Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte (Antwort zu Drs. 21/5592)
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Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an Landkreise und kreisfreie Städte (Antwort zu Drs. 21/5592)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5832
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Arne Raue, Dr. Gottfried Curio, Martin
Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5592 –
Fördermittelvergabe der Bundesregierung im Bereich Katastrophenschutz an
Landkreise und kreisfreie Städte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Katastrophenschutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die im föderalen
System der Bundesrepublik Deutschland eine enge Zusammenarbeit zwischen
Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Ein gut ausgestatteter und
koordinierter Katastrophenschutz ist unabdingbar, um für Gefahrenlagen wie
beispielsweise Waldbrände, Hochwasserereignisse oder Terroranschläge gerüstet
zu sein. Die Bundesregierung unterstützt den Katastrophenschutz mit
finanziellen Mitteln, insbesondere durch Förderprogramme für die Beschaffung
von Katastrophenschutzausrüstungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
sowie zur Modernisierung von Infrastrukturen. Die konkrete Verteilung dieser
Mittel auf kommunaler Ebene, insbesondere auf der Ebene der Landkreise und
kreisfreien Städte, ist dabei für die Fragesteller von besonderem Interesse.
Auch die Bundesregierung ist mit in der Pflicht, die Bürger der
Bundesrepublik Deutschland im Falle von Naturkatastrophen, Großschadensereignissen
oder anderen Gefahrenlagen wirksam zu schützen. In den vergangenen Jahren
haben sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch erhebliche Schwächen im
deutschen Katastrophenschutz offenbart. Spätestens seit der verheerenden
Flutkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal, bei der 135 Menschen ihr Leben
verloren, wurden eklatante Defizite in der Gefahrenabwehr, in der Koordination
zwischen Behörden sowie in der technischen und personellen Ausstattung
sichtbar.
Statt frühzeitig und systematisch in den Aufbau eines robusten,
flächendeckenden Katastrophenschutzsystems zu investieren, hat sich in den Augen
der Fragesteller die Bundesregierung über Jahre hinweg auf föderale
Zuständigkeitsfragen zurückgezogen und dringliche Investitionen vernachlässigt.
Warnsysteme wie die Sireneninfrastruktur wurden vielerorts abgebaut oder
nicht modernisiert (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2021-07/katastrophe
nschutz-warnung-sirene-armin-schuster-flutkatastrophe-deutschland),
Einsatzkräfte beklagen einen gravierenden Mangel an Geräten, Fahrzeugen und
digitaler Ausrüstung (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/schutz-der-zivilbevoelke
rung-brk-will-mehr-geld-und-ausruestung,UhUBIzw), und vielerorts bestehen
nach Ansicht von Beobachtern Defizite bei der Zusammenarbeit von Bund,
Ländern und Kommunen (vgl. https://publicgovernance.de/html/de/Gastkomm
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 6. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
entar-Rolle-der-Staedte-im-Zivil-und-Bevoelkerungsschutz.html).
Insbesondere auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die in vielen Fällen erste
Ansprechpartner bei Katastrophenlagen sind, herrscht nach Auffassung der
Fragesteller ein ungleicher und oft intransparenter Zugang zu
Bundesfördermitteln. Obgleich die Bundesregierung beteuert, den kommunalen
Katastrophenschutz stärken zu wollen (vgl. https://background.tagesspiegel.de/smart-c
ity-und-stadtentwicklung/briefing/dobrindt-sichert-kommunen-unterstuetzun
g-zu), bleibt unklar, in welchem Umfang Fördermittel tatsächlich in die Fläche
gelangen – und ob die strukturellen Herausforderungen, etwa in ländlichen
oder finanzschwachen Regionen, ausreichend berücksichtigt werden.
1. Fördermittel in welcher Höhe hat die Bundesregierung den Landkreisen
und kreisfreien Städten in den Jahren 2015 bis einschließlich 2025 für
Maßnahmen zum Ausbau des Katastrophenschutzes jeweils bereitgestellt
(bitte die Fördersummen nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien
Städten, Förderprogrammen und damit umgesetzte
Katastrophenschutzmaßnahmen sowie beantragte, gewährte und tatsächlich ausgezahlte
Fördermittel tabellarisch aufschlüsseln)?
2. In welcher Form kontrolliert die Bundesregierung die sachgerechte
Verwendung der für Aufgaben des Katastrophenschutzes bewilligten Mittel
auf kommunaler Ebene?
3. Welche Rückforderungen oder nicht vollständig abgerufenen Mittel für
Aufgaben des Katastrophenschutzes gab es im in Frage 1 genannten
Zeitraum, und was waren die Gründe dafür?
4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl bzw. Priorisierung sowie
Bewilligung der Fördermittel für Aufgaben des Katastrophenschutzes für
die Landkreise und kreisfreien Städte?
5. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2015 bis
einschließlich 2025 keine Fördermittel für
Katastrophenschutzmaßnahmen erhalten, obwohl sie Anträge gestellt haben (bitte mit Begründung
angeben)?
6. Welche Förderprogramme im Bereich Katastrophenschutz stehen den
Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2026 zur Verfügung, und
wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
7. Welche spezifischen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von Fahrzeugen,
Ausbau von Leitstellen, Sirenenförderung, Schulungen etc.) wurden in
den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Bundesmittel
gefördert (bitte mit Betrag und Maßnahme auflisten)?
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass strukturschwache oder
besonders gefährdete Landkreise und kreisfreie Städte bei Förderprogrammen
im Bereich des Katastrophenschutzes angemessen berücksichtigt
werden?
