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Schriftliche Frage 18 von Rocco Kever (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Abschiebung von etwa 211 Afghanen aus dem deutschen Aufnahmeprogramm durch Pakistan zu reagier…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Rocco Kever (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Abschiebung von etwa 211 Afghanen aus dem deutschen Aufnahmeprogramm durch Pakistan zu reagier… Frage 18 (Rocco Kever, AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Abschiebung von etwa 211 Afghanen aus dem deutschen Aufnahmeprogramm durch Pakistan zu reagieren, insbesondere da diese Personen als ehemalige Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen gelten, und welche konkreten Schritte werden unternommen, um die verbleibenden etwa 245 freigelassenen Personen sowie die über 2.000 weiteren in Pakistan wartenden Afghanen sicher nach Deutschland zu bringen (vgl. www.tagessch au.de/inland/innenpolitik/afghanen-aufnahmeprog ramm-abschiebung-pakistan-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2025: Bereits seit geraumer Zeit ist ein etablierter Notfallmechanismus aktiv, der eine schnelle Verfolgung von Einzelfällen verhafteter oder abgeschobener Personen garantiert, die sich in Pakistan in den Ausreiseprogrammen für Afghanistan befinden. Die Bundesregierung stand und steht sowohl über die Deutsche Botschaft Islamabad als auch in Berlin in hochrangigem Kontakt mit der pakistanischen Regierung, um die Lange schnellstmöglich zu klären. Zudem unterstützt die Bundesregierung seit mehreren Monaten die Personen mit einer Aufnahmezusage bei der Verlängerung ihrer pakistanischen Visa. Sicherheit hat in den Aufnahmeverfahren weiterhin oberste Priorität. Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger aufeinander aufbauender Prüfprozess mit geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Weiterhin gilt, dass Personen erst nach erfolgreichem Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens und einer Sicherheitsüberprüfung im Einzelfall aufgenommen werden können. Es handelt sich weiterhin um eine Einzelfallprüfung, die derzeit umgesetzt wird.

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