrophenschutz stärken zu wollen (vgl. https://background.tagesspiegel.de/smart-c ity-und-stadtentwicklung/briefing/dobrindt-sichert-kommunen-unterstuetzun g-zu), bleibt unklar, in welchem Umfang Fördermittel tatsächlich in die Fläche gelangen – und ob die strukturellen Herausforderungen, etwa in ländlichen oder finanzschwachen Regionen, ausreichend berücksichtigt werden.  1. Fördermittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 für Maßnahmen zum Ausbau des Katastrophenschutzes jeweils bereitgestellt (bitte die Fördersummen nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Förderprogrammen und damit umgesetzte Katastrophenschutzmaßnahmen sowie beantragte, gewährte und tatsächlich ausgezahlte Fördermittel tabellarisch aufschlüsseln)?  2. In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung die sachgerechte Verwendung der für Aufgaben des Katastrophenschutzes bewilligten Mittel auf kommunaler Ebene?  3. Welche Rückforderungen oder nicht vollständig abgerufenen Mittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes gab es im in Frage 1 genannten Zeitraum, und was waren die Gründe dafür?  4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl bzw. Priorisierung sowie Bewilligung der Fördermittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes für die Landkreise und kreisfreien Städte?  5. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 keine Fördermittel für Katastrophenschutzmaßnahmen erhalten, obwohl sie Anträge gestellt haben (bitte mit Begründung angeben)?  6. Welche Förderprogramme im Bereich Katastrophenschutz stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2026 zur Verfügung, und wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  7. Welche spezifischen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen, Ausbau von Leitstellen, Sirenenförderung, Schulungen etc.) wurden in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Bundesmittel gefördert (bitte mit Betrag und Maßnahme auflisten)?  8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass strukturschwache oder besonders gefährdete Landkreise und kreisfreie Städte bei Förderprogrammen im Bereich des Katastrophenschutzes angemessen berücksichtigt werden?  9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zum gegenwärtigen Stand der Katastrophenschutz-Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich Katastrophenschutz nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Welche Mittel sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029 vorgesehen, um den Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene gezielt zu stärken, und welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz. Der Bund hat gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz, d. h. den Schutz vor kriegsbedingten Gefahren. Dabei handelt der Bund im Zivilschutz entweder durch bundeseigene Verwaltung oder in Bundesauftragsverwaltung (Artikel 87b Absatz 2 Satz 1 GG. Dagegen sind die Länder für den Katastrophenschutz allein zuständig. Der Bund leistet mit seinen Behörden auf Anforderung der Länder und Kommunen sogenannte Katastrophenhilfe. Auf Grundlage des § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge und Ausstattung für den Zivilschutz zur Verfügung, die sie für Zwecke des ergänzenden Katastrophenschutzes der Länder nutzen können (sogenannter Doppelnutzen). Daraus leiten sich jedoch keinerlei Kompetenzen des Bundes für den Katastrophenschutz ab. Die Verantwortung für eine angemessene Ausstattung und Ausbildung der im landeseigenen Katastrophenschutz und in der allgemeinen Gefahrenabwehr integrierten Hilfeleistungseinheiten liegt allein in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder bzw. der betroffenen Kommunen. Die ergänzende Ausstattung, die in erster Linie den Kommunen zugutekommt, wird den Innenministerien und -senatoren der Länder vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übergeben. Diese sind, mit Ausnahme der Ausstattung der Analytischen Task Force, allein für die Verteilung auf die Katastrophenschutzbehörden innerhalb ihres Landes zuständig. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und der Ausstattung innerhalb eines Landes. Er hält sich jedoch streng an das Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung der Länder. Darüberhinausgehende konkrete Aufgaben des Zivilschutzes nehmen die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände überwiegend im Wege der Bundesauftragsverwaltung wahr. Vor diesem Hintergrund unterstützt und berät das BBK die Länder umfangreich mit einer Vielzahl von Konzepten, Empfehlungen und auch Fördermaßnahmen zugunsten des Zivilschutzes. Durch Investitionen werden bundesseitig beispielsweise folgende Bereiche und Fähigkeiten in Ländern und Gemeinden unterstützt: Das Warnsystem des Bundes wird den Ländern für die eigenen Zwecke im Bereich Warnung im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Das Warnsystem wird kontinuierlich gehärtet. Die Empfänger der Fördermittel der Sirenenförderprogramme 1.0 und 2.0 sind die Länder. Diese entscheiden über die interne Verteilung der Mittel, stellen die sachgerechte Verwendung sicher und berichten darüber an den Bund auf einem anderen Abstraktionsniveau als dem angefragten. Dies liegt daran, dass eine Aufschlüsselung nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten für die Prüfung der sachgemäßen Mittelverwendung keine Relevanz hat, liegt daher dem Bund nicht vor und ist bei Bedarf bei den zuständigen Landesbehörden zu erfragen. Mit Blick auf die ergänzende Ausstattung des Bundes erfolgt in den nächsten Jahren die Übergabe zahlreicher neuer Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für den Zivilschutz. Die ergänzen Ausstattung des Bundes ist an eine ergänzende Zivilschutzausbildung gebunden. Die Einsatzkräfte auf den Bundesfahrzeugen erhalten nach § 13 Absatz 4 ZSKG eine ergänzende Zivilschutzausbildung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 11 Absatz 1 ZSKG. Die ergänzende Ausbildung erfolgt im Wege der Bundesauftragsverwaltung in den Ländern. Die entsprechenden Mittel werden den Ländern in Form von Zuweisungen zur Verfügung gestellt. Daher handelt es sich hier nicht um Mittel aus Förderprogrammen. Die zweckentsprechende Verwendung der vom Bund bereitgestellten Mittel wird im jeweiligen Verfahren durch entsprechende Nachweis- und Kontrollmechanismen sichergestellt. Mittel, die nicht im Einklang mit den geltenden Bestimmungen verwendet werden, sind an den Bund zurückzuzahlen. Im Übrigen stehen dem Bund im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Aufsichtsinstrumente nach Artikel 85 GG zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Ausgestaltung und konkrete Umsetzung des Katastrophenschutzes auf kommunaler Ebene maßgeblich in der Verantwortung der Länder liegen. Der Bund wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeiten unterstützend und ergänzend, um ein leistungsfähiges und koordiniertes System des Bevölkerungsschutzes in Deutschland sicherzustellen. Das Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) ist rein auf den Zivilschutz ausgerichtet. Es werden in diesem Zusammenhang keine Fördermittel an Kommunen vergeben, sondern die Veranstaltungen werden direkt durch die BABZ durchgeführt. Zu darüberhinausgehenden eigenen Förderprogrammen der Länder erteilt die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft. Das ist Sache der Länder selbst. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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