Frage von Katrin Fey (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Katrin Fey (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Wie reagiert die Bundesregierung auf den Brief der 210 nach Afghanistan abgeschobenen Menschen mit einer Aufnahmezusage, in dem auf die Verantwortung der Bundesregierung hingewiesen wird, weil die Betroffenen mithilfe deutscher Behörden und „im Vertrauen auf die Zusagen der Bundesrepublik Deutschland und in der Hoffnung auf ein sicheres Leben in Deutschland … Afghanistan trotz schwerer Bedrohungen und gefährlicher Reisen verlassen“ hätten (vergleiche http://www.tagesschau.de/inland/afghanen-brandbrief-merz-100.html), und ist die Aussage des Bundesministers des Auswärtigen, Johann Wadephul, die deutschen Behörden müssten den Zeitraum bis Ende des Jahres nutzen, „damit die Menschen, die uns in vielen Situationen geholfen haben, wissen, dass sie sich auf die Bundesrepublik Deutschland verlassen können“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 3. September 2025), so zu verstehen, dass gegebene Aufnahmezusagen Deutschlands eingehalten werden sollen, soweit kein Grund im Einzelfall für eine Rücknahme der Zusage aus Sicherheitsgründen, wegen etwaiger Täuschungen usw. vorliegt, oder wird die Bundesregierung bei der Einhaltung der Aufnahmezusagen danach unterscheiden, nach welchem Aufnahmeprogramm die Zusage erfolgte (bzw. nach § 22 oder § 23 des Aufenthaltsgesetzes, vergleiche www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-bereitschaft-ist-keine-zusage), was nach meiner Auffassung eine willkürliche Unterscheidung wäre und gerade nicht die Botschaft vermitteln würde, dass man sich auf die Bundesrepublik Deutschland verlassen kann (bitte ausführen)?
Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum:
Die Situation der betroffenen Personen in Pakistan, worauf auch der in der Fragestellung angesprochene Brief hinweist, nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Sowohl der Außenminister, am Rande seiner Reise nach Indien, als auch der Bundeskanzler haben dazu Stellung genommen. Demnach werden Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland, wo eine Rechtspflicht besteht, grundsätzlich eingehalten.
Die Bundesregierung stand und steht insbesondere über die deutsche Botschaft Islamabad fortlaufend in engem, hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um eine gesicherte Regelung für Personen zu vereinbaren, die eine Aufnahmezusage für Deutschland haben.
Derzeit findet eine Einzelfallprüfung für alle Personen statt, die sich in den Aufnahmeprogrammen für afghanische Staatsangehörige befinden, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. Wo die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel insbesondere die Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.
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