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Schriftliche Frage 47 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 47 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht… Frage 47 (Jan Köstering, Die Linke): Wie ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, sein pakistanischer Kollege habe erklärt, dass aus seiner Sicht bis zum Jahresende Zeit sei, um die Verfahren zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Personen durchzuführen (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. September 2025, „Pakistan stellt Berlin Bedingungen für Rückkehr von Afghanen“), damit vereinbar, dass danach erneut acht Personen mit einer Aufnahmezusage Deutschlands in Pakistan zur Abschiebung festgenommen wurden bzw. weitere davon bedroht waren (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/pakist an-festnahme-afghanen-100.html), und was ist der Grund dafür, dass das Auswärtige Amt zur Visumserteilung an afghanische Personen mit einer Aufnahmezusage vom Verwaltungsgericht Berlin durch die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von bis zu 10.000 Euro gezwungen werden musste (laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 3. September 2025, „Hilferuf aus Kabul“, verwies das Verwaltungsgericht auf eine „Beharrlichkeit“, mit der das Auswärtige Amt dem ersten gerichtlichen Beschluss zur Visumserteilung nicht nachgekommen sei, die dafür gegebene Begründung habe gelautet, es sei „derzeit nicht beabsichtigt, der Verpflichtung (…) nachzukommen“; bitte ausführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. September 2025: Es besteht Konsens mit der pakistanischen Regierung, die Aufnahmeverfahren bis zum Jahresende geordnet abzuschließen. Die Bundesregierung steht weiterhin in einem kontinuierlich engen, hochrangigen Austausch mit der pakistanischen Regierung hinsichtlich der Situation afghanischer Staatsangehöriger mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan und Afghanistan. Die Visavergabe des Auswärtigen Amts fußt auf Recht und Gesetz. Das beinhaltet im Einzelfall auch, dass laufende Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden. Jede ergangene Gerichtsentscheidung wird sorgfältig geprüft, einschließlich möglicher Auswirkungen auf andere laufende und zukünftige Verfahren und etwaiger erforderlicher Umsetzungsschritte. Das Auswärtige Amt stimmt sich hierzu eng mit dem Bundesministerium des Innern ab.

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