Humanitäre Aufnahmeprogramme Afghanistan
Text
Humanitäre Aufnahmeprogramme Afghanistan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2157
21. Wahlperiode 10.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Luise Amtsberg, Agnieszka Brugger,
Deborah Düring, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat,
Lukas Benner, Lamya Kaddor, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic,
Leon Eckert, Max Lucks, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth,
Robin Wagener, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Jamila Schäfer und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Humanitäre Aufnahmeprogramme Afghanistan
Die von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung hat bestehende
humanitäre Aufnahmeprogramme beendet. Davon betroffen sind auch ca. 2 300
(www.lto.de/recht/hintergruende/h/faq-afghanistan-aufnahmeprogramm-aufnah
me-vg-ovg-berlin) afghanische Staatsangehörige, die mit ihren
Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen
der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. Die Aufnahmezusagen
wurden über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das
Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ausgesprochen.
Zu den rund 2 300 Afghaninnen und Afghanen zählen
Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, Kulturschaffende sowie Journalistinnen
und Journalisten, die von den Taliban bedroht werden, weil sie für Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eintreten, sowie Angehörige vulnerabler
Gruppen (LGBTIQ+, religiöse Minderheiten, alleinstehende Frauen). Ebenfalls
gehören ehemalige lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden:
Ortskräfte) zu der Gruppe. Sie haben das Engagement der Bundesrepublik
Deutschland vor Ort in der durchgeführten Form unterstützt, indem sie den
Kontakt zur Bevölkerung erleichtert, Übersetzungsarbeit geleistet und wichtige
Informationen geliefert haben. Nicht selten haben sie ihre Arbeit unter höchster
Gefahr für ihr Leben und ihre Unversehrtheit getätigt. Dafür werden sie vom
Taliban-Regime massiv bedroht und müssen Repressionen fürchten. In den
letzten Monaten hat der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt immer
wieder angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen von Betroffenen und ihren
Familienangehörigen, nochmals überprüfen zu wollen, obwohl die
Schutzbedürftigkeit der Schutzsuchenden und ihrer Familienangehörigen bereits
festgestellt wurde. Die Personen wurden nach strengen Kriterien ausgewählt, bei
entsprechenden Überprüfungen wurden auch die Sicherheitsbehörden eingebunden
(www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-270
4066).
Erteilte Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
sind rechtlich bindend. Dies wurde mittlerweile in vielen Fällen durch mehrere
Kammern des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin sowie des Verwaltungsgerichts
Ansbach bestätigt. Die Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass die
Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche
Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen
Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Einreise nach Deutschland durchführen muss.
Am 1. September 2025 und 24. September 2025 sind 48 und dann 28
Afghaninnen und Afghanen mit Linienflügen in Hannover gelandet. All diese
Menschen haben die zuvor genannten Kriterien erfüllt. Trotzdem wurde ihre
Einreise durch die Bundesregierung erst ermöglicht, nachdem sie zusätzlich
erfolgreich vor deutschen Verwaltungsgerichten geklagt hatten.
Die Bundesregierung ist gemäß Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)
an Recht und Gesetz gebunden, wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche
Aufnahmezusagen einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch ohne konkrete
gerichtliche Beschlüsse, sodass die Bundesregierung nicht darauf warten darf,
bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich durchsetzen. Im Anschluss an
die intensive Prüfung, ob die Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind, sind
Sicherheitsinterviews fester Bestandteil der Aufnahmeprogramme vor der
Visavergabe an Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage. Die
Sicherheitsinterviews werden durch drei verschiedene Sicherheitsbehörden der
Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Botschaft in Islamabad
durchgeführt (Bundespolizei [BuPol], Bundeskriminalamt [BKA], Bundesamt für
Verfassungsschutz [BfV]). Sie unterstehen dem Bundesministerium des Inneren.
Seit Antritt der neuen Bundesregierung gab es eine längere Aussetzung der
Sicherheitsinterviews an der Deutschen Botschaft in Islamabad. Erst Mitte
September 2025 wurden die Teams wieder nach Pakistan zurückgeschickt und die
Durchführung von Sicherheitsinterviews wiederaufgenommen (siehe Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Schahina
Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/1709).
Bereits seit Herbst 2023 hat sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger
mit Aufnahmezusage in Pakistan grundlegend verschlechtert. Seit Ende Januar
2025 werden groß angelegte Abschiebungsmaßnehmen afghanischer
Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden
durchgeführt. Afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage
nach Deutschland verfügen, erhielten zunächst einen „Schutzbrief“ der
Deutschen Botschaft in Islamabad. Dieser Schutzbrief legt dar, dass sie für eine
Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind. Er sollte ihre Verhaftung und
Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanischen Behörden verhindern,
wird aber seit spätestens Mitte August von den pakistanischen Behörden nicht
mehr akzeptiert. Seitdem wurden mindestens 661 afghanische Personen mit
Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in
Abschiebelagern inhaftiert. 248 Personen von ihnen wurden bereits nach Afghanistan
abgeschoben (www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-10
0.html). Bei den Festnahmen geht die pakistanische Polizei laut
Zeugenberichten brutal vor, obwohl auch viele Kinder und schwangere Frauen betroffen
sind. Das Vorgehen ist für die Menschen retraumatisierend und die
Abschiebungen nach Afghanistan, bei denen auch Familien auseinandergerissen
werden, lebensgefährlich. In Afghanistan selbst sind die Menschen weiterhin von
massiven Repressionen bedroht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach
§ 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan auflisten)?
2. Wie viele Personen mit Aufnahmebescheid befinden sich zum Zeitpunkt
der Einreichung der Kleinen Anfrage in Gästehäusern der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Islamabad
und Peshawar (bitte nach Ort, Hauptpersonen und Familienangehörigen
sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm,
Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
3. Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen August 2021 und 1. Januar 2025 erteilt, und wie viele
Aufnahmezusagen wurden in diesem Zeitraum entzogen (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan auflisten)?
4. Wie viele Aufnahmezusagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen dem 1. Januar 2025 und dem Zeitpunkt der Einreichung der
Kleinen Anfrage erteilt, und wie viele Aufnahmezusagen wurden in
diesem Zeitraum entzogen (bitte nach Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm,
Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
5. Wie viele Aufhebungsverfahren gemäß den §§ 48 und 49 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) wurden bis zum 1. Januar 2025 bei
Personen mit Aufnahmezusagen nach dem Bundesaufnahmeprogramm
eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat dies bisher zu einer vollständigen
Aufhebung bzw. Rücknahme der Aufnahmezusage geführt (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche
auflisten)?
6. Wie viele Aufhebungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 eingeleitet, wie viele dieser Verfahren
mündeten in einer Aufhebung bzw. Rücknahme der Aufnahmezusage, und wie
viele dieser Verfahren laufen noch (bitte nach Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)?
7. In wie vielen Fällen wurde das Aufhebungsverfahren nach der
Stellungnahme der Betroffenen eingestellt?
8. Wie begründet die Bundesregierung die Fristverkürzung zur Abgabe einer
Stellungnahme in Aufhebungsverfahren nach den §§ 48 und 49 VwVG
von vier Wochen auf eine Woche, in welcher Sprache muss die
Stellungnahme formuliert werden, wurden die Betroffenen über die
Fristverkürzung in einer Sprache informiert, die sie beherrschen, wenn ja, wie
konkret, und wenn nein, warum nicht?
9. Wie viele positive Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gegen
Aufhebungs- bzw. Rücknahmeentscheidungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage
(bitte nach VGs und Obergerichten und dem Zeitpunkt auflisten)?
10. Gegen wie viele positive Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bzw.
Obergerichte hat die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der
Kleinen Anfrage Rechtsmittel eingelegt (bitte nach VGs und
Obergerichten auflisten)?
11. Wie viele Vollstreckungsverfahren auf Durchsetzung der Erteilung eines
Visums sind zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach
Kenntnis der Bundesregierung anhängig?
12. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erteilte
Aufnahmezusagen ausschließlich nach der Durchführung von Sicherheitsinterviews
zurückgenommen oder bereits zu einem früheren Zeitpunkt, und welche
Gründe bestehen für die Rücknahme von Aufnahmezusagen, bevor
Sicherheitsinterviews geführt wurden (bitte nach Grund, Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan auflisten)?
13. Wie viel Personal ist seit Mai 2025 bei der GIZ GmbH, beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in den Fachreferaten der
Bundesministerien (bitte differenzieren) mit der Bearbeitung der Fälle der
Menschen, die Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm
und über Aufnahmeverfahren nach § 22 AufenthG aus Afghanistan
erhalten haben, beschäftigt, und wie viele Mitarbeitende welcher Behörden
waren zu welchen Zeiträumen in Islamabad (bitte möglichst konkret
aufschlüsseln)?
14. Bei wie vielen der Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage wurden die Sicherheitsinterviews zum Zeitpunkt der Einreichung
der Kleinen Anfrage bereits abgeschlossen, und bei wie vielen Personen
sind Sicherheitsinterviews noch ausstehend (bitte nach den einzelnen
Aufnahmeprogrammen auflisten)?
15. Wie viele Termine für Sicherheitsinterviews wurden seit Mai 2025 bis
zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an der Deutschen
Botschaft Islamabad vergeben und durchgeführt (bitte nach Monaten
aufschlüsseln), und kann die Bundesregierung einen Zeitplan für einen
geordneten Abschluss aller Sicherheitsüberprüfungen und Aufnahmen der
Schutzsuchenden in Deutschland „bis Jahresende“ vorlegen?
16. Warum wurden die Fallbearbeitung in Aufnahmeverfahren afghanischer
Schutzsuchender und die Durchführung von Sicherheitsinterviews in
Islamabad zwischen Mai 2025 und August 2025 ausgesetzt, obwohl doch seit
dem 10. Mai 2025 Waffenruhe zwischen Indien und Pakistan herrscht,
und wie vielen Personen wurde zum Zeitpunkt der Einreichung der
Kleinen Anfrage nach der Durchführung des Sicherheitsinterviews die
Aufnahmezusage aufgrund von sicherheitsrelevanten Bedenken entzogen?
17. Welche Arten von Interviews oder Vorsprachen afghanischer
Schutzsuchender mit Aufnahmezusage gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zusätzlich zur Datenerfassung an der Deutschen Botschaft in Islamabad
und zu den Sicherheitsinterviews, auf welchen Kriterien basieren diese,
und wie viele Interviews bzw. Vorsprachen muss eine Person mit
Aufnahmezusage aktuell insgesamt absolvieren?
18. Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den
Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine
Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflugs von Islamabad
nach Deutschland ermöglichen und finanzieren und wenn nein, warum
nicht?
19. Welche Behörden sollen die angekündigte Überprüfung der bereits
erteilten Aufnahmezusagen der sich in Islamabad befindenden afghanischen
Staatsangehörigen durchführen, wie ist dabei der konkrete Zeitplan,
werden hierbei auch bei den Fällen des Bundesaufnahmeprogramms die
falleinreichenden Meldestellen informiert, wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage der Afghaninnen und
Afghanen mit Aufnahmezusagen zum jetzigen Zeitpunkt ein,
unterscheidet sich die Einschätzung zu dem Zeitpunkt, an dem die
Aufnahmezusagen vergeben wurden, und wenn ja, wie konkret?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die erteilten Aufnahmezusagen
ehemaliger Ortskräfte, und wie unterscheidet sich diese Bewertung zu den
Ortskräften von der Gefährdung von Menschen – bezüglich der Aufnahme von
Menschen gemäß § 23 AufenthG des Bundesaufnahmeprogramms –, zu
deren Aufnahme die Bundesregierung rechtlich verpflichtet ist?
22. Für wie viele der 248 Afghaninnen und Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage, die von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden
(Deutscher Aufnahmestopp: 661 Afghanen in Pakistan festgenommen | tages-
schau.de; www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraeft
e-100.html), wurden von deutschen Behörden inzwischen Einreisevisa für
Pakistan beantragt, sodass diese nach Pakistan zurückkehren und das
Ausreiseverfahren nach Deutschland betreiben können?
23. Konnten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage
abgeschobene Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage von Deutschland
nach Pakistan zurückkehren, wenn ja, wie viele, und zu welchem
Zeitpunkt?
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, Visa für die Wiedereinreise nach
Pakistan für alle 248 nach Afghanistan abgeschobenen Personen zu beantragen,
wenn ja, wann wird dies geschehen, was passiert mit den Personen, für die
die Bundesregierung keine Visa beantragt, und wenn nein, warum nicht?
25. Wie viele deutsche Visa zur Einreise wurden seit Mai 2025 an
Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage ausgestellt (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
26. Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Deutschland
einreisen (bitte nach Datum auflisten)?
27. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage die Wartezeit für Personen nach einem
Sicherheitsinterview bis zur Ausstellung eines Visums (bitte nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
28. Werden die GIZ GmbH-Gästehäuser in Pakistan über September 2025
hinaus finanziert, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
29. Werden im Falle einer Fortführung der Finanzierung der GIZ GmbH-
Unterkünfte in Pakistan alle Personengruppen, die bisher in den
Unterkünften warten, davon eingeschlossen sein?
30. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage für
Deutschland wurden bis zur Einreichung der Kleinen Anfrage aus den
GIZ GmbH-Gasthäusern in Islamabad in GIZ GmbH-Gasthäuser in
Peschawar gebracht, und was ist der Grund für die Verlegung, wenn die
weiteren Termine für das Aufnahmeverfahren (wie beispielsweise
Sicherheitsinterviews) in Islamabad stattfinden?
31. Auf welcher Grundlage wurden die 47 Personen mit Aufnahmezusage, die
am 1. September 2025 und die 28 Personen, die am 24. September 2025 in
Deutschland eingereist sind, ausgewählt, und welche Behörde bzw.
welche Behörden hat bzw. haben die entsprechende Auswahl getroffen?
32. Wie viele der insgesamt 75 Personen, die am 1. und 24. September 2025
nach Deutschland einreisen konnten, hatten vor ihrer Einreise ein
erfolgreiches gerichtliches Klageverfahren gegen die Bundesregierung geführt
(bitte nach VGs bzw. Obergerichten auflisten)?
33. Wann plant die Bundesregierung, weitere Personen mit Aufnahmezusage
und abgeschlossenem Sicherheitsinterview nach Deutschland einreisen zu
lassen, aufgrund welcher Voraussetzungen werden diese Personen
eingeflogen, und wird die Einreise über Linienflüge oder Charterflüge
geschehen?
34. Welche unmittelbaren Maßnahmen hat die Bundesregierung
unternommen, damit, nachdem bereits 661 Menschen mit deutschen
Aufnahmezusagen in Pakistan festgenommen und 248 anschließend nach Afghanistan
abgeschoben wurden, nicht weitere Personen mit deutscher
Aufnahmezusage von pakistanischen Behörden inhaftiert und nach Afghanistan
abgeschoben werden?
35. Wie viele der 661 Personen, die in Pakistan festgenommen wurden,
wurden wieder freigelassen, und welche Art der Unterbringung und
Versorgungsleistungen stellt die Bundesregierung den Menschen zur Verfügung?
36. Mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung, die Entlassung
derjenigen Menschen, die weiterhin in pakistanischer Abschiebehaft
sitzen, zu ermöglichen, bei wie vielen Personen war die Bundesregierung
bisher erfolgreich, und ist es der Bundesregierung gelungen, die Personen
in sichere Unterkünfte zu bringen?
37. Steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit den 248 nach
Afghanistan abgeschobenen Personen, und wie schätzt die
Bundesregierung die Sicherheitslage für diese Personen, insbesondere die
Sicherheitslage für betroffene Frauen und Kinder, ein?
38. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um weitere Verhaftungen
und Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden von Personen mit
deutscher Aufnahmezusage zu verhindern?
39. Warum wurden nach Einschätzung der Bundesregierung in Pakistan fast
ausschließlich unter deutschem Schutz stehende Menschen festgenommen
und kaum Menschen, die Aufnahmezusagen von anderen Ländern wie
Australien, Kanada oder Großbritannien haben (Deutscher
Aufnahmestopp: 661 Afghanen in Pakistan festgenommen | tagesschau.de; www.tag
esschau.de/ausland/asien/afghanen-pakistan-ortskraefte-100.html)?
40. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Deutschland im September
2024 mit drei weitere Staaten (Australien, Kanada und die Niederlande)
erklärt hatte, dass sie rechtliche Schritte einleiten würden, um die Taliban
für Verstöße gegen das UN-Übereinkommen (UN = United Nations) zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CE-DAW)
völkerrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weiterhin, konnte die
Bundesregierung weitere Staaten für diese Initiative gewinnen, wenn ja, welche
Staaten, und wenn nein, warum verfolgt sie das Ziel nicht weiter?
41. Unterstützt die Bundesregierung eine mögliche Resolution zur
Verabschiedung eines unabhängigen, internationalen
Rechenschaftsmechanismus für Afghanistan, der zur Aufarbeitung vergangener wie aktueller
Verbrechen dient, wenn ja, was ist der aktuelle Stand, und wenn nein, warum
nicht?
42. Wie wird sichergestellt, dass mit den personenbezogenen Daten der
gefährdeten Afghaninnen und Afghanen, die sich für das
Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und
das Ortskräfteverfahren beworben haben, datenschutzrechtlich sensibel
umgegangen wird?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Agnieszka Brugger (Kleine Anfrage)
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Roth (Kleine Anfrage)
- asked ← Deborah Düring (Kleine Anfrage)
- asked ← Filiz Polat (Kleine Anfrage)
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Irene Mihalic (Kleine Anfrage)
- asked ← Jamila Schäfer (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Lamya Kaddor (Kleine Anfrage)
- asked ← Lena Gumnior (Kleine Anfrage)
- asked ← Leon Eckert (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Benner (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Marlene Schönberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Max Lucks (Kleine Anfrage)
- asked ← Omid Nouripour (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Wagener (Kleine Anfrage)
- asked ← Schahina Gambir (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Luise Amtsberg
- authored ← Schahina Gambir
- part_of_vorgang → Humanitäre Aufnahmeprogramme Afghanistan (Kleine Anfrage)