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor zum gegenwärtigen
Stand der Katastrophenschutz-Infrastruktur in den Landkreisen und
kreisfreien Städten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf der Landkreise und
kreisfreien Städte im Bereich Katastrophenschutz nach Einschätzung der
Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
11. Welche Mittel sind für die Jahre 2026 bis einschließlich 2029
vorgesehen, um den Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene gezielt zu
stärken, und welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und
Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des
Bundes im Zivilschutz. Der Bund hat gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des
Grundgesetzes (GG) die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den
Zivilschutz, d. h. den Schutz vor kriegsbedingten Gefahren. Dabei handelt der
Bund im Zivilschutz entweder durch bundeseigene Verwaltung oder in
Bundesauftragsverwaltung (Artikel 87b Absatz 2 Satz 1 GG. Dagegen sind die Länder
für den Katastrophenschutz allein zuständig. Der Bund leistet mit seinen
Behörden auf Anforderung der Länder und Kommunen sogenannte
Katastrophenhilfe. Auf Grundlage des § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes
(ZSKG) stellt der Bund den Ländern Fahrzeuge und Ausstattung für den
Zivilschutz zur Verfügung, die sie für Zwecke des ergänzenden
Katastrophenschutzes der Länder nutzen können (sogenannter Doppelnutzen). Daraus leiten sich
jedoch keinerlei Kompetenzen des Bundes für den Katastrophenschutz ab. Die
Verantwortung für eine angemessene Ausstattung und Ausbildung der im
landeseigenen Katastrophenschutz und in der allgemeinen Gefahrenabwehr
integrierten Hilfeleistungseinheiten liegt allein in der Zuständigkeit der jeweiligen
Länder bzw. der betroffenen Kommunen.
Die ergänzende Ausstattung, die in erster Linie den Kommunen zugutekommt,
wird den Innenministerien und -senatoren der Länder vom Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übergeben. Diese sind, mit
Ausnahme der Ausstattung der Analytischen Task Force, allein für die
Verteilung auf die Katastrophenschutzbehörden innerhalb ihres Landes zuständig.
Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge und
der Ausstattung innerhalb eines Landes. Er hält sich jedoch streng an das
Prinzip einer möglichst gleichmäßigen (prozentualen) Ausstattung der Länder.
Darüberhinausgehende konkrete Aufgaben des Zivilschutzes nehmen die Länder
einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände überwiegend im Wege
der Bundesauftragsverwaltung wahr.
Vor diesem Hintergrund unterstützt und berät das BBK die Länder umfangreich
mit einer Vielzahl von Konzepten, Empfehlungen und auch Fördermaßnahmen
zugunsten des Zivilschutzes.
Durch Investitionen werden bundesseitig beispielsweise folgende Bereiche und
Fähigkeiten in Ländern und Gemeinden unterstützt:
Das Warnsystem des Bundes wird den Ländern für die eigenen Zwecke im
Bereich Warnung im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Das Warnsystem
wird kontinuierlich gehärtet. Die Empfänger der Fördermittel der
Sirenenförderprogramme 1.0 und 2.0 sind die Länder. Diese entscheiden über die interne
Verteilung der Mittel, stellen die sachgerechte Verwendung sicher und
berichten darüber an den Bund auf einem anderen Abstraktionsniveau als dem
angefragten. Dies liegt daran, dass eine Aufschlüsselung nach Kreisen bzw.
kreisfreien Städten für die Prüfung der sachgemäßen Mittelverwendung keine
Relevanz hat, liegt daher dem Bund nicht vor und ist bei Bedarf bei den
zuständigen Landesbehörden zu erfragen.
Mit Blick auf die ergänzende Ausstattung des Bundes erfolgt in den nächsten
Jahren die Übergabe zahlreicher neuer Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände
für den Zivilschutz. Die ergänzen Ausstattung des Bundes ist an eine
ergänzende Zivilschutzausbildung gebunden. Die Einsatzkräfte auf den
Bundesfahrzeugen erhalten nach § 13 Absatz 4 ZSKG eine ergänzende Zivilschutzausbildung
zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 11 Absatz 1 ZSKG. Die ergänzende
Ausbildung erfolgt im Wege der Bundesauftragsverwaltung in den Ländern.
Die entsprechenden Mittel werden den Ländern in Form von Zuweisungen zur
Verfügung gestellt. Daher handelt es sich hier nicht um Mittel aus
Förderprogrammen.
Die zweckentsprechende Verwendung der vom Bund bereitgestellten Mittel
wird im jeweiligen Verfahren durch entsprechende Nachweis- und
Kontrollmechanismen sichergestellt. Mittel, die nicht im Einklang mit den geltenden
Bestimmungen verwendet werden, sind an den Bund zurückzuzahlen. Im Übrigen
stehen dem Bund im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die
Aufsichtsinstrumente nach Artikel 85 GG zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund weist die Bundesregierung darauf hin, dass die
Ausgestaltung und konkrete Umsetzung des Katastrophenschutzes auf kommunaler
Ebene maßgeblich in der Verantwortung der Länder liegen. Der Bund wirkt im
Rahmen seiner Zuständigkeiten unterstützend und ergänzend, um ein
leistungsfähiges und koordiniertes System des Bevölkerungsschutzes in Deutschland
sicherzustellen.
Das Jahresprogramm der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile
Verteidigung (BABZ) ist rein auf den Zivilschutz ausgerichtet. Es werden in
diesem Zusammenhang keine Fördermittel an Kommunen vergeben, sondern
die Veranstaltungen werden direkt durch die BABZ durchgeführt.
Zu darüberhinausgehenden eigenen Förderprogrammen der Länder erteilt die
Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Auskunft. Das ist
Sache der Länder selbst.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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