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Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei …

dip / rede 10.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 18. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung .

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Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Woche stehen Sie hier mit dem nächsten Gesetz gegen sogenannte illegale Migration. – Ja, Herr Throm, jetzt klatschen Sie. Und jede Woche sage ich Ihnen: Was Sie beschließen wollen, verstößt gegen geltendes Recht, hilft keiner Kommune und wird niemanden davon abhalten, vor Verfolgung oder Not zu fliehen. Während die Umfragewerte der SPD abstürzen und die AfD zulegt, liefern Sie der extremen Rechten die nächste Vorlage. Sie, liebe SPD, haben in der letzten Sitzungswoche noch das Hauruckverfahren beim Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs kritisiert; Sie sagten, das dürfe sich so nicht wiederholen. Und jetzt: ein neuer Gesetzentwurf, wieder eine Asylrechtsverschärfung, wieder im Eilverfahren und ohne vorherige Länderbeteiligung, ohne Anhörung der Fachöffentlichkeit. Künftig soll die Bundesregierung Staaten per Verordnung als sichere Herkunftsstaaten einstufen können, ohne Beteiligung von Bundesrat oder Bundestag. Sie nennen es „Ideologierückabwicklungsgesetz“, Herr Dobrindt. Wir sagen: Damit umgehen Sie bewusst Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz, der die Zustimmung des Bundesrates verlangt. Das Konzept schafft ein Asylverfahren zweiter Klasse – das muss man so sagen –, mit weniger Rechtsschutz, Arbeitsverbot und Ausschluss vom Bleiberecht. Ihnen geht es darum, vor allen Dingen ein Signal zu setzen: Seht her! Wir machen was. Moldau bleibt weiterhin auf der Liste, obwohl Teile des Landes unter russischer Kontrolle stehen. Georgien gilt noch immer als sicher, obwohl dort Menschen brutal niedergeprügelt werden, wenn sie proeuropäisch demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat an dieser Einstufung bereits erhebliche Zweifel geäußert; aber dass Sie es mit Gerichtsurteilen nicht so genau nehmen, wissen wir schon längst. Genau das kritisiert auch der Deutsche Anwaltverein. Ihr Entwurf verfehlt wesentliche Anforderungen der EU-Asylverfahrensrichtlinie. So fehlt zum Beispiel die Voraussetzung, dass in einem Herkunftsstaat generell und durchgängig Sicherheit vor Verfolgung herrschen muss. Und dann wollen Sie allen Ernstes die anwaltliche Pflichtverteidigung in Abschiebeverfahren wieder streichen. Der Grund: zu aufwendig für die Justiz. Es ist also zu aufwendig, wenn jemand seine Rechte geltend machen möchte. Das widerspricht dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes. Es geht bei dem verpflichtenden Rechtsbeistand doch nicht um Abschiebungen, sondern ausschließlich darum, ob die Haft rechtmäßig war oder nicht. Und dann sagen Sie ernsthaft, dass das möglich ist; dabei geht es hier um Freiheitsentzug, den schwerwiegendsten Grundrechtseingriff unseres Staates. Menschen, die keine Straftat begangen haben, werden hier eingesperrt – keine Straftat! Sie haben nichts verbrochen, außer dass sie vor Krieg geflohen sind. Jede zweite Abschiebehaft erweist sich als rechtswidrig. Das müssen Sie –

